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Früher in Rente: So profitieren Menschen mit Schwerbehinderung vom besonderen Rentenrecht

Menschen mit Schwerbehinderung dürfen oft Jahre früher in Rente – und entscheiden selbst, ob mit oder ohne Abschläge. Hier steht, wer wann profitieren kann.

Wer eine anerkannte Schwerbehinderung hat, kann in Deutschland viele Jahre früher in den Ruhestand gehen – oft sogar ohne Abschläge. Das deutsche Rentenrecht bietet Betroffenen die Möglichkeit, selbst zu entscheiden, wann sie aus dem Arbeitsleben ausscheiden und ob sie finanzielle Einbußen in Kauf nehmen möchten. Wie das funktioniert, welche Voraussetzungen gelten und wie sich die einzelnen Stichtage berechnen, zeigt dieser Artikel Schritt für Schritt.
Alle wichtigen Informationen finden sich hier auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e. V.

Frühere Rente durch Schwerbehinderung: Das steckt dahinter

Der Gesetzgeber erkennt an, dass Menschen mit einer Schwerbehinderung häufiger gesundheitlich eingeschränkt sind und somit oft nicht bis zur regulären Altersgrenze arbeiten können. Daher sieht das Sozialgesetzbuch VI (§ 236a SGB VI) besondere Regeln für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen vor.

Voraussetzung ist eine anerkannte Schwerbehinderung mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50. Zudem müssen Versicherte mindestens 35 Versicherungsjahre in der gesetzlichen Rentenversicherung nachweisen können. Dazu zählen neben Zeiten der Beschäftigung auch Kindererziehungszeiten, Pflegezeiten oder Phasen der Arbeitslosigkeit.

Ab wann Schwerbehinderte in Rente gehen können

Das Entscheidende: Der Renteneintritt ist deutlich früher möglich als bei der Regelaltersrente.

  • Ohne Abschläge: Je nach Geburtsjahr zwischen mit 63 und 64 Jahren.
  • Mit Abschlägen: Bereits ab dem 60. oder 61. Lebensjahr.

Beispiel: Wer 1964 oder später geboren wurde, kann mit Schwerbehindertenausweis abschlagsfrei mit 65 Jahren in Rente gehen. Wer früher aussteigen möchte, ab 62 Jahren, muss mit einem Abschlag von 10,8 % rechnen – also 0,3 % pro Monat, den man vorzeitig in den Ruhestand geht.

Diese flexible Gestaltung ist ein großer Vorteil für viele Betroffene, die ihre persönliche Belastung nach Jahren harter Arbeit individuell einschätzen können.

So läuft der Rentenantrag ab

Der Antrag kann frühestens drei Monate vor Rentenbeginn gestellt werden. Wichtig ist, dass der Schwerbehindertenausweis zum Zeitpunkt des Rentenbeginns gültig ist. Wer eine Schwerbehinderung erst kurz vor dem geplanten Ruhestand beantragt, sollte die Bearbeitungszeit im Blick behalten – denn ohne gültigen Nachweis besteht kein Anspruch auf diese besondere Altersrente.

Empfohlen ist, zunächst eine Renteninformation bei der Deutschen Rentenversicherung anzufordern. Daraus geht hervor, welche Versicherungszeiten bereits registriert sind und wie hoch der individuelle Rentenanspruch voraussichtlich ausfällt. In einem zweiten Schritt kann ein Beratungsgespräch bei der Rentenversicherung oder einem Sozialverband wie VdK oder SoVD helfen, die beste Rentenstrategie zu finden.

Was bei Abschlägen zu beachten ist

Abschläge entstehen, wenn die Rente vor der abschlagsfreien Altersgrenze beginnt. Für jeden Monat früherer Rentenbeginn fallen 0,3 % weniger Rente an, maximal 10,8 %. Dieser Abschlag bleibt dauerhaft bestehen – auch im Alter oder bei späteren Rentenerhöhungen.

Viele Betroffene nutzen daher die Möglichkeit der Abschlagsvermeidung durch freiwillige Einzahlungen. Mit sogenannten Ausgleichszahlungen für Rentenminderung (§ 187a SGB VI) kann man gezielt Geld in die Rentenkasse einzahlen und die Kürzungen teilweise oder vollständig ausgleichen. Besonders für Menschen, die noch einige Jahre vor dem Ruhestand stehen, kann das steuerlich und langfristig attraktiv sein.

Wichtige Übergangsregelungen für ältere Jahrgänge

Für Versicherte der Geburtsjahrgänge vor 1964 gelten teils andere Altersgrenzen. Ein Beispiel:

GeburtsjahrAbschlagsfreie RenteFrüherer Beginn mit Abschlag
195763 Jahre + 11 Monate60 Jahre + 11 Monate
196064 Jahre + 4 Monate61 Jahre + 4 Monate
196364 Jahre + 10 Monate61 Jahre + 10 Monate
Ab 196465 Jahre62 Jahre

Diese Übergangsregelung wurde eingeführt, um Betroffenen einen gleitenden Übergang vom alten auf das neue Rentenrecht zu ermöglichen.

Steuerliche Aspekte und Hinzuverdienst

Auch im Ruhestand ist ein gewisser Hinzuverdienst möglich. Seit 2023 gibt es bei Altersrenten keine feste Hinzuverdienstgrenze mehr. Damit können Rentnerinnen und Rentner, die trotz Schwerbehinderung noch arbeiten möchten, dies ohne Einschränkungen tun.
Anders ist es bei einer Erwerbsminderungsrente – dort gelten weiterhin separate Grenzen.

Steuerlich müssen Rentenzahlungen grundsätzlich mit dem individuellen Rentenfreibetrag versteuert werden. Dieser richtet sich nach dem Jahr des Rentenbeginns. Wer früher in Rente geht, bezieht somit länger Rentenzahlungen, wodurch sich später auch der steuerpflichtige Anteil entsprechend entwickeln kann.

Praktische Tipps für Betroffene

  • Frühzeitig den Schwerbehindertenausweis beantragen (mind. 6 Monate vor geplantem Ruhestand).
  • Renteninformation anfordern und Versicherungsverlauf prüfen.
  • Beratung zur optimalen Kombination aus Rentenbeginn und möglicher Ausgleichszahlung wahrnehmen.
  • Übergangsregelungen beachten, um den besten Stichtag zu wählen.

Besonders lohnend ist die Beratung bei komplexen Versicherungsverläufen mit Zeiten der Teilzeit, Kindererziehung oder Pflege, da diese sich positiv auf die Wartezeit von 35 Jahren auswirken können.

Fazit: Flexibilität mit sozialem Sicherheitsnetz

Menschen mit anerkannten Schwerbehinderungen erhalten in Deutschland einen echten Vorteil im Rentensystem: den flexiblen und sozial abgesicherten Übergang in den Ruhestand. Wer rechtzeitig plant, kann die Rente nach gesundheitlicher Belastung und persönlicher Lebenssituation optimal gestalten – ob mit oder ohne Abschläge.

Das System schafft damit Spielraum für ein würdiges und planbares Ausscheiden aus dem Arbeitsleben – ein Thema, das angesichts des Fachkräftemangels und der wachsenden Zahl älterer Beschäftigter zunehmend an gesellschaftlicher Bedeutung gewinnt.

Redakteure

  • Peter Kosick

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Nachrichtenmagazins Bürger & Geld, das der Verein herausgibt und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen.

    Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein.

    Seine Arbeit im Redaktionsteam von Bürger & Geld gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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  • ik
    Experte:

    Sozialrechtsexperte und Redakteur

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins "Für soziales Leben e.V.", der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an.

    Ingo Kosick ist zudem Autor und Redakteur beim Nachrichtenmagazin Bürger & Geld, das der Verein "Für soziales Leben e.V." herausgibt. Ingo hat sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen.

    Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

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