Wer krank ist, kämpft oft nicht nur mit Schmerzen, sondern auch mit Formularen, Fristen und Behörden. Besonders tückisch: das Krankengeld. Es soll die finanzielle Existenz sichern, wenn der Arbeitgeber kein Gehalt mehr zahlt. Doch viele rutschen genau hier in eine gefährliche Lücke – die sogenannte Krankengeld-Falle. Sie entsteht oft unbemerkt, trifft aber jedes Jahr Zehntausende Versicherte. Alle wichtigen Informationen dazu finden sich hier – auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e. V.
Wenn die Entgeltfortzahlung endet
Nach sechs Wochen Krankheit endet die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. Ab dann übernimmt eigentlich die Krankenkasse – mit dem sogenannten Krankengeld. Es beträgt rund 70 Prozent des Bruttogehalts, maximal jedoch 90 Prozent des Nettogehalts.
Doch der Übergang zwischen Lohnfortzahlung und Krankengeld ist oft heikel. Denn wer hier auch nur einen Tag zu spät handelt, riskiert den Anspruch. Und das kann schnell zu einem finanziellen Desaster werden.
Der entscheidende Punkt: Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
Das Krankengeld gibt es nur, wenn die Arbeitsunfähigkeit lückenlos nachgewiesen wird. Und genau hier passieren die meisten Fehler. Die Krankschreibung darf nicht einen einzigen Tag unterbrochen sein.
Das bedeutet: Der Arzt muss die neue Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung spätestens am folgenden Werktag nach Ende der vorigen Bescheinigung ausstellen. Kommt es zu einer Lücke, verfällt der Anspruch – unabhängig davon, ob die Krankheit weiter besteht.
Selbst ein Wochenende kann problematisch werden, wenn der Arztbesuch am Montag zu spät dokumentiert wird. Krankenkassen kennen diese Regel ganz genau – und wenden sie konsequent an.
Warum Fristen so oft verpasst werden
Viele Versicherte wissen schlicht nicht, dass sie für den Erhalt des Krankengeldes aktiv werden müssen. Nach dem Ende der sechswöchigen Lohnfortzahlung wartet kein automatischer Übergang.
Die Krankenkasse verlangt die formelle Anforderung des Krankengeldes und muss alle Folgebescheinigungen unmittelbar erhalten. Gerade bei längeren Krankheiten – etwa nach Operationen oder psychischen Leiden – fehlt oft die Kraft, sich um die Bürokratie zu kümmern.
Hinzu kommt: Seit der Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) glauben viele, sie müssten sich selbst nicht mehr kümmern. Doch das ist ein gefährlicher Irrtum. Zwar übermitteln Ärztinnen und Ärzte die eAU digital an die Krankenkasse – aber nur, wenn die Patientin oder der Patient einen gültigen Versorgungsanspruch bestätigt hat. Fällt dieser Zeitraum weg, stoppt die Zahlung – oft ohne Vorwarnung.
Typisches Szenario: Der plötzliche Zahlungsstopp
Das Geld kommt nicht mehr, die Krankenkasse schweigt – so erleben es viele Versicherte. Erst auf Nachfrage erfahren sie, dass ihr Anspruch längst erloschen ist.
Ein typisches Beispiel: Eine Patientin ist nach einer OP sechs Wochen krankgeschrieben, danach erfolgt eine Folgebescheinigung für weitere zwei Wochen. Der Arzttermin zur nächsten Verlängerung fällt auf einen Feiertag, der neue Schein kommt erst am Dienstag. Diese kleine Lücke reicht – und das gesamte Krankengeld verfällt ab dem ersten Tag der Unterbrechung.
Ein Rechtsanspruch auf Kulanz besteht nicht. Nur in absoluten Ausnahmefällen, etwa bei nachweisbarer Arztpraxis-Schließung oder belegbarer telefonischer Nachfrage, zeigen sich Krankenkassen entgegenkommend.
So lässt sich die Krankengeld-Falle vermeiden
Mit wenigen Schritten lässt sich das Risiko deutlich senken:
- Fristen im Kalender markieren: Das Ende jeder Krankschreibung genau notieren und rechtzeitig einen Arzttermin vereinbaren.
- Lückenlose Krankschreibung sicherstellen: Keine Tage ohne gültige Bescheinigung riskieren – auch nicht an Wochenenden oder Feiertagen.
- Nachweis sichern: Eine Kopie des Krankenscheins, Ausdruck aus der eAU oder Bestätigung vom Arzt aufbewahren.
- Krankenkasse informieren: Immer prüfen, ob der Krankenschein elektronisch übermittelt wurde. Im Zweifel selbst eine Kopie senden.
- Schriftlich nachfragen: Wenn Zahlungen ausbleiben, sofort schriftlich bei der Krankenkasse nachhaken.
Wer sich auf mündliche Zusagen verlässt, hat im Ernstfall schlechte Karten. Versicherungen orientieren sich ausschließlich am Eingang der formellen Bescheinigung – nicht an persönlichen Schilderungen.
Sonderregeln und Streitfälle
Besonders kompliziert wird es bei Rückdatierungen. Ärzte dürfen Arbeitsunfähigkeiten laut Gesetz nur einen Tag rückwirkend bescheinigen. Wer also am Dienstag wegen Krankheit nicht beim Arzt war und erst am Donnerstag hingeht, hat Pech – zwei Tage ohne ärztlichen Nachweis, zwei Tage ohne Krankengeld.
Auch bei Krankenhausaufenthalten lohnt sich Vorsicht: Nach der Entlassung muss der Hausarzt direkt am Folgetag eine neue Bescheinigung ausstellen, wenn weiterhin Arbeitsunfähigkeit besteht. Sonst entsteht eine Lücke.
Immer wieder landet das Thema auch vor Gericht. Zwar erkennen Sozialgerichte in Einzelfällen unverschuldete Lücken an, etwa wenn ein Arzt unvorhergesehen den Praxisbetrieb einstellen musste. Doch die Hürden sind hoch, und das Verfahren dauert. Für Betroffene bedeutet das finanzielle Unsicherheit über Wochen oder Monate.
Was tun, wenn das Krankengeld gestrichen wurde?
Wer Post von der Krankenkasse mit der Mitteilung „kein Anspruch auf Krankengeld“ erhält, sollte sofort Widerspruch einlegen. Die Frist beträgt einen Monat ab Zustellung.
Der Widerspruch muss schriftlich erfolgen und sollte alle Nachweise enthalten – etwa Arzttermine, Gesprächsnotizen oder Atteste. Unterstützung bieten Sozialverbände, Patientenberatungen und Fachanwälte für Sozialrecht.
Auch der Verein Für soziales Leben e. V. bietet über bürger-geld.org regelmäßig Hilfetexte und Leitfäden an, um Betroffene zu unterstützen.
Fazit: Wer einmal aus der Krankengeld-Falle rutscht, kämpft lange
Der Verlust des Krankengeldes kann ein echtes finanzielles Risiko sein – gerade bei längerer Krankheit. Doch mit sorgfältiger Dokumentation, rechtzeitigen Arztbesuchen und Aufmerksamkeit für Fristen lässt sich die häufigste Falle vermeiden.
Wer unsicher ist, sollte nicht zögern, sich rechtzeitig beraten zu lassen. Denn jeder Tag zählt – manchmal buchstäblich.


