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Rente minus Kranken- und Pflegeversicherung: So viel wird wirklich abgezogen

Renten werden in Deutschland immer brutto berechnet – bevor aber Geld ausgezahlt wird, gehen Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung ab. Wie viel netto bleibt, hängt vor allem davon ab, ob es sich um die gesetzliche Rente handelt, wie viele Kinder vorhanden sind und ob weitere Einkünfte (z.B. Betriebsrente) dazukommen. Einzelheiten zur Berechnung von brutto und netto bei der Rente erklärte nachfolgender Beitrag auf Bürger & Geld, dem News-Magazin des Vereins Für soziales Leben e.V.!

Krankenversicherung: So viel geht von der Rente ab

Für gesetzlich versicherte Rentner gilt ein eigener Status, die „Krankenversicherung der Rentner“ (KVdR).
Wichtige Punkte:

  • Beitragssatz: Auf die gesetzliche Rente wird der allgemeine GKV-Satz von 14,6 Prozent plus Zusatzbeitrag der Kasse (durchschnittlich 2,9 Prozent im Jahr 2026) erhoben.
  • Zuschuss der Rentenversicherung: Die Deutsche Rentenversicherung übernimmt die Hälfte dieses Beitrags (inklusive halbem Zusatzbeitrag) auf die gesetzliche Rente.
  • Effekt für Rentner: Wer pflichtversichert ist, zahlt auf seine gesetzliche Rente selbst nur 7,3 Prozent plus den halben Zusatzbeitrag, die andere Hälfte wird direkt von der Rentenversicherung an die Krankenkasse abgeführt.

Wichtig:

  • Auf Betriebsrenten, Versorgungsbezüge und Arbeitseinkommen zahlt der Rentner den Krankenkassenbeitrag in voller Höhe selbst, hier gibt es keinen Zuschuss der Rentenversicherung.

Pflegeversicherung: Voller Beitrag aus der Rente

Anders als bei der Krankenversicherung gibt es bei der Pflegeversicherung für Rentner keinen Zuschuss.​

  • Beitragssatz seit 2025:
    • Grundsatz: 3,6 Prozent Beitragssatz zur sozialen Pflegeversicherung.
    • Kinderlose ab 23 Jahren: 4,2 Prozent (3,6 Prozent plus 0,6 Prozent Kinderlosenzuschlag).
  • Besonderheit Rentner:
    • Der Beitrag zur Pflegeversicherung wird vollständig von der Rente einbehalten, die Rentenversicherung zahlt nichts dazu.
    • Die Berechnung richtet sich nach der Bruttorente bis zur Beitragsbemessungsgrenze.

Beispiel: Erhält ein kinderloser Rentner 1.500 Euro Bruttorente, gehen davon 4,2 Prozent (63 Euro) allein für die Pflegeversicherung ab.

Gesetzlich oder privat versichert?

Wie viel konkret abgezogen wird, hängt auch vom Versicherungsstatus ab.

  • Gesetzliche Krankenversicherung (KVdR / freiwillige GKV):
    • Beiträge richten sich nach der gesetzlichen Rente, weiteren Renten (z.B. Betriebsrente), ausländischen Renten und ggf. Erwerbseinkommen.
    • Auf die gesetzliche Rente zahlt der Rentner nur den halben Krankenversicherungsbeitrag, auf andere Einkünfte den vollen Beitrag.
  • Private Krankenversicherung (PKV):
    • Die Beitragshöhe hängt vom Tarif und nicht von der Rentenhöhe ab.
    • Rentner mit gesetzlicher Rente können einen Zuschuss der Deutschen Rentenversicherung zur privaten Krankenversicherung beantragen.
    • Den Beitrag zur Pflegeversicherung (soziale oder private Pflegepflichtversicherung) tragen Rentner auch hier komplett selbst.

Wer freiwillig gesetzlich versichert ist, muss beachten, dass auf alle Einkünfte (inklusive Kapitalerträge über Freibeträgen, Mieteinnahmen etc.) Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung fällig werden können.

Netto-Rente berechnen: Worauf Rentner achten sollten

Damit es beim Rentenstart oder bei Beitragserhöhungen keine bösen Überraschungen gibt, sollten Rentner einige Punkte besonders im Blick behalten.

  • Brutto vs. Netto prüfen:
    • Im Rentenbescheid steht die Bruttorente – tatsächlich ausgezahlt wird die Rente nach Abzug von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen.
    • Besonders bei Beitragssatzänderungen (z.B. Pflegeversicherung ab 2025) kann die Netto-Rente plötzlich deutlich sinken.l​
  • Kinderstatus nachweisen:
    • Für den Pflegeversicherungsbeitrag ist wichtig, ob und wie viele Kinder vorhanden sind; Eltern zahlen nur den Grundbeitrag von 3,6 Prozent, Kinderlose 4,2 Prozent.
    • Nachweise (Geburtsurkunden etc.) sollten unbedingt bei der Krankenkasse eingereicht werden, um den Zuschlag zu vermeiden.
  • Weitere Einkünfte einplanen:
    • Betriebsrenten und Versorgungsbezüge werden voll mit Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen belastet.
    • Wer nebenher arbeitet, zahlt auf Arbeitseinkommen ebenfalls Beiträge; das kann die Netto-Rente spürbar mindern.
  • Steuer zusätzlich beachten:
    • Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge mindern zwar die Netto-Rente, können in der Einkommensteuererklärung aber als Vorsorgeaufwendungen berücksichtigt werden.​

Praxistipps für Rentner

Mit ein paar Schritten lässt sich der Überblick über Abzüge deutlich verbessern.

  • Vor Rentenbeginn einen Netto-Rentenrechner nutzen oder bei Rentenversicherung/Krankenkasse eine Musterberechnung anfordern.
  • Bescheide der Krankenkasse prüfen: Stimmen Beitragssätze, Zusatzbeitrag und Einstufung (z.B. Kinderstatus in der Pflegeversicherung).
  • Bei Wechsel der Krankenkasse oder Änderung der Einkünfte (z.B. neue Betriebsrente) die Beitragsfolgen gezielt durchrechnen, um Nachzahlungen zu vermeiden.

So wird klar, wie viel von der Rente für Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen wird – und welcher Betrag am Ende verlässlich jeden Monat auf dem Konto landet.

Redakteure

  • ik

    Sozialrechtsexperte und Redakteur

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins "Für soziales Leben e.V.", der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an.

    Ingo Kosick ist zudem Autor und Redakteur beim Nachrichtenmagazin Bürger & Geld, das der Verein "Für soziales Leben e.V." herausgibt. Ingo hat sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen.

    Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

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  • Peter Kosick
    Experte:

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Nachrichtenmagazins Bürger & Geld, das der Verein herausgibt und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen.

    Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein.

    Seine Arbeit im Redaktionsteam von Bürger & Geld gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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