Krankenversicherung: So viel geht von der Rente ab
Für gesetzlich versicherte Rentner gilt ein eigener Status, die „Krankenversicherung der Rentner“ (KVdR).
Wichtige Punkte:
- Beitragssatz: Auf die gesetzliche Rente wird der allgemeine GKV-Satz von 14,6 Prozent plus Zusatzbeitrag der Kasse (durchschnittlich 2,9 Prozent im Jahr 2026) erhoben.
- Zuschuss der Rentenversicherung: Die Deutsche Rentenversicherung übernimmt die Hälfte dieses Beitrags (inklusive halbem Zusatzbeitrag) auf die gesetzliche Rente.
- Effekt für Rentner: Wer pflichtversichert ist, zahlt auf seine gesetzliche Rente selbst nur 7,3 Prozent plus den halben Zusatzbeitrag, die andere Hälfte wird direkt von der Rentenversicherung an die Krankenkasse abgeführt.
Wichtig:
- Auf Betriebsrenten, Versorgungsbezüge und Arbeitseinkommen zahlt der Rentner den Krankenkassenbeitrag in voller Höhe selbst, hier gibt es keinen Zuschuss der Rentenversicherung.
Pflegeversicherung: Voller Beitrag aus der Rente
Anders als bei der Krankenversicherung gibt es bei der Pflegeversicherung für Rentner keinen Zuschuss.
- Beitragssatz seit 2025:
- Grundsatz: 3,6 Prozent Beitragssatz zur sozialen Pflegeversicherung.
- Kinderlose ab 23 Jahren: 4,2 Prozent (3,6 Prozent plus 0,6 Prozent Kinderlosenzuschlag).
- Besonderheit Rentner:
- Der Beitrag zur Pflegeversicherung wird vollständig von der Rente einbehalten, die Rentenversicherung zahlt nichts dazu.
- Die Berechnung richtet sich nach der Bruttorente bis zur Beitragsbemessungsgrenze.
Beispiel: Erhält ein kinderloser Rentner 1.500 Euro Bruttorente, gehen davon 4,2 Prozent (63 Euro) allein für die Pflegeversicherung ab.
Gesetzlich oder privat versichert?
Wie viel konkret abgezogen wird, hängt auch vom Versicherungsstatus ab.
- Gesetzliche Krankenversicherung (KVdR / freiwillige GKV):
- Beiträge richten sich nach der gesetzlichen Rente, weiteren Renten (z.B. Betriebsrente), ausländischen Renten und ggf. Erwerbseinkommen.
- Auf die gesetzliche Rente zahlt der Rentner nur den halben Krankenversicherungsbeitrag, auf andere Einkünfte den vollen Beitrag.
- Private Krankenversicherung (PKV):
- Die Beitragshöhe hängt vom Tarif und nicht von der Rentenhöhe ab.
- Rentner mit gesetzlicher Rente können einen Zuschuss der Deutschen Rentenversicherung zur privaten Krankenversicherung beantragen.
- Den Beitrag zur Pflegeversicherung (soziale oder private Pflegepflichtversicherung) tragen Rentner auch hier komplett selbst.
Wer freiwillig gesetzlich versichert ist, muss beachten, dass auf alle Einkünfte (inklusive Kapitalerträge über Freibeträgen, Mieteinnahmen etc.) Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung fällig werden können.
Netto-Rente berechnen: Worauf Rentner achten sollten
Damit es beim Rentenstart oder bei Beitragserhöhungen keine bösen Überraschungen gibt, sollten Rentner einige Punkte besonders im Blick behalten.
- Brutto vs. Netto prüfen:
- Im Rentenbescheid steht die Bruttorente – tatsächlich ausgezahlt wird die Rente nach Abzug von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen.
- Besonders bei Beitragssatzänderungen (z.B. Pflegeversicherung ab 2025) kann die Netto-Rente plötzlich deutlich sinken.l
- Kinderstatus nachweisen:
- Für den Pflegeversicherungsbeitrag ist wichtig, ob und wie viele Kinder vorhanden sind; Eltern zahlen nur den Grundbeitrag von 3,6 Prozent, Kinderlose 4,2 Prozent.
- Nachweise (Geburtsurkunden etc.) sollten unbedingt bei der Krankenkasse eingereicht werden, um den Zuschlag zu vermeiden.
- Weitere Einkünfte einplanen:
- Betriebsrenten und Versorgungsbezüge werden voll mit Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen belastet.
- Wer nebenher arbeitet, zahlt auf Arbeitseinkommen ebenfalls Beiträge; das kann die Netto-Rente spürbar mindern.
- Steuer zusätzlich beachten:
- Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge mindern zwar die Netto-Rente, können in der Einkommensteuererklärung aber als Vorsorgeaufwendungen berücksichtigt werden.
Praxistipps für Rentner
Mit ein paar Schritten lässt sich der Überblick über Abzüge deutlich verbessern.
- Vor Rentenbeginn einen Netto-Rentenrechner nutzen oder bei Rentenversicherung/Krankenkasse eine Musterberechnung anfordern.
- Bescheide der Krankenkasse prüfen: Stimmen Beitragssätze, Zusatzbeitrag und Einstufung (z.B. Kinderstatus in der Pflegeversicherung).
- Bei Wechsel der Krankenkasse oder Änderung der Einkünfte (z.B. neue Betriebsrente) die Beitragsfolgen gezielt durchrechnen, um Nachzahlungen zu vermeiden.
So wird klar, wie viel von der Rente für Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen wird – und welcher Betrag am Ende verlässlich jeden Monat auf dem Konto landet.


