Eigenheime sollen nach dem Willen der SPD auch künftig weitgehend steuerfrei an Kinder und Ehepartner übergehen – selbst wenn die Erbschaftsteuer für große Vermögen deutlich steigt. Kern des neuen Konzepts ist: Das selbst bewohnte Familienhaus bleibt geschützt, während Millionenerbschaften und große Unternehmenswerte stärker zur Kasse gebeten werden sollen. Alle Infos zu den Plänen und ihren Folgen finden Leserinnen und Leser kompakt aufbereitet hier auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e. V..
Was die SPD jetzt beim Vererben von Häusern plant
Die SPD will die Erbschaftsteuer grundlegend umbauen – und setzt dabei ein deutliches Signal: Das selbst genutzte Eigenheim soll für Familien steuerlich tabu bleiben. Wer Haus oder Wohnung an Kinder vererbt, soll gerade in Zeiten hoher Immobilienpreise und steigender Lebenshaltungskosten nicht zusätzlich in Existenznöte geraten. Zugleich sollen Superreiche und Eigentümer großer Immobilienportfolios mehr beitragen, um Ungleichheit abzubauen und zusätzliche Milliarden für Bildung und öffentliche Aufgaben zu mobilisieren.
Im Zentrum steht ein neuer „Lebensfreibetrag“ von rund einer Million Euro, der für jeden Erben gelten soll. Das Familienhaus kommt in vielen Fällen sogar noch oben drauf – komplett steuerfrei, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Was das im Detail bedeutet, wo bisherige Steuervorteile wegfallen sollen und warum die Wirtschaft Alarm schlägt, zeigt die folgende Übersicht.
Das Herzstück: Million-Freibetrag plus Eigenheim-Schutz
Die SPD arbeitet an einem Modell, das die Vererbung einfacher und transparenter machen soll – mit klaren Grenzen zwischen normalem Familienerbe und riesigen Vermögensblöcken. Vorgesehen ist ein Lebensfreibetrag von insgesamt rund einer Million Euro pro Person, der sich in 900.000 Euro für Erbschaften innerhalb der Familie und 100.000 Euro für Zuwendungen außerhalb der Familie aufteilt.
Besonders wichtig für ältere Eigentümerinnen und Eigentümer: Das selbstbewohnte Eigenheim wird aus dieser Grenze herausgenommen. Bleiben Kinder nach dem Erbfall im Haus wohnen, kann das Elternhaus zusätzlich zum Freibetrag vollständig steuerfrei auf sie übergehen. Genau darin sieht die SPD den sozialen Kern der Reform – das Zuhause der Familie soll nicht an der Steuer scheitern, während Luxusvillen und große Immobilienparks nicht länger geschont werden.
Schluss mit dem Zehn-Jahres-Trick: Geschenk-Freibeträge vor dem Aus
Eine der größten Änderungen betrifft ein beliebtes Steuersparmodell wohlhabender Familien. Bislang konnten Eltern und Großeltern alle zehn Jahre jeweils 400.000 Euro pro Kind steuerfrei verschenken und so größere Vermögen in Etappen nahezu steuerfrei übertragen. Wer früh mit Schenkungen begann, konnte über die Jahre Millionenwerte am Fiskus vorbeisteuern.
Mit dem neuen Konzept soll dieses Schlupfloch geschlossen werden. Künftig soll der Freibetrag einmalig als Lebensfreibetrag gelten – also nicht mehr im Zehn-Jahres-Rhythmus immer wieder neu entstehen. Für die breite Bevölkerung mit überschaubaren Erbschaften dürfte das kaum ins Gewicht fallen, für reiche Familienclans ist es jedoch ein empfindlicher Einschnitt. Am Prinzip beim Eigenheim hält die SPD gleichzeitig fest: Das Haus der Großmutter soll steuerfrei bleiben, mehrere Villen und große Immobilienbestände dagegen nicht.
Unternehmen, Arbeitsplätze und lange Stundung
Besonders sensibel ist die Frage, wie mit Betrieben und Unternehmensanteilen umgegangen wird. Hier verspricht die SPD, Arbeitsplätze und solide Mittelstandsunternehmen nicht zu gefährden – und setzt auf einen zusätzlichen Freibetrag von fünf Millionen Euro für Betriebsvermögen. Damit sollen Handwerksbetriebe, Arztpraxen und viele familiengeführte Unternehmen in der Regel steuerfrei an die nächste Generation übertragen werden können.
Erst bei einem Unternehmenswert von mehr als fünf Millionen Euro sollen Erbschaftsteuern anfallen. Um zu verhindern, dass Betriebe im Erbfall zerschlagen oder verkauft werden müssen, sieht das Konzept großzügige Stundungsregeln vor. Steuerschulden könnten über bis zu 20 Jahre verteilt werden, sodass die fälligen Beträge die Liquidität weniger stark belasten. Die genauen Steuersätze hält die SPD bislang noch offen – klar ist aber, dass hohe Unternehmenswerte künftig weniger Schonung genießen sollen als heute.
Kritik von Union und Ökonomen
Während die SPD von einem gerechten Ausgleich zwischen Familien und Superreichen spricht, kommen aus Union und Wirtschaft deutliche Warnungen. Vertreter der Union befürchten, dass familiengeführte Unternehmen unter dem Strich dennoch stärker belastet werden, weil sie im Erbfall vier bis sechs Jahresgewinne für Steuern aufbringen müssten. Das nehme den Betrieben Investitionsmittel und könne gerade Unternehmen mit geringen Gewinnmargen in die Knie zwingen.
Auch Ökonomen des Ifo-Instituts sehen die Reformpläne kritisch. Zwar gilt die Erbschaftsteuer dort grundsätzlich als reformbedürftig, doch eine höhere Belastung von Betriebserben könnte den Rückgang der Investitionen noch beschleunigen. Befürchtet wird, dass sich Unternehmer aus Unsicherheit zurückhalten oder Investitionen ins Ausland verlagern. Die SPD hält dem entgegen, dass genau Freibeträge und lange Stundungsfristen verhindern sollen, dass Betriebe oder Häuser im Erbfall zwangsweise verkauft werden müssen.
Mehr Geld für Bildung – und ein politisches Signal
Finanziell erwartet die SPD aus der Reform zunächst Mehreinnahmen im unteren einstelligen Milliardenbereich, die langfristig weiter steigen könnten. Die Erbschaftsteuer fließt an die Länder, die zusätzlichen Mittel sollen gezielt in Schulen, Hochschulen und besser ausgestattetes Lehrpersonal investiert werden. So sollen Kinder aus allen Bevölkerungsschichten profitieren – unabhängig davon, ob sie ein Haus erben oder nicht.
Politisch setzt die Partei um Finanzminister und SPD-Chef Lars Klingbeil damit auf ein Doppelversprechen: Normale Familien sollen ihr Zuhause behalten können, während sehr große private Vermögen stärker zum Gemeinwohl beitragen. Ausgangspunkt ist die Diagnose wachsender Ungleichheit und eine Erbschaftsteuer, die nach Einschätzung der SPD das Leistungsprinzip bislang unterläuft. Spätestens nach einem erwarteten Urteil des Bundesverfassungsgerichts sieht die Partei Handlungsdruck und will die Lücke zwischen politischem Anspruch und tatsächlicher Belastung großer Erbschaften schließen.
Was Erben und Eigentümer jetzt wissen sollten
Für viele Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer bedeutet das Konzept eine gewisse Entwarnung: Wer ein selbst genutztes Eigenheim an Kinder weitergeben will, dürfte nach den Plänen in der Regel geschützt sein – vorausgesetzt, die Erben ziehen nicht unmittelbar aus. Denn die Steuerfreiheit des Familienheims ist daran gekoppelt, dass Kinder im vererbten Haus wohnen bleiben.
Wer allerdings auf regelmäßige steuerfreie Schenkungen zur Vermögensübertragung gesetzt hat oder größere Unternehmenswerte besitzt, muss mit Änderungen und höherer Belastung rechnen. Noch sind viele Details offen, etwa die konkrete Ausgestaltung der Steuersätze oder mögliche Übergangsfristen. Klar ist jedoch: Die politische Richtung ist vorgegeben – das Familienhaus soll geschützt, die Steuerlast für große Vermögen spürbar erhöht werden.


