Rente Auszahlung Februar 2026: Wann wird überwiesen?
Die Auszahlungstermine der gesetzlichen Rente richten sich nach dem individuellen Rentenbeginn:
- Vorschüssig gezahlte Renten (Rentenbeginn vor dem 1. April 2004): Die Februar-Rente wird bereits am Freitag, 30. Januar 2026, überwiesen.
- Nachschüssig gezahlte Renten (Rentenbeginn ab dem 1. April 2004): Die Zahlung erfolgt am Freitag, 27. Februar 2026.
Die Deutsche Rentenversicherung nutzt den Renten Service der Deutschen Post für alle Überweisungen. Bei regionalen Feiertagen oder Bankarbeitstagen kann sich der Zahlungseingang geringfügig verschieben.
Alle Zahlungstermine 2026 hier: Rente Auszahlung 2026
Im Februar sollten Rentner ihre Kontoauszüge besonders genau kontrollieren. Wer kürzlich die Bank gewechselt oder eine neue IBAN gemeldet hat, prüft jetzt, ob die Umstellung fehlerfrei geklappt hat.
Fehlgeschlagene Überweisungen werden von der Rentenversicherung erneut veranlasst, können aber zu Verzögerungen führen. Änderungen der Bankverbindung sollten daher immer frühzeitig – idealerweise drei Monate vor dem nächsten Zahlungstermin – gemeldet werden.
Wer kann im Februar 2026 in Rente gehen?
Nachfolgende Tabelle zeigt wer im Februar in Rente gehen kann, geordnet nach den vier Rentenarten.
| Rentenart | Voraussetzung | Jahrgänge mit Rentenbeginn Februar 2026 |
|---|---|---|
| Regelaltersrente | Regelaltersgrenze erreicht, mind. 5 Jahre Wartezeit | Jahrgang 1959 (Grenze: 66 Jahre, 2 Monate) – z.B. Geburtsdatum Dezember 1959 |
| Altersrente für langjährig Versicherte | Mind. 35 Versicherungsjahre, frühester Beginn mit Abschlägen | Jahrgang 1962, bei Geburt Ende Mai/Juni 1962 |
| Altersrente für besonders langjährig Versicherte (45 Jahre) | Mind. 45 Versicherungsjahre, abschlagsfrei | Jahrgang 1961 (Grenze: 64 Jahre, 6 Monate), z.B. Geburt August 1961 |
| Altersrente für schwerbehinderte Menschen | GdB mind. 50, mind. 35 Versicherungsjahre | Jahrgang 1962/1963, je nach Schwerbehindertenstatus und Altersgrenze |
Die Altersgrenzen steigen 2026 um weitere zwei Monate; wer 1960 geboren ist, erreicht die Regelaltersgrenze mit 66 Jahren und 4 Monaten.
Einen Überblick, wer 2026 in Rente gehen kann, hier: Wer 2026 in Rente gehen kann
Krankenversicherung: neue Abzüge 2026 nach Februar im Rentenbescheid
Zum 1. Januar 2026 stieg der durchschnittliche Zusatzbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung von 2,5 auf 2,9 Prozent – viele Kassen liegen sogar deutlich darüber.
Arbeitnehmer spüren diese Erhöhung direkt ab Januar in der Lohnabrechnung. Bei Rentnern greift dagegen § 247 Satz 3 SGB V: Änderungen des Zusatzbeitrags wirken erst ab dem ersten Tag des zweiten Folgemonats.
- Erhöhung zum 1. Januar 2026 → Wirksamwerden bei Rentnern erst ab 1. März 2026.
- Die Rentenzahlung für März (bei nachschüssiger Zahlung Ende März, bei vorschüssiger Zahlung Ende Februar) zeigt dann erstmals die höhere Abzugslast.
- Die Deutsche Rentenversicherung übernimmt weiterhin 50 Prozent des Zusatzbeitrags – die andere Hälfte wird direkt von der Bruttorente einbehalten.
Beispiel: Bei einer Rente von 2.000 Euro und einer Zusatzbeitragserhöhung um 1 Prozentpunkt sinkt die Nettorente um rund 10 Euro monatlich.
Pflegeversicherung: Beitrag unverändert
Der Beitragssatz in der gesetzlichen Pflegeversicherung bleibt 2026 unverändert bei 3,4 Prozent (Kinderlose: 4,0 Prozent).
Trotzdem gibt es wichtige Punkte für Rentner:
- Privat Pflegeversicherte müssen mit steigenden Prämien rechnen, da viele Tarife zum Jahreswechsel angepasst wurden.
- Die nächste gesetzliche Erhöhung der Pflegegeld-Sätze ist erst für 2028 geplant; bis dahin bleiben die seit 2025 gültigen Beträge bestehen.
- Politisch diskutiert werden ein Familienpflegegeld und strukturelle Reformen, die aber frühestens in der nächsten Legislaturperiode greifen dürften.
Steuern für Renter
Der steuerliche Grundfreibetrag steigt 2026 auf 12.348 Euro.
| Aspekt | Regelung 2026 |
|---|---|
| Grundfreibetrag | 12.348 Euro (Vorjahr: 11.784 Euro) |
| Besteuerungsanteil für Neurentner 2026 | 84% der ersten vollen Jahresbruttorente |
| Individueller Rentenfreibetrag | 16%, lebenslang festgeschrieben |
Für Bestandsrentner ändert sich der einmal festgelegte Freibetrag nicht. Allerdings können zusätzliche Einkünfte aus Aktivrente, Betriebsrente oder Kapitalerträgen dazu führen, dass erstmals eine Steuererklärung fällig wird.
Rente plus arbeiten
Aktivrente
Seit 1. Januar 2026 können Rentnerinnen und Rentner, die die Regelaltersgrenze erreicht haben, bis zu 2.000 Euro monatlich bzw. 24.000 Euro jährlich steuerfrei zur Rente hinzuverdienen.
- Die Steuerbefreiung greift direkt im Lohnsteuerabzugsverfahren; der Arbeitgeber berücksichtigt den steuerfreien Anteil automatisch.
- Sozialversicherungsbeiträge können dennoch anfallen, wenn kein Minijob vorliegt.
- Selbstständige sind von der Aktivrenten-Regelung ausgeschlossen.
Minijob-Grenze 2026
Die Verdienstgrenze für Minijobs steigt 2026 auf 603 Euro monatlich (Vorjahr: 556 Euro).
Neue Rechengrößen der ges. Versicherung
| Rechengröße | Wert 2026 |
|---|---|
| Beitragsbemessungsgrenze Rentenversicherung | 8.450 €/Monat bzw. 101.400 €/Jahr |
| Beitragsbemessungsgrenze Krankenversicherung | 5.812,50 €/Monat bzw. 69.750 €/Jahr |
| Vorläufiges Durchschnittsentgelt | 51.944 €/Jahr |
| Bezugsgröße | 3.955 €/Monat |
Grundrente neu berechnet
Zum 1. Januar 2026 wurde der Grundrentenzuschlag für rund 1,4 Millionen Rentner neu berechnet.
- Maßgeblich ist das zu versteuernde Einkommen aus 2023 (ersatzweise 2022).
- Auch das Einkommen des Ehepartners wird angerechnet – das Bundessozialgericht hat diese Regelung 2025 ausdrücklich bestätigt.
- Neue Freibeträge 2026: Für Alleinstehende bleiben bis zu 1.491–1.492 Euro anrechnungsfrei, für Paare bis zu 2.326 Euro.
Wer keine Steuererklärung abgegeben hat, riskiert eine Schätzung durch das Finanzamt – diese fällt häufig zu hoch aus und kann den Grundrentenzuschlag kürzen oder ganz streichen. Neue Bescheide werden automatisch verschickt; ein Antrag ist nicht erforderlich.
Erwerbsminderungsrente: Zuschlag in monatlicher Zahlung intergriert
Nur zur Erinnerung: schon seit Dezember 2025 wird der Zuschlag für spezielle Erwerbsminderungsrenten (4,5 bzw. 7,5 Prozent der persönlichen Entgeltpunkte) nicht mehr separat, sondern direkt in die monatliche Rentenzahlung integriert.
Beispiel:
| Vor Dezember 2025 | Ab Dezember 2025 |
|---|---|
| EM-Rente: 950 € | Gesamtauszahlung: 1.000 € |
| Zuschlag separat: 50 € | (Zuschlag integriert) |
Am Gesamtbetrag ändert sich nichts – lediglich die Darstellung. Die Rentenversicherung hat dazu neue Rentenbescheide verschickt; ein Antrag ist nicht erforderlich.
Zusätzlich steigen 2026 die Hinzuverdienstgrenzen bei Erwerbsminderungsrenten erneut, sodass Betroffene mehr Spielraum für eine Teilzeitarbeit haben.
Deutschlandticket 2026
Wer als Rentner noch kein Abo abgeschlossen hat: Das Deutschlandticket kostet seit Januar 2026 63 Euro monatlich (Vorjahr: 58 Euro) – ein Plus von rund 8,6 Prozent.
CO₂-Preis 2026
Das werden Rentner auch bald spüren: Der CO₂-Preis wird 2026 erstmals durch Versteigerung von Emissionszertifikaten bestimmt und ist auf maximal 65 Euro pro Tonne gedeckelt (Vorjahr: 55 Euro).
- Benzin und Diesel werden dadurch um etwa 1,5 bis 3 Cent pro Liter teurer.
- Heizöl und Erdgas steigen ebenfalls; Ölheizungen sind stärker betroffen als Gasthermen.
Für Rentner mit kleinem Budget summieren sich diese Mehrkosten spürbar – Wohngeld-Ansprüche und Energiesparprogramme sollten daher geprüft werden.
Rentenerhöhung: genauer Prozentsatz wird voraussichtlich erst nach Februar bekannt gegeben
Die nächste reguläre Rentenerhöhung ist für den 1. Juli 2026 geplant. Nach aktuellen Prognosen liegt sie bei rund 3,7 Prozent; die endgültige Festlegung erfolgt im Frühjahr, voraussichtlich im März.
Rentendiskussion im Februar
Politisch diskutiert hinsichtlich der Reform der Rente und Pflege werden derzeit:
- Kapitalgedeckte Elemente („Generationenkapital”) für die gesetzliche Rente.
- Strukturelle Reformen in der Pflegeversicherung und ein mögliches Familienpflegegeld.
Was Rentner im Februar 2026 konkret tun sollten
- Zahlungsdatum prüfen: Kontoauszüge um den 30. Januar und 27. Februar kontrollieren.
- Aktivrente checken: Lohnabrechnungen auf korrekte Umsetzung des steuerfreien Betrags prüfen.
- Krankenkasse wechseln?: Bis März bleibt noch Zeit, zu einer günstigeren Kasse zu wechseln, bevor die höheren Zusatzbeiträge greifen.
- Grundrentenbescheid prüfen: Wer einen neuen Bescheid erhalten hat, sollte die Einkommensanrechnung kontrollieren – bei Fehlern lohnt sich Widerspruch.
- Bankverbindung aktualisieren: Änderungen frühzeitig an den Renten Service melden, um Zahlungsprobleme zu vermeiden.

