Für soziales Leben e. V.

gemeinnützig & unabhängig

Stand:

Autor: Experte:

Rente Februar 2026: Diese Änderungen sollten Rentner jetzt kennen

Zum Februar 2026 ändert sich für Rentner vor allem der Zeitpunkt der Rentenzahlung sowie die praktische Umsetzung der neuen Aktivrente und Steuerregeln, die seit Jahresbeginn gelten. Gleichzeitig schlagen sich höhere Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge sowie steigende Lebenshaltungskosten nun konkret im Portemonnaie nieder. Einen Überblick über das Thema Rente und Neuigkeiten für Rentner im Februar in folgendem Artikel auf Bürger & Geld, dem News-Magazin des Vereins Für soziales Leben e.V..

Rente Auszahlung Februar 2026: Wann wird überwiesen?

Die Auszahlungstermine der gesetzlichen Rente richten sich nach dem individuellen Rentenbeginn:

  • Vorschüssig gezahlte Renten (Rentenbeginn vor dem 1. April 2004): Die Februar-Rente wird bereits am Freitag, 30. Januar 2026, überwiesen.
  • Nachschüssig gezahlte Renten (Rentenbeginn ab dem 1. April 2004): Die Zahlung erfolgt am Freitag, 27. Februar 2026.

Die Deutsche Rentenversicherung nutzt den Renten Service der Deutschen Post für alle Überweisungen. Bei regionalen Feiertagen oder Bankarbeitstagen kann sich der Zahlungseingang geringfügig verschieben.

Alle Zahlungstermine 2026 hier: Rente Auszahlung 2026

Im Februar sollten Rentner ihre Kontoauszüge besonders genau kontrollieren. Wer kürzlich die Bank gewechselt oder eine neue IBAN gemeldet hat, prüft jetzt, ob die Umstellung fehlerfrei geklappt hat.

Fehlgeschlagene Überweisungen werden von der Rentenversicherung erneut veranlasst, können aber zu Verzögerungen führen. Änderungen der Bankverbindung sollten daher immer frühzeitig – idealerweise drei Monate vor dem nächsten Zahlungstermin – gemeldet werden.

Wer kann im Februar 2026 in Rente gehen?

Nachfolgende Tabelle zeigt wer im Februar in Rente gehen kann, geordnet nach den vier Rentenarten.

RentenartVoraussetzungJahrgänge mit Rentenbeginn Februar 2026
RegelaltersrenteRegelaltersgrenze erreicht, mind. 5 Jahre WartezeitJahrgang 1959 (Grenze: 66 Jahre, 2 Monate) – z.B. Geburtsdatum Dezember 1959
Altersrente für langjährig VersicherteMind. 35 Versicherungsjahre, frühester Beginn mit AbschlägenJahrgang 1962, bei Geburt Ende Mai/Juni 1962
Altersrente für besonders langjährig Versicherte (45 Jahre)Mind. 45 Versicherungsjahre, abschlagsfreiJahrgang 1961 (Grenze: 64 Jahre, 6 Monate), z.B. Geburt August 1961 ​
Altersrente für schwerbehinderte MenschenGdB mind. 50, mind. 35 VersicherungsjahreJahrgang 1962/1963, je nach Schwerbehindertenstatus und Altersgrenze

Die Altersgrenzen steigen 2026 um weitere zwei Monate; wer 1960 geboren ist, erreicht die Regelaltersgrenze mit 66 Jahren und 4 Monaten.

Einen Überblick, wer 2026 in Rente gehen kann, hier: Wer 2026 in Rente gehen kann

Krankenversicherung: neue Abzüge 2026 nach Februar im Rentenbescheid

Zum 1. Januar 2026 stieg der durchschnittliche Zusatzbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung von 2,5 auf 2,9 Prozent – viele Kassen liegen sogar deutlich darüber.

Arbeitnehmer spüren diese Erhöhung direkt ab Januar in der Lohnabrechnung. Bei Rentnern greift dagegen § 247 Satz 3 SGB V: Änderungen des Zusatzbeitrags wirken erst ab dem ersten Tag des zweiten Folgemonats.

  • Erhöhung zum 1. Januar 2026Wirksamwerden bei Rentnern erst ab 1. März 2026.
  • Die Rentenzahlung für März (bei nachschüssiger Zahlung Ende März, bei vorschüssiger Zahlung Ende Februar) zeigt dann erstmals die höhere Abzugslast.
  • Die Deutsche Rentenversicherung übernimmt weiterhin 50 Prozent des Zusatzbeitrags – die andere Hälfte wird direkt von der Bruttorente einbehalten.

Beispiel: Bei einer Rente von 2.000 Euro und einer Zusatzbeitragserhöhung um 1 Prozentpunkt sinkt die Nettorente um rund 10 Euro monatlich.

Pflegeversicherung: Beitrag unverändert

Der Beitragssatz in der gesetzlichen Pflegeversicherung bleibt 2026 unverändert bei 3,4 Prozent (Kinderlose: 4,0 Prozent).

Trotzdem gibt es wichtige Punkte für Rentner:

  • Privat Pflegeversicherte müssen mit steigenden Prämien rechnen, da viele Tarife zum Jahreswechsel angepasst wurden.
  • Die nächste gesetzliche Erhöhung der Pflegegeld-Sätze ist erst für 2028 geplant; bis dahin bleiben die seit 2025 gültigen Beträge bestehen.
  • Politisch diskutiert werden ein Familienpflegegeld und strukturelle Reformen, die aber frühestens in der nächsten Legislaturperiode greifen dürften.

Steuern für Renter

Der steuerliche Grundfreibetrag steigt 2026 auf 12.348 Euro.

AspektRegelung 2026
Grundfreibetrag12.348 Euro (Vorjahr: 11.784 Euro)
Besteuerungsanteil für Neurentner 202684% der ersten vollen Jahresbruttorente
Individueller Rentenfreibetrag16%, lebenslang festgeschrieben

Für Bestandsrentner ändert sich der einmal festgelegte Freibetrag nicht. Allerdings können zusätzliche Einkünfte aus Aktivrente, Betriebsrente oder Kapitalerträgen dazu führen, dass erstmals eine Steuererklärung fällig wird.

Rente plus arbeiten

Aktivrente

Seit 1. Januar 2026 können Rentnerinnen und Rentner, die die Regelaltersgrenze erreicht haben, bis zu 2.000 Euro monatlich bzw. 24.000 Euro jährlich steuerfrei zur Rente hinzuverdienen.

  • Die Steuerbefreiung greift direkt im Lohnsteuerabzugsverfahren; der Arbeitgeber berücksichtigt den steuerfreien Anteil automatisch.
  • Sozialversicherungsbeiträge können dennoch anfallen, wenn kein Minijob vorliegt.
  • Selbstständige sind von der Aktivrenten-Regelung ausgeschlossen.

Minijob-Grenze 2026

Die Verdienstgrenze für Minijobs steigt 2026 auf 603 Euro monatlich (Vorjahr: 556 Euro).

Neue Rechengrößen der ges. Versicherung

RechengrößeWert 2026
Beitragsbemessungsgrenze Rentenversicherung8.450 €/Monat bzw. 101.400 €/Jahr
Beitragsbemessungsgrenze Krankenversicherung5.812,50 €/Monat bzw. 69.750 €/Jahr
Vorläufiges Durchschnittsentgelt51.944 €/Jahr
Bezugsgröße3.955 €/Monat

Grundrente neu berechnet

Zum 1. Januar 2026 wurde der Grundrentenzuschlag für rund 1,4 Millionen Rentner neu berechnet.

  • Maßgeblich ist das zu versteuernde Einkommen aus 2023 (ersatzweise 2022).
  • Auch das Einkommen des Ehepartners wird angerechnet – das Bundessozialgericht hat diese Regelung 2025 ausdrücklich bestätigt.
  • Neue Freibeträge 2026: Für Alleinstehende bleiben bis zu 1.491–1.492 Euro anrechnungsfrei, für Paare bis zu 2.326 Euro.

Wer keine Steuererklärung abgegeben hat, riskiert eine Schätzung durch das Finanzamt – diese fällt häufig zu hoch aus und kann den Grundrentenzuschlag kürzen oder ganz streichen. Neue Bescheide werden automatisch verschickt; ein Antrag ist nicht erforderlich.

Erwerbsminderungsrente: Zuschlag in monatlicher Zahlung intergriert

Nur zur Erinnerung: schon seit Dezember 2025 wird der Zuschlag für spezielle Erwerbsminderungsrenten (4,5 bzw. 7,5 Prozent der persönlichen Entgeltpunkte) nicht mehr separat, sondern direkt in die monatliche Rentenzahlung integriert.

Beispiel:

Vor Dezember 2025Ab Dezember 2025
EM-Rente: 950 €Gesamtauszahlung: 1.000 €
Zuschlag separat: 50 €(Zuschlag integriert)

Am Gesamtbetrag ändert sich nichts – lediglich die Darstellung. Die Rentenversicherung hat dazu neue Rentenbescheide verschickt; ein Antrag ist nicht erforderlich.

Zusätzlich steigen 2026 die Hinzuverdienstgrenzen bei Erwerbsminderungsrenten erneut, sodass Betroffene mehr Spielraum für eine Teilzeitarbeit haben.

Deutschlandticket 2026

Wer als Rentner noch kein Abo abgeschlossen hat: Das Deutschlandticket kostet seit Januar 2026 63 Euro monatlich (Vorjahr: 58 Euro) – ein Plus von rund 8,6 Prozent.

CO₂-Preis 2026

Das werden Rentner auch bald spüren: Der CO₂-Preis wird 2026 erstmals durch Versteigerung von Emissionszertifikaten bestimmt und ist auf maximal 65 Euro pro Tonne gedeckelt (Vorjahr: 55 Euro).

  • Benzin und Diesel werden dadurch um etwa 1,5 bis 3 Cent pro Liter teurer.
  • Heizöl und Erdgas steigen ebenfalls; Ölheizungen sind stärker betroffen als Gasthermen.

Für Rentner mit kleinem Budget summieren sich diese Mehrkosten spürbar – Wohngeld-Ansprüche und Energiesparprogramme sollten daher geprüft werden.

Rentenerhöhung: genauer Prozentsatz wird voraussichtlich erst nach Februar bekannt gegeben

Die nächste reguläre Rentenerhöhung ist für den 1. Juli 2026 geplant. Nach aktuellen Prognosen liegt sie bei rund 3,7 Prozent; die endgültige Festlegung erfolgt im Frühjahr, voraussichtlich im März.

Rentendiskussion im Februar

Politisch diskutiert hinsichtlich der Reform der Rente und Pflege werden derzeit:

  • Kapitalgedeckte Elemente („Generationenkapital”) für die gesetzliche Rente.
  • Strukturelle Reformen in der Pflegeversicherung und ein mögliches Familienpflegegeld.

Was Rentner im Februar 2026 konkret tun sollten

  • Zahlungsdatum prüfen: Kontoauszüge um den 30. Januar und 27. Februar kontrollieren.
  • Aktivrente checken: Lohnabrechnungen auf korrekte Umsetzung des steuerfreien Betrags prüfen.
  • Krankenkasse wechseln?: Bis März bleibt noch Zeit, zu einer günstigeren Kasse zu wechseln, bevor die höheren Zusatzbeiträge greifen.
  • Grundrentenbescheid prüfen: Wer einen neuen Bescheid erhalten hat, sollte die Einkommensanrechnung kontrollieren – bei Fehlern lohnt sich Widerspruch.
  • Bankverbindung aktualisieren: Änderungen frühzeitig an den Renten Service melden, um Zahlungsprobleme zu vermeiden.

Redakteure

  • ik

    Sozialrechtsexperte und Redakteur

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins "Für soziales Leben e.V.", der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an.

    Ingo Kosick ist zudem Autor und Redakteur beim Nachrichtenmagazin Bürger & Geld, das der Verein "Für soziales Leben e.V." herausgibt. Ingo hat sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen.

    Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

    Alle Beiträge ansehen Ingo Kosick
  • Peter Kosick
    Experte:

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Nachrichtenmagazins Bürger & Geld, das der Verein herausgibt und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen.

    Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein.

    Seine Arbeit im Redaktionsteam von Bürger & Geld gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

    Alle Beiträge ansehen Peter Kosick

Hinweis zur Redaktion und zum Faktencheck
Die Redaktion von Bürger & Geld prüft sämtliche Artikel vor Veröffentlichung sorgfältig nach aktuellen gesetzlichen Grundlagen, offiziellen Statistiken und seriösen Quellen wie Bundesministerien, Sozialverbänden und wissenschaftlichen Studien. Unser Redaktionsteam besteht aus erfahrenen Fachautorinnen für Sozialpolitik, die alle Inhalte regelmäßig überarbeiten und aktualisieren. Jeder Text durchläuft einen strukturierten Faktencheck-Prozess sowie eine redaktionelle Qualitätssicherung, um höchste Genauigkeit und Transparenz zu gewährleisten. Bei allen wesentlichen Aussagen werden Primärquellen direkt im Fließtext verlinkt. Die Unabhängigkeit von Werbung und Drittinteressen sichert neutralen Journalismus – zum Schutz unserer Leserinnen und zur Förderung der öffentlichen Meinungsbildung.


Verantwortlich für die Inhalte auf dieser Seite: Redaktion des Vereins Für soziales Leben e. V. – Ihre Experten rund um Soziale Sicherheit und Altersvorsorge.