Rundfunkbeitrag 2026: Wer wie viel zahlen muss – und wer sich “von der GEZ” befreien lassen kann

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Höhe des Rundfunkbeitrags 2026

  • Der Beitrag beträgt 2026 weiterhin 18,36 Euro pro Monat, also 55,08 Euro pro Quartal und 220,32 Euro pro Jahr.
  • Die Ministerpräsidentenkonferenz hat beschlossen, den Beitrag bis Ende 2026 stabil zu halten, obwohl die KEF eine Erhöhung auf 18,94 Euro empfohlen hatte.

Wichtig: Es spielt keine Rolle, wie viele Fernseher, Radios, Computer oder Streaming-Geräte im Haushalt vorhanden sind – entscheidend ist nur die eine Wohnung.

Wer bezahlt wie viel? (Haushalte & Wohngemeinschaften)

  • Pro Wohnung fällt nur ein Beitrag an – egal ob Single-Haushalt, Familie oder WG.
  • In Wohngemeinschaften genügt es, wenn eine Person als Beitragskonto-Inhaber beim Beitragsservice registriert ist; die anderen Mitbewohner können sich auf dieses Beitragskonto berufen.​

Für Zweitwohnungen muss grundsätzlich ein zusätzlicher Beitrag gezahlt werden, es sei denn, es liegt ein anerkannter Befreiungsgrund vor oder ein höchstrichterliches Urteil zur Zweitwohnungsbefreiung wird umgesetzt.

Befreiung von der “GEZ”: Wer 2026 nichts zahlen muss

Vom Rundfunkbeitrag können sich bestimmte Personengruppen vollständig befreien lassen, wenn sie einen Antrag stellen.

Befreiung ist insbesondere möglich für:

  • Beziehende von Bürgergeld (Grundsicherung für Arbeitsuchende) Sozialhilfe oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.
  • Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
  • Personen mit bestimmten Pflegehilfen oder Pflegezulagen.
  • Studierende, Auszubildende und junge Erwachsene, die BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe erhalten und nicht mehr im Elternhaus wohnen.

Die Befreiung ist niemals automatisch: Sie muss mit Nachweisen (z.B. Leistungsbescheide) beim Beitragsservice beantragt werden; ohne Antrag werden auch Berechtigte weiter voll belastet.

Anmerkung: GEZ ist ein veralteter, aber umgangssprachlich immer noch genutzter Begriff für den Rundfunkbeitrag. An sich steht die Abkürzung für Gebühreneinzugszentrale und stammt aus der Zeit, als noch Rundfunkgebühren gezahlt werden mussten.

Ermäßigung: 6,12Euro für Menschen mit Behinderung

Neben der vollständigen Befreiung gibt es eine ermäßigte Variante:

  • Menschen mit bestimmten Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis (z.B. RF) zahlen nur 6,12 Euro pro Monat statt 18,36 Euro.
  • Voraussetzung sind u.a. ein hoher Grad der Behinderung (80) oder besondere gesundheitliche Einschränkungen (Merkzeichen RF), die im Ausweis dokumentiert sein müssen.

Die Ermäßigung gilt ebenfalls nur auf Antrag und erfasst den gesamten Haushalt, wenn die berechtigte Person Beitragskontoinhaber ist.

Rentner: Wer muss zahlen, wer kann sich befreien?

  • Allein die Rente führt nicht zur Befreiung – Rentnerinnen und Rentner zahlen grundsätzlich den vollen Beitrag von 18,36 Euro.
  • Eine komplette Befreiung ist möglich, wenn zusätzlich zur Rente Grundsicherung im Alter, Hilfe zur Pflege oder andere Sozialhilfe-Leistungen bezogen werden.

Viele ältere Menschen zahlen den Beitrag, obwohl sie wegen Grundsicherung, Bürgergeld oder Pflegehilfen Anspruch auf Befreiung hätten – hier lohnt sich eine gezielte Überprüfung der Bescheide und ein Antrag.

Weitere Gruppen: Unternehmen, Ferienwohnungen, Sonderfälle

  • Unternehmen zahlen Rundfunkbeitrag nach Zahl der Betriebsstätten, Beschäftigten und betrieblich genutzten Fahrzeuge.
  • Für Ferienwohnungen können gesonderte Beiträge anfallen, wenn diese dauerhaft vermietet werden; bei rein privater Nutzung kann der normale Haushaltsbeitrag ausreichen.

Wer mehrere Wohnsitze oder Mischformen aus Wohnen und Vermieten hat, sollte die individuellen Regelungen des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags genau prüfen oder sich beim Beitragsservice beraten lassen.

Zahlungstermine und Rhythmen 2026

  • Standard ist der vierteljährliche Einzug: Im Voraus zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November jeweils 55,08 Euro.
  • Auf Wunsch können auch monatliche oder halbjährliche Zahlungen vereinbart werden, der Gesamtbetrag bleibt aber identisch.

Für Personen mit sehr kleinem Einkommen kann es sinnvoll sein, auf monatliche Abbuchung umzustellen, damit der Beitrag weniger auf einmal ins Gewicht fällt.

Ausblick: Debatte um Beitragserhöhung ab 2027

Die KEF hat bereits angedeutet, dass ab 2027 eine Anhebung des Rundfunkbeitrags – grob in Richtung 19 Euro – diskutiert wird. Die Entscheidung liegt bei den Bundesländern und könnte 2026 politisch umkämpft sein.

Bis einschließlich 2026 bleibt der Beitrag aber bei 18,36 Euro.

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