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Zwang zur Rente beim Bürgergeld: Was das Jobcenter 2026 wirklich darf

Beim Bürgergeld gibt es bis Ende 2026 keinen Zwang zur vorgezogenen Altersrente mit Abschlägen – das Jobcenter darf also aktuell niemanden in eine vorgezogene Altersrente „hineindrängen“. Trotzdem kann es Druck geben, andere Rentenarten (z.B. Erwerbsminderungsrente) zu beantragen; hier gelten eigene Regeln und Risiken. Der folgende Artikel auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V. hat die Einzelheiten für Sie aufbereitet.

Rechtliche Ausgangslage bis 31.12.2026

  • Grundlage ist § 12a SGB II, der die Pflicht regelt, vorrangige Leistungen (z.B. Rente) zu beantragen; diese Pflicht ist für Altersrenten bis 31.12.2026 ausdrücklich ausgesetzt.
  • In der Übergangszeit 2023–2026 sind Bürgergeld-Beziehende „nicht verpflichtet, eine Rente wegen Alters vorzeitig in Anspruch zu nehmen“.

Die früher übliche Zwangsverrentung – Jobcenter fordern “ab 63” zur Altersrente mit Abschlägen auf und stellen notfalls selbst den Rentenantrag – ist damit bis Ende 2026 gestoppt.

Was das Jobcenter aktuell darf – und was nicht

Jobcenter darf NICHT

  • Niemanden zwingen, eine vorzeitige Altersrente mit Abschlägen zu beantragen (z.B. Altersrente für langjährig Versicherte ab 63).
  • Kein eigenmächtiger Rentenantrag für eine vorgezogene Altersrente, wenn der Betroffene dies ausdrücklich nicht will.
  • Keine Sanktion nur deshalb, weil ein Bürgergeld-Beziehender vor der Regelaltersgrenze auf Altersrente verzichtet.

Jobcenter darf

  • Bürgergeld einstellen, wenn die Regelaltersgrenze erreicht ist und eine reguläre Altersrente ohne Abschlag beginnt – dann ist die Grundsicherung für Arbeitsuchende nicht mehr zuständig.
  • Betroffene über die Möglichkeit einer Altersrente beraten und auf Vor- und Nachteile hinweisen, aber nur auf freiwilliger Basis.

Zwang zur Erwerbsminderungsrente: hier ist Druck möglich

Anders sieht es bei der Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) aus:

  • Krankenkassen, Deutsche Rentenversicherung, Arbeitsagentur oder Jobcenter können bei längerer Krankheit prüfen, ob statt Bürgergeld bzw. Krankengeld eine EM-Rente in Frage kommt.
  • Unter bestimmten Voraussetzungen können sie Betroffene auffordern, einen Antrag auf EM-Rente zu stellen; bei Weigerung kann die Behörde den Antrag in Ausnahmefällen selbst stellen.

Eine EM-Rente ist aber keine Altersrente – sie kann zwar später in eine Altersrente übergehen, hat aber eigene Voraussetzungen, Abschläge und oft niedrigere Rentenhöhen.

Blick nach vorn: Was droht ab 2027?

Nach derzeitigem Stand kann die Zwangsverrentung ab 2027 zurückkehren, und zwar im Rahmen der sog. neuen Grundsicherung:

  • Jobcenter sollen dann wieder Bürgergeld-Beziehende ab 63 auffordern dürfen, eine vorgezogene Altersrente mit Abschlägen zu beantragen.
  • Wenn Betroffene sich weigern, könnte das Jobcenter den Rentenantrag selbst stellen – wie es das Bundessozialgericht bereits 2015 grundsätzlich erlaubt hat.
  • Es gelten dann voraussichtlich die Ausnahmen der Unbilligkeitsverordnung (z.B. bei naher Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung oder drohendem Verlust von Arbeitslosengeld-Ansprüchen).

Wer also 2026 Bürgergeld bezieht und kurz vor 63 steht, sollte den politischen Prozess genau verfolgen und frühzeitig beraten lassen, bevor ab 2027 neue Zwangsregeln greifen.

Was Betroffene 2026 konkret tun sollten

  • Bescheide und Schreiben des Jobcenters prüfen: Bei Formulierungen zu „vorzeitiger Altersrente“ bis Ende 2026 auf das Moratorium verweisen.
  • Bei gesundheitlichen Problemen klären, ob eine EM-Rente sinnvoll ist oder langfristig die Altersrente zu stark drücken würde.
  • Rechtzeitig Beratung bei Sozialverbänden, Erwerbsloseninitiativen oder spezialisierten Rentenberatern suchen, wenn Druck Richtung Rente aufgebaut wird.

Redakteure

  • ik

    Sozialrechtsexperte und Redakteur

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins "Für soziales Leben e.V.", der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an.

    Ingo Kosick ist zudem Autor und Redakteur beim Nachrichtenmagazin Bürger & Geld, das der Verein "Für soziales Leben e.V." herausgibt. Ingo hat sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen.

    Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

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  • Peter Kosick
    Experte:

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Nachrichtenmagazins Bürger & Geld, das der Verein herausgibt und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen.

    Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein.

    Seine Arbeit im Redaktionsteam von Bürger & Geld gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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