Wenn eine Krankheit oder ein Unfall das Arbeitsleben jäh beendet, droht oft der finanzielle Absturz. Doch die Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) kann Betroffenen den Lebensunterhalt sichern – und in vielen Fällen sogar deutlich höher ausfallen, als viele glauben. Grund dafür ist ein rentenrechtliches Detail, das kaum bekannt ist, aber enorme Wirkung hat: die sogenannte Zurechnungszeit. Sie kann die EM-Rente regelrecht verdoppeln. Warum das so ist und wer besonders davon profitiert – alle Infos dazu gibt es hier auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e. V.
Was die Zurechnungszeit eigentlich bedeutet
Die Zurechnungszeit ist ein fester Bestandteil der Rentenformel für Erwerbsgeminderte. Vereinfacht gesagt: Sie ersetzt die Jahre, in denen Versicherte wegen Krankheit oder Unfall keine Beiträge mehr in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen können.
Dadurch wird der Rentenverlauf so behandelt, als hätte die betroffene Person bis zum gesetzlichen Rentenalter weitergearbeitet. Das ist entscheidend, denn ohne diese Regelung würde die Erwerbsminderungsrente oft nur einen Bruchteil der möglichen Altersrente betragen.
Das Ziel ist klar: Niemand soll dafür bestraft werden, dass er aus gesundheitlichen Gründen keine Beiträge mehr leisten kann. Die Zurechnungszeit sorgt also für eine fiktive Fortschreibung der Versicherungsbiografie – ein sozialpolitischer Schutzmechanismus, der insbesondere Jüngeren hilft, deren Erwerbsleben früh endet.
Beispiel: Wenn die Zurechnungszeit die Rente verdoppelt
Ein Blick in die Praxis zeigt, wie stark sich dieser Mechanismus auswirkt.
Angenommen, eine Arbeitnehmerin wird mit 40 Jahren berufsunfähig. Ohne Zurechnungszeit hätte sie zum Zeitpunkt ihres Rentenbeginns wenig Anspruch erarbeitet – ihre Rente fiele entsprechend niedrig aus. Durch die Zurechnungszeit jedoch wird unterstellt, dass sie bis zum Regelrentenalter von 67 Jahren weiter Beiträge gezahlt hätte.
In der Rentenberechnung erscheinen also 27 weitere Versicherungsjahre, bewertet mit dem bisherigen Durchschnitt ihres Einkommens. Das kann dazu führen, dass sich die EM-Rente fast verdoppelt.
Je jünger die oder der Versicherte bei Eintritt der Erwerbsminderung ist, desto größer die Wirkung der Zurechnungszeit.
Was sich seit 2019 stark geändert hat
Die Bedeutung der Zurechnungszeit ist in den letzten Jahren noch einmal enorm gestiegen. Früher endete sie bereits mit 62 Jahren. Dann wurde sie schrittweise angehoben:
- 2018 bis 2024 verlängerte der Gesetzgeber die Zurechnungszeit stufenweise,
- seit 2024 wird bereits bis zur Regelaltersgrenze von 67 Jahren weitergerechnet.
Dadurch ist die EM-Rente heute deutlich näher an die Altersrente gerückt. Wer erst seit 2019 oder später eine EM-Rente bekommt, profitiert also von einer deutlichen Verbesserung.
Doch: Für ältere EM-Rentnerinnen und -Rentner, deren Rentenbescheid vor 2019 erteilt wurde, gilt diese Regelung nicht rückwirkend – trotz politischer Diskussionen und Forderungen von Sozialverbänden.
Wie die Zurechnungszeit berechnet wird
Für die Berechnung der Zurechnungszeit zieht die Rentenversicherung das Durchschnittsentgelt der bisherigen Versicherungsjahre heran. Das bedeutet: Wer bislang überdurchschnittlich verdient hat, profitiert stärker. Aber auch Versicherte mit niedrigerem Einkommen gewinnen, weil schlicht mehr beitragsfreie Jahre dazukommen.
Die Formel lautet grob:Rentenpunkte=bishererworbeneEntgeltpunkte+(DurchschnittderEntgeltpunkte×Zurechnungsjahre)
Anschließend wird daraus die monatliche EM-Rente errechnet. Neben der vollen Erwerbsminderung (keine Arbeitsfähigkeit über 3 Stunden täglich) gibt es auch die teilweise Erwerbsminderung, bei der die Rente nur hälftig gezahlt wird – die Zurechnungszeit wird aber auch dort berücksichtigt.
Warum viele Betroffene ihren Anspruch unterschätzen
Viele Antragsteller wissen nicht, wie stark die Zurechnungszeit wirkt. In Rentenbescheiden taucht sie unscheinbar als Zahl auf – häufig ohne erklärenden Hinweis. Besonders bei jüngeren Erwerbsgeminderten entsteht so der Eindruck, die Rente falle „überraschend hoch“ aus.
Gerade in Beratungsgesprächen der Deutschen Rentenversicherung wird deshalb zunehmend darauf hingewiesen, dass die Zurechnungszeit kein Geschenk, sondern ein fest verankerter Rechtsanspruch ist. Sie sorgt für Rentengerechtigkeit zwischen Versicherten mit gesundem und eingeschränktem Erwerbsverlauf.
Steuerliche Aspekte und Übergang in die Altersrente
Die Erwerbsminderungsrente unterliegt – wie die Altersrente – der nachgelagerten Besteuerung. Das bedeutet: Ein bestimmter Anteil der Rente ist steuerpflichtig, abhängig vom Jahr des Rentenbeginns.
Wird später die reguläre Altersrente bezogen, läuft der Übergang automatisch. Die Zurechnungszeit endet dann mit Erreichen des Regelrentenalters, die Rentenhöhe bleibt aber meist ähnlich. Ein erneuter Antrag ist nicht nötig.
Wichtig zu wissen: Wer während der EM-Rente etwas hinzuverdient, muss auf die Hinzuverdienstgrenzen achten. Werden diese überschritten, kann die Rentenzahlung teilweise ruhen.
Kritik: Kein Ausgleich für ältere Betroffene
Während jüngere Versicherte enorm profitieren, fühlen sich ältere Erwerbsgeminderte benachteiligt. Ihre Zurechnungszeiten enden teilweise Jahre vor der gesetzlichen Altersgrenze, weil ihr Rentenbeginn vor den Reformen lag.
Sozialverbände wie der VdK fordern seit Jahren eine Nachbesserung – etwa durch eine pauschale Rentenerhöhung älterer EM-Rentner. Bisher hat die Bundesregierung diesen Vorschlägen aber nicht zugestimmt. Der Grund: Die gesetzlichen Änderungen seit 2019 gelten nur für Neurentner, ein rückwirkender Eingriff wäre mit Milliardenkosten verbunden.
Fazit: Zurechnungszeit als entscheidender Rentenfaktor
Wer eine Erwerbsminderungsrente bezieht oder kurz davorsteht, sollte die Zurechnungszeit genau verstehen. Sie entscheidet maßgeblich über die Höhe der monatlichen Zahlung und kann finanzielle Sorgen im Alter abmildern.
Die verlängerte Zurechnungszeit bis 67 gilt dabei als eine der wichtigsten Verbesserungen der letzten Jahre – ein Beispiel dafür, dass Sozialrecht komplex, aber manchmal auch überraschend gerecht sein kann.
Alle Hintergründe, Rechenbeispiele und aktuelle Urteile rund um die Erwerbsminderungsrente finden sich auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e. V.


