Was sich beim Bürgergeld konkret ändert
Die Bundesregierung will das bisherige Bürgergeld grundlegend umbauen und ab Mitte 2026 schrittweise in eine „neue Grundsicherung“ überführen. Bürgergeld heißt dann Grundsicherungsgeld. Kernpunkte sind vor allem schärfere Sanktionen, der Vorrang von schneller Arbeitsaufnahme gegenüber längerer Qualifizierung und ein strengerer Umgang mit Vermögen.
- Leistungsbeziehende sollen ihre Arbeitskraft künftig „im maximal zumutbaren Umfang“ einsetzen und vorrangig in Arbeit vermittelt werden.
- Längere Weiterbildungen oder Umschulungen werden nur noch dann bevorzugt, wenn sie eindeutig bessere Chancen auf eine feste Beschäftigung versprechen – insbesondere bei unter 30‑Jährigen.
Damit verschiebt sich der Fokus: Statt langfristiger Qualifizierung steht wieder die schnelle Aufnahme irgendeiner Erwerbsarbeit im Vordergrund. Der Verein Für soziales Leben e.V. sieht darin eine Rückkehr zu den “Logiken” der alten Hartz‑IV‑Zeit.
Härtere Sanktionen: Wann 30 Prozent weniger Geld drohen
Besonders unschön ist die Verschärfung der Sanktionen. Schon heute können Leistungen bei Pflichtverletzungen um bis zu 30 Prozent gekürzt werden – künftig soll dieses Höchstmaß deutlich schneller greifen.
- Wer keine Bewerbungen schreibt, zumutbare Arbeit ablehnt oder Förderkurse abbricht, muss künftig sofort mit einer Kürzung von 30 Prozent für drei Monate rechnen.
- Bei wiederholten versäumten Jobcenter-Terminen droht nach dem zweiten Meldeversäumnis eine 30‑prozentige Minderung für einen Monat, beim dritten Termin kann die Leistung zeitweise sogar vollständig gestrichen werden.
Für Alleinstehende bedeutet eine 30‑prozentige Kürzung schnell rund 150 Euro weniger im Monat – Geld, das bei ohnehin knappen Regelsätzen kaum einzusparen ist. Beratungsstellen berichten bereits jetzt, dass solche Ankündigungen bei vielen Betroffenen eher Angst und Rückzug als Motivation auslösen.
Vermögen und Wohnen: Wegfall der Karenzzeit
Ein weiterer zentraler Punkt der Reform ist der Umgang mit Ersparnissen und Vermögen. Die bisherige Karenzzeit, in der ein größerer Betrag unangetastet bleiben konnte, soll abgeschafft werden.
- Bislang konnten Alleinstehende im ersten Jahr im Bürgergeld bis zu 40.000 Euro Vermögen besitzen, ohne dass dies angerechnet wurde; anschließend galten 15.000 Euro als Obergrenze.
- Künftig soll das Schonvermögen vom Lebensalter abhängen: Unter 30 Jahren sind nur noch 5.000 Euro geschützt, bis 40 Jahre 10.000 Euro, bis 50 Jahre 12.500 Euro und erst danach 20.000 Euro.
Ersparnisse, die häufig als Rücklage für Notfälle, Alter oder größere Anschaffungen gedacht waren, müssen damit deutlich schneller aufgebraucht werden, bevor überhaupt ein Anspruch auf Grundsicherung besteht. Das betrifft besonders Menschen mit kurzen Erwerbsunterbrechungen, Solo-Selbstständige und Familien, die sich über Jahre ein kleines Polster aufgebaut haben.
Warum die Änderungen Ängste auslösen
Dass die Reform so emotional diskutiert wird, liegt vor allem daran, dass sie viele Menschen direkt in ihrer Existenzsicherung trifft. Rund 5,5 Millionen Personen beziehen aktuell Bürgergeld bzw. werden künftig von der neuen Grundsicherung erfasst.
- Der Verein Für soziales Leben e.V. und andere Sozialverbände warnen, dass schärfere Sanktionen und weniger geschütztes Vermögen das Vertrauen in den Sozialstaat untergraben und Betroffene aus Angst vor Kürzungen sogar ihren Anspruch gar nicht erst geltend machen.
- Besonders Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen, psychischen Erkrankungen oder komplexen Problemlagen könnten mit den neuen Anforderungen – ständige Erreichbarkeit, lückenlose Nachweise, schnelle Reaktion auf Jobangebote – überfordert sein.
Viele Leistungsbeziehende befürchten, dass ein verpasster Termin oder ein Missverständnis in der Kommunikation mit dem Jobcenter künftig schneller existenzbedrohende Folgen hat. Die Diskussion um „Totalverweigerer“ verstärkt diesen Eindruck und wird von Betroffenen oft als pauschale Stigmatisierung erlebt.
Einsparungen wohl nur sehr gering
Grüne und Linke werfen der Regierungskoalition vor, die Öffentlichkeit in die Irre geführt zu haben. Der Grünen-Abgeordnete Timon Dzienus sagte, die Regierung habe monatelang falsche Versprechungen gemacht und erinnerte daran, dass Kanzler Friedrich Merz (CDU) und CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann milliardenschwere Einsparungen in Aussicht gestellt hätten. Nach dem Gesetzentwurf sollen Bund, Länder, Kommunen und die Bundesagentur für Arbeit jedoch zusammen lediglich Einsparungen von bis zu 86 Millionen Euro im Jahr 2026 erzielen.
Heidi Reichinnek von den Linken sprach in diesem Zusammenhang von einer „faktenfreien Hetzkampagne“. Sie räumte ein, dass laut Umfragen viele Menschen die bisherigen Regeln als ungerecht empfinden, machte dafür aber irreführende politische Aussagen über angebliche Sparpotenziale verantwortlich und bezeichnete die Reform als bislang schwersten Angriff auf den Sozialstaat.
Auch aus der AfD kam scharfe Kritik: Die Abgeordnete Gerrit Huy bezeichnete das geplante Einsparvolumen als „geradezu lachhaft“ und verlangte stattdessen umfangreiche Abschiebungen, um den Haushalt zu entlasten. (Anm. der Redaktion: auch letzteres ist lachhaft oder besser gesagt: zutiefst erschütternd!)
CDU-Generalsekretär Linnemann verteidigte dagegen die Reformpläne und betonte, sie würden für mehr Gerechtigkeit im System sorgen.
Was Betroffene jetzt tun können
Trotz aller Verschärfungen behalten Leistungsberechtigte wichtige Rechte – und können sich auf die kommenden Änderungen vorbereiten.
- Beratungsangebote nutzen: Sozialberatungsstellen, Erwerbsloseninitiativen, Wohlfahrtsverbände und Gewerkschaften bieten kostenlose Hilfe bei Bescheiden, Widersprüchen und Gesprächen mit dem Jobcenter.
- Pflichttermine ernst nehmen: Wer Termine nicht wahrnehmen kann, sollte frühzeitig absagen oder eine Krankmeldung nachreichen, um Sanktionen zu vermeiden.
Außerdem lohnt es sich, die eigene finanzielle Situation zu prüfen: Wer noch Ersparnisse über den geplanten Freibeträgen hat, sollte überlegen, wie dieses Geld sinnvoll eingesetzt oder gesichert werden kann, ohne unbedacht Vermögen zu verschenken. Und wer ohnehin über Weiterbildung oder Umschulung nachdenkt, kann diese Chance nutzen, bevor strengere Regeln möglicherweise den Spielraum verkleinern.


