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Rente 2026: So viel mehr Geld und neue Regeln – das müssen Rentner jetzt wissen

2026 wird für Rentnerinnen und Rentner nicht nur wegen der Rentenerhöhung und neuer Regeln zur Rente, sondern auch wegen zahlreicher struktureller Änderungen bei Grundsicherung, Pflege, Steuer, Kinderleistungen und Beschäftigung zu einem echten Wendepunkt. Der folgende Artikel auf Bürger & Geld, dem News-Magazin des Vereins Für soziales Leben e.V., erklärt die Renten-Neuerungen 2026 und weitere zentrale Themen, die den Alltag in Rente direkt oder indirekt betreffen.

Rentenerhöhung 2026: Plus von rund 3,37 Prozent

Für 2026 wird derzeit mit einer Rentenerhöhung von modellhaft rund 3,37 Prozent gerechnet; damit würde eine Monatsrente von 1.500 Euro um gut 50 Euro auf etwa 1.550 Euro steigen. Die tatsächliche Anpassung wird wie gewohnt im Frühjahr 2026 festgelegt und hängt von der Lohnentwicklung 2025 und der wirtschaftlichen Lage ab.

Die Erhöhung gilt ab Juli 2026 und soll den inflationsbedingten Kaufkraftverlust zumindest teilweise ausgleichen. Für Bestandsrentner bedeutet das dauerhaft höhere Rentenansprüche, die insbesondere bei niedrigen und mittleren Renten spürbar ins Gewicht fallen.

Die genauen Zahlen zur Rentenerhöhung 2026 werden voraussichtlich im März 2026 von der Regierung bekanntgegeben.

Altersrente für Schwerbehinderte: Vertrauensschutz endet

Ab 2026 laufen die bisherigen Vertrauensschutzregelungen für die Altersrente bei Schwerbehinderung endgültig aus. Für Versicherte mit Geburtsdatum ab dem 1. Januar 1964 gelten die alten Übergangsprivilegien beim früheren Rentenbeginn nicht mehr.

Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 und einer Wartezeit von 35 Jahren können ab 2026 zwar weiterhin ab 62 Jahren in Rente gehen, müssen aber dauerhaft Abschläge von 10,8 Prozent in Kauf nehmen. Der abschlagsfreie Rentenbeginn für schwerbehinderte Versicherte des Jahrgangs 1964 ist erst 2029 mit einem Renteneintrittsalter von 65 Jahren möglich.

Rentenniveau bis 2031 stabil: 48 Prozent Haltelinie

Das Rentenpaket 2025 sichert das Sicherungsniveau der gesetzlichen Rente bei 48 Prozent bis mindestens 2031. Ein Durchschnittsverdiener mit 45 Versicherungsjahren erhält damit weiterhin eine Standardrente von rund 48 Prozent seines letzten Bruttogehalts.

Um diese Haltelinie zu finanzieren, steigen die Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt auf rund 127,8 Milliarden Euro, während der Beitragssatz zunächst bei 18,6 Prozent bleibt und erst ab 2027 schrittweise auf 18,8 Prozent steigt. Das sorgt für mehr Planungssicherheit bei heutigen und künftigen Rentnern, belastet aber langfristig Arbeitnehmer und Arbeitgeber über höhere Beiträge.

Steuerpflicht, Grundfreibetrag und neue Vorsorgepauschale

Neurentner des Jahrgangs 2026 müssen 84 Prozent ihrer ersten vollen Bruttojahresrente versteuern, nur 16 Prozent bleiben als individueller Freibetrag lebenslang steuerfrei. Gleichzeitig steigt der Grundfreibetrag 2026 auf 12.348 Euro, wodurch insbesondere kleine Renten weiter unter der Steuergrenze bleiben können.

Zusätzlich wird das Steuerverfahren 2026 um eine neue Vorsorgepauschale erweitert, die auch Ruheständler mit Nebeneinkünften oder selbstständiger Tätigkeit entlasten kann. Wer neben der Rente noch arbeitet, Mieteinnahmen hat oder freiberuflich tätig ist, sollte die neuen Abzugsmöglichkeiten im Rahmen der Einkommensteuer prüfen.

Aktivrente und Arbeiten im Alter

Die Aktivrente 2026 macht das Weiterarbeiten nach Erreichen der Regelaltersgrenze attraktiver. Es gilt, dass bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei hinzuverdient werden können, wenn bereits eine Altersrente bezogen wird und die Regelaltersgrenze erreicht ist.

Hinzu kommt, dass für vorgezogene und reguläre Altersrenten bereits seit 2023 keine Hinzuverdienstgrenzen der Rentenversicherung mehr gelten, was auch 2026 so bleibt. Damit können Rentner unbegrenzt hinzuverdienen, ohne dass die Renten gekürzt werden, müssen diesen Zuverdienst aber mit Blick auf Steuer und Sozialabgaben sorgfältig planen.

Kindererziehungszeiten und Mütterrente: Verbesserungen ab 2027 im Blick behalten

Auch wenn die eigentliche Reform der Mütterrente erst 2027 greift, ist sie für Planungen rund um 2026 bereits relevant. Für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, sollen künftig bis zu drei Jahre Kindererziehungszeiten angerechnet werden statt bisher zweieinhalb Jahre, wovon rund 10 Millionen überwiegend weibliche Versicherte profitieren.

Wer Kinder großgezogen hat, sollte daher rechtzeitig seine Versicherungsbiografie bei der Deutschen Rentenversicherung überprüfen, fehlende Zeiten nachmelden und ggf. eine Kontenklärung anstoßen. Gerade für heutige und künftige Rentnerinnen kann diese Verbesserung einen spürbaren Zuwachs der monatlichen Rente bedeuten.

Rentenkommission 2026: Weichenstellung für die Zeit nach 2030

Im Jahr 2026 nimmt eine neue Rentenkommission ihre Arbeit auf, die u.a. die Ausweitung der Beitragspflicht auf Selbstständige und Beamte, neue Finanzierungswege und eine langfristig tragfähige Struktur der gesetzlichen Rente prüfen soll. Die Empfehlungen der Kommission sollen die Grundlage für größere Reformschritte ab 2027/2028 bilden.

Für Rentner und Versicherte lohnt es sich, diese Debatte zu verfolgen, da zukünftige Anpassungen bei Beitragssätzen, Renteneintrittsalter und Leistungsumfang maßgeblich von den Kommissionsvorschlägen beeinflusst werden dürften. Sozialverbände und Rentnerorganisationen werden den Prozess kritisch begleiten und regelmäßig über mögliche Auswirkungen informieren.

Basiskonto, Wegfall der Bar-Auszahlung und sichere Kontoverbindung

Ab 2026 können gesetzliche Renten grundsätzlich nur noch auf ein Bankkonto überwiesen werden; Barauszahlungen oder Schecks sollen schrittweise entfallen. Der gesetzliche Anspruch auf ein Basiskonto sorgt dafür, dass auch bislang „bankferne“ Personen ein Girokonto eröffnen können und damit weiterhin Zugang zu ihrer Rente haben.

Rentner ohne Konto oder mit instabiler Kontoverbindung sollten frühzeitig ein Basiskonto bei einer Bank oder Sparkasse einrichten, um Zahlungsunterbrechungen zu vermeiden. Auch für ergänzende Sozialleistungen wie Grundsicherung oder Wohngeld wird ein Konto zunehmend Voraussetzung, was den Handlungsdruck zusätzlich erhöht.

Kindergeld, Kinderfreibetrag und Unterstützung für Familien

Zum 1. Januar 2026 steigt das Kindergeld auf 259 Euro pro Kind im Monat, während der Kinderfreibetrag auf 9.756 Euro jährlich angehoben wird. Das entlastet vor allem Familien mit mehreren Kindern, wirkt aber auch indirekt auf viele Großeltern, die ihre Kinder und Enkel finanziell unterstützen oder bei Anträgen helfen.

Zudem sollen höhere Freibeträge und vereinfachte Antragsverfahren den Zugang zu Sozialleistungen für Mehrkindfamilien und einkommensschwache Haushalte erleichtern. Rentner-Haushalte mit mitversorgten Enkelkindern oder pflegebedürftigen Angehörigen profitieren von diesen Verbesserungen, etwa bei Unterhaltszahlungen oder Wohnkosten (Wohngeld).

Pflege, Reha und Sozialdaten: Modernisierung im Gesundheitsbereich

Das SGB-VI-Anpassungsgesetz bringt ab 2026 ein individuelles Fallmanagement, mehr digitale Prozesse und eine engere Verzahnung von Reha- und Rentenleistungen. Ziel ist es, Reha-Maßnahmen schneller und passgenauer zu bewilligen und so Erwerbsfähigkeit länger zu erhalten oder zu verbessern.

Gleichzeitig wird die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse, der Zugang zu Reha-Leistungen und die elektronische Verarbeitung von Sozialdaten erleichtert. Für Rentner mit komplexen Krankheitsverläufen oder Reha-Bedarf sollen Verfahren damit transparenter und weniger bürokratisch werden.

Grundsicherung im Alter, neue Grundsicherung und Bürgergeld-Reform

Mitte 2026 soll das bisherige Bürgergeld durch eine überarbeitete „Neue Grundsicherung“ ersetzt werden, die Anspruchsvoraussetzungen, Sanktionslogik und Leistungsumfang neu ordnet. Für Rentnerinnen und Rentner bleibt die Grundsicherung im Alter jedoch als eigene Leistung bestehen, auf die zurückgegriffen werden kann, wenn die Rente nicht zum Leben reicht.

Änderungen beim Bürgergeld können dennoch indirekte Auswirkungen haben, etwa über Bedarfsgemeinschaften, Unterkunftskosten oder Übergänge vor und nach dem Rentenbeginn. Armutsgefährdete Senioren sollten sich daher rechtzeitig beraten lassen, welche Leistungen neben der Rente in Frage kommen und wie sich die Reform auf ihren Anspruch auswirkt.

Mindestlohn und kurzfristige Beschäftigung für Rentner

Ein steigender gesetzlicher Mindestlohn wirkt sich direkt auf Rentner aus, die in Minijobs oder kurzfristigen Beschäftigungen arbeiten. 2026 wird zudem die maximale Dauer kurzfristiger Beschäftigung – etwa in der Landwirtschaft oder Saisonarbeit – auf 90 Arbeitstage ausgeweitet.

Dadurch eröffnen sich mehr Möglichkeiten, durch zeitlich begrenzte Jobs zusätzliche Einkünfte zu erzielen, ohne sofort in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu rutschen. Wichtig bleibt, im Blick zu behalten, wie sich diese Nebenverdienste auf Steuer, Krankenversicherung und eventuelle Sozialleistungen auswirken.

Ganz wichtig: die Beitragsbefreiung von der Rentenversicherung kann ab dem 1. Juli rückgängig gemacht werden. So können 99,99-Prozent-Rentner ihre Rente auch noch durch einen Minijob aufbessern. Beitragsbefreiung Minijob rückgänig machen

Beitragsbemessungsgrenzen und höhere Sozialabgaben für Gutverdiener

Die Beitragsbemessungsgrenzen in der gesetzlichen Renten- und Pflegeversicherung steigen 2026 deutlich, wodurch Gutverdiener – auch im Rentenalter mit Erwerbseinkommen – auf einen größeren Teil ihres Einkommens Beiträge zahlen. Wer als Rentner weiterarbeitet oder selbstständig tätig ist, muss mit höheren Sozialabgaben rechnen, erwirbt aber gleichzeitig zusätzliche Rentenansprüche.

In der allgemeinen Rentenversicherung liegt die Grenze 2026 bei 101.400 Euro im Jahr, in der knappschaftlichen Rentenversicherung bei 124.800 Euro. Zusammen mit dem stabilen Beitragssatz von 18,6 Prozent ergibt sich so eine höhere absolute Belastung für hohe Erwerbseinkommen.

Rücklagen der Rentenkasse und Krisenfestigkeit

Die Rücklagen der Rentenversicherung sollen bis auf 30 Prozent einer Monatsausgabe angehoben werden, um wirtschaftliche Krisen besser abfedern zu können. Höhere Rücklagen stabilisieren kurzfristig das System und verringern das Risiko abrupt notwendiger Beitragserhöhungen oder Leistungskürzungen.

Für Rentner bedeutet dies eine etwas höhere Sicherheit, dass zugesagte Renten auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten zuverlässig gezahlt werden. Politisch bleibt aber umstritten, wie die langfristige Finanzierung angesichts demografischer Veränderungen gestaltet werden soll.


Große Tabelle: Rente und Umfeld 2026 im Überblick

Bereich / ThemaStand bis 2025Änderung / Wert 2026Relevanz für Rentner
RentenerhöhungRentenanpassung 2025, Plus von rund 3,7%.​Prognose +3,37% ab Juli 2026, genaue Höhe im Frühjahr.Dauerhaft höherer Zahlbetrag, teilweise Ausgleich der Inflation.
RentenniveauHaltelinie 48% bis 2025.Stabilisierung des Rentenniveaus von 48% bis mindestens 2031.Mehr Planungssicherheit; Sicherungsniveau bleibt vorerst konstant.
Altersrente schwerbehindertVertrauensschutz für ältere Jahrgänge.Jahrgang ab 1.1.1964: Vorruhestand ab 62 nur mit 10,8% Abschlag, abschlagsfrei ab 65 (2029).Früherer Rentenbeginn weiter möglich, aber mit dauerhaften Abschlägen.
Steuerpflicht RenteNeurentner 2025: 83,5% steuerpflichtig.Neurentner 2026: 84% steuerpflichtig, 16% steuerfrei.Höheres Risiko, steuerpflichtig zu werden, v.a. mit Nebeneinkünften.
GrundfreibetragUnter 12.348 Euro.Grundfreibetrag 12.348 Euro.Kleine Renten bleiben häufiger steuerfrei, Entlastung für Haushalte mit wenig Einkommen.
VorsorgepauschaleAltes System ohne neue Pauschale.​Neue Vorsorgepauschale im Steuerabzug, auch für Ruheständler mit Nebeneinkünften.Zusätzliche Abzugsmöglichkeiten können Steuerlast senken.
AktivrenteZuverdienst zur Altersrente ohne RV-Grenzen, aber regulär steuerpflichtig.Geplant: Bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei nach Regelaltersgrenze.Arbeiten im Ruhestand wird attraktiver, mehr Netto vom Zuverdienst.
KindererziehungszeitenBis 2,5 Jahre für Kinder vor 1992.Ab 2027 bis 3 Jahre; Vorbereitung und Kontenklärung ab 2026 sinnvoll.Vor allem für Mütter höhere Rentenansprüche.
Basiskonto & AuszahlungTeilweise Bar- oder Scheckauszahlung noch möglich.Renten nur noch bargeldlos aufs Konto; Basiskonto als Rechtsanspruch.Konto wird zwingend, frühzeitige Kontoeröffnung wichtig.
Kindergeld & KinderfreibetragNiedrigere Beträge vor 2026.Kindergeld 259 €/Monat, Kinderfreibetrag 9.756 €/Jahr.​Entlastung für Familien; indirekte Wirkung für mithelfende Großeltern.[
Pflege & RehaWeniger digital, komplexere Abläufe.Individuelles Fallmanagement, mehr Digitalisierung, bessere Verzahnung von Reha und Rente.​Schnellere Verfahren, bessere Unterstützung bei Krankheit und Pflegebedarf.
Grundsicherung & BürgergeldBürgergeld-Regelung, Grundsicherung im Alter getrennt.Überarbeitung zum Neuen Grundsicherungssystem ab Mitte 2026, Grundsicherung im Alter bleibt.Armutsgefährdete Rentner sollten Ansprüche prüfen und Beratung nutzen.
Mindestlohn & KurzfristjobsKürzere zulässige Dauer kurzfristiger Beschäftigung.Kurzfristige Beschäftigung bis 90 Arbeitstage möglich.Mehr legale Zuverdienstchancen für aktive Rentner.
BeitragsbemessungsgrenzenNiedrigere BBG in RV und Pflege.Höhere BBG, z.B. 101.400 € in allgemeiner RV.Höhere Beiträge für Gutverdiener, aber auch höhere Rentenansprüche.
Rücklagen RentenkasseGeringere Rücklagenquote.Anhebung auf bis zu 30% einer Monatsausgabe.Mehr Krisenfestigkeit der Rentenversicherung.

Wer 2026 bereits Rente bezieht oder den Ruhestand plant, sollte die Kombination aus Rentenerhöhung, Steuerregeln, Zuverdienstmöglichkeiten und sozialrechtlichen Änderungen nutzen, um die eigene Finanzplanung zu optimieren. Eine persönliche Beratung bei der Deutschen Rentenversicherung, einem Lohnsteuerhilfeverein oder einer Sozialberatungsstelle hilft, Chancen zu nutzen und Risiken frühzeitig zu erkennen.

Redakteure

  • ik

    Sozialrechtsexperte und Redakteur

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins "Für soziales Leben e.V.", der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an.

    Ingo Kosick ist zudem Autor und Redakteur beim Nachrichtenmagazin Bürger & Geld, das der Verein "Für soziales Leben e.V." herausgibt. Ingo hat sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen.

    Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

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  • Peter Kosick
    Experte:

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Nachrichtenmagazins Bürger & Geld, das der Verein herausgibt und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen.

    Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein.

    Seine Arbeit im Redaktionsteam von Bürger & Geld gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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