Wenn die befristete Erwerbsminderungsrente ausläuft und gleichzeitig eine Schwerbehinderung vorliegt, kann ein früher Wechsel in die Altersrente für schwerbehinderte Menschen finanziell und nervlich ein echter Rettungsanker sein. Wer die Regeln kennt, schützt seine bisher erarbeiteten Rentenansprüche – und umgeht Fallstricke, die ab 2026 noch schmerzhafter werden können. Alle Infos dazu finden Leserinnen und Leser hier auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e. V..
Warum der frühere Wechsel so spannend ist
Viele Betroffene sitzen auf einem Pulverfass: Die EM-Rente ist befristet, der Gesundheitszustand schlecht, und die Frage steht im Raum, wie es weitergeht, wenn der Bescheid ausläuft. Wer dann rechtzeitig in die Altersrente für schwerbehinderte Menschen wechselt, kann die bislang erarbeiteten Entgeltpunkte sichern – und verhindert, dass die Rente später niedriger ausfällt als nötig.
Hinzu kommt: Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen erlaubt einen früheren Rentenbeginn als die reguläre Altersrente, sofern ein anerkannter Grad der Behinderung von mindestens 50 und mindestens 35 Versicherungsjahre vorliegen. Durch diesen Sonderweg lässt sich der Übergang aus der EM-Rente besser planen, statt von einem neuen Gutachten oder einer überraschenden Ablehnung kalt erwischt zu werden.
Bestandsschutz: Das wichtigste Sicherheitsnetz
Ein zentrales Stichwort beim Wechsel aus der EM-Rente ist der sogenannte Bestandsschutz. Der sorgt dafür, dass die Altersrente nicht niedriger sein darf als die vorher bezogene Erwerbsminderungsrente, wenn innerhalb von 24 Monaten gewechselt wird.
Gerade weil die EM-Rente oft höher ist als die später regulär berechnete Altersrente, wird dieser Bestandsschutz für viele Betroffene zum entscheidenden Pluspunkt. Selbst wer die Altersrente vorzeitig mit Abschlägen startet, behält dank Bestandsschutz die bisherige Rentenhöhe – ein Schutzschild gegen unerwartete Einbußen im Alter.
Altersgrenzen ändern sich – 2026 wird zur Zäsur
Die Spielregeln für den Rentenstart Schwerbehinderter verschieben sich deutlich: Ab 2026 ist die abschlagsfreie Altersrente für schwerbehinderte Menschen erst mit 65 Jahren möglich, mit Abschlägen frühestens ab 62. Damit endet die lange Übergangsphase, in der ältere Jahrgänge noch deutlich früher gehen konnten – vor allem für den Geburtsjahrgang 1964 wird das spürbar.
Für Menschen, die heute bereits eine EM-Rente beziehen und einen Schwerbehindertenausweis besitzen, lohnt es sich deshalb doppelt, den eigenen Jahrgang und den möglichen Rentenbeginn genau zu prüfen. Wer jetzt clever plant, kann sich noch bessere Konditionen sichern, als sie für künftige Jahrgänge gelten werden.
Schwerbehinderung, Ausweis, EM-Rente: Typische Irrtümer
Ein weit verbreiteter Irrtum: Wenn der Schwerbehindertenausweis abläuft, sei automatisch auch die EM-Rente in Gefahr. Tatsächlich endet eine Erwerbsminderungsrente nicht einfach, nur weil der Ausweis seine Gültigkeit verliert – der größere Risikofaktor sind versäumte Verlängerungsanträge und fehlende Nachweise für den Rentenwechsel.
Trotzdem spielt der Ausweis eine zentrale Rolle: Für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen muss die Schwerbehinderung mit einem GdB von mindestens 50 zum Rentenbeginn rechtlich feststehen. Wer zu spät reagiert, riskiert, dass der Status genau in dem Moment nicht mehr gesichert ist, in dem er für den Rentenanspruch entscheidend wird.
Abschläge: Wo es richtig teuer wird
Seit 2024 gilt: Wer die EM-Rente vor dem 65. Geburtstag bezieht, muss mit Abschlägen leben – pro Monat 0,3 Prozent, maximal 10,8 Prozent. Diese Kürzung kann ein Leben lang bleiben und die Bruttorente massiv drücken, wenn der Eintritt in die Erwerbsminderungsrente früh erfolgt.
Viele Betroffene entscheiden sich aus purer Not für den frühestmöglichen Rentenbeginn und nehmen diese harten Abschläge in Kauf, weil gesundheitlich schlicht nichts mehr geht. Gerade für diese Gruppe ist es entscheidend, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um später nicht zusätzlich durch einen unklugen Übergang von der EM- in die Altersrente benachteiligt zu werden.
Wann sich der frühere Wechsel wirklich lohnt
Der Wechsel aus der EM-Rente in die Altersrente für schwerbehinderte Menschen lohnt sich vor allem dann, wenn mehrere Faktoren zusammenkommen.
- Der Grad der Behinderung von mindestens 50 liegt vor und ist zum Rentenbeginn gesichert.
- Es bestehen mindestens 35 Versicherungsjahre in der gesetzlichen Rentenversicherung.
- Der Wechsel erfolgt innerhalb von 24 Monaten nach dem Ende der EM-Rente, sodass der Bestandsschutz greift.
- Die persönliche Lebensplanung setzt auf Planbarkeit statt auf das Risiko, dass eine Verlängerung der EM-Rente versagt wird.
Unter diesen Bedingungen kann der frühere Wechsel helfen, die oft höhere EM-Rente als Untergrenze zu sichern und gleichzeitig die Vorteile der Schwerbehindertenrente zu nutzen. Wer gar nichts unternimmt und nur abwartet, läuft eher Gefahr, später unter schlechteren Bedingungen neu bewertet zu werden.
Ohne Beratung geht es kaum
So verlockend der frühere Wechsel wirkt: Jeder Fall ist anders, jede Biografie hat Lücken, Teilzeitphasen oder Zeiten der Arbeitslosigkeit. Sozialverbände und die Deutsche Rentenversicherung raten deshalb ausdrücklich dazu, sich vor einer Entscheidung persönlich beraten zu lassen – kostenfrei, aber mit oft großem Effekt auf die endgültige Rentenhöhe.
Mit einer detaillierten Rentenauskunft, einer Hochrechnung der künftigen Ansprüche und einer klaren Strategie für den Zeitpunkt des Wechsels lassen sich böse Überraschungen vermeiden. Wer jetzt frühzeitig Unterlagen sortiert, Renteninformationen prüft und den Schwerbehindertenausweis rechtzeitig verlängert, verschafft sich einen entscheidenden Vorsprung vor den großen Änderungen ab 2026.


