Wer 2026 eine Abfindung nach Kündigung erhält, muss sich aktiv um den Steuervorteil kümmern – sonst bleibt am Ende deutlich weniger Geld übrig. Die Fünftelregelung gilt zwar weiterhin, wird aber seit 2025 nur noch im Rahmen der Steuererklärung vom Finanzamt berücksichtigt – nicht mehr automatisch über den Arbeitgeber. Alle wichtigen Infos dazu, wie Gekündigte jetzt handeln sollten und welche Fehler richtig Geld kosten, finden sich hier auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e. V.
Neuer Steuer-Alltag bei Abfindungen
Abfindungen sind 2026 vollständig einkommensteuerpflichtig und werden wie einmaliger Arbeitslohn behandelt. Das führt häufig zu einem Sprung in der Steuerprogression und damit zu einem deutlich höheren Steuersatz auf das gesamte Jahreseinkommen.
Seit 2025 behalten Arbeitgeber bei der Auszahlung die Lohnsteuer regulär ein, dürfen aber den Steuervorteil der Fünftelregelung nicht mehr direkt berücksichtigen. Wer nichts unternimmt, zahlt zunächst so, als gäbe es keine Entlastung – und verschenkt ohne aktive Schritte bares Geld.
Fünftelregelung 2026: So funktioniert der Steuervorteil
Die Fünftelregelung nach § 34 EStG soll verhindern, dass eine hohe Abfindung den Steuersatz in die Höhe treibt. Rechnerisch wird so getan, als flösse die Abfindung über fünf Jahre zu: Nur ein Fünftel der Abfindung wird zur Steuersatzermittlung herangezogen, die so ermittelte Mehrsteuer wird dann mal fünf gerechnet.
Das Ergebnis: Die Abfindung wird zwar vollständig versteuert, aber zu einem günstigeren durchschnittlichen Steuersatz, als wenn die gesamte Summe auf einmal in das Jahreseinkommen hineinläuft. Besonders stark wirkt der Effekt, wenn das übrige Einkommen im Auszahlungsjahr niedrig ist oder im Folgejahr wegfällt, etwa nach Jobverlust oder Ruhestand.
Warum Gekündigte jetzt selbst aktiv werden müssen
Der entscheidende Bruch mit der Vergangenheit: Den Steuervorteil gibt es nicht mehr automatisch über die Lohnabrechnung. Wer 2026 eine Abfindung kassiert, muss zwingend eine Einkommensteuererklärung abgeben, damit das Finanzamt die Fünftelregelung prüft und anwendet.
Betroffene, die auf eine Erklärung verzichten, bleiben auf der zu hohen Lohnsteuerbelastung sitzen – obwohl sie rechtlich Anspruch auf eine Tarifermäßigung haben könnten. Besonders riskant ist das für Menschen, die nach der Kündigung in Arbeitslosigkeit rutschen und sich ausgerechnet auf die Abfindung als finanzielles Polster verlassen.
Voraussetzungen: Wann die Fünftelregelung greift
Die Fünftelregelung ist kein Freibrief, sondern an mehrere Bedingungen geknüpft. Entscheidend ist vor allem, dass die Abfindung als echte Entschädigung wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses gezahlt wird und die Zahlung in einer Summe oder in engem zeitlichem Zusammenhang zufließt.
Zudem muss eine sogenannte Zusammenballung von Einkünften vorliegen: Die Abfindung soll das Einkommen in einem Jahr außergewöhnlich erhöhen. Wer aus freien Stücken kündigt oder im Rahmen eines selbst initiierten Jobwechsels eine Zahlung erhält, riskiert den Steuervorteil – und möglicherweise auch eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld.
Strategien: Wie sich die Steuerlast senken lässt
Wer gekündigt wird oder einen Aufhebungsvertrag unterschreibt, sollte schon bei den Verhandlungen den Steuerblick einschalten. In vielen Fällen kann es sinnvoll sein, die Auszahlung der Abfindung ins Folgejahr zu verschieben, wenn dort das übrige Einkommen deutlich niedriger ausfällt – etwa, weil kein Gehalt mehr fließt oder der Ruhestand beginnt.
Eine weitere Option ist, Teile der Abfindung in eine betriebliche Altersvorsorge oder andere begünstigte Modelle zu lenken, bei denen bestimmte Beträge steuerfrei oder steuerbegünstigt eingebracht werden können. Gerade bei höheren Summen entscheiden solche Gestaltungen darüber, ob am Ende mehrere Tausend Euro mehr oder weniger auf dem Konto landen.
Typische Fehler – und wie sie 2026 vermieden werden
Zu den häufigsten Fehlern gehört, die Abfindung als „Bonus“ zu betrachten und die Steuerfrage auf später zu verschieben. Wer die komplette Summe direkt verplant, ohne die Steuerbelastung realistisch einzukalkulieren, erlebt spätestens mit dem Steuerbescheid eine teure Überraschung.
Ebenso problematisch: Aus Bequemlichkeit oder Unkenntnis auf die Steuererklärung zu verzichten und damit die Fünftelregelung gar nicht erst zur Anwendung zu bringen. Gerade in komplexen Fällen – etwa bei parallelem Arbeitslosengeld, Nebeneinkünften oder Rentenbeginn – kann eine frühzeitige Beratung durch Lohnsteuerhilfeverein oder Steuerberatung helfen, Fehler zu vermeiden und Gestaltungsspielräume auszuschöpfen.[vlh]
Was Gekündigte 2026 konkret tun sollten
Wer 2026 eine Kündigung und ein Abfindungsangebot erhält, sollte systematisch vorgehen:
- Vertragsentwurf prüfen, idealerweise mit anwaltlicher oder fachkundiger Unterstützung.
- Klären, ob die Voraussetzungen für die Fünftelregelung voraussichtlich erfüllt sind.
- Zeitpunkt der Auszahlung und Höhe der Abfindung mit Blick auf das voraussichtliche Jahreseinkommen planen.
- Frühzeitig Unterlagen sammeln, um rechtzeitig eine Steuererklärung für 2026 abgeben zu können.
Wer bereits 2025 eine Abfindung erhalten hat und bislang keine Steuererklärung abgegeben hat oder plant, sollte ebenfalls prüfen, ob sich die nachträgliche Anwendung der Fünftelregelung lohnt. In vielen Fällen winkt eine Erstattung, die das finanzielle Loch nach der Kündigung deutlich abmildern kann.


