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Jobcenter verlangen wieder verbotene Daten – das müssen Betroffene jetzt wissen

Jobcenter fordern im Bürgergeld-Antrag 2026 erneut intime Angaben, die sie gar nicht verlangen dürfen – und setzen Menschen damit massiv unter Druck. Wer seine Rechte nicht kennt, riskiert Leistungskürzungen aus Angst und Unsicherheit.

Jobcenter in Deutschland verlangen im Jahr 2026 erneut Auskünfte in Bürgergeld-Anträgen, die sie rechtlich gar nicht abfragen dürfen – und setzen Betroffene damit unnötig unter Druck. Es geht um sensible Daten wie frühere Einkommen, freiwillige Kontaktdaten, Informationen über Dritte oder intime Lebensumstände, für die es im Sozialgesetzbuch und in der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) keine ausreichende Grundlage gibt. Wer seine Rechte kennt, kann sich wehren – alle wichtigen Infos dazu finden Leserinnen und Leser hier auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e. V..

Was Jobcenter wieder verlangen

Immer mehr Bürgergeld-Beziehende berichten, dass Jobcenter in neuen und weiterentwickelten Formularen zusätzliche Angaben abfragen, die für die Leistungsbewilligung nicht erforderlich sind. Kritiker sprechen von einer schleichenden Ausweitung der Datensammelpraxis, die mit dem offiziellen Ziel „vereinfachter Anträge“ unvereinbar sei.

Besonders häufig geht es um:

  • Angaben zu Einkommen aus Zeiträumen vor dem Antragsmonat, etwa alte Lohnabrechnungen aus früheren Jobs.
  • Ausbau der Pflichtfelder bei Online-Anträgen, etwa für Telefonnummer und E-Mail, obwohl diese für die Bearbeitung nicht nötig sind.
  • Fragen zu Kontakten, familiären Beziehungen oder zur Lebensführung, die über die Klärung von Bedarfsgemeinschaft und Unterkunft hinausgehen.

Nach der Rechtsprechung und den fachlichen Weisungen der Bundesagentur für Arbeit sind viele dieser Abfragen unzulässig, wenn sie nicht unmittelbar für die Anspruchsprüfung erforderlich sind.

Rechtliche Grenzen: Was erlaubt ist – und was nicht

Die Datenerhebung durch Jobcenter ist im Sozialgesetzbuch II (SGB II), im Zehnten Buch Sozialgesetzbuch (SGB X), im Bundesdatenschutzgesetz und in der DSGVO klar geregelt. Erlaubt sind nur solche Daten, die wirklich gebraucht werden, um Anspruch, Höhe und Dauer der Leistung zu prüfen.

Unzulässig oder zumindest hoch problematisch sind nach Einschätzung von Sozialrechtsexperten insbesondere:

  • Verdienstnachweise, die Zeiträume vor dem Bürgergeld-Antrag betreffen, wenn sie für die aktuelle Bedürftigkeit keine Rolle mehr spielen.
  • Zwangsweise Angabe von Telefonnummer oder E-Mail-Adresse als Pflichtfeld; Aufsichtsbehörden haben bereits Jobcenter gerügt, die diese Daten erzwungen haben.
  • Auskünfte über Dritte (z.B. Vermieter, frühere Arbeitgeber), solange Betroffene selbst die erforderlichen Unterlagen vorlegen können.

Gerichte und Datenschutzbehörden betonen immer wieder das Sozialgeheimnis: Sozialdaten sind besonders geschützt, und jede Abfrage ohne klare Rechtsgrundlage kann einen Verstoß bedeuten.

Bürgergeld 2026: Strengere Regeln, mehr Druck

Seit Ende 2025 und im Jahr 2026 wird das Bürgergeld schrittweise zur neuen Grundsicherung weiterentwickelt, teils mit härteren Pflichten und verschärften Sanktionen. Gleichzeitig bleiben die Regelsätze nach einer Nullrunde auf dem Niveau von 2024, während die Lebenshaltungskosten weiter steigen.

Parallel dazu werden:

  • Nachreichfristen für Unterlagen enger gefasst; fehlende Nachweise können dazu führen, dass das Jobcenter Einkommen mit „Null“ festsetzt und zu viel gezahltes Geld zurückfordert.
  • Meldeversäumnisse schärfer sanktioniert, bis hin zum Entzug des Regelbedarfs bei mehrfacher Nichterscheinung.
  • Auskunftsrechte gegenüber Vermietern ausgebaut, was neue Datenschutzkonflikte auslöst, weil Vermieter so vom Leistungsbezug erfahren.

In diese angespannte Lage hinein wirken übergriffige Fragen in Bürgergeld-Anträgen wie ein zusätzlicher Hebel, um Druck aufzubauen – Betroffene fürchten Leistungsstopps, wenn sie kritische Felder nicht ausfüllen.

Wie sich Betroffene wehren können

Wer Bürgergeld beantragt oder weiterbewilligen lässt, muss zwar mitwirken – aber nur im gesetzlich zulässigen Rahmen. Sozialrechtler raten, zweifelhaften Forderungen nicht vorschnell nachzugeben, sondern genau zu prüfen, ob die Angaben wirklich erforderlich sind.

Hilfreiche Schritte können sein:

  • Sensible Felder im Formular nur dann ausfüllen, wenn ein klarer Bezug zur Leistungsberechnung ersichtlich ist; bei freiwilligen Kontaktdaten kann der Eintrag verweigert werden.
  • Jobcenter schriftlich um Benennung der gesetzlichen Grundlage für jede strittige Auskunft ersuchen.
  • Bei anhaltendem Druck Beratungsstellen, Sozialverbände oder fachkundige Rechtsanwälte einschalten, die auf Sozialrecht spezialisiert sind.

Wer sich trotz unzulässiger Abfragen zur Preisgabe von Daten gedrängt fühlt, kann sich außerdem an die zuständige Datenschutzaufsicht wenden; es drohen Behörden bei Verstößen immerhin Konsequenzen bis hin zu Schadensersatzansprüchen.

Warum das Thema 2026 brisant ist

2026 ist das Misstrauen vieler Bürgergeld-Beziehender gegenüber Jobcentern gewachsen, weil Reformen mehr Pflichten, härtere Sanktionen und engere Fristen gebracht haben. Gleichzeitig sind viele Menschen wegen steigender Mieten und Lebenshaltungskosten stärker auf lückenlos gezahlte Leistungen angewiesen.

Wenn Jobcenter in dieser Lage über das Ziel hinausschießen und Angaben verlangen, die sie nicht brauchen und nicht verlangen dürfen, entsteht schnell ein Gefühl von Kontrollverlust und Ohnmacht. Der Streit um unzulässige Fragen im Bürgergeld-Antrag ist damit mehr als ein Formalien-Thema – er berührt das Grundvertrauen in den Sozialstaat und den Schutz der persönlichen Daten.

Redakteure

  • Peter Kosick

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Nachrichtenmagazins Bürger & Geld, das der Verein herausgibt und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen.

    Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein.

    Seine Arbeit im Redaktionsteam von Bürger & Geld gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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  • ik
    Experte:

    Sozialrechtsexperte und Redakteur

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins "Für soziales Leben e.V.", der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an.

    Ingo Kosick ist zudem Autor und Redakteur beim Nachrichtenmagazin Bürger & Geld, das der Verein "Für soziales Leben e.V." herausgibt. Ingo hat sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen.

    Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

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