Wenn die Rente plötzlich früher oder später auf dem Konto landet, sorgt das schnell für Verunsicherung – gerade bei Menschen, die jeden Euro fest verplant haben. Im Januar 2026 verschieben sich die Auszahlungstermine erneut, weil das Kalenderblatt und die Bankarbeitstage einen Strich durch die gewohnte Planung machen. Wer verstehen will, warum das so ist, welche Gruppen betroffen sind und wie sich Rentnerinnen und Rentner künftig besser orientieren können, findet hier alle wichtigen Antworten – kompakt erklärt, mit klaren Beispielen und Hinweisen auf die Deutsche Rentenversicherung und den Rentenservice der Deutschen Post. Alle Infos findet man hier auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e. V..
Warum sich die Rente im Januar verschiebt
Der 31. Januar 2026 fällt auf einen Samstag – und samstags werden in Deutschland keine regulären Überweisungen ausgeführt. Für die gesetzliche Rente gilt aber: Sie wird am letzten Bankarbeitstag des Monats überwiesen, nicht am kalendarischen Monatsende.
Das hat zwei Folgen:
- Für die meisten Rentnerinnen und Rentner landet die Januarrente bereits am Freitag, 30. Januar 2026, auf dem Konto.
- Offiziell bleibt der Anspruch für den Monat Januar bestehen, nur der technische Zahlungszeitpunkt rutscht nach vorne.
Rechtliche Grundlage sind die allgemeinen Regeln des Zahlungsverkehrs in Verbindung mit den Ausführungsbestimmungen der Deutschen Rentenversicherung, die sich unter anderem aus § 118 SGB VI (Zahlung der Renten) und den Hinweisen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) ergeben.
Zwei Gruppen, zwei Systeme: vor- und nachschüssige Zahlung
Entscheidend ist, wann der Rentenbeginn lag – vor oder nach dem 1. April 2004. Eine Reform der Rentenversicherung hat damals die Zahlungslogik für neue Rentenansprüche umgestellt.
- Rentenbeginn ab 1. April 2004
- Zahlung „nachschüssig“: Die Rente wird für den laufenden Monat am letzten Bankarbeitstag ausgezahlt.
- Im Januar 2026 bedeutet das: Geldeingang am Freitag, 30. Januar.
- Rentenbeginn vor dem 1. April 2004
- Zahlung „vorschüssig“: Die Rente wird im Voraus für den kommenden Monat gezahlt.
- Diese Gruppe hat die Januarrente bereits am 30. Dezember 2025 erhalten, weil der 31. Dezember im Zahlungsverkehr als Bankfeiertag gilt.
Zur vorschüssigen Gruppe gehören nicht nur Altersrenten, sondern auch viele Hinterbliebenenrenten wie Witwen-, Waisen- oder Erziehungsrenten, sofern der Anspruch vor April 2004 entstanden ist.
Einfache Merkhilfe für den Rententermin
Die Unterscheidung sorgt bis heute für viel Verwirrung – selbst bei langjährigen Rentenbeziehenden. Die Deutsche Rentenversicherung erklärt in ihren Infobroschüren die Systematik, doch im Alltag braucht es oft eine einfache Eselsbrücke.
- Merksatz: „Vor April 2004 in Rente – Rente kommt vorher“ (vorschüssig).
- Wer erst ab April 2004 in Rente gegangen ist, bekommt das Geld im laufenden Monat am Monatsende (nachschüssig).
Im Klartext heißt das:
- Ältere Rentenfälle schauen Ende des Vormonats auf den Kontoauszug.
- Jüngere Rentenfälle orientieren sich am letzten Bankarbeitstag des Rentenmonats.
Damit lassen sich typische Missverständnisse vermeiden – etwa die Sorge, die Rente sei ausgefallen, obwohl sie nur einige Tage früher oder später überwiesen wurde.
Was Rentner jetzt konkret beachten sollten
Unabhängig von der Zahlungsart gilt eine Grundregel: Entscheidend ist immer der letzte Bankarbeitstag des jeweiligen Monats, nicht das kalendarische Datum. Die Deutsche Rentenversicherung übermittelt die Zahlungen dafür an den Rentenservice der Deutschen Post, der die Gutschriften an die Banken weiterleitet.
Wichtige Schritte bei Unklarheiten:
- Kontoauszug prüfen: Oft ist die Rente bereits gebucht, nur der Blick fällt noch auf das falsche Datum.
- Zahlungsrhythmus klären: Ein Blick auf die erste Rentenzahlung zeigt, ob vorschüssig oder nachschüssig gezahlt wird.
- Kontakt zum Rentenservice: Bei anhaltenden Unstimmigkeiten hilft der Rentenservice der Deutschen Post weiter, der für die technische Abwicklung zuständig ist.
Hilfreich ist es, feste Abbuchungen wie Miete, Strom oder Versicherungen an den veränderten Zahlungstermin anzupassen, um Disposchulden oder Mahngebühren zu vermeiden. Banken können hier mit Kontomodellen und Dispo-Limits unterstützen, wenn der Zahlungseingang regelmäßig kurz vor Monatsende erfolgt.
Blick nach vorn: Februar und weitere Monate
Die Verschiebung im Januar ist kein Einzelfall, sondern folgt einem festen Muster. Immer dann, wenn das Monatsende auf ein Wochenende oder einen Bankfeiertag fällt, rutscht der Rententermin nach vorne.
Der Februar 2026 liefert das nächste Beispiel:
- Der letzte Kalendertag ist Samstag, der 28. Februar 2026.
- Die Rente wird deshalb bereits am Freitag, 27. Februar, überwiesen.
Auch künftig lohnt ein Blick in den Kalender, kombiniert mit der Faustregel: „Letzter Bankarbeitstag statt letzter Kalendertag“. Wer seine Haushaltskasse langfristig plant, sollte diese Verschiebungen frühzeitig berücksichtigen – gerade bei schmalen Budgets oder laufenden Kreditraten.


