Sozialleistungen aus einem Guss, weniger Ämtergänge, ein digitaler Antrag statt Papierlabyrinth – genau das plant die Bundesregierung ab 2026 mit einer umfassenden Reform des Sozialstaats. Was heute als Flickenteppich aus Bürgergeld, Wohngeld, Kinderzuschlag und weiteren Hilfen daherkommt, soll zu einem einfacheren, teilweise automatisierten System verschmelzen – mit einem einzigen Zugang und deutlich weniger Formularen. Alle Infos dazu gibt es hier auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e. V..

Was sich konkret ändern soll
Die von der Bundesregierung eingesetzte Kommission zur Sozialstaatsreform hat Ende Januar 2026 ihren Abschlussbericht mit 26 Empfehlungen vorgelegt. Im Mittelpunkt steht die Idee, zentrale Sozialleistungen zu bündeln und für Bürgerinnen und Bürger in einem einzigen Antrag zugänglich zu machen.
Kernpunkte der Pläne:
- Bürgergeld/Grundsicherung (künftig teils als „Grundsicherung“ bezeichnet), Wohngeld und Kinderzuschlag sollen zu einer einheitlichen Hilfe zusammengefasst werden, die über einen gemeinsamen Zugang beantragt wird.
- Jobcenter beziehungsweise eine neu geordnete einheitliche Sozialverwaltung sollen zur zentralen Anlaufstelle werden, damit Anträge und Beratung „aus einer Hand“ erfolgen.
- Die Zahl der beteiligten Behörden soll reduziert, Zuständigkeiten sollen gebündelt und Doppelstrukturen schrittweise abgebaut werden.
Rechtliche Grundlage und Detailregelungen werden in den kommenden Monaten in mehreren Gesetzentwürfen erwartet, insbesondere mit Anpassungen im Sozialgesetzbuch II, XII und im Wohngeldgesetz (WoGG).
Ein Antrag statt Formular‑Marathon
Bisher müssen viele Haushalte mehrere Anträge bei unterschiedlichen Stellen stellen – etwa beim Jobcenter für Bürgergeld, bei der Wohngeldstelle für Wohngeld und bei der Familienkasse für Kinderzuschlag. Wer nur ein kleines Einkommen hat, aber nicht im Bürgergeld ist, muss sich selbst mühsam durchrechnen und verschiedene Antragswege kennen.
Die Reform soll dieses System aufbrechen:
- Geplant ist ein zentrales digitales Sozialportal, über das Bürgerinnen und Bürger alle relevanten Leistungen beantragen können.
- Die Daten sollen nur einmal erfasst werden; beteiligte Behörden – etwa Jobcenter, Wohngeldstelle und Sozialamt – sollen die Informationen untereinander austauschen.
- Künftig soll das System Bürger aktiv auf mögliche Ansprüche hinweisen, statt passiv auf Anträge zu warten.
Damit greift die Regierung zentrale Ziele des BMAS auf: Rechtsvereinfachung, bessere Transparenz und Verfahrensvereinfachung. Im Hintergrund steht auch § 17 SGB I, der einen möglichst einfachen Zugang zu Sozialleistungen verlangt.
Automatisches Kindergeld und digitale Verwaltung
Ein besonders greifbarer Baustein für Familien ist die geplante automatische Auszahlung des Kindergelds. Nach der Geburt eines Kindes sollen Eltern das Geld ohne gesonderten Antrag erhalten, indem vorhandene Meldedaten (Standesamt, Melderegister) genutzt werden.
Weitere digitale Elemente:
- Ein „digitaler Neustart des Sozialstaats“ mit umfassendem Datenaustausch zwischen Sozialbehörden von Bund, Ländern und Kommunen.
- Eine zentrale App oder Plattform mit Nachweis‑ und Buchungsfunktionen wird von der Kommission ausdrücklich empfohlen.
- Verwaltungsverfahren sollen stärker automatisiert werden, etwa durch pauschalierte Berechnungen und standardisierte Prüfungen.
Diese Schritte knüpfen an bereits laufende Digitalisierungsvorhaben wie das SGB‑III‑Modernisierungsgesetz an, das die Arbeitsverwaltung und Kooperationsstrukturen zwischen Leistungsträgern modernisieren soll.
Zeitplan: Start ab 2026 – aber schrittweise
Im Konzept des Bundesarbeitsministeriums ist vorgesehen, dass die Empfehlungen der Sozialstaatskommission ab 2026 von den zuständigen Ministerien umgesetzt werden. Der nun vorgelegte Bericht soll als Grundlage für Gesetzentwürfe dienen, die im Laufe des Jahres 2026 in Bundestag und Bundesrat beraten werden.
Parallel dazu laufen bereits andere Reformen im Bereich Bürgergeld/Grundsicherung, etwa die geplante Umbenennung und Verschärfung von Sanktionen, die zum 1. Juli 2026 in Kraft treten sollen. Die Bündelung von Leistungen und die Vereinfachung der Antragswege werden daher mit anderen sozialpolitischen Weichenstellungen verzahnt sein.
Die Verantwortung liegt vor allem beim BMAS, aber auch bei Ländern und Kommunen, die ihre Verwaltungsstrukturen und IT‑Systeme anpassen müssen. Änderungen in Gesetzen wie SGB II, SGB XII, SGB III, Wohngeldgesetz und möglicherweise im Grundgesetz werden diskutiert.
Was das für Bürger bedeutet
Für Betroffene könnte die Reform spürbare Entlastung bringen:
- Weniger Behördenwege: Statt verschiedener Stellen soll künftig eine zentrale Anlaufstelle sowie ein digitales Portal genügen.
- Mehr Klarheit: Ein einheitlicher Antrag kann besser abbilden, welche Leistungen zustehen – von der Grundsicherung bis zum Wohngeld und Kinderzuschlag.
- Schnellere Entscheidungen: Durch Datenaustausch und Automatisierung sollen Bearbeitungszeiten sinken.
Gleichzeitig warnen Fachleute, dass der Umbau nur dann gelingt, wenn Datenschutz, IT‑Sicherheit und ein wirksamer Rechtsschutz – etwa nach § 78 SGG – gewährleistet bleiben. Gewerkschaften und Sozialverbände mahnen zudem an, dass Vereinfachung nicht zu Leistungsverschlechterungen führen dürfe, etwa im Zuge der geplanten Verschärfungen beim Bürgergeld beziehungsweise der neuen Grundsicherung.
Ein Beispiel: Eine alleinerziehende Mutter mit Teilzeitjob und zwei Kindern musste bisher Bürgergeld, Wohngeld und Kinderzuschlag separat prüfen und beantragen. Künftig soll sie mit einem einzigen Antrag ermitteln können, welche Gesamtleistung ihr Haushalt erhält – und dies idealerweise komplett online.


