Eltern, die jetzt schnell handeln, können sich im Alter eine monatliche Rentensteigerung im dreistelligen Bereich sichern – ganz legal über Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung. Wie das funktioniert, wer unbedingt Fristen beachten muss und welche Formulare wichtig sind, zeigt dieser Artikel – alle Infos gibt es hier auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e. V..
Warum Kinder plötzlich die Rente erhöhen
Kindererziehung gilt in der gesetzlichen Rentenversicherung als Versicherungszeit – und zwar als Zeit mit Pflichtbeiträgen, die der Staat zahlt. Pro Kind werden in der Regel drei Jahre Kindererziehungszeit anerkannt, die entweder der Mutter oder dem Vater gutgeschrieben werden. Diese drei Jahre bringen nach aktueller Rechtslage umgerechnet etwa 120 Euro mehr gesetzliche Rente pro Monat und damit über die Jahre eine vier- bis fünfstellige Gesamtsumme. Geregelt ist das im Sechsten Buch Sozialgesetzbuch, insbesondere in den Vorschriften zu Kindererziehungszeiten und Pflichtbeitragszeiten (z.B. § 55, § 56 SGB VI).
Für viele Eltern ist das ein stiller Renten-Turbo: Wer seine Zeiten vollständig und korrekt zugeordnet hat, erhält später mehr Monatsrente und verbessert gleichzeitig seinen Versicherungsschutz bei Erwerbsminderung. Umso wichtiger ist es, die Spielregeln zu kennen – vor allem, wenn der Vater die Punkte bekommen soll.
Warum Väter jetzt besonders schnell sein müssen
Grundsatz der Deutschen Rentenversicherung: Wird ein Kind gemeinsam erzogen, werden die Kindererziehungszeiten automatisch der Mutter zugeordnet. Der Vater geht dann erst einmal leer aus – selbst wenn beide sich die Betreuung teilen. Soll dagegen der Vater die Erziehungszeiten erhalten, ist eine übereinstimmende Erklärung beider Eltern nötig, die ausdrücklich die Zuordnung zum Vater festlegt.
Diese Wahl gilt nur für die Zukunft und kann höchstens zwei Kalendermonate rückwirkend wirken. Das bedeutet: Eltern, die den Vater begünstigen wollen, müssen zeitnah nach der Geburt aktiv werden, sonst sind die ersten Monate unwiederbringlich der Mutter zugeordnet. Anders sieht es aus, wenn der Vater das Kind überwiegend erzieht – in diesem Fall ist auch eine weiter zurückreichende Anerkennung der Zeiten für ihn möglich, wenn die tatsächlichen Verhältnisse nachgewiesen werden können.
So läuft die Meldung bei der Rentenversicherung
Bei einer Geburt in Deutschland übermitteln die Standesämter die Daten standardmäßig an die Datenstelle der Deutschen Rentenversicherung, inklusive der letzten bekannten Anschrift der Mutter. Der zuständige Rentenversicherungsträger schreibt dann die Mutter an, informiert über die entstehenden Kindererziehungszeiten und weist auf die Möglichkeit hin, die Zuordnung durch gemeinsame Erklärung auf den Vater zu übertragen. Rechtliche Grundlage für diesen Datenaustausch und die Speicherung ist das SGB VI sowie das Sozialdatenrecht des SGB X.
Der Vorteil: Viele Mütter werden automatisch erinnert, ohne selbst an die Rentenversicherung denken zu müssen. Väter hingegen müssen aktiv mitziehen und in der Praxis oft selbst darauf achten, dass die gemeinsame Erklärung rechtzeitig und korrekt abgegeben wird.
Antrag, Nachweise und Portal der Deutschen Rentenversicherung
Für die Feststellung von Kindererziehungszeiten gibt es ein eigenes Antragsformular der Deutschen Rentenversicherung, häufig als Vordruck „V0820“ (Antrag auf Feststellung von Kindererziehungszeiten) bezeichnet. In der Regel reicht dieses Formular als Nachweis für die Erziehung aus, zusätzlich ist die Geburtsurkunde des Kindes erforderlich. Wichtig ist, alle Angaben zur Erziehungssituation vollständig und wahrheitsgemäß zu machen, insbesondere zu Wohnsitz, Zeitraum und beteiligten Elternteilen.
Ob und in welchem Umfang Kindererziehungszeiten bereits gutgeschrieben wurden, lässt sich im Versicherungsverlauf der Deutschen Rentenversicherung prüfen. Am einfachsten funktioniert das über das Online-Kundenportal der Deutschen Rentenversicherung, das mit BundID oder elektronischem Personalausweis genutzt werden kann. Wer dort Lücken oder falsche Zuordnungen entdeckt, sollte frühzeitig eine Klärung des Versicherungsverlaufs beantragen, um spätere Rentennachteile zu vermeiden.
Wie aus drei Jahren ein dreistelliger Rentenplus wird
Finanziell sind Kindererziehungszeiten alles andere als eine Kleinigkeit: Drei Jahre pro Kind zählen wie vollwertige Beitragsjahre und werden mit Entgeltpunkten bewertet, so als hätte in dieser Zeit ein durchschnittliches sozialversicherungspflichtiges Einkommen vorgelegen. Im Ergebnis kann sich das – je nach Jahrgang und Rentenwert – zu rund 120 Euro zusätzlicher Monatsrente summieren, die lebenslang gezahlt werden. Bei mehreren Kindern vervielfacht sich dieser Effekt entsprechend.
Wer frühzeitig seine Zeiten sichert, schützt sich nicht nur für das Alter, sondern verbessert auch Ansprüche auf Erwerbsminderungsrente und Reha-Leistungen, weil mehr Pflichtbeitragszeiten zusammenkommen. Gerade für Eltern mit unterbrochenen Erwerbsbiografien oder längeren Phasen in Teilzeit sind Kindererziehungszeiten ein zentraler Baustein, um Rentenlücken zu schließen.


