Was ist die Sozialstaatskommission?
Die Kommission wurde von der Bundesregierung zusammen mit Ländern und Kommunen eingesetzt, um das unübersichtliche Geflecht steuerfinanzierter Sozialleistungen zu vereinfachen und zukunftsfest zu machen. Sie legt nun einen rund 50‑seitigen Bericht mit insgesamt 26 Reformvorschlägen vor, die politisch als Grundlage für eine große Sozialstaatsreform genutzt werden sollen.
Kernidee: Neues, einheitliches System
Zentral ist die Idee eines einheitlichen Sozialleistungssystems, das die heute stark zersplitterten Zuständigkeiten bündelt. Bürgerinnen und Bürger sollen künftig weniger verschiedene Ämter ansteuern müssen, sondern klar definierte Anlaufstellen haben, wodurch Doppelprüfungen, Bürokratie und sogenannte „Drehtüreffekte“ zwischen Leistungen reduziert werden sollen.
Konkret sollen wichtige Leistungen wie Bürgergeld, Kinderzuschlag und Wohngeld stärker verzahnt bzw. teilweise in einem gemeinsamen System zusammengeführt und zentral bearbeitet werden. Die Kommission betont dabei ausdrücklich, dass das Schutzniveau erhalten bleiben soll – es geht um Vereinfachung, nicht um Leistungskürzungen.
Vier Handlungsfelder im Überblick
Die Kommission strukturiert ihre Empfehlungen in vier große Handlungsfelder.
- Neusystematisierung von Sozialleistungen: Zusammenführung der Leistungen, klarere Zuständigkeiten, weniger Komplexität.
- Digitalisierung und „One‑Stop‑Shop“: Ein digitales Portal soll Zugang zu allen relevanten Sozialleistungen bieten, ergänzt durch zentrale Stellen vor Ort.
- Bessere Erreichbarkeit und automatische Leistungen: Wo möglich, sollen Ansprüche automatisch geprüft und gewährt werden, um verdeckte Armut zu verringern.
- Arbeitsanreize und effiziente Verwaltung: Zusammenlegung und Digitalisierung sollen Verwaltungskosten senken und zugleich Anreize zur Arbeitsaufnahme besser ausgestalten.
Diese Handlungsfelder bilden den Rahmen für die 26 konkreten Vorschläge; viele Detailfragen – etwa genaue Verwaltungszuständigkeiten – sind bewusst offen gelassen und müssen politisch entschieden werden.
Was würde sich ändern?
Ein prägnantes Beispiel ist das Kindergeld: Es soll nach dem Willen der Kommission künftig automatisch nach der Geburt ausgezahlt werden, ohne dass Eltern aktiv einen Antrag stellen müssen. Damit sollen bürokratische Hürden sinken und Familien, die Leistungen heute aus Unkenntnis oder Überforderung nicht nutzen, verlässlich erreicht werden.
Außerdem ist ein zentrales, bundesweit einheitliches Online‑Portal für Sozialleistungen vorgesehen, über das Menschen ihre Ansprüche prüfen und Leistungen beantragen können, während im Hintergrund Daten sicher zwischen Behörden ausgetauscht werden. Parallel dazu sollen vor Ort weniger, aber klar zuständige Behörden („eine oder wenige Anlaufstellen“) für die wichtigsten Leistungen verantwortlich sein.
Ganz konkret: Bürgergeld / Grundsicherung / Wohngeld / Kinderzuschlag
Die Kommission will Bürgergeld, Wohngeld und Kinderzuschlag in einer integrierten Grundsicherung bündeln und Kindergeld weitgehend automatisieren; zu Unterhaltsvorschuss gibt es im Bericht dagegen keine hervorgehobene Spezialreform.
Bürgergeld / Grundsicherung
- Das heutige Bürgergeld soll in „Grundsicherung“ umbenannt und Kern eines einheitlichen Leistungssystems werden, in das Wohngeld und Kinderzuschlag integriert werden.
- Ziel ist: ein Antrag, eine Berechnung, eine zuständige Stelle – statt getrennter Verfahren mit unterschiedlichen Regeln und Anrechnungen.
- Erwerbsanreize sollen verbessert werden: Ein höherer Teil des Zuverdienstes soll anrechnungsfrei bleiben, sodass sich Mehrarbeit sichtbar lohnt.
Wohngeld
- Wohngeld soll nicht mehr als eigene „vorrangige“ Leistung neben Bürgergeld laufen, sondern in der integrierten Grundsicherung aufgehen.
- Damit würden komplizierte Wechsel und Rückforderungen (z.B. Wechsel zwischen Wohngeldstelle und Jobcenter) entfallen, weil Unterkunftskosten in einem System mitberechnet werden.
- Zuständig wären im Regelfall die Jobcenter, nicht mehr separate Wohngeldämter, was die Behördenlandschaft verschlanken soll.
Kinderzuschlag / Grundsicherung für Familien
- Kinderzuschlag soll zusammen mit Bürgergeld/Grundsicherung und Wohngeld in einer einheitlichen Leistung aufgehen.
- Idee dahinter: Familien mit kleinem Einkommen müssen nicht mehr parallel Kinderzuschlag, Wohngeld und ggf. aufstockendes Bürgergeld beantragen, sondern erhalten einen berechneten Gesamtanspruch.
- Modelle eines durchgängigen Selbstbehalts (z.B. rund 30 Prozent des Einkommens) werden als Option diskutiert, um Arbeitseinkommen von Eltern weniger hart anzurechnen.
Kindergeld
- Kindergeld soll künftig möglichst automatisch ausgezahlt werden: Nach der Geburt sollen Eltern keine gesonderten Anträge mehr stellen müssen.
- Grundlage dafür wären ein besserer Datenaustausch zwischen Standesämtern, Familienkassen und Meldebehörden sowie ein zentrales digitales Portal.
- Die Kommission sieht die automatische Auszahlung auch als Instrument gegen verdeckte Armut, weil einkommensschwächere Familien dann nicht mehr „durch das Raster“ fallen.
Unterhaltsvorschuss
In den bisher öffentlich bekannten Kernpunkten der Kommission spielt der Unterhaltsvorschuss keine eigene große Rolle; der Fokus liegt klar auf steuerfinanzierten Transferleistungen wie Bürgergeld/Grundsicherung, Wohngeld, Kinderzuschlag und Kindergeld.
Änderungen am Unterhaltsvorschuss würden daher – soweit ersichtlich – eher indirekt über digitale Schnittstellen (Datenabgleich mit Jugendämtern/Justiz, ein Portal, weniger Papierverfahren) kommen, nicht als prominente Einzelreform.
Zeitplan, Politik und offene Punkte
Die Umsetzung der Reform wird als „politischer, rechtlicher und gesamtgesellschaftlicher Kraftakt“ beschrieben. Nach den bisherigen Aussagen sollen die gesetzlichen Grundlagen bis etwa 2027 geschaffen werden; einzelne Maßnahmen könnten schrittweise früher starten, andere brauchen möglicherweise sogar Änderungen im Grundgesetz.
Fazit: Vorschläge der Sozialstaatskommission
Die Sozialstaatskommission liefert ein starkes politisches Signal und eine Richtung – viele Details des neuen Systems (exakte Höhe einzelner Leistungen, konkrete Behördenstruktur, technische Umsetzung des Datenaustauschs) sind noch offen und werden erst im Gesetzgebungsprozess entschieden.

