Milliarden Euro liegen auf deutschen Konten – vergessen, verwaist, ohne Bewegung seit Jahrzehnten. Nun will die Bundesregierung genau an dieses Geld heran und es für einen staatlichen Innovationsfonds nutzen. Was nach bürokratischer Randnotiz klingt, trifft einen empfindlichen Nerv: den Schutz des Privateigentums und die Angst vor einem Präzedenzfall staatlicher Zugriffe auf Bürgervermögen. Wie konkret sind die Pläne, welche Konten wären betroffen – und droht am Ende doch ein Griff auf „normale“ Sparguthaben? Alle Infos dazu finden Leserinnen und Leser hier auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e. V.
Worum es wirklich geht
Im Zentrum der Debatte stehen sogenannte „nachrichtenlose Konten“ – also Guthaben, auf die über viele Jahre niemand mehr zugreift und bei denen die Bank keinen Kontakt mehr zu Kontoinhabern oder Erben herstellen kann. Nach Schätzungen liegen auf solchen Konten hierzulande zwischen 2 und 9 Milliarden Euro, ein Gutachten im Auftrag des Bundesforschungsministeriums nennt konkret bis zu 4,2 Milliarden Euro.
Im Koalitionsvertrag ist festgehalten, dass Gelder aus diesen nachrichtenlosen Konten in einen revolvierenden Fonds für soziale Innovationen fließen sollen. Es geht also nicht um eine einmalige Umverteilung, sondern um einen dauerhaften Topf, aus dem soziale Projekte finanziert werden sollen.
Der Plan der Regierung
Politisch begründet die Bundesregierung das Vorhaben damit, dass Vermögen, das seit Jahrzehnten faktisch „niemandem mehr nützt“, einen gesellschaftlichen Zweck erfüllen solle. Vorbilder finden sich etwa in Großbritannien, wo Gelder aus vergessenen Konten seit Jahren in gemeinnützige Programme fließen.
Konkrete Eckpunkte sind bislang vor allem im Koalitionsvertrag und in Expertengutachten umrissen:
- Definition eines Zeitraums, nach dem ein Konto als „nachrichtenlos“ gilt.
- Übertragung der entsprechenden Guthaben in einen staatlich kontrollierten Fonds.
- Zweckbindung der Mittel für soziale Innovationen und Projekte.
Rechtlich umgesetzt ist das allerdings noch nicht – es handelt sich um eine politische Absichtserklärung, kein fertiges Gesetz.
Kritik der Banken: Eigentumsschutz in Gefahr?
Deutliche Kritik kommt vom Deutschen Bankenverband. Dessen Chefjustiziar Thorsten Höche warnt: Bislang gebe es keinerlei gesetzliche Vorgaben, ab welchem Zeitraum der Staat auf Guthaben „unbewegter“ Konten zugreifen dürfe.
Hinzu komme ein Grundproblem: Der Eingriff in nachrichtenlose Konten könne ein Eingriff in das Eigentumsrecht nach Artikel 14 Grundgesetz darstellen – insbesondere, wenn der Kontoinhaber nicht sicher verstorben ist oder Erben später doch noch auftauchen. Heute müssen Banken solche Altguthaben nach Jahrzehnten als Gewinn versteuern, sind aber weiterhin verpflichtet, das Geld auszuzahlen, wenn sich Berechtigte melden. Ob ein vergleichbarer Anspruch auch nach Überführung in einen staatlichen Fonds bestehen würde, ist bislang völlig offen.
Genau an dieser Stelle wächst die Sorge, dass ein Modell geschaffen werden könnte, das langfristig weiter aufgeweicht wird – von vergessenen Konten hin zu anderen Formen ruhender Gelder.
Was heute schon mit „vergessenem“ Geld passiert
Schon jetzt gibt es eine Praxis für Guthaben, zu denen seit Jahrzehnten kein Kontakt mehr besteht. Banken führen solche Konten weiter, versuchen Kontoinhaber oder Erben zu finden und buchen die Beträge irgendwann aus, wenn alle Versuche scheitern.
Diese ausgebuchten Beträge gelten dann als Gewinn des Kreditinstituts und werden versteuert. Trotzdem bleibt der Anspruch der Berechtigten bestehen: Taucht nach Jahren jemand mit Nachweisen auf, muss die Bank das Geld auszahlen.
Genau diesen Mechanismus würde ein staatlicher Fonds ersetzen – die Frage ist, ob und wie ein nachträglicher Anspruch gegenüber dem Staat oder dem Fonds rechtssicher ausgestaltet werden könnte.
Droht jetzt Zugriff auf normale Konten?
Die zentrale Angst vieler Bürger: Öffnet die Regierung mit der Abschöpfung nachrichtenloser Konten die Tür für spätere Zugriffe auf reguläre Sparguthaben? Nach aktuellem Stand lautet die Antwort klar: Nein – betroffen wären nur Konten, auf die über sehr lange Zeit niemand zugreift und bei denen keine erreichbaren Berechtigten mehr existieren.
Relevante rechtliche Schutzmechanismen sind weiterhin klar:
- Das Eigentumsgrundrecht in Artikel 14 Grundgesetz setzt hohe Hürden für staatliche Eingriffe.
- Pfändungsschutz und Pfändungsfreigrenzen nach §§ 850 ff. Zivilprozessordnung (ZPO) schützen Einkommen und bestimmte Guthaben vor dem Zugriff von Gläubigern.
- Über Pfändungsschutzkonten (P‑Konten) ist ein Grundfreibetrag auf Girokonten ausdrücklich unpfändbar.
Diese Regelungen richten sich zwar primär gegen Gläubigerzugriffe und nicht gegen gesetzliche Umwidmungen vergessener Konten, zeigen aber: Ein breiter Zugriff auf Alltagsguthaben würde gegen etablierte Schutzprinzipien des Vermögensrechts laufen und wäre politisch wie verfassungsrechtlich hochbrisant.
Rechtlicher Rahmen: Pfändung, Freibeträge, Eigentum
Wer derzeit Schulden hat, kennt die strengen – aber klar geregelten – Mechanismen der Kontopfändung. Grundlage sind insbesondere § 850 ZPO und die jeweils aktuelle Pfändungstabelle, die regelmäßig per Bekanntmachung angepasst wird.
Aktuell sichern die Pfändungsfreigrenzen das Existenzminimum, das Gläubiger nicht antasten dürfen; der unpfändbare Grundfreibetrag wird jährlich fortgeschrieben. Wird ein Konto in ein P‑Konto umgewandelt, bleibt ein Grundbetrag – derzeit im Bereich von rund 1.500 bis 1.600 Euro – geschützt, selbst wenn Gehaltseingänge höher sind.
All diese Regelungen machen deutlich: Das deutsche Recht ist grundsätzlich auf Schutz von Privatguthaben ausgerichtet. Gerade deshalb wird ein neues Gesetz zu nachrichtenlosen Konten sorgfältig austariert werden müssen, um keinen Konflikt mit Eigentumsschutz und Vertrauensschutz auszulösen.
Warum die Diskussion emotional ist
Ökonomisch geht es um Milliardenbeträge, politisch um Vertrauen. Viele Bürger erleben gleichzeitig steigende Schulden des Bundes, Debatten um Sparprogramme und den Druck, den Haushalt ab 2027 deutlich zu konsolidieren. Wenn in dieser Lage plötzlich über die Nutzung vergessener Privatguthaben gesprochen wird, entsteht schnell der Eindruck: Der Staat sucht neue Geldquellen.
Für Befürworter ist die Nutzung nachrichtenloser Konten dagegen eine pragmatische Lösung: Das Geld liegt brach, Banken verbuchen es irgendwann als Gewinn, warum also nicht soziale Projekte damit finanzieren? Kritiker halten dem entgegen, dass jede Ausweitung staatlicher Zugriffsmöglichkeiten auf Privatvermögen langfristig Vertrauen in das Finanzsystem untergraben könne – gerade in einem Land, in dem Sparguthaben traditionell eine zentrale Rolle spielen.
Was Kontoinhaber jetzt beachten sollten
Auch wenn die Pläne aktuell nur nachrichtenlose Konten betreffen sollen, lohnt sich ein prüfender Blick auf die eigene Finanzhistorie. Typische Risikofälle für „vergessene“ Konten sind alte Sparbücher, Kinderkonten, Ausbildungs- oder Studentenkonten, auf die seit Jahren kein Zugriff mehr erfolgt ist.
Sinnvolle Schritte:
- Alte Unterlagen durchsehen und vergessene Konten aktiv klären.
- Bei Namensänderung (z. B. nach Heirat) oder Umzug sicherstellen, dass Banken aktuelle Kontaktdaten haben.
- Erben: Bei Nachlässen gezielt nach Konten und Sparbüchern suchen und Ansprüche zeitnah anmelden.
Je besser Kontobeziehungen dokumentiert und aktuell gehalten werden, desto geringer ist die Gefahr, dass Guthaben irgendwann in den Status „nachrichtenlos“ rutschen könnten.

