Mütterrente 3 sichern: Was Mütter und Väter jetzt unbedingt erledigen sollten

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Die Mütterrente 3 kann ab 2027 spürbar mehr Geld in Ihre Rentenkasse bringen – vor allem für Eltern mit vor 1992 geborenen Kindern. Wer jetzt sein Rentenkonto prüft, fehlende Kindererziehungszeiten nachträgt und die Zuordnung zwischen Mutter und Vater klärt, sichert sich höhere Rentenansprüche und vermeidet spätere Verzögerungen bei der Auszahlung. Was man im Einzelnen tun kann, erklärt nachfolgender Artikel auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V.!

Was ist die Mütterrente 3 überhaupt?

Mütterrente 3 (Mütterrente III) ist keine eigene Rentenart, sondern eine erneute Verbesserung der Kindererziehungszeiten für Kinder, die vor 1992 geboren wurden. Bisher werden für diese Kinder in der Regel 30 Monate (2,5 Entgeltpunkte) angerechnet, während für ab 1992 geborene Kinder bereits bis zu 36 Monate (3 Entgeltpunkte) zählen.

Mit Mütterrente 3 sollen nun auch für vor 1992 geborene Kinder volle 36 Monate Kindererziehungszeit anerkannt werden. Das bedeutet: Eltern (Mütter oder Väter) bekommen pro betroffenem Kind 0,5 zusätzliche Entgeltpunkte – und damit endlich eine rentenrechtliche Gleichstellung aller Kinder, unabhängig vom Geburtsjahr.

Wie viel mehr Rente bringt Mütterrente 3?

Ein Entgeltpunkt ist in der gesetzlichen Rentenversicherung mit dem aktuellen Rentenwert multipliziert. Stand Anfang 2026 liegt der Rentenwert (West) bei rund 40,79 Euro.

Damit gilt für Mütterrente 3:

  • 0,5 zusätzlicher Entgeltpunkt pro Kind ≈ ca. 20,40 Euro brutto mehr Rente pro Monat und pro Kind.
  • Bei zwei vor 1992 geborenen Kindern sind das rund 40,80 Euro brutto mehr im Monat, bei drei Kindern entsprechend mehr.

Über ein ganzes Rentnerleben kann das schnell einige Tausend Euro zusätzlich ausmachen – deshalb lohnt es sich, die Voraussetzungen frühzeitig zu sichern.

Ab wann gilt die Mütterrente 3 – und ab wann fließt Geld?

Der politische und gesetzliche Fahrplan sieht vor, dass die Mütterrente 3 zum 1. Januar 2027 in Kraft tritt. Ab diesem Stichtag sollen die zusätzlichen Kindererziehungszeiten rentenrechtlich entstehen – also formal im Rentenkonto berücksichtigt werden.

Die Auszahlung ist allerdings eine technische Herausforderung, weil Millionen Rentenkonten angepasst werden müssen. Aktuelle Einschätzungen gehen davon aus:

  • Rechtlicher Start: 01.01.2027.
  • Praktische Umsetzung: voraussichtlich ab 2028 erste Zahlungen.
  • Für 2027 ist mit einer rückwirkenden Nachzahlung zu rechnen, sobald die technische Umstellung abgeschlossen ist.

Wer seine Ansprüche sichern will, muss nicht auf 2027 warten, sondern kann schon 2026 wichtige Vorarbeiten erledigen.

Wer profitiert von der Mütterrente 3?

Begünstigt sind Eltern, die:

  • Kinder vor 1992 geboren und erzogen haben.
  • In der gesetzlichen Rentenversicherung versichert waren oder sind (DRV Bund bzw. Regionalträger).
  • Bei denen die Kindererziehungszeiten grundsätzlich rentenrechtlich zugeordnet werden können (meist der Mutter, ggf. auch dem Vater bei entsprechender Erklärung).

Wichtig: Kindererziehungszeiten können auch für Väter gelten, wenn diese überwiegend erzogen haben und eine entsprechende Zuordnung vorgenommen wurde. Auch Adoptiv‑, Pflege‑, Stief- oder Großeltern können in bestimmten Konstellationen profitieren, wenn sie offiziell Erziehungszeiten übertragen bekommen haben.

Nicht profitieren in der Regel:

  • Personen, die ausschließlich in berufsständischen Versorgungswerken oder im Ausland versichert waren, ohne Anbindung an die gesetzliche Rentenversicherung.
  • Eltern, deren Kindererziehungszeiten aus formalen Gründen bisher gar nicht im Rentenkonto auftauchen und die keine Kontenklärung durchführen.

Schritt 1: Rentenunterlagen prüfen – sind die Kinder erfasst?

Der wichtigste Schritt, um Mütterrente 3 zu sichern, ist die Kontrolle des eigenen Rentenverlaufs. Viele Mütter und Väter stellen bei genauerem Hinsehen fest, dass Kindererziehungszeiten fehlen, zu kurz oder falsch zugeordnet sind.

So gehen Sie vor:

  • Rentenauskunft oder Versicherungsverlauf der Deutschen Rentenversicherung (DRV) besorgen (online, telefonisch oder per Post).
  • Im Versicherungsverlauf gezielt die Zeiten der Kindererziehung rund um die Geburten vor 1992 prüfen.
  • Achten, ob pro Kind aktuell 30 Monate Kindererziehungszeit dokumentiert sind (oder weniger) – ab 2027 sollen daraus 36 Monate werden.

Fehlen Einträge oder stimmen die Zeiträume nicht, ist eine Kontenklärung nötig.

Schritt 2: Kontenklärung beantragen – was Sie 2026 erledigen sollten

Eine Kontenklärung sorgt dafür, dass alle relevanten Zeiten (Erwerb, Kindererziehung, Pflege etc.) korrekt im Rentenkonto gespeichert werden. Für die Mütterrente 3 ist entscheidend, dass für alle Kinder vor 1992 die Kindererziehungszeiten vollständig nachgewiesen sind.

Typisches Vorgehen:

  • Formular V0100 („Antrag auf Kontenklärung“) bei der DRV anfordern oder online herunterladen.
  • Zusätzlich das Formular V0800/V0820 (Erklärung zu Kindererziehungszeiten) nutzen, wenn Kinder noch nicht oder nur teilweise erfasst sind.
  • Geburtsurkunden der Kinder, ggf. Meldebescheinigungen, Nachweise über Erziehungszeiten, Aufenthalte im Ausland etc. beilegen.
  • Antrag möglichst 2026 stellen, damit das Konto rechtzeitig vor Start der Mütterrente 3 vollständig ist.

Je besser das Konto vorbereitet ist, desto reibungsloser können die zusätzlichen Entgeltpunkte ab 2027 automatisch gutgeschrieben werden.

Schritt 3: Zuständigkeit klären und Fristen im Blick behalten

Für die Mütterrente 3 ist keine besondere „Sonderfrist“ angekündigt – Kindererziehungszeiten können grundsätzlich auch später noch anerkannt werden. Allerdings kann eine späte Kontenklärung dazu führen, dass Nachzahlungen und Rentenerhöhungen erst viel später erfolgen.

Wichtig:

  • Zuständig ist immer der Rentenversicherungsträger, bei dem Sie versichert sind (DRV Bund, regionale DRV, ggf. Knappschaft-Bahn-See).
  • Änderungen und Anerkennungen von Kindererziehungszeiten wirken in der Regel für die Zukunft und können Nachzahlungen begründen, sobald die Mütterrente 3 technisch umgesetzt wird.
  • Wer bereits Rente bezieht, sollte die Kontenklärung möglichst vor 2027/2028 abgeschlossen haben, damit der Zuschlag zügig und rückwirkend ab 2027 berücksichtigt werden kann.

Gerade für ältere Rentnerinnen lohnt es sich, 2026 Unterstützung bei Beratungsstellen (DRV, Sozialverbände, Rentenberater) zu nutzen.

Was muss ich jetzt konkret tun, um Mütterrente 3 zu sichern?

Kurz zusammengefasst sind jetzt bzw. bald folgende Schritte sinnvoll:

  1. Rentenunterlagen anfordern
    • Aktuellen Versicherungsverlauf/Rentenauskunft bei der Deutschen Rentenversicherung anfordern.
  2. Kindererziehungszeiten checken
    • Prüfen, ob alle vor 1992 geborenen Kinder mit Kindererziehungszeiten (bisher meist 30 Monate) aufgeführt sind.
  3. Fehlende Zeiten nachmelden
    • Bei Lücken: Kontenklärung (Formular V0100) plus Kindererziehungszeiten-Formulare ausfüllen, Nachweise beilegen.
  4. Zuordnung klären (Mutter/Vater)
    • Falls der Vater die Erziehungszeiten erhalten soll oder erhalten hat, die Zuordnung prüfen und ggf. ändern (gemeinsame Erklärung der Eltern nötig).
  5. Beratung nutzen
    • Kostenlose Beratung bei DRV, VdK, SoVD oder einem zugelassenen Rentenberater hilft, Fehler zu vermeiden.

Wer diese Punkte 2026 angeht, muss später keinen Extra-Antrag auf „Mütterrente 3“ stellen – die zusätzlichen 0,5 Entgeltpunkte pro Kind sollen automatisch vergeben werden, wenn die Daten im Rentenkonto stimmen.

Typische Fehler, die Sie vermeiden sollten

Rund um Mütterrente 3 gibt es einige Missverständnisse, die bares Geld kosten können. Häufige Stolperfallen:

  • Kein Blick ins Rentenkonto: Viele verlassen sich darauf, dass „schon alles drinsteht“ – und merken erst spät, dass Kinder gar nicht erfasst sind.
  • Vertrauen auf spätere automatische Klärung: Ohne Kontenklärung kann die DRV fehlende Kindererziehungszeiten nicht einfach „von selbst“ ergänzen.
  • Annahme, es bräuchte einen speziellen Mütterrente‑3‑Antrag: Geplant ist, die Reform über das vorhandene System der Kindererziehungszeiten laufen zu lassen – entscheidend ist das saubere Rentenkonto, nicht ein neues Formular.
  • Unklarheit bei Scheidung oder Wechsel der Erziehungszeiten: Hier können Zeiten zwischen Mutter und Vater aufgeteilt oder übertragen worden sein; das sollte man unbedingt prüfen.

Wer diese Punkte kennt und rechtzeitig handelt, erhöht die Chance, dass der Zuschlag aus Mütterrente 3 vollständig und ohne lange Verzögerung ausgezahlt wird.

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