Rente 2026: Diese 7 Zuschüsse erhöhen sofort die Altersrente

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Viele Rentnerinnen und Rentner kämpfen 2026 mit steigenden Mieten, Energiepreisen und Krankenkassenbeiträgen – obwohl der Staat gleich mehrere wirkungsvolle Zuschüsse bereithält, die sofort mehr Geld im Portemonnaie bedeuten können. Wer seine Ansprüche kennt und rechtzeitig Anträge stellt, kann seine Altersrente oft um mehrere Hundert Euro im Monat aufstocken – alle wichtigen Infos dazu bündelt Bürger & Geld, das Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e. V., in diesem Überblick.

7 Zuschüsse, die die Rente 2026 sofort erhöhen

Viele rentennahe Jahrgänge wissen nicht, dass die gesetzliche Rente nur die Basis ist und der Staat über Zuschüsse, Freibeträge und aufgestockte Rentenleistungen zielgenau gegen Altersarmut steuert. Typisch sind verdeckte Ansprüche: Wohngeld, Grundsicherung, Grundrentenzuschlag oder Zuschuss zur Krankenversicherung verfallen, weil kein Antrag gestellt wird oder die Regelungen zu kompliziert erscheinen.

Der folgende Überblick zeigt sieben besonders wichtige Zuschüsse, die 2026 schnell für mehr Netto sorgen können – oft dauerhaft, teilweise schon im Folgemonat nach Bewilligung.

1. Wohngeld Plus: Mehr Miete, weniger Sorge

Mit dem reformierten Wohngeld Plus profitieren seit 2023 deutlich mehr Haushalte, darunter auch viele Rentner mit kleiner oder mittlerer Rente. Entscheidend ist nicht nur die Miethöhe, sondern auch das Gesamteinkommen und die Größe des Haushalts, die in komplizierten Tabellen nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) abgebildet sind.

Für Rentnerhaushalte sind mehrere Hundert Euro monatlich an Mietzuschuss möglich, wenn die Rente nur knapp über der Grundsicherung liegt oder hohe Kaltmieten zu stemmen sind. Wichtig: Wohngeld wird ausschließlich auf Antrag bei der örtlichen Wohngeldstelle gezahlt, rückwirkende Leistungen sind in der Regel nur ab dem Monat der Antragstellung möglich.

2. Grundsicherung im Alter: Aufstockung bei zu niedriger Rente

Reicht die Altersrente selbst mit Wohngeld nicht für den notwendigen Lebensunterhalt, greift die Grundsicherung im Alter nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Die Leistung füllt die Lücke zwischen dem individuellen Bedarf (Regelsatz, angemessene Unterkunftskosten, Mehrbedarfe) und dem anrechenbaren Einkommen, dabei gelten Freibeträge für kleine gesetzliche Renten und zusätzliche Altersvorsorge.bmas+3

Seit Einführung der Grundrenten-Freibeträge bleibt ein Teil der gesetzlichen Rente bei der Berechnung unberücksichtigt, was den Anreiz für lange Erwerbsarbeit stärkt (§ 82a SGB XII, Grundrentenfreibetrag). Für viele Betroffene bedeutet dies: Trotz niedriger Rente steigt das verfügbare Einkommen spürbar, ohne dass jede zusätzliche Rentenerhöhung komplett auf die Grundsicherung angerechnet wird.

3. Grundrente: Zuschlag für langjährig Versicherte

Die Grundrente ist kein eigenes neues Rentensystem, sondern ein Zuschlag zur gesetzlichen Rente für Versicherte mit langen Versicherungszeiten und unterdurchschnittlichem Einkommen. Voraussetzung sind in der Regel mindestens 33 Jahre sogenannter Grundrentenzeiten (Pflichtbeiträge, Kindererziehung, Pflege), der Zuschlag steigt zwischen 33 und 35 Jahren schrittweise an (§ 76g SGB VI).

Die Deutsche Rentenversicherung prüft den Anspruch automatisch, ein gesonderter Antrag ist nicht notwendig. Abhängig von den individuellen Entgeltpunkten kann der Grundrentenzuschlag mehrere Hundert Euro monatlich ausmachen – die Beträge werden direkt zur Bruttorente hinzugerechnet und erhöhen damit auch künftige Rentenanpassungen.

4. Rentenzuschlag für Erwerbsminderungsrenten

Zum 1. Dezember 2024 wurde ein Rentenzuschlag für Bestands-Erwerbsminderungsrenten eingeführt, der 2025 und 2026 seine volle Wirkung entfaltet. Wer zwischen 2001 und 2018 eine Rente wegen voller Erwerbsminderung erhalten hat, bekommt zusätzliche Entgeltpunkte, die die Monatsrente je nach Rentenbeginn um rund 4,5 bis 7,5 Prozent erhöhen können (§§ 253a, 307 SGB VI).

Ab Dezember 2025 wird der Zuschlag automatisch zusammen mit der laufenden Rente ausgezahlt, ein Antrag ist dafür nicht nötig. Dadurch profitieren 2026 viele frühere Erwerbsminderungsrentner, deren Rente bislang deutlich unter dem heutigen Niveau vergleichbarer Neurentner lag.

5. Zuschuss zur Krankenversicherung

Rentnerinnen und Rentner, die freiwillig gesetzlich oder privat krankenversichert sind, können einen Zuschuss der gesetzlichen Rentenversicherung zu ihren Beiträgen erhalten (§§ 100, 106 SGB VI). Für freiwillig gesetzlich Versicherte liegt der Zuschuss in der Regel bei bis zu 8,55 Prozent der Bruttorente, zusammengesetzt aus dem hälftigen allgemeinen Beitragssatz und einem hälftigen Zusatzbeitrag.

Bei privat Krankenversicherten übernimmt die Rentenversicherung bis zu 50 Prozent der tatsächlichen Prämie, gedeckelt durch den Beitrag, der bei einer Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung zu zahlen wäre. Der Zuschuss muss immer aktiv beantragt werden – wer verzögert, verschenkt Monat für Monat bares Geld.

6. Pflegeleistungen: Entlastungsbudget und Pflegegeld

Mit steigendem Alter nimmt die Bedeutung der Pflegeversicherung zu, denn sie bietet bei Pflegebedürftigkeit finanzielle Unterstützung für häusliche Pflege, Tagespflege oder stationäre Einrichtungen. Für pflegebedürftige Rentnerinnen und ihre Angehörigen sind vor allem das Pflegegeld für Pflege zu Hause sowie Sachleistungen und das seit 2025 ausgeweitete Entlastungsbudget entscheidend.finanz+2

Das Entlastungsbudget bündelt Kurzzeit- und Verhinderungspflege und kann jährlich mit mehreren Tausend Euro für zusätzliche Unterstützung im Alltag sorgen, etwa durch Betreuung, Haushaltshilfen oder kurzfristige Unterbringung. Wer Leistungen bei der Pflegekasse der gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherung nicht abrufen oder kombinieren lässt, verzichtet schnell auf beträchtliche Beträge, die die Nettorente faktisch erheblich aufwerten.

7. Steuerliche Entlastung und Grundfreibetrag 2026

Neben klassischen Sozialleistungen wirkt 2026 auch der gestiegene steuerliche Grundfreibetrag entlastend auf viele Rentnerhaushalte. Der Grundfreibetrag soll sicherstellen, dass das Existenzminimum steuerfrei bleibt und wird regelmäßig an die Preisentwicklung angepasst; 2026 liegt er laut aktuellen Berechnungen im Bereich von über 12.000 Euro Jahreseinkommen.

Für Rentner bedeutet das: Wer nur eine niedrige oder mittlere Rente erhält und kaum zusätzliche Einkünfte hat, bleibt häufig vollständig von der Einkommensteuer befreit oder zahlt deutlich weniger. In Verbindung mit steuerfreien oder nur teilweise anrechenbaren Zuschüssen wie Grundrente, Grundsicherungs-Freibeträgen oder Wohngeld kann die reale Entlastung erheblich sein.

So sichern sich Rentner 2026 ihre Zuschüsse

Entscheidend ist, die eigenen Ansprüche systematisch zu prüfen, statt abzuwarten, ob sich die Rentenversicherung von allein meldet. Während Grundrente und Rentenzuschlag für Erwerbsminderungsrenten automatisch berücksichtigt werden, müssen Wohngeld, Grundsicherung, Pflegeleistungen und der Zuschuss zur Krankenversicherung aktiv beantragt werden.

Praktisch bedeutet das: Rentenbescheid und Versicherungsverläufe prüfen, Miet- und Nebenkostenabrechnungen bereithalten, ärztliche Unterlagen und Pflegegrade dokumentieren – und dann gezielt die Beratungsangebote von Deutscher Rentenversicherung, Sozialverbänden oder kommunalen Beratungsstellen nutzen. Wer frühzeitig handelt, kann schon 2026 spürbar mehr Netto vom Brutto haben und die eigene Altersvorsorge besser an die gestiegenen Lebenshaltungskosten anpassen.

Quellen:

  • Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) – Informationen zur Grundrente und Grundrenten-Freibeträgen
  • Deutsche Rentenversicherung – Hinweise zu Rentenzuschlag und Krankenversicherungszuschuss

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