„Nie gearbeitet und trotzdem Rente“ – stimmt das wirklich? Der Faktencheck auf Bürger & Geld, dem News-Magazin des Vereins Für soziales Leben e.V., zeigt, welche Ansprüche ohne klassischen Job möglich sind, wann nur Grundsicherung bleibt und welche Sonderzeiten Deine Rente retten können.
Kernfrage: Rente ohne Arbeit – geht das?
Die gesetzliche Rente basiert auf Entgeltpunkten, die durch Beiträge aus Arbeit, Kindererziehung oder Pflege entstehen. Wer nie eingezahlt und auch keine solchen rentenrechtlichen Zeiten gesammelt hat, hat keinen Anspruch auf eine reguläre Altersrente.
Es gibt aber Personengruppen, die ohne klassische Erwerbsarbeit Rentenansprüche erwerben, etwa Eltern über Kindererziehungszeiten oder pflegende Angehörige. Wer gar keine Anwartschaften hat, kann im Alter Grundsicherung als Sozialleistung bekommen, die aber keine Rente im eigentlichen Sinn ist.
Welche Rentenansprüche ohne klassischen Job möglich sind
Auch ohne „normalen“ Job können verschiedene Zeiten zu Rentenansprüchen führen:
- Kindererziehungszeiten: Für jedes nach 1992 geborene Kind werden bis zu 3 Jahre, für Kinder vor 1992 bis zu 2,5 bis 3 Jahre angerechnet.
- Kinderberücksichtigungszeiten: Bis zum 10. Geburtstag eines Kindes können Zeiten die Wartezeiten für bestimmte Rentenarten erfüllen.
- Pflege von Angehörigen: Nicht erwerbsmäßige Pflege wird als Pflichtbeitragszeit gewertet und schafft Entgeltpunkte.
- Zeiten mit Sozialleistungen: Krankengeld, Übergangsgeld oder Kurzarbeitergeld können ebenfalls rentenrechtliche Zeiten sein.
So kann eine Person ohne reguläre Erwerbstätigkeit dennoch eine – oft niedrige – eigene Rente aufbauen, wenn sie über Jahre Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt hat.
Grundrente und Grundsicherung: oft verwechselt
Die Grundrente ist ein Zuschlag für Menschen mit vielen Beitragsjahren und niedrigen Löhnen. Sie setzt mindestens 33 Jahre sogenannter Grundrentenzeiten voraus (Pflichtbeiträge aus Arbeit, Kindererziehung oder Pflege). Wer nie gearbeitet und keine entsprechenden Zeiten gesammelt hat, erhält diesen Zuschlag nicht.
Die Grundsicherung im Alter ist dagegen eine steuerfinanzierte Sozialleistung für Menschen mit wenig oder keiner Rente. Anspruch haben ältere Personen, deren Einkommen und Vermögen den notwendigen Lebensunterhalt nicht decken; gezahlt werden ein Regelsatz plus angemessene Wohn- und Heizkosten.
Wie hoch ist die Absicherung „ohne Arbeit“?
Wer nie gearbeitet hat, bekommt in der Regel keine eigene gesetzliche Altersrente, kann aber im Alter Grundsicherung beantragen. Für alleinstehende Personen liegt der monatliche Regelsatz aktuell bei rund 563 Euro, hinzu kommen angemessene Kosten für Miete und Heizung. Das Niveau liegt etwa auf Sozialhilfeniveau und ermöglicht nur eine sehr einfache Lebensführung.
Anders sieht es aus, wenn über Jahre Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt wurden – dann können sich Rentenansprüche und gegebenenfalls ein kleiner Grundrentenzuschlag ergeben. Reicht diese Rente nicht, kann trotzdem ergänzende Grundsicherung beantragt werden.
Fazit für den Faktencheck
Der Satz „nie gearbeitet und trotzdem Rente“ ist so pauschal irreführend. Korrekt ist: Ohne Beiträge oder angerechnete Zeiten gibt es keine gesetzliche Rente, aber der Staat sichert das Existenzminimum über Grundsicherung. Wer Kinder erzogen oder gepflegt hat, kann auch ohne klassischen Job echte Rentenansprüche erwerben – allerdings meist auf niedrigem Niveau.

