Wie viel darf ich verdienen, um noch Wohngeld zu bekommen? Wir erklären in folgendem Artikel auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V., wie die Einkommensgrenze berechnet wird, welche Freibeträge es gibt und zeigen konkrete Beispielrechnungen für Singles, Paare und Familien.
Grundprinzip: So wird die Einkommensgrenze bestimmt
Wohngeld ist ein Zuschuss zur Miete für Haushalte mit niedrigen bis mittleren Einkommen. Ob du unter der Einkommensgrenze liegst, hängt von drei Faktoren ab:
- Anzahl der Haushaltsmitglieder
- Miethöhe (bzw. Belastung bei Eigentum)
- Mietstufe deiner Gemeinde (I bis VII)
Als grobe Orientierung gilt: Alleinstehende mit bis etwa 1.300–1.500 Euro netto im Monat, je nach Region und Miete, haben oft Chancen auf Wohngeld. Genau wird es aber erst mit einer individuellen Berechnung oder einem Wohngeldrechner.
Welche Einkommen zählen beim Wohngeld?
Maßgeblich ist das „wohngeldrechtliche Einkommen“, nicht einfach dein Brutto oder Netto aus der Gehaltsabrechnung. Grundlage ist dein Bruttoeinkommen aus Arbeit, Rente, Unterhalt oder bestimmten Sozialleistungen, von dem Pauschalen für Steuern, Sozialabgaben und einige Freibeträge abgezogen werden.
Typisch angerechnet werden:
- Löhne und Gehälter, Renten, selbstständige Einkünfte
- Unterhalt, Elterngeld über dem Mindestbetrag, Krankengeld
- Einkommen anderer Haushaltsmitglieder
Nicht angerechnet oder als Freibetrag berücksichtigt werden z. B.:
- Kindergeld (wird in vielen Tabellen explizit außen vor gelassen)
- bestimmte Pflege- und Behindertenpauschalen
Dadurch liegt das wohngeldrechtliche Einkommen oft deutlich unter deinem tatsächlichen Bruttolohn.
Beispiele: Wie hoch darf dein Einkommen sein?
Zur Orientierung lassen sich Tabellen für bestimmte Mietstufen nutzen. In deinem Bundesland (NRW) liegen viele Städte in den Mietstufen III bis V, ländliche Regionen eher niedriger.
Richtwerte für 2026 (Mietstufe 3, Beispielwerte)
| Haushaltsgröße | Wohngeld-Einkommensgrenze 2026 (ca., Mietstufe 3, wohngeldrechtliches Einkommen) |
|---|---|
| 1 Person | ca. 1.440–1.500 € mtl. |
| 2 Personen | ca. 1.950–2.000 € mtl. |
| 3 Personen | ca. 2.450–2.500 € mtl. |
In teureren Regionen (höhere Mietstufe) können die Grenzen höher liegen, in günstigeren etwas niedriger.
Konkrete Beispielhaushalte
Beispiel 1: Single in Mietstufe 4 (z. B. größere Stadt)
- Warmmiete: 650 €
- Nettoverdienst: 1.400 € (entspricht etwa 2.000 € brutto)
- Haushaltsgröße: 1 Person
Für einen Ein-Personen-Haushalt in Mietstufe 4 liegt die Einkommensgrenze beim wohngeldrechtlichen Einkommen etwa bei 1.540 € im Monat. Mit 1.400 € netto liegst du voraussichtlich darunter und kannst Anspruch auf Wohngeld haben, wenn keine hohen weiteren Einkommen im Haushalt dazukommen.
Beispiel 2: Ehepaar ohne Kinder in ländlicher Region (Mietstufe 2)
- Warmmiete: 900 €
- Partner A: 1.600 € netto
- Partner B: 300 € Minijob
- Haushaltsgröße: 2 Personen
Für 2 Personen in Mietstufe 2 liegt die Einkommensgrenze beim wohngeldrechtlichen Einkommen etwa um 2.000 € monatlich. Nach Abzügen für Steuern und Sozialbeiträge kann das Ehepaar trotz insgesamt 1.900 € netto noch unter der Grenze liegen und Wohngeld bekommen.
Beispiel 3: Familie mit einem Kind, Mietstufe 4
- Warmmiete: 1.250 €
- Elternteil 1: 2.000 € netto
- Elternteil 2: 520 € Minijob
- Haushaltsgröße: 3 Personen
Für 3 Personen in Mietstufe 4 liegt die Grenze beim wohngeldrechtlichen Einkommen etwa bei 2.600 € im Monat. Da das Kindergeld nicht voll als Einkommen zählt und Pauschalen abgezogen werden, kann die Familie mit rund 2.520 € netto durchaus noch Wohngeld erhalten, insbesondere bei hoher Miete.
Warum sich ein Wohngeldrechner lohnt
Weil die Einkommensgrenze von so vielen Stellschrauben abhängt, sind Tabellen immer nur eine Annäherung. Ein digitaler Wohngeldrechner nutzt die offiziellen Werte für Mietstufe, Miethöchstbeträge und Abzüge und zeigt dir schnell, ob dein Einkommen noch im Rahmen liegt.
Empfohlene Rechner:
Halte dafür bereit:
- Höhe deiner Warmmiete bzw. Belastung (inkl. Nebenkosten, Heizung)
- Netto- oder Bruttoeinkommen aller Haushaltsmitglieder
- Postleitzahl (für die Mietstufe)
Praxistipp: So prüfen Sie Ihren Anspruch
- Prüfe zuerst die Mietstufe deiner Stadt oder Gemeinde, etwa online über Wohngeldportale.
- Vergleiche dein Haushaltsnettoeinkommen mit den Tabellenwerten für deine Haushaltsgröße.
- Nutze anschließend einen Wohngeldrechner für eine genauere Einschätzung.
- Liegt dein Einkommen knapp über der Grenze, kann sich ein Antrag trotzdem lohnen, weil Abzüge und Freibeträge das wohngeldrechtliche Einkommen senken.
So findest du schnell heraus, ob du mit deinem Einkommen Anspruch auf Wohngeld hast – und wie viel Unterstützung für deine Miete realistisch ist.

