Erwerbsgeminderte in Deutschland stehen 2026 vor einer entscheidenden Frage: Reicht die Erwerbsminderungsrente zum Leben – oder braucht es eine Aufstockung durch Sozialleistungen wie Bürgergeld oder Grundsicherung bei Erwerbsminderung? Steigende Lebenshaltungskosten, gleichzeitig höhere Hinzuverdienstgrenzen und neue Rentenwerte machen die Lage komplex, aber auch chancenreicher. Wer seine Rechte kennt, kann die EM-Rente deutlich aufbessern – sei es durch einen Minijob, Mehrarbeit im Rahmen der gesundheitlichen Möglichkeiten oder ergänzende Leistungen vom Sozialamt bzw. Jobcenter. Wie Betroffene 2026 Schritt für Schritt mehr aus ihrer Erwerbsminderungsrente herausholen, welche Paragrafen zählen und wo die wichtigsten Fallstricke lauern – alle Infos findet man hier auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e. V..
Was sich 2026 bei der EM-Rente ändert
2026 bringt zwar keine große Reform, aber eine Reihe von Stellschrauben, die im Geldbeutel spürbar werden – vor allem bei Hinzuverdienst und Rentenhöhe. Die Sozialversicherungs‑Bezugsgröße steigt auf 3.955 Euro monatlich, was automatisch höhere Hinzuverdienstgrenzen nach § 96a SGB VI nach sich zieht.
- Volle Erwerbsminderungsrente: Die anrechnungsfreie Hinzuverdienstgrenze liegt 2026 bei 20.763,75 Euro im Jahr (3/8 der 14‑fachen Bezugsgröße).
- Teilweise Erwerbsminderungsrente: Hier gilt eine individuelle Grenze, mindestens 41.527,50 Euro jährlich (6/8 der 14‑fachen Bezugsgröße).
Hinzu kommt voraussichtlich eine Rentenanpassung zur Jahresmitte, die auch Erwerbsminderungsrenten steigen lässt. Prognosen rechnen mit einem Plus im Bereich von rund 3 bis 4 Prozent, was bei kleinen Renten zwar keine Wunder bewirkt, aber dauerhaft in der Rentenhöhe bleibt.

So funktioniert Hinzuverdienst ohne Rentenkürzung
Die wichtigste Stellschraube zur Aufstockung der EM-Rente ist der Hinzuverdienst aus Arbeit – etwa aus einem Minijob oder einer Teilzeitstelle. Entscheidend ist, dass sowohl die medizinischen Grenzen (Stundenumfang) als auch die rechtlichen Hinzuverdienstgrenzen eingehalten werden.
- Volle EM-Rente: Bis zu 20.763,75 Euro brutto jährlich können 2026 hinzuverdient werden, ohne dass die Rente gekürzt wird.
- Teilweise EM-Rente: Die Mindestgrenze liegt bei 41.527,50 Euro jährlich, je nach früherem Einkommen kann sie deutlich höher ausfallen.
- Medizinische Grenze: Volle Erwerbsminderung bedeutet unter 3 Stunden tägliche Leistungsfähigkeit, teilweise Erwerbsminderung 3 bis unter 6 Stunden (§ 43 SGB VI).
Wird die Hinzuverdienstgrenze überschritten, fällt die EM-Rente nicht schlagartig weg. Der übersteigende Jahresbetrag wird durch zwölf geteilt, und 40 Prozent dieser Summe werden monatlich auf die Rente angerechnet (§ 96a Abs. 2 SGB VI).
Ein Beispiel:
- EM-Rente 1.000 Euro monatlich, Hinzuverdienst 23.000 Euro im Jahr (volle EM-Rente).
- Grenze 2026: 20.763,75 Euro, Überschreitung: 2.236,25 Euro.
- 40 Prozent davon sind 894,50 Euro im Jahr, geteilt durch zwölf rund 74,50 Euro Rentenkürzung pro Monat.
Unterm Strich bleibt trotz Kürzung deutlich mehr Geld als ohne Hinzuverdienst, solange der Job gesundheitlich machbar ist.
Wenn die EM-Rente nicht reicht: Aufstockung durch Bürgergeld oder Grundsicherung
Wer mit EM-Rente und eventuellem Hinzuverdienst seinen Lebensunterhalt nicht sichern kann, hat Anspruch auf ergänzende Sozialleistungen. Entscheidend ist, ob die Person dauerhaft voll erwerbsgemindert ist oder noch als erwerbsfähig gilt.
- Dauerhaft voll erwerbsgemindert unter Regelaltersgrenze: Zuständig ist in der Regel die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach SGB XII über das Sozialamt (§§ 41 ff. SGB XII).
- Zeitweise oder teilweise erwerbsgemindert: Hier kann Bürgergeld nach SGB II über das Jobcenter in Betracht kommen, wenn die Person formal noch mindestens 3 Stunden täglich arbeiten kann.
Grundsätzlich gilt: Die EM-Rente wird als Einkommen angerechnet, sie mindert also den Anspruch auf Bürgergeld oder Grundsicherung. Allerdings greifen Freibeträge, etwa beim Erwerbseinkommen, das zusätzlich zur EM-Rente erzielt wird.
Beim Bürgergeld gelten 2026 folgende Eckpunkte für Erwerbseinkommen:
- 101 bis 520 Euro brutto: 20 Prozent bleiben anrechnungsfrei.
- 521 bis 1.000 Euro brutto: 30 Prozent bleiben anrechnungsfrei.
- 1.001 bis 1.200 (bzw. 1.500 mit Kind): 10 Prozent bleiben anrechnungsfrei, darüber hinaus wird alles vollständig angerechnet.
Wer nur eine kleine EM-Rente erhält, kann so je nach Miete, Haushaltsgröße und Einkommen der Bedarfsgemeinschaft deutlich aufstocken. Spezialisierte Beratungsstellen und Online‑Rechner helfen, die individuelle Lücke zu ermitteln.
Weitere Bausteine: Grundrentenzuschlag und Bestandszuschlag
Ein oft unterschätzter Baustein ist der Grundrentenzuschlag nach § 76g SGB VI, der langjährig Versicherte mit niedrigen Löhnen unterstützt. Der volle Zuschlag wird bis zu einem zu versteuernden Einkommen von 1.491 Euro für Alleinstehende und 2.326 Euro für Paare gewährt, darüber hinaus greift eine gestaffelte Kürzung.
Zudem wurden in den letzten Jahren Zuschläge für „Bestandsrentner“ eingeführt, also für Personen, die bereits vor 2019 eine EM-Rente bezogen haben. Diese Zuschläge werden seit 2024 schrittweise in die laufende Rente integriert und sollen ab 2026 dauerhaft im regulären Zahlbetrag enthalten sein. Für Betroffene bedeutet das: Das Plus landet übersichtlicher auf dem Kontoauszug und kann zusätzlich zu Hinzuverdienst und möglichen Sozialleistungen den finanziellen Spielraum erhöhen.
Wichtig: Diese Zuschläge werden automatisch von der Deutschen Rentenversicherung berücksichtigt, ein gesonderter Antrag ist in der Regel nicht nötig. Wer das Gefühl hat, leer ausgegangen zu sein, sollte seinen Rentenbescheid prüfen lassen – Beratungsstellen von VdK, SoVD oder unabhängige Rentenberater sind hier wichtige Ansprechpartner.
Praktische Tipps für Betroffene 2026
Damit aus der EM-Rente 2026 das Maximum herausgeholt wird, lohnt sich ein strategischer Blick auf alle Bausteine – Rente, Hinzuverdienst und Sozialleistungen.
- Hinzuverdienst exakt planen: Vor Aufnahme eines Jobs beim Rentenversicherungsträger nachfragen, welche individuelle Grenze gilt, und die Stundenbelastung mit dem Arzt abklären.
- Bescheide prüfen lassen: EM‑Renten‑, Bürgergeld‑ oder Grundsicherungs‑Bescheide können Fehler enthalten; Sozialverbände und Beratungsstellen bieten Überprüfungen an.
- Vermögen und Freibeträge kennen: Bei Grundsicherung und Bürgergeld gelten unterschiedliche Vermögensgrenzen und Sonderregelungen, etwa für angemessenes Wohneigentum oder Altersvorsorge.
- Fristen beachten: Widerspruchsfristen gegen Bescheide laufen in der Regel nur einen Monat, daher Unterlagen zeitnah prüfen.
Wer alle Möglichkeiten kombiniert, kann seine Erwerbsminderungsrente 2026 nicht nur durch Hinzuverdienst, sondern auch durch gezielte Aufstockung deutlich stabiler machen. Gerade vor dem Hintergrund steigender Lebenshaltungskosten lohnt sich der genaue Blick in die eigenen Unterlagen – und im Zweifel der Gang zur fachkundigen Beratung.
Quellen:
- Deutsche Rentenversicherung, Informationen zu Erwerbsminderungsrenten und Zuschlägen.
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales / Bundesregierung zu gesetzlichen Neuregelungen 2026.

