Heute kann niemand mehr mit genau 63 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen – die einstige „Rente mit 63“ gilt nur noch für alte Jahrgänge, für Jüngere liegt das Mindestalter deutlich höher. Der Artikel auf Bürger & Geld, dem News-Magazin des Vereins Für soziales Leben e.V., zeigt, wie sich die Regeln verändert haben, warum der Begriff irreführend ist und wieso das Prinzip „abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren“ politisch trotzdem kaum antastbar ist. Dennoch – die Rente mit 63 kann man nicht mehr abschaffen, sie existiert in dem wörtlichen Sinn nicht mehr!
Was die „Rente mit 63“ ursprünglich bedeutete
Ursprünglich meinte „Rente mit 63“ die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte: Wer mindestens 45 Versicherungsjahre vorweisen konnte, durfte zwei Jahre vor der jeweiligen Regelaltersgrenze ohne Abschläge in Rente gehen. Diese Möglichkeit wurde 2014 eingeführt und galt in voller Form nur für sehr alte Jahrgänge (z. B. 1951/1952).
Schon damals war im Gesetz festgelegt, dass diese Grenze schrittweise angehoben wird. Die Altersgrenze für den abschlagsfreien Rentenbeginn steigt Jahrgang für Jahrgang an – parallel zur stufenweisen Anhebung der regulären Regelaltersgrenze auf 67 Jahre. Aus einer echten „Rente mit 63“ ist so über die Jahre eine „Rente mit 63 plus X“ geworden.
Warum heute niemand mehr abschlagsfrei mit 63 in Rente kann
Kernpunkt: Die abschlagsfreie Rente nach 45 Versicherungsjahren ist immer zwei Jahre vor der persönlichen Regelaltersgrenze möglich – nicht starr mit 63. Und diese Regelaltersgrenze liegt für jüngere Geburtsjahrgänge längst deutlich über 65.
Das hat drei wichtige Folgen:
- Nur sehr alte Jahrgänge konnten tatsächlich mit 63 ohne Abschläge in Rente.
- Für alle nachfolgenden Jahrgänge wurde das Mindestalter für die abschlagsfreie Rente stufenweise angehoben.
- Wer heute im „typischen“ Rentenalter ist oder in den nächsten Jahren dorthin kommt, erreicht den abschlagsfreien Rentenbeginn nach 45 Jahren frühestens mit 64, 65 oder noch später – aber nicht mehr mit 63.
Beispielhaft dargestellt (vereinfacht zur Illustration):
- Frühe Jahrgänge: Abschlagsfrei nach 45 Jahren mit 63.
- Mittlere Jahrgänge: Abschlagsfrei nach 45 Jahren mit 63 + ein paar Monaten, dann 64.
- Jüngere Jahrgänge (z. B. 1964 und jünger): Abschlagsfrei nach 45 Jahren erst mit 65, also zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze von 67.
Damit ist klar: Der Begriff „Rente mit 63“ beschreibt heute ein gefühltes Versprechen – aber keine reale Option mehr für aktuelle und kommende Rentnerkohorten, wenn es um eine wirklich abschlagsfreie Rente genau mit 63 geht.
Früh in Rente gehen: Nur mit Abschlägen – oder später ohne
Wer heute wirklich mit 63 Jahren aus dem Job aussteigen will, hat im Grunde zwei Wege:
- Altersrente vorzeitig mit Abschlägen
Viele Versicherte können eine reguläre Altersrente bis zu mehrere Jahre vor der Regelaltersgrenze beziehen, müssen dann aber dauerhaft Abschläge akzeptieren. Pro Monat, den man früher geht, sinkt die Rente um einen festgelegten Prozentsatz – diese Kürzung gilt lebenslang und wirkt sich auch auf Hinterbliebenenleistungen aus. - Abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren – aber erst mit höherem Alter
Die abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte bleibt eine wichtige Option für Menschen mit sehr langer Erwerbsbiografie. Sie ermöglicht einen früheren Renteneintritt ohne Kürzungen, aber eben nicht mehr mit 63, sondern nur noch zu einem höheren Mindestalter (je nach Jahrgang meist 64 bis 65).
Zwischenfazit: Wer heute 63 ist und abschlagsfrei in Rente gehen möchte, kann das in aller Regel nicht – selbst mit 45 Versicherungsjahren ist der abschlagsfreie Zeitpunkt erst später erreicht.
Warum man die „Rente mit 63“ trotzdem kaum komplett abschaffen kann
Auch wenn die tatsächliche „Rente mit 63“ faktisch schon Geschichte ist, bleibt das dahinterstehende Prinzip politisch heikel: Nach 45 Jahren Beitragszahlung früher und ohne Abschläge in den Ruhestand zu dürfen. Dieses Signal berührt drei sensible Bereiche:
- Vertrauensschutz
Viele Beschäftigte haben ihre Lebensplanung darauf ausgerichtet, nach sehr langer Erwerbsarbeit einige Jahre vor 67 aussteigen zu können, ohne Rentenabschläge hinnehmen zu müssen. Würde dieses Grundprinzip einfach gestrichen, wäre das ein massiver Vertrauensbruch. - Anerkennung von Lebensleistung
Vor allem Menschen, die früh ins Berufsleben eingestiegen sind – etwa Handwerker, Pflegekräfte, Produktionsarbeiter – haben mit 63 oder 64 Jahren oft schon 45 und mehr Beitragsjahre hinter sich. Für sie ist die Möglichkeit eines früheren, abschlagsfreien Ausstiegs eine Form von Respekt und Entlastung nach jahrzehntelanger Arbeit. - Politische Akzeptanz
Das Modell ist in der Bevölkerung sehr beliebt und wird quer durch viele Milieus als faire Gegenleistung für lange Erwerbsbiografien gesehen. Deshalb sprechen Reformvorschläge meist von „Umbau“, „Fokussierung auf besonders Belastete“ oder „Anhebung des Mindestalters“, selten von einer vollständigen Abschaffung des Prinzips.
Mit anderen Worten: Auch wenn der griffige Begriff „Rente mit 63“ in der Realität längst nicht mehr stimmt, ist die dahinterstehende Idee einer abschlagsfreien Rente nach 45 Jahren politisch kaum komplett zu kippen.
Was sich realistischerweise ändern kann – ohne das Prinzip zu zerstören
Statt einer radikalen Abschaffung sind eher Feinjustierungen zu erwarten, die das System finanzierbar halten sollen, ohne das Signal „45 Jahre Arbeit verdienen eine besondere Anerkennung“ zu zerstören. Dazu gehören unter anderem:
- Weiteres Anheben des Mindestalters
Die Politik könnte die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren noch näher an die Regelaltersgrenze heranrücken – etwa nur noch ein Jahr vorher statt zwei Jahre. Das entlastet die Rentenkasse, ohne das Grundprinzip vollständig aufzugeben. - Einschränkung der anrechenbaren Zeiten
Es ist denkbar, dass künftig weniger Phasen (z. B. bestimmte Arbeitslosigkeitszeiten) auf die 45 Jahre angerechnet werden. Dadurch würde der Kreis der Anspruchsberechtigten kleiner, die Botschaft „lange durchgehende Erwerbsarbeit lohnt sich“ bliebe aber bestehen. - Stärkere Fokussierung auf gesundheitlich belastete Berufe
Ein häufig diskutierter Ansatz: Die frühere, möglichst abschlagsarme Rente gezielt für Menschen in besonders belastenden Tätigkeiten vorzusehen, anstatt sie pauschal allen mit 45 Beitragsjahren anzubieten.
Genau diese Richtung zeigt auch, warum man die „Rente mit 63“ im engeren Sinne zwar faktisch bereits „entschärft“, aber das Grundmodell nicht einfach aus dem System herauslösen kann, ohne neue Ungerechtigkeiten zu schaffen.
Zusammenfassung: darum kann die Rente mit 63 nicht abgeschafft werden
Die entscheidende Botschaft für unsere Leserinnen und Leser lautet:
- Die echte, populär so genannte „Rente mit 63“ gibt es heute nicht mehr – niemand kann aktuell mit genau 63 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen, selbst nicht mit 45 Beitragsjahren.
- Was bleibt, ist die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren, deren frühestmöglicher Beginn inzwischen deutlich über 63 liegt und je nach Jahrgang meist bei 64 bis 65 Jahren.
- Dieses Prinzip der früheren, abschlagsfreien Rente nach sehr langer Erwerbsarbeit ist politisch so stark verankert, dass eine komplette Abschaffung kaum realistisch ist – es wird eher schrittweise angepasst, als einfach gestrichen.
Fazit: Die voel zitierte „Rente mit 63“ ist im Jahr 2026 eigentlich ein Mythos von gestern – das dahinterstehende Versprechen wird aber als Grundpfeiler des Rentensystems weiterbestehen.

