Wohngeld ändert sich sofort, wenn der Partner mit in die Wohnung einzieht – denn beim Wohngeld zählt immer der gesamte Haushalt, nicht nur eine Person. Wer den Einzug nicht meldet, riskiert Rückforderungen und Bußgelder, kann aber bei korrekter Meldung oft weiter Anspruch haben – nur eben in neuer Höhe.
Was beim Wohngeld als „Haushalt“ gilt
Beim Wohngeld wird nicht für eine einzelne Person gezahlt, sondern für den gesamten Haushalt. Zum Haushalt gehören alle Personen, die in der Wohnung leben und wirtschaftlich zusammenhaushalten – also insbesondere Ehepartner, Lebenspartner und Lebensgefährten in einer Einstehensgemeinschaft.
Zieht der Partner ein und ist es mehr als nur eine lockere WG, wird er in der Regel als Haushaltsmitglied berücksichtigt. Damit zählen auch seine Einkünfte und ggf. sein Vermögen in die Wohngeldberechnung hinein, gleichzeitig erhöht sich aber die berücksichtigte Haushaltsgröße (zwei Personen statt einer).
Meldepflicht: Einzug unbedingt anzeigen
Sobald eine weitere Person dauerhaft einzieht, muss das der Wohngeldstelle „unverzüglich“ mitgeteilt werden. Das gilt ausdrücklich auch, wenn es „nur“ der Partner ist, der bereits vorher oft da war – entscheidend ist, dass er nun Hauptwohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in der Wohnung hat.
Unterlässt man diese Meldung, kann die Behörde:
- das Wohngeld neu berechnen,
- zu viel gezahlte Beträge zurückfordern,
- im Extremfall ein Bußgeld verhängen, weil gegen Mitwirkungspflichten verstoßen wurde.
Was sich rechnerisch ändert
Wohngeld hängt im Kern von drei Faktoren ab:
- Anzahl der Haushaltsmitglieder,
- Gesamteinkommen des Haushalts,
- Höhe der zu berücksichtigenden Miete/Belastung und Mietstufe des Wohnorts.
Wenn der Partner einzieht, passiert typischerweise Folgendes:
- Die Haushaltsgröße steigt: aus einem 1‑Person‑Haushalt wird ein 2‑Personen‑Haushalt – das kann den Wohngeldanspruch eher erhöhen.
- Das Haushaltseinkommen steigt, weil Einkommen des Partners hinzukommt – das kann den Wohngeldanspruch senken oder zum Wegfall führen.
Ob am Ende mehr, weniger oder gar kein Wohngeld herauskommt, lässt sich nur im Einzelfall berechnen; pauschal heißt „Partner zieht ein“ nicht automatisch „Wohngeld weg“.
WG oder Paar? Warum das einen Unterschied macht
Rechtlich wird unterschieden zwischen:
- echter Wohngemeinschaft (jeder wirtschaftet für sich, keine Partnerschaft),
- Paar in Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft.
Bei Wohngeld gelten Partner, die zusammen wohnen und „füreinander einstehen“, als gemeinsamer Haushalt. Hinweise darauf sind etwa:
- längeres Zusammenleben über ein Jahr,
- gemeinsames Kind,
- gegenseitige finanzielle Unterstützung,
- gemeinsames Wirtschaften (z. B. ein Kühlschrank, gemeinsame Kasse).
Ist es wirklich nur eine WG mit klar getrennten Finanzen, kann die Behörde den anderen Mitbewohner zwar als Haushaltsmitglied sehen, aber dessen Einkommen ggf. anders gewichten; im Zweifel verlangt die Wohngeldstelle Unterlagen und Erklärungen zu Mietaufteilung und Kosten.
Schritt-für-Schritt: Was Sie tun sollten
- Einzug rechtlich klar regeln
Meldeadresse beim Einwohnermeldeamt ändern, ggf. im Mietvertrag als weiterer Mieter ergänzen lassen oder Untermietvertrag abschließen – diese Unterlagen fragt die Wohngeldstelle häufig ab. - Wohngeldstelle sofort informieren
Den Einzug schriftlich mitteilen (Änderungsmitteilung) und folgende Unterlagen bereithalten:
- Kopie des Mietvertrags bzw. Nachtrag,
- Personendaten des Partners,
- Einkommensnachweise des Partners (Gehaltsabrechnung, Rentenbescheid etc.).
- Neue Wohngeldberechnung abwarten
Die Behörde berechnet das Wohngeld für den restlichen Bewilligungszeitraum neu; es kann erhöht, verringert oder ganz gestrichen werden. Ein Online-Wohngeldrechner gibt vorher eine grobe Orientierung, ersetzt aber keine verbindliche Entscheidung. - Bei Problemen Beratung nutzen
Sozialverbände, Mietervereine oder unabhängige Beratungsstellen helfen, Bescheide zu prüfen und ggf. Widerspruch einzulegen, wenn der Anspruch aus Ihrer Sicht falsch berechnet wurde.
Zusammenfassung: Wohngeld und Einzug des Partners
Wenn der Partner einzieht, wird beim Wohngeld der ganze Haushalt neu gerechnet – Einkommen, Miete und Personenzahl inklusive. Wer den Einzug rechtzeitig meldet und Unterlagen vorbereitet, vermeidet Ärger mit Rückforderungen und hat die Chance, den optimalen Wohngeldbetrag für die neue Lebenssituation zu bekommen.

