eAU 2026: Diese Krankmelde-Fehler gefährden jetzt Ihren Job

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Die eAU macht die Krankmeldung zwar digitaler – Ihre Pflichten bleiben aber fast gleich: Sie müssen sich weiterhin sofort krankmelden, Fristen einhalten und dafür sorgen, dass Ihre Arbeitsunfähigkeit ärztlich bestätigt wird, sonst riskieren Sie Abmahnung oder im Extremfall die Kündigung. Wer 2026 glaubt, der „gelbe Schein“ sei komplett abgeschafft und müsse sich um nichts mehr kümmern, gefährdet eher sein Gehalt und seinen Job, als ihm lieb ist. Unsere Artikel auf Bürger & Geld, dem News-Magazin des Vereins Für soziales Leben e.V., bringt Sie hinsichtlich eAU auf den neusten Stand für 2026!

Was die eAU 2026 konkret bedeutet

Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) ersetzt den klassischen „gelben Schein“ weitgehend.

Der Ablauf:

  • Sie melden sich krank und informieren Ihren Arbeitgeber über Beginn und voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit.
  • Die Arztpraxis übermittelt Ihre AU‑Daten elektronisch an die Krankenkasse.
  • Ihr Arbeitgeber ruft die eAU bei der Krankenkasse ab – eine pauschale Abfrage ohne Krankmeldung ist nicht erlaubt.

Seit 2025/2026 ist das Verfahren für Arbeitgeber vollständig verpflichtend und technisch verbessert; für Sie als Arbeitnehmer entfällt vor allem die Pflicht, eine AU‑Bescheinigung in Papierform beim Arbeitgeber einzureichen – nicht aber die Pflicht zur rechtzeitigen Krankmeldung.

Ihre Pflichten als Arbeitnehmer – das bleibt 2026 wichtig

1. Sofort krankmelden

§ 5 Entgeltfortzahlungsgesetz bleibt unverändert: Sie müssen Ihrem Arbeitgeber Ihre Arbeitsunfähigkeit und die voraussichtliche Dauer unverzüglich mitteilen – in der Praxis: am ersten Krankheitstag, sobald Sie merken, dass Sie nicht arbeiten können.

Empfohlen wird:

  • Anruf im Betrieb, beim Vorgesetzten oder in der Personalabteilung.
  • Alternativ nach Absprache: E‑Mail, interne Messenger‑Systeme – wichtig ist, dass die Meldung sicher ankommt.

Wer einfach fernbleibt, ohne sich zu melden, liefert einen klassischen Abmahnungsgrund.

2. Ärztliche Feststellung ab Tag 4 – oder früher, wenn der Vertrag es verlangt

Gesetzlich gilt weiterhin:

  • Dauert Ihre Arbeitsunfähigkeit länger als 3 Kalendertage, müssen Sie spätestens am 4. Tag eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung haben (die dann elektronisch an die Kasse übermittelt wird).
  • Ihr Arbeitgeber darf im Arbeitsvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung regeln, dass Sie die AU schon ab dem 1. Tag nachweisen müssen.

Diese „ab dem ersten Tag“-Regel ist vom Bundesarbeitsgericht ausdrücklich erlaubt. 2026 ist es daher riskant, sich auf die „3‑Tage‑Regel“ zu verlassen, ohne den eigenen Arbeitsvertrag genau zu kennen.

3. eAU ersetzt nicht Ihre Beweisvorsorge

Auch wenn der Datenaustausch digital läuft, sollten Sie sich vom Arzt eine Ausfertigung der AU für sich geben lassen – als Ausdruck oder in der Praxis‑App.

Hintergrund:

  • Geht technisch etwas schief (z. B. falsche Kasse, Übermittlungsfehler), haben Sie einen Beleg, dass eine AU ausgestellt wurde.
  • In Streitfällen (z. B. Abmahnung, Lohnstopp) kann dieser Ausdruck wichtig sein, um Ihre Arbeitsunfähigkeit nachzuweisen.

4. Folgebescheinigungen rechtzeitig holen

Sind Sie länger krank, müssen Sie lückenlose Folgebescheinigungen haben – auch bei eAU.

  • Achten Sie darauf, dass die neue AU direkt an den letzten AU‑Tag anschließt.
  • Lücken können dazu führen, dass der Arbeitgeber Entgeltfortzahlung verweigert oder die Krankenkasse Krankengeld ablehnt.

Planen Sie Arzttermine rechtzeitig, besonders vor Wochenenden oder Feiertagen.

Typische Fehler bei eAU – und warum sie den Job kosten können

Ratgeber und Fachportale listen 2026 mehrere eAU‑Fehler, die schnell teuer werden:

  • „Die eAU läuft doch automatisch“
    Sie melden sich nicht krank, weil Sie glauben, der Arzt erledige alles. Ohne Ihre Krankmeldung darf der Arbeitgeber aber keine eAU abrufen, behandelt Sie als unentschuldigt fehlend – Abmahnung bis Kündigung drohen.
  • Falsche oder verspätete Krankmeldung
    Sie melden sich erst am Nachmittag oder gar am zweiten Tag – viele Arbeitgeber werten das als Pflichtverstoß.
  • Vertragsklauseln ignorieren
    Im Arbeitsvertrag steht, dass ab dem ersten Tag eine AU nötig ist, Sie gehen aber erst am dritten Tag zum Arzt – der Arbeitgeber kann Entgeltfortzahlung verweigern und abmahnen.
  • Arztbesuch zu spät für Folgebescheinigung
    Zwischen zwei AUs entsteht eine Lücke; Arbeitgeber oder Krankenkasse sehen darin eine Unterbrechung der Arbeitsunfähigkeit.
  • Fehlende Erreichbarkeit
    Sie sind krankgeschrieben, aber für Rückfragen des Arbeitgebers überhaupt nicht erreichbar und reagieren tagelang nicht – das kann als Pflichtverletzung ausgelegt werden, insbesondere in sensiblen Positionen.

Besondere Situationen 2026: Urlaub, Ausland, Minijob

  • Krank im Urlaub: Sie müssen Ihren Arbeitgeber sofort informieren und – je nach Reiseziel – vor Ort eine ärztliche Bescheinigung besorgen; die eAU gilt im Ausland nicht immer automatisch.
  • Behandlung im Ausland: Ärzte im Ausland sind in das eAU‑System nicht eingebunden. Sie benötigen daher einen klassischen Nachweis (Attest), ggf. in deutscher Übersetzung.
  • Minijobber: Auch Minijob‑Beschäftigte sind an eAU und Krankmeldepflichten gebunden; Entgeltfortzahlung gibt es ebenfalls, wenn die Pflichten eingehalten werden.

So schützen Sie Ihren Job in der eAU‑Welt

  1. Arbeitsvertrag checken
  • Steht dort eine Regelung „AU ab dem 1. Tag“ oder „ab dem 3. Tag“?
  • Gibt es Vorgaben zum Kommunikationsweg (z. B. nur Anruf, keine WhatsApp)?
  1. Krankmeldung ernst nehmen
  • Immer sofort melden, nicht abwarten.
  • Klare Info: „Ich bin arbeitsunfähig erkrankt. Voraussichtlich bis …“.
  1. Arzttermin frühzeitig vereinbaren
  • Spätestens am 4. Tag, bei vertraglicher Pflicht ggf. direkt am 1. Krankheitstag.
  1. AU‑Ausdruck aufbewahren
  • Ausdruck oder digitale Bescheinigung sicher ablegen.
  • Bei technischen Problemen mit der eAU diesen Nachweis dem Arbeitgeber (verschlüsselt) vorlegen.
  1. Bei Unklarheiten HR / Betriebsrat ansprechen
  • Fragen Sie lieber einmal mehr nach, wie Ihr Unternehmen eAU konkret handhabt, statt aus Unwissenheit formale Fehler zu machen.

Die eAU soll Abläufe vereinfachen – sie entbindet Sie aber nicht von Ihren Pflichten. Wer 2026 Krankmeldungen weiterhin ernst nimmt, Fristen einhält und Arzttermine rechtzeitig organisiert, muss weder um seine Entgeltfortzahlung noch um seinen Job fürchten

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