Die Mütterrente III bringt vielen Eltern mit vor 1992 geborenen Kindern ab 2027 endlich die lange geforderte Gleichstellung: Für jedes Kind sollen dann drei volle Jahre Kindererziehungszeit in der gesetzlichen Rente zählen – genauso wie bei jüngeren Jahrgängen. Doch bis zur tatsächlichen Auszahlung ab 2028 und zu den ersten angepassten Rentenbescheiden bleiben viele Detailfragen offen: Wer profitiert, wie hoch ist das Plus pro Kind – und ist ein Antrag nötig oder läuft alles automatisch? Die Antworten auf die 11 wichtigsten Fragen finden Sie hier in folgendem Artikel auf Bürger & Geld, dem News-Magazin des Vereins Für soziales Leben e.V.!
1. Was ist die Mütterrente III überhaupt?
Die Mütterrente III ist keine neue eigenständige Rente, sondern eine weitere Ausweitung der Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung.
- Vor 2014:
- Kinder vor 1992: 1 Rentenpunkt.
- Kinder ab 1992: 3 Rentenpunkte.
- Mütterrente I (2014):
- Kinder vor 1992: bis zu 2 Rentenpunkte.
- Mütterrente II (2019):
- Kinder vor 1992: bis zu 2,5 Rentenpunkte (≈ 30 Monate Erziehungszeit).
- Kinder ab 1992: 3 Rentenpunkte (36 Monate).
Mütterrente III (ab 2027) schließt nun die letzte Lücke:
Damit sind Erziehungszeiten für alle Kinder – egal ob vor oder nach 1992 geboren – rentenrechtlich vollständig gleichgestellt.
2. Ab wann gilt die Mütterrente III?
Die rechtlichen Verbesserungen bei Kindererziehungszeiten treten zum 1. Januar 2027 in Kraft.
Wichtig ist die Unterscheidung zwischen Rechtsgrundlage und Auszahlung:
- Rechtsanspruch auf die zusätzlichen 6 Monate Erziehungszeit pro vor 1992 geborenem Kind besteht ab 2027.
- Die Auszahlung der erhöhten Renten erfolgt schrittweise und zum Teil erst ab 2028, insbesondere bei bereits laufenden Renten.
Die Deutsche Rentenversicherung weist darauf hin, dass die Umsetzung technisch komplex ist und daher eine nachträgliche Anpassung von Bestandsrenten zu erwarten ist.
3. Wer hat Anspruch – nur Mütter?
Anspruch auf zusätzliche Kindererziehungszeiten haben Erziehende, nicht automatisch nur Mütter.
Das bedeutet:
- In der Praxis profitieren überwiegend Mütter, die die Kinder hauptsächlich erzogen haben.
- Väter können ebenfalls profitieren, wenn die Erziehungszeiten im Rentenkonto ihnen zugeordnet wurden oder werden.
Entscheidend ist, wem die Kindererziehungszeit im Rentenkonto zugerechnet ist – das kann auf Antrag auch zwischen den Elternteilen aufgeteilt oder übertragen werden.
4. Wie viele zusätzliche Rentenpunkte gibt es pro Kind?
Durch Mütterrente III wird die Kindererziehungszeit für Kinder vor 1992 von 30 auf 36 Monate erhöht, also um 6 Monate.
Ein halbes Jahr Kindererziehungszeit entspricht 0,5 Entgeltpunkten.
Damit steigen die Rentenansprüche pro Kind vor 1992 von bisher 2,5 auf 3,0 Entgeltpunkte.
Beispiel bei aktuellem Rentenwert von 40,79 Euro (West, Stand Mitte 2025 – reale Werte 2027 können abweichen):
- 0,5 Rentenpunkte × 40,79 Euro ≈ 20,40 Euro mehr Bruttorente pro Kind und Monat.
- 2 Kinder: etwa 40,80 Euro mehr.
- 3 Kinder: etwa 61,20 Euro mehr.
Steigt der Rentenwert bis 2027, kann das Plus entsprechend höher ausfallen.
5. Gilt die Mütterrente III nur für Neurentner – oder auch für Bestandsrentner?
Die Reform soll bestands- und neuverträglich wirken:
- Neurentner ab 2027:
- Bestandsrentner, die bereits vor 2027 in Rente sind:
Damit profitieren auch viele aktuelle Rentnerinnen, die seit Jahren Rente beziehen und bisher nur 2,5 Punkte pro „altem“ Kind hatten.
6. Muss man einen Antrag stellen?
Die Mütterrente III soll – wie schon Mütterrente I und II – automatisch gewährt werden, soweit die Kindererziehungszeiten bereits im Rentenkonto erfasst sind.
Allerdings gilt:
- Wer in seinem Rentenverlauf keine oder unvollständige Kindererziehungszeiten stehen hat, muss diese aktiv nachtragen lassen (Kontenklärung).
- Ohne vollständige Daten kann die Rentenversicherung keine zusätzlichen Punkte gutschreiben.
Empfehlung vieler Experten: Renteninformationen und Versicherungsverlauf prüfen, ob alle Kinder korrekt erfasst sind – und fehlende Zeiten rechtzeitig über einen Antrag auf Kontenklärung nachmelden.
7. Wie hoch kann die Rentenerhöhung insgesamt ausfallen?
Das hängt von der Zahl der vor 1992 geborenen Kinder ab:
Beispiel bei Rentenwert 40,79 Euro (gerundete Werte):
- 1 Kind (vor 1992):
- +0,5 Rentenpunkte → rund 20,40 Euro mehr Bruttorente/Monat.
- 2 Kinder:
- +1,0 Rentenpunkt → rund 40,80 Euro mehr.
- 3 Kinder:
- +1,5 Rentenpunkte → rund 61,20 Euro mehr.
Netto bleibt etwas weniger, da Kranken‑ und Pflegeversicherungsbeiträge auf die Erhöhung fällig werden; bei steuerpflichtigen Renten kann zusätzlich Einkommensteuer anfallen.
8. Ab wann sieht man die höhere Rente auf dem Konto?
Die Deutsche Rentenversicherung und verschiedene Versicherer gehen davon aus:
- Gesetzliche Grundlage: ab 1. Januar 2027.
- Technische Umsetzung und Massenbearbeitung: voraussichtlich im Laufe von 2027 und 2028.
- Für laufende Renten kann sich die tatsächliche Auszahlung der erhöhten Beträge bis 2028 hinziehen; Nachzahlungen sind möglich.
Konkrete Zeitpunkte werden die Rentenversicherungsträger in persönlichen Mitteilungen und auf ihren Informationsseiten bekannt geben.
9. Was ist mit Teilzeit, Pflege oder Erziehung im Ausland?
Kindererziehungszeiten werden unabhängig davon angerechnet, ob die Mutter/Vater gleichzeitig gearbeitet, in Teilzeit gearbeitet oder nicht erwerbstätig war.
- Erziehung im EU‑Ausland kann oft berücksichtigt werden; außerhalb der EU gelten spezielle Regeln.
- In bestimmten Fällen (Pflege, Adoption, Stiefkinder) können zusätzliche Kinderberücksichtigungszeiten anerkannt werden.
- Entscheidend ist, dass die Erziehung im Dreijahreszeitraum nach der Geburt überwiegend beim berechtigten Elternteil lag.
Hier lohnt sich eine individuelle Beratung durch die DRV oder Rentenberater, da Mütterrente III auf den bestehenden Mechanismen der Kindererziehungszeiten aufsetzt.
10. Wer zahlt die Mütterrente III – und wie teuer wird sie?
Die vollständige Gleichstellung der Erziehungszeiten ist teuer:
- Die bisherigen Mütterrentenregelungen kosten bereits über 13 Milliarden Euro jährlich.
- Mütterrente III erhöht die Kosten Schätzungen zufolge noch einmal um rund 5 Milliarden Euro pro Jahr.
Anders als bei früheren Reformen sollen die Mehrkosten teilweise durch höhere Bundeszuschüsse aus Steuermitteln finanziert werden, um die Rentenkasse zu entlasten.
11. Lohnt sich die Mütterrente III für mich – oder ist das nur „Kosmetik“?
Für viele Frauen (und einige Männer) mit mehreren Kindern vor 1992 bedeutet Mütterrente III ein deutliches Plus:
- Drei „alte“ Kinder: bis zu 61 Euro Brutto mehr im Monat – lebenslang, plus Rentenerhöhungen.
- Insgesamt wird die Lebensleistung von Eltern mit großen Familien besser anerkannt, insbesondere in Westdeutschland, wo viele Jahrgänge lange Erwerbsunterbrechungen hatten.
Kritikpunkte bleiben:
- Kinderlose und Väter mit nicht angerechneten Zeiten fühlen sich teilweise benachteiligt.
- Die Reform konzentriert sich auf Bestandsrentner mit älteren Kindern, während junge Eltern und Geringverdiener weiterhin auf andere Maßnahmen (Grundrente, Kindergrundsicherung) angewiesen sind.
Trotzdem ist Mütterrente III ein weiterer Schritt, um die Rentenlücke zwischen Müttern von „alten“ und „jungen“ Kindern zu schließen – und kann pro Kind einen spürbaren Zusatzertrag bringen.

