Neben dem regulären Pflegegeld der Pflegekasse zahlen einige Bundesländer eigene Zuschüsse obendrauf. Im folgenden Artikel unserers News-Magazins Bürger & Geld zeigen wir, in welchen Bundesländern es zusätzliches Pflegegeld vom Land gibt, wie hoch die Leistungen 2026 ausfallen, welche Voraussetzungen für das Landespflegegeld etwa in Bayern und Rheinland-Pfalz gelten und wie Pflegebedürftige oder Angehörige den Antrag richtig stellen, damit kein Geld verschenkt wird.
Was ist „zusätzliches Pflegegeld vom Land“?
Zusätzliches Pflegegeld vom Land sind freiwillige Leistungen der Bundesländer, die oberhalb der regulären Pflegekassen-Leistungen gezahlt werden. Sie sollen Pflegebedürftige und ihre Angehörigen finanziell entlasten und die häusliche Pflege anerkennen.
Wichtig ist die Unterscheidung:
- Pflegegeld der Pflegekasse (Pflegeversicherung, bundesweit einheitliche Beträge nach Pflegegrad).
- Landespflegegeld bzw. Landesleistungen einzelner Bundesländer (zusätzliche Geldleistungen mit eigenen Regeln).
In welchen Bundesländern gibt es zusätzliches Pflegegeld?
Aktuell stechen zwei Bundesländer mit festen Landesleistungen hervor:
- Bayern: Landespflegegeld für Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2.
- Rheinland-Pfalz: Landespflegegeld für schwerbehinderte Menschen mit Grad der Behinderung 100.
Viele andere Bundesländer (z.B. NRW, Baden-Württemberg, Berlin, Sachsen) zahlen kein eigenes Landespflegegeld, sondern fördern Pflege eher über andere Programme wie Entlastungsleistungen, Wohnraumanpassung oder kommunale Zuschüsse. Es lohnt sich dennoch, zusätzlich die Webseiten des jeweiligen Bundeslandes oder Kreises zu prüfen, da es regionale Förderprogramme geben kann.
Bayern: Landespflegegeld ab 2026 nur noch 500 Euro
Bayern hat als erstes Bundesland ein eigenes Landespflegegeld eingeführt, das zusätzlich zum Pflegegeld der Pflegekasse gezahlt wird.
Anspruch (Grundzüge):
- Pflegegrad 2 oder höher.
- Hauptwohnsitz in Bayern.
- Pflegebedürftigkeit muss mit Bescheid (Pflegegrad) nachgewiesen werden.
Höhe 2025 vs. 2026:
- Bis einschließlich Pflegegeldjahr 2025: 1.000 Euro pro Jahr.
- Ab Pflegegeldjahr 2026: nur noch 500 Euro pro Jahr, das Landespflegegeld wird damit halbiert.
Zur Auszahlung:
- Das Landespflegegeld wird einmal jährlich ausgezahlt, in der Regel im Folgejahr (z.B. Leistung 2026 = Auszahlung Anfang 2027).
- Für das verlängerte Pflegegeldjahr bis Ende 2025 wird letztmalig die volle Summe von 1.000 Euro gezahlt, auch wenn die Auszahlung bereits 2026 erfolgt.
Antrag:
- Schriftlicher oder Online-Antrag beim Bayerischen Landesamt für Pflege, Stichtag in der Regel 31. Dezember des jeweiligen Pflegegeldjahres.
- Erforderlich sind u.a. Kopie des Pflegegradbescheids und Ausweis.
Rheinland-Pfalz: Landespflegegeld für Schwerbehinderte
Rheinland-Pfalz zahlt ein eigenes Landespflegegeld an schwerbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 100. Diese Leistung ist nicht an die Pflegegrade der Pflegeversicherung gekoppelt, sondern an den Schwerbehindertenstatus.
Höhe des Landespflegegeldes Rheinland-Pfalz:
Das Geld wird unabhängig davon gezahlt, ob die Pflege zuhause oder in einer Einrichtung erfolgt, allerdings können Leistungen der Pflegeversicherung angerechnet werden. Bei häuslicher Pflege mit Pflegegeld ist in vielen Fällen nur ein reduzierter Landesbetrag möglich, da das Pflegegeld der Pflegeversicherung gegengerechnet wird.
Wie ergänzt das Landes-Pflegegeld das Pflegegeld der Pflegekasse?
Das reguläre Pflegegeld der Pflegekasse richtet sich nach dem Pflegegrad und wird bundesweit einheitlich gezahlt, z.B. 2026 bei Pflegegrad 2 rund 347 Euro monatlich.
Zusätzliches Pflegegeld vom Land wirkt oben drauf – je nach Bundesland unterschiedlich:
- In Bayern kommt einmal pro Jahr ein Betrag von 500 Euro ab 2026 hinzu (direkt an die pflegebedürftige Person).
- In Rheinland-Pfalz gibt es monatlich 384 bzw. 192 Euro, die je nach Pflegesituation mit anderen Leistungen verrechnet werden können.
Gerade für Angehörige, die zu Hause pflegen, kann dieses Plus die Pflege finanzierbarer machen – etwa für Hilfsmittel, Fahrten, Entlastungsangebote oder eine kleine Anerkennung für pflegende Familienmitglieder.
So finden Betroffene die richtige Unterstützung
Wer prüfen möchte, ob zusätzliches Pflegegeld vom Land möglich ist, sollte in drei Schritten vorgehen:
- Pflegegrad und Schwerbehindertenstatus prüfen
Pflegegradbescheid der Pflegekasse sowie Schwerbehindertenausweis (GdB) bereithalten. Diese Dokumente sind Basis für fast alle Landesleistungen. - Landesleistungen recherchieren
Auf den Seiten des eigenen Bundeslandes (Sozial- oder Gesundheitsministerium, Landesamt für Pflege) nach „Landespflegegeld“, „Pflegegeld Land“ oder „Landesleistung für Pflegebedürftige“ suchen. - Antrag rechtzeitig stellen
Fristen beachten (in Bayern z.B. bis 31.12. des jeweiligen Pflegegeldjahres), Anträge vollständig mit Bescheiden und Ausweisen einreichen.
Für pflegende Angehörige kann sich der Blick auf die Landesebene also richtig lohnen: Je nach Bundesland gibt es zusätzlich zum Pflegegeld der Pflegekasse mehrere Hundert Euro extra im Jahr – in Bayern ab 2026 immerhin noch 500 Euro jährlich, in Rheinland-Pfalz für Schwerbehinderte sogar deutlich mehr.

