Jobcenter und Rente im Faktencheck: Warum es ohne Minijob keine Rentenbeiträge gibt

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„Das Jobcenter zahlt für dich die Rente mit“ – solche Aussagen kursieren massenhaft in sozialen Netzwerken. Der folgende Artikel auf Bürger & Geld, dem News-Magazin des Vereins Für soziales Leben e.V., räumt mit diesen Mythen auf: Er erklärt, warum Bürgergeld allein keine Rentenbeiträge auslöst, wieso Zeiten im Leistungsbezug nur als Anrechnungszeiten zählen, wie ein Minijob mit Rentenversicherungspflicht tatsächlich Rentenpunkte bringt und weshalb die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht für viele Betroffene ein teurer Fehler im Alter sein kann.

Unser Faktencheck erklärt, was 2026 wirklich gilt!

1. Jobcenter und Rente: Was wirklich gezahlt wird

Früher wurden für Beziehende von Arbeitslosengeld II (heute Bürgergeld, morgen: neue Grundsicherung für Arbeitsuchende) Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung bezahlt; diese Regelung ist abgeschafft worden. Heute gilt:

Es werden keine Pflichtbeiträge aus Bürgergeld mehr in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt.
Der Zeitraum im Bürgergeld-Bezug wird nur als Anrechnungszeit erfasst.
Anrechnungszeiten helfen bei Wartezeiten (z.B. „35 Jahre für langjährig Versicherte“), bringen aber keine Rentenpunkte und erhöhen damit die monatliche Rente nicht.

Damit ist die Behauptung „Das Jobcenter zahlt für alle Bürgergeld-Bezieher Rente“ sachlich falsch.

2. Minijob + Bürgergeld: Wie trotzdem Rentenpunkte entstehen

Ein verbreiteter Irrtum lautet: „Das Jobcenter zahlt im Minijob die Rente.“
Die Realität ist differenzierter.

2.1. So funktioniert der Minijob in der Rentenversicherung

Ein Minijob (bis 538 Euro monatlich, Stand 2026) ist grundsätzlich rentenversicherungspflichtig.
Der Arbeitgeber zahlt pauschal 15% Rentenversicherungsbeitrag.
Die Beschäftigten zahlen regulär 3,6% Eigenanteil.
Beide Anteile zusammen ergeben einen vollen Rentenversicherungsbeitrag, der Rentenpunkte bringt.

Lassen Sie sich nicht befreien, erwerben Sie aus dem Minijob vollwertige Pflichtbeitragszeiten.

2.2. Was passiert im Bürgergeld-Bezug?

Beim Bürgergeld zählt Ihr Einkommen aus dem Minijob als „zu berücksichtigendes Einkommen“. Der entscheidende Punkt:

Ihr Netto-Lohn ist wegen der 3,6% Rentenbeitrag etwas niedriger.
Dadurch fällt das anrechenbare Einkommen geringer aus.
Das Jobcenter muss die Bürgergeld-Leistung etwas höher zahlen, weil der eigene Lohn niedriger ist.

Faktisch bedeutet das:

Die 3,6% Rentenbeitrag kommen aus Ihrem Lohn.
Da das Jobcenter den geringeren Lohn aber durch etwas mehr Bürgergeld „auffüllt“, trägt es indirekt mit dazu bei, dass diese Beiträge überhaupt möglich sind.
Trotzdem überweist die Behörde kein Geld direkt an die Rentenversicherung – die Beiträge laufen über Arbeitgeber und Minijob-Zentrale.

3. Beispiele: Was bringt der Minijob für die Rente?

Beispiel 1: Minijob mit Rentenversicherungspflicht

Bürgergeld-Beziehende Person, Minijob mit 538 Euro monatlich.
Der Arbeitgeber zahlt 15% Rentenversicherung = 80,70 Euro.
Die beschäftigte Person zahlt 3,6% = 19,37 Euro.
Insgesamt gehen rund 100 Euro monatlich an die Rentenversicherung.

Folgen:

Für dieses Jahr entsteht ein Rentenanspruch wie bei einer echten Pflichtversicherung (in der Praxis etwas unter dem Wert eines Durchschnittsverdienstes).
Das Jobcenter rechnet das Netto-Einkommen an; weil der Rentenbeitrag den Netto-Lohn senkt, fällt die Bürgergeld-Leistung etwas höher aus als ohne Rentenbeitrag.

Wichtig: Die Rentenpunkte stammen aus den Beiträgen des Arbeitgebers und der beschäftigten Person – formal nicht vom Jobcenter.

Beispiel 2: Befreiung von der Rentenversicherungspflicht

Gleicher Minijob, 538 Euro monatlich.
Die beschäftigte Person lässt sich von der Rentenversicherungspflicht befreien.
Es fließen keine eigenen Rentenbeiträge mehr.

Folgen:

Sie haben kurzfristig ein paar Euro mehr Netto.
Das Jobcenter rechnet dieses höhere Netto komplett an – der Bürgergeld-Anspruch sinkt entsprechend.
Sie erwerben keine Rentenpunkte aus diesem Minijob.

Unter dem Strich:

Sie verlieren langfristig Rentenansprüche.
Der scheinbare „Vorteil“ landet durch die Anrechnung praktisch beim Jobcenter, nicht bei Ihnen.

4. Vergleich: Bürgergeld mit und ohne Minijob

SituationWer zahlt Beiträge?Rentenpunkte aus der Zeit?Rolle Jobcenter
Nur Bürgergeld, kein JobNiemandNeinMeldet Anrechnungszeiten, zahlt keine Beiträge
Bürgergeld + Minijob mit RV-PflichtArbeitgeber + BeschäftigteJaHöhere Leistung wegen geringerem Netto
Bürgergeld + Minijob mit BefreiungArbeitgeber nur pauschal, kein voller BeitragDeutlich weniger/keine vollen PunkteRechnet höheren Netto-Lohn stärker an
Kein Bürgergeld, reguläre ArbeitArbeitgeber + Beschäftigte (voll sozialversicherungspflichtig)JaKeine Rolle

Die Rente steigt also nur, wenn tatsächlich Rentenbeiträge gezahlt werden. Bürgergeld allein zahlt keine Beiträge, kann aber über den Minijob-Effekt indirekt unterstützen.

5. Wie verbessern Bürgergeld-Beziehende ihre Rente sinnvoll?

Auch ohne direkte Jobcenter-Beiträge gibt es Möglichkeiten, die Rentenansprüche zu stärken.

Minijob nicht von der Rentenversicherungspflicht befreien
So sammeln Sie Pflichtbeitragszeiten und Rentenpunkte. Der finanzielle „Verlust“ durch den Beitrag wird teilweise über höheres Bürgergeld aufgefangen.

Versicherungsverlauf prüfen
Fordern Sie bei der Deutschen Rentenversicherung eine Rentenauskunft oder Kontenklärung an. So sehen Sie, welche Zeiten fehlen und ob Anrechnungszeiten korrekt erfasst sind.

Freiwillige Beiträge erwägen
Wenn es finanziell möglich ist, können freiwillige Beiträge helfen, Wartezeiten (z.B. 5 oder 35 Jahre) zu erfüllen oder die Rente etwas zu erhöhen.

Beratung nutzen
Vereinbaren Sie einen kostenlosen Beratungstermin bei der Deutschen Rentenversicherung. Zusätzlich können Sozialberatungsstellen, Erwerbsloseninitiativen oder Sozialverbände unterstützen.

6. FAQ: Jobcenter, Bürgergeld und Rente

Zahlt das Jobcenter für mein Bürgergeld direkt Rentenbeiträge?

Nein. Es werden keine Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung aus Bürgergeld gezahlt. Bürgergeldzeiten zählen meist nur als Anrechnungszeiten und erhöhen die Rentenhöhe nicht.

Stimmt der Satz „Jobcenter zahlt niemals für die Rente“?

Formal ja – das Jobcenter überweist keine Rentenbeiträge. Faktisch kann es aber über höhere Bürgergeld-Leistungen im Minijob-Bezug dazu beitragen, dass Ihr eigener Rentenbeitrag bezahlbar bleibt.

Bringt mir ein Minijob im Bürgergeld-Bezug etwas für die Rente?

Ja, wenn Sie versicherungspflichtig bleiben und sich nicht befreien lassen. Dann entstehen Pflichtbeitragszeiten und Rentenpunkte.

Warum ist die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht im Minijob meist schlecht?

Weil Sie dann keine zusätzlichen Rentenpunkte bekommen. Die wenigen Euro mehr netto werden durch die Anrechnung im Bürgergeld meist wieder „wegkompensiert“, die Rente leidet aber dauerhaft.

Zählt die Zeit mit Bürgergeld für die 35 Jahre Wartezeit (langjährig Versicherte)?

Ja, Bürgergeldzeiten können als Anrechnungszeiten für bestimmte Wartezeiten zählen. Sie zählen aber nicht wie echte Beitragszeiten, wenn es um die Rentenhöhe geht.

Kann ich trotz Bürgergeld freiwillige Beiträge zahlen?

Grundsätzlich ja, wenn Sie Geld übrig haben. Das lohnt sich vor allem, wenn Ihnen noch Jahre zur Erfüllung von Wartezeiten fehlen oder Sie die künftige Rente merklich anheben wollen.

Was sollte ich konkret tun, wenn ich Bürgergeld beziehe und mir Sorgen um die Rente mache?

Prüfen Sie Ihren Minijob und bleiben Sie nach Möglichkeit rentenversicherungspflichtig. Lassen Sie Ihren Versicherungsverlauf bei der Rentenversicherung prüfen und nutzen Sie Beratungsangebote, um zu klären, ob freiwillige Beiträge für Sie sinnvoll sind. Am bestern aber: versuchen Sie mit Hilfe des Jobcenters eine Vollzeitstelle zu finden, die sozialversicherungspflichtig ist!



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