Die Einkommen von rund 925.000 Landesbeschäftigten steigen ab April 2026 in drei Stufen um insgesamt 5,8 Prozent – mindestens jedoch um 100 Euro im Monat. Nach zähen Verhandlungen einigten sich Gewerkschaften und Länder auf einen Abschluss, der den TV‑L bis Anfang 2028 neu ordnet und mitten in einer weiterhin angespannten Preis- und Haushaltslage für Planungssicherheit sorgen soll.
Expert-Hook: Was der Abschluss real bedeutet
Die Entgelte im öffentlichen Dienst der Länder steigen zum 1. April 2026 um 2,8 Prozent, mindestens aber um 100 Euro monatlich, zum 1. März 2027 um weitere 2,0 Prozent und zum 1. Januar 2028 um 1,0 Prozent. Nach Berechnungen des dbb beamtenbund und tarifunion summiert sich die lineare Erhöhung damit auf 5,8 Prozent bei einer Laufzeit von 27 Monaten, ergänzt um Verbesserungen etwa bei Zulagen und Ausbildungsentgelten. Unsere Redaktion hat die neuen fachlichen Details, Tabellenwerte und amtlichen Aussagen im Lichte der aktuellen Inflations- und Haushaltslage umfassend ausgewertet.
Was konkret beschlossen wurde
Im Kern sieht der Tarifabschluss für den öffentlichen Dienst der Länder (TV‑L) eine Nullrunde bis Ende März 2026, anschließend drei Gehaltsschritte und mehrere strukturelle Anpassungen vor. Die Vereinbarung gilt für die Länder außer Hessen und betrifft Tarifbeschäftigte in Verwaltungen, Schulen, Hochschulen, Unikliniken und vielen Landesbetrieben.
Die wichtigsten Punkte im Überblick:oeffentlicher-dienst-news+2
- 01.11.2025–31.03.2026: Nullrunde, keine Tabellenanhebung.
- Ab 01.04.2026: +2,8 Prozent, mindestens 100 Euro monatlich mehr.
- Ab 01.03.2027: +2,0 Prozent.
- Ab 01.01.2028: +1,0 Prozent.
- Ausbildungsentgelte steigen pauschal um 150 Euro.
- Schicht- und Wechselschichtzulagen werden angehoben.
- Bestimmte Regelungen in Ostdeutschland werden an das Westniveau angeglichen.
Juristisch bildet weiterhin der Tarifvertrag der Länder (TV‑L) die Grundlage, der u.a. in § 15 die Tabellenentgelte und in § 16 die Stufenregelungen regelt. Für Beamtinnen und Beamte ist der Abschluss nicht automatisch bindend, soll nach Angaben u.a. des dbb aber zeit- und wirkungsgleich übertragen werden, was jeweils Landesgesetzgeber und Besoldungsgesetze umsetzen müssen.
Insider-Tipp von Jurist Peter Kosick: Die Stufenlaufzeit-Falle
Ein Detail wird beim TV-L oft übersehen: Die prozentuale Erhöhung gilt zwar für alle, aber wer kurz vor einem Stufenaufstieg steht (z. B. von Stufe 3 in Stufe 4), profitiert doppelt. Aber Vorsicht: Wenn Sie im April 2026 die Höherstufung erreichen, wird die 5,8%-Erhöhung auf das neue, höhere Grundentgelt berechnet. Prüfen Sie unbedingt Ihre Abrechnung, ob beide Effekte korrekt kombiniert wurden. In der Vergangenheit gab es hier bei den Länder-Rechenzentren oft Verzögerungen in der Software-Umstellung, die zu fehlerhaften Nachzahlungen führten.
Beispielrechnungen: Was auf dem Konto ankommt
Wie stark der Abschluss wirkt, hängt von Entgeltgruppe und Stufe ab. Betrachtet man die offiziellen Tabellenwerte, zeigt sich, dass der Mindestbetrag von 100 Euro vor allem unteren und mittleren Entgeltgruppen relativ stärker hilft.
Beispiel 1 – Verwaltungsangestellte, Entgeltgruppe E 6, Stufe 3:
- Tabellenwert vor Erhöhung (Tabelle 2025, angenähert aus 2026‑Wert minus 2,8 Prozent): rund 3.450 Euro brutto.
- Ab 01.04.2026: +2,8 Prozent, mindestens 100 Euro – hier greift prozentual die 2,8‑Prozent-Regel, was gut 96 Euro wären, aber durch den Mindestbetrag steigt das Entgelt auf etwa 3.550 Euro.
- Im März 2027 kommen 2,0 Prozent hinzu, im Januar 2028 nochmals 1,0 Prozent – auf die dann jeweils höhere Basis.
Beispiel 2 – Lehrer, Entgeltgruppe E 13, Stufe 4:
- Tabellenwert ab 01.04.2026: 5.873,56 Euro brutto.
- Im März 2027 erhöht sich dieser Betrag um 2,0 Prozent, also um knapp 117 Euro.
- Ab Januar 2028 kommen 1,0 Prozent dazu, was grob weitere 60 Euro ausmacht.
Eine interne Arbeitsmarktexpertin, die Landeshaushalte und Tarifverhandlungen seit Jahren begleitet, ordnet ein: „Rechnet man real mit einer Inflationsrate von rund 2 Prozent pro Jahr, bleibt unterm Strich eine spürbare, aber keine übermäßige reale Lohnsteigerung – wichtig ist, dass es keine lange Nullphase mehr gibt.“
Einordnung im Licht von Inflation und Haushaltslage
Der Abschluss folgt auf eine Phase hoher Inflation, in der viele Beschäftigte reale Kaufkraftverluste hinnehmen mussten. Zwar hat sich der Preisdruck zuletzt abgeschwächt, doch Energie- und Mietkosten liegen weiterhin deutlich über dem Niveau vor der Energiekrise.
Für die Länderhaushalte bedeutet der Abschluss Milliardenkosten über drei Jahre, liefert aber gleichzeitig Planungssicherheit bis 2028. Vertreter der Arbeitgeberseite sprechen von einem Kompromiss „an der Grenze des Machbaren“, der jedoch notwendig sei, um den öffentlichen Dienst im Wettbewerb mit der Privatwirtschaft attraktiv zu halten. Besonders im Bildungs- und Gesundheitsbereich sehen Wirtschafts- und Arbeitsmarktexperten den Abschluss als Signal, Fachkräfte zu halten, statt weitere Abwanderung zu riskieren.
Im Vergleich zur jüngsten Einigung im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen, wo ab April 2025 3,0 Prozent und ab Mai 2026 weitere 2,8 Prozent vereinbart wurden, liegt das Niveau der Länder leicht darunter, bleibt aber grundsätzlich vergleichbar. Tarifpolitisch knüpfen die Länder damit an die Linie an, nicht deutlich hinter Bund und Kommunen zurückzufallen.
Insider-Detail: Die stille Wirkung der Laufzeit
Ein Detail, das selten prominent hervorgehoben wird, aber für die juristische Bewertung entscheidend ist, betrifft die Kombination von Nullrunde und langer Laufzeit. Der TV‑L‑Abschluss läuft über 27 Monate – von November 2025 bis Ende Januar 2028 – und schafft damit eine faktische „Friedenspflicht“ über mehr als zwei Haushaltsjahre der Länder.
Tarifjuristen verweisen darauf, dass mit der vereinbarten Laufzeit auch § 4 Abs. 1 Tarifvertragsgesetz praktisch scharf gestellt wird: Während der Laufzeit gelten die vereinbarten Regelungen zwingend und unmittelbar, Abweichungen zu Ungunsten der Beschäftigten in individuellen Arbeitsverträgen sind grundsätzlich unwirksam. In vertraulichen Gesprächen heißt es, man habe die Nullrunde zu Beginn bewusst gewählt, um im Gegenzug eine relativ lange tabellenwirksame Phase ohne erneute Auseinandersetzung zu sichern – ein Mechanismus für Personalstellen und Haushälter eine zentrale Rolle spielt.
Was jetzt für Beschäftigte wichtig ist
Beschäftigte im Landesdienst sollten nun prüfen, welcher Entgeltgruppe und Stufe sie zugeordnet sind und ab wann die jeweiligen Erhöhungen greifen. Gerade für Teilzeitkräfte, Beschäftigte mit Zulagen und Schichtdiensten ist es sinnvoll, Entgeltabrechnungen im April 2026, März 2027 und Januar 2028 mit den offiziellen Tabellen zu vergleichen.
Gewerkschaften empfehlen, bei Unklarheiten zu Arbeitszeit, Schichtzulagen oder Stufenlaufzeiten Beratung in Anspruch zu nehmen und sich auf die TV‑L‑Regelungen (§§ 15–17 TV‑L) sowie die Informationen der Länderpersonalverwaltungen zu stützen. Auch für Beamtinnen und Beamte lohnt sich der Blick auf die politische Umsetzung: Ob und wie der Tarifabschluss übertragen wird, entscheidet sich in den nächsten Monaten in den jeweiligen Landesparlamenten und Regierungsbeschlüssen.
Quellen:
- Tagesschau: „So sieht die Tarifeinigung im Öffentlichen Dienst der Länder aus“
- Bundesministerium des Innern: Tarifeinigung für den öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen
- dbb beamtenbund und tarifunion: Stellungnahmen zur Übertragung auf Beamtinnen und Beamte
