Laut Bundesarbeitsministerium bleibt der Bürgergeld Regelsatz auch 2026 trotz gesunkener Inflation unverändert bei 563 Euro für Alleinstehende. Nach Auswertung der neuen fachlichen Informationen und der offiziellen Auszahlungskalender steht fest: Für März 2026 überweisen die Jobcenter das Bürgergeld bundesweit regulär am Freitag, 27. Februar 2026, mit Wertstellung Anfang März. Nachfolgender Artikel des News-Magazins Bürger & Geld des Vereins Für soziales Leben e.V., ordnet die aktuellen Daten von Bundesregierung, BMAS und Bundesagentur für Arbeit juristisch ein.
Wann kommt das Bürgergeld für März 2026?
Für den Leistungsmonat März 2026 erfolgt die Auszahlung im Voraus – das Geld soll spätestens am ersten Werktag im März auf dem Konto sein. Nach den veröffentlichten Auszahlungstabellen ist der maßgebliche Überweisungstermin für das Bürgergeld im März 2026 der Freitag, 27. Februar 2026.
Die Jobcenter überweisen in der Regel am letzten Bankarbeitstag des Vormonats, damit die Bedarfsdeckung zu Monatsbeginn gesichert ist (§ 41 SGB II). Je nach Kreditinstitut kann die Gutschrift noch am Auszahlungstag oder zum offiziellen Wertstellungsdatum zu Beginn des Folgemonats erfolgen.
Wichtige Eckdaten zur März-Zahlung 2026
- Leistungsmonat: März 2026 (Regelbedarf plus Kosten der Unterkunft und Mehrbedarfe).
- Voraussichtlicher Überweisungstag: Freitag, 27. Februar 2026.
- Späteste Verfügbarkeit auf dem Konto: erster Werktag im März 2026.
- Grundlage: bundesweit einheitliche Praxis nach SGB II und Auszahlungskalendern der Jobcenter.
Wie hoch ist das Bürgergeld im März 2026?
Die Bundesregierung hat im Herbst 2024 eine „Nullrunde“ für die Regelbedarfe 2025 und 2026 beschlossen. Damit gelten im März 2026 dieselben Regelsätze wie seit 1. Januar 2024.
Die maßgeblichen monatlichen Regelsätze 2026 sind:
- Alleinstehende / Alleinerziehende (Regelbedarfsstufe 1): 563 Euro.
- Volljährige Partner in Bedarfsgemeinschaft (Stufe 2): 506 Euro pro Person.
- 18–24-jährige im Haushalt der Eltern (Stufe 3): 451 Euro.
- 14–17-jährige (Stufe 4): 471 Euro.
- 6–13-jährige (Stufe 5): 390 Euro.
- 0–5-jährige (Stufe 6): 357 Euro.
Hinzu kommen die angemessenen Kosten der Unterkunft und Heizung nach § 22 SGB II, die je nach Wohnort deutlich variieren. Maßgeblich sind hier die örtlichen Richtlinien der Kommunen und Jobcenter, etwa zu Mietobergrenzen, Heizkosten und Nebenkosten.
Beispielrechnung: Familie mit zwei Kindern im März 2026
Eine vierköpfige Familie (zwei Erwachsene, zwei Kinder) erhält im März 2026 typischerweise folgende Regelbedarfe:
- 2 Erwachsene (Regelbedarfsstufe 2): 2 × 506 Euro = 1.012 Euro.
- 1 Kind 15 Jahre (Stufe 4): 471 Euro.
- 1 Kind 8 Jahre (Stufe 5): 390 Euro.
Gesamtregelbedarf: 1.012 + 471 + 390 = 1.873 Euro im Monat.
Davon wird das Kindergeld abgezogen (Stand 2026: 259 Euro pro Kind, zusammen 518 Euro).
Rechnerischer Bürgergeld-Regelbedarf (ohne Miete): 1.873 Euro – 518 Euro Kindergeld = 1.355 Euro.
Die tatsächliche Leistung erhöht sich um die anerkannten Kosten der Unterkunft und eventuelle Mehrbedarfe, etwa bei Schwangerschaft, Alleinerziehung oder medizinisch notwendiger Ernährung (§ 21 SGB II).
Weitere Einzelheiten zur Bürgergeld Höhe für eine Familie mit zwei Kindern hier:
Wer profitiert – und wer gerät unter Druck?
Direkt betroffen sind alle Personen, die im März 2026 laufende Leistungen nach dem SGB II beziehen – also vor allem Langzeitarbeitslose, Aufstocker, Alleinerziehende, Geringverdiener und viele Rentnerinnen und Rentner mit ergänzender Grundsicherung im Übergang. Auch neu Bewilligte erhalten bei rechtzeitigem Antrag die volle März-Leistung, sofern der Anspruch vor Monatsbeginn festgestellt wurde.
Experten aus der Sozialberatung warnen, dass die Nullrunde bei gleichzeitig gestiegenen Lebenshaltungskosten die reale Kaufkraft der Betroffenen weiter aushöhlt. Zwar sind die Verbraucherpreise zuletzt nicht mehr so stark gestiegen, doch insbesondere Mieten, Energie und Lebensmittel liegen auf einem Niveau, das Haushalte im Bürgergeld-Bezug massiv belastet.
Ein von unserer Redaktionbefragter Sozialrechtler ordnet ein: „Der Regelsatz von 563 Euro bildet die tatsächlichen Lebenshaltungskosten im unteren Einkommensbereich längst nicht mehr realistisch ab – armutsfeste Sicherung würde nach seriösen Berechnungen eher bei über 800 Euro liegen.“ Vor diesem Hintergrund kommt der pünktlichen Auszahlung Ende Februar eine zentrale Bedeutung zu, um Zahlungsrückstände bei Miete, Strom oder Raten zu vermeiden.
Rechtliche Grundlage und Insider-Detail aus der Praxis
Rechtsgrundlage für das Bürgergeld im März 2026 ist weiterhin das Zweite Buch Sozialgesetzbuch (SGB II), insbesondere § 19 ff. zur Leistungsgewährung und § 20 zur Höhe des Regelbedarfs. Die jährliche Fortschreibung der Regelsätze erfolgt über den sogenannten Mischindex aus Preis- und Lohnentwicklung, der im Regelbedarfsermittlungsgesetz und § 28a SGB XII verankert ist.
Die Bundesregierung stellt klar, dass die Besitzschutzregelung ein Absinken der Leistungen verhindert: Obwohl der rechnerische Wert für 2026 bei 557 Euro für Alleinstehende liegen würde, bleibt der Betrag bei 563 Euro. Juristisch bedeutet dies, dass Leistungsberechtigte sich auf einen unveränderten Zahlbetrag berufen können, selbst wenn statistische Berechnungen einen geringeren Bedarf nahelegen.
Insider-Detail: In internen Fachlichen Hinweisen der Jobcenter wird seit Ende 2025 verstärkt darauf hingewiesen, dass bei Verzögerungen in der Auszahlung – etwa wegen IT-Umstellungen oder verspäteter Weiterbewilligung – sogenannte „Sofortleistungen“ beziehungsweise Vorschüsse nach § 42 SGB I zu prüfen sind. Das eröffnet Betroffenen im März 2026 die Möglichkeit, im Einzelfall eine vorläufige Auszahlung am Schalter oder per Expressanweisung zu verlangen, wenn die Existenzsicherung konkret gefährdet ist. Sozialrechtler raten, in solchen Situationen ausdrücklich auf die Eilbedürftigkeit und das Bedarfsdeckungsprinzip hinzuweisen.
Was Betroffene jetzt konkret tun sollten
Damit das Bürgergeld für März 2026 rechtzeitig fließt, sind einige Fristen entscheidend. Bewilligungen laufen in der Regel nach einem Zeitraum von zwölf Monaten aus; Weiterbewilligungsanträge sollten spätestens einen Monat vor Ablauf beim Jobcenter vorliegen, damit es nicht zu Lücken in der Auszahlung kommt.
Wichtige Schritte im Überblick:
- Bewilligungsbescheid prüfen: Bis wann ist der aktuelle Zeitraum bewilligt? Datum genau kontrollieren.
- Weiterbewilligung rechtzeitig stellen: Idealerweise sechs bis acht Wochen vor Ende des Bewilligungszeitraums, spätestens aber einen Monat vorher.
- Konto im Blick behalten: Ist das Geld bis zum ersten Werktag im März nicht eingegangen, sollte umgehend das Jobcenter kontaktiert werden.
- Bei Notfällen Vorschuss verlangen: Bei drohender Zahlungsunfähigkeit kann ein Vorschuss nach § 42 SGB I beantragt werden.
Ein Arbeitsmarktexperte unserer Redaktion fasst die Lage so zusammen: „Die Auszahlungstermine für März 2026 sind formal klar geregelt – wer seine Anträge im Griff hat, kann mit einer stabilen Planung der laufenden Kosten rechnen. Problematisch wird es dort, wo steigende Mieten und Energiepreise die Regelsätze faktisch entwerten.“
Auszahlungstabelle 2026
Hier finden Sie die Tabelle zur Bürgergeld Auszahlung für das gesamte Jahr 2026: Bürgergeld Auszahlung 2026

