Rente 2026: Warum trotz 45 Arbeitsjahren viele nur knapp über Grundsicherung leben müssen

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Wer 45 Jahre lang gearbeitet hat, Vollzeit zum Mindestlohn, kommt 2026 trotz Grundrente oft nur auf gut 1.150 Euro Netto-Rente – und liegt damit nur knapp über der Grundsicherung im Alter. Darauf weist unter anderem der Deutsche Gewerkschaftsbund hin; unsere Redaktion hat die aktuellen Zahlen, Urteile und Rechenbeispiele für die jetzige Rechtslage ausgewertet.

Viele Jahre Arbeit – und trotzdem Armutsrisiko

Wer 45 Versicherungsjahre erreicht, kann die abschlagsfreie „Rente für besonders langjährig Versicherte“ nach § 236b SGB VI nutzen – theoretisch ein Privileg für Menschen mit durchgängiger Erwerbsbiografie. In der Praxis sind viele dieser Renten aber so niedrig, dass sie kaum den Abstand zur Grundsicherung im Alter sichern, zumal hohe Mieten und Energiepreise die Budgets zusätzlich belasten.

Bei langjährigen Geringverdienenden greift seit 2021 die Grundrente, ein Zuschlag auf niedrige Rentenansprüche, der 2026 in vielen Fällen einige hundert Euro zusätzlich bringt, aber keine echte Mindestrente garantiert. Die Folge: Selbst nach 45 Arbeitsjahren müssen Betroffene häufig ergänzend Grundsicherung im Alter beantragen oder sehr genau rechnen, ob jeder Euro reicht.

Rechtslage 2026: Wer hat Anspruch auf was?

Die reguläre Altersrente steht 2026 vor allem den Jahrgängen Ende 1959/erste Hälfte 1960 zu, die die Regelaltersgrenze erreicht haben. Für die Gruppe mit 45 Jahren Versicherungszeit ist die wichtige Rentenart die Altersrente für besonders langjährig Versicherte, die eine abschlagsfreie Rente vor der Regelaltersgrenze ermöglicht, wenn alle 45 Jahre erfüllt sind.

Wichtig: Nicht alle Zeiten zählen für die 45 Jahre – etwa bestimmte Phasen des Arbeitslosengeldbezugs im Alter kurz vor Rentenbeginn sind ausgeschlossen, was das Bundessozialgericht 2020 bestätigt hat (Az.: B 13 R 23/18 R). Zugleich hat das BSG mit Urteil vom 21.10.2021 (Az.: B 5 R 11/20 R) klargestellt, dass Arbeitslosigkeit nach einer Insolvenz des Arbeitgebers unter Bedingungen sehr wohl auf die 45 Jahre angerechnet werden kann.

Parallel dazu existiert die Altersrente für langjährig Versicherte ab 63 mit nur 35 Versicherungsjahren, aber dauerhaften Abschlägen von bis zu 14,4 Prozent (§ 236 SGB VI). Wer sich aus gesundheitlichen oder arbeitsmarktbedingten Gründen frühzeitig für diese Rentenart entscheidet, muss eine dauerhaft gekürzte Rente in Kauf nehmen – auch dann, wenn später doch insgesamt 45 Jahre zusammenkommen.

Grundrente 2026: Entlastung – aber kein Schutzschild

Die Grundrente nach §§ 76g, 97 SGB VI soll langjährig Versicherte mit niedrigem Einkommen vor Altersarmut schützen. Anspruch besteht, wenn mindestens 33 Jahre sogenannte Grundrentenzeiten vorliegen (Beitragszeiten, Kindererziehung, Pflege) und das Einkommen während des Erwerbslebens überwiegend zwischen 30 und 80 Prozent des Durchschnittsentgelts lag.

Wer mindestens 35 Jahre Grundrentenzeiten nachweist, erhält den vollen Grundrentenzuschlag: Die im Schnitt erzielten Entgeltpunkte werden bis zu einem Wert von 0,8 Entgeltpunkten pro Jahr aufgewertet. Die Deutsche Rentenversicherung rechnet dabei maximal 35 Jahre auf – zusätzliche Jahre helfen zwar für andere Rentenansprüche, erhöhen den Grundrentenzuschlag aber nicht weiter.

Beispielrechnung: 45 Jahre Mindestlohn

Ein fiktiver Versicherter arbeitet 45 Jahre lang Vollzeit zum gesetzlichen Mindestlohn und kommt damit auf relativ niedrige Entgeltpunkte pro Jahr. Nach Berechnungen auf Basis der Werte Januar 2026 ergibt sich ohne Grundrente rund eine Rente von 869 Euro nach Sozialbeiträgen. Mit Grundrentenzuschlag steigert sich die Auszahlung auf etwa 1.154 Euro netto – ein Plus von gut 285 Euro im Monat.

Im Vergleich zu den 2026 geltenden Freibeträgen in der Grundsicherung im Alter von rund 1.491 Euro für Alleinstehende bleibt damit nur ein schmaler Abstand zur bedarfsgeprüften Hilfe vom Sozialamt. Wer hohe Wohnkosten hat, kann mit Rente plus Grundrente trotzdem in den Bereich der ergänzenden Grundsicherung rutschen, weil dort Miete und Heizung individuell berücksichtigt werden.

Insider-Einordnung: Wo das System bewusst streng ist

Ein Insider aus einem regionalen Rentenversicherungs-Träger berichtet gegenüber unserer Redaktion, dass in der Praxis „die Erwartungshaltung vieler Menschen mit 45 Versicherungsjahren deutlich über der tatsächlichen Rentenhöhe liegt“ – die gesetzliche Rente sei „kein Lohnkonto, sondern ein Versicherungssystem mit klaren Stellschrauben“. Intern werde etwa bei der Prüfung der 45 Jahre sehr genau unterschieden, welche Arbeitslosigkeitszeiten zählen: „Arbeitslosigkeit nach Insolvenz kann angerechnet werden, aber wer kurz vor Rentenbeginn regulär arbeitslos ist, wird bei der abschlagsfreien Rente deutlich restriktiver behandelt.“

Juristisch knüpft diese strenge Linie an die Systematik des § 51 SGB VI und die Rechtsprechung des BSG an, wonach der Gesetzgeber bewusst zwischen eigenständigen Rentenarten unterscheidet, die nicht über Verweisungen „unterlaufen“ werden dürfen. Das zeigt sich etwa beim viel diskutierten Fall schwerbehinderter Versicherter: Das Landessozialgericht Baden-Württemberg und das BSG haben 2025 bestätigt, dass auch bei über 45 Beitragsjahren Abschläge auf die Schwerbehindertenrente zulässig bleiben; ein Anspruch auf eine fiktive „abschlagsfreie Kombination“ wurde ausdrücklich verneint.

Dieses Detail unterstreicht, wie eng die gesetzliche Rente konstruiert ist: Wer eine frühere, begünstigende Rentenart wählt, muss Abschläge akzeptieren – ein später erreichter Status „besonders langjährig versichert“ heilt diese Entscheidung nicht rückwirkend. Für die Betroffenen bedeutet das, dass eine falsche Entscheidung beim Rentenbeginn finanzielle Folgen für das gesamte weitere Leben haben kann.

Wer besonders gefährdet ist – und was hilft

Besonders gefährdet, trotz 45 Arbeitsjahren arm im Alter zu sein, sind Beschäftigte mit langen Phasen im Niedriglohnsektor, Teilzeitkräfte, Solo-Selbstständige mit lückenhaften Beitragsjahren sowie Menschen mit unterbrochenen Erwerbsbiografien durch Pflege oder Kindererziehung ohne ausreichende Aufwertung. Auch Ost-West-Unterschiede, Phasen der Minijobs und spätere Teilzeit im Alter wirken sich spürbar auf die Entgeltpunkte aus.

Fachleute empfehlen, spätestens zehn Jahre vor dem geplanten Rentenbeginn eine Rentenauskunft zu beantragen, Lücken im Versicherungskonto schließen zu lassen und sich unabhängig zu informieren – etwa bei der Deutschen Rentenversicherung oder Verbraucherzentralen. Wer absehen kann, dass die Rente niedrig ausfällt, sollte prüfen, ob freiwillige Beiträge, ein längeres Arbeiten über die Regelaltersgrenze hinaus oder private Vorsorge noch sinnvoll sind.

Eine weitere Option kann die ergänzende Grundsicherung im Alter sein, die aus Mitteln des Sozialstaats gezahlt wird, wenn Rente und Einkommen den notwendigen Lebensunterhalt nicht decken (§§ 41 ff. SGB XII). Zwar empfinden viele Betroffene den Gang zum Sozialamt als Stigma, doch ohne Antrag verfällt dieser Anspruch – anders als bei der Grundrente, die automatisch geprüft und ausgezahlt wird.

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