Die Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) ist in den letzten Jahren deutlich stärker gestiegen als viele reguläre Altersrenten – vor allem wegen verbesserter Anrechnungszeiten (Zurechnungszeiten) und Zuschlägen. Unser nachfolgende Artikel auf Bürger & Geld, dem News-Magazin des Vereins Für soziales Leben e.V., erklärt, warum das so ist!
EM-Rente: Darum steigt sie schneller
Die Deutsche Rentenversicherung zeigt, dass die durchschnittlichen Bruttobeträge der Erwerbsminderungsrenten im Rentenzugang 2023 auf etwa 1.127 Euro gestiegen sind – 2022 waren es noch rund 1.065 Euro. Seit 2013 haben sich die durchschnittlichen EM-Renten damit um rund 449 Euro bzw. etwa 66 Prozent erhöht, deutlich stärker als viele klassische Altersrenten. Als Hauptgrund nennt die DRV ausdrücklich die Reformen bei der Erwerbsminderungsrente, insbesondere die Ausweitung der Zurechnungszeiten. Hinzu kommen gesetzliche Zuschläge für Bestandsrentnerinnen und -rentner, die seit 2019 bzw. 2024/2025 nachgebessert wurden.
Zurechnungszeit: Wie Anrechnungszeiten die EM-Rente pushen
Die Zurechnungszeit ist eine besondere Form der Anrechnungszeit, die so wirkt, als würden Sie bis zu einem bestimmten Alter weiterarbeiten und Beiträge zahlen – obwohl Sie wegen Erwerbsminderung schon früher aus dem Job ausscheiden. Früher endete diese Zurechnungszeit deutlich früher, inzwischen wird sie schrittweise an das reguläre Renteneintrittsalter herangeführt. Ab 2019 wurde das Ende der Zurechnungszeit in mehreren Stufen verlängert: für Rentenbeginn 2025 etwa bis 66 Jahre und 2 Monate, 2026 bis 66 Jahre und 4 Monate und ab 2031 bis zur Vollendung des 67. Lebensjahres. Die DRV beziffert die Wirkung so, dass die durchschnittliche EM-Rente allein durch die verlängerte Zurechnungszeit im Schnitt um rund 70 Euro im Monat steigt.
So funktioniert die Aufwertung in der Praxis
Bei der Berechnung Ihrer EM-Rente ermittelt die Rentenversicherung zunächst Ihre durchschnittlichen Entgeltpunkte aus allen bisherigen Beitragsjahren. Dieser Durchschnittswert wird dann so behandelt, als würden Sie ihn bis zum Ende der Zurechnungszeit weiter erzielen – daraus entstehen zusätzliche fiktive Entgeltpunkte, die Ihre Rente deutlich erhöhen. Je jünger Sie bei Eintritt der Erwerbsminderung sind, desto mehr Jahre werden auf diese Weise „aufgefüllt“ und desto stärker wirkt sich die Zurechnungszeit aus. Studien und Praxisbeispiele zeigen, dass Zurechnungszeiten die EM-Rente in Einzelfällen sogar annähernd verdoppeln können, wenn vorher lange Versicherungszeiten und ein relativ stabiles Einkommen vorhanden waren.
Warum viele EM-Renten inzwischen höher sind als Altersrenten
Sozialverbände berichten zunehmend, dass EM-Renten bei Neuzugängen im Durchschnitt deutlich dichter an reguläre Altersrenten heranrücken – teilweise liegen sie sogar darüber. Hintergrund ist, dass Altersrenten oft von längeren Phasen niedriger Löhne, Teilzeit, Arbeitslosigkeit oder Minijobs geprägt sind, während bei EM-Renten diese „schlechten“ letzten Jahre teilweise ausgeblendet oder entschärft werden. Gleichzeitig sorgen die Zurechnungszeiten dafür, dass bei Erwerbsgeminderten so gerechnet wird, als hätten sie bis zur Altersrente weiter in ihrem Durchschnittsberuf gearbeitet. Ergänzend dazu hat der Gesetzgeber bei vielen Bestands-EM-Renten über das Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetz Zuschläge eingeführt, die schrittweise bis 2025 wirksam werden.
Übergang in die Altersrente: Was mit Ihrer EM-Rente passiert
Wer eine EM-Rente bezieht, wird mit Erreichen der Regelaltersgrenze automatisch in die reguläre Altersrente übergeleitet – ein gesonderter Antrag ist in der Regel nicht nötig. Wichtig: Die durch Zurechnungszeiten „aufgewerteten“ Zeiten wirken dann als Anrechnungszeit in der Altersrente weiter und gehen nicht verloren. Dadurch fällt die spätere Altersrente in vielen Fällen mindestens genauso hoch aus wie die vorherige EM-Rente – häufig sogar leicht höher. Wer bereits vor den jüngeren Reformen in EM-Rente gegangen ist, profitiert zudem von nachträglichen Zuschlägen, die ab Juli 2024 und ab Dezember 2025 ausgezahlt werden.
Was Sie als Betroffene oder Betroffener jetzt prüfen sollten
- Prüfen Sie Ihren Rentenbescheid genau: Zurechnungszeit, Entgeltpunkte und eventuelle Zuschläge sollten nachvollziehbar dargestellt sein.
- Nutzen Sie eine Rentenauskunft oder Beratung bei der DRV, um zu klären, wie sich Zurechnungszeiten und Zuschläge auf Ihre künftige Altersrente auswirken.
- Wenn Sie zu einer älteren EM-Rentengeneration gehören, informieren Sie sich, ob und wann Sie von den Bestandsverbesserungen (Zuschlägen) profitieren.
- Lassen Sie Bescheide im Zweifel durch unabhängige Rentenberater oder Sozialverbände prüfen, insbesondere wenn Ihnen die Berechnung der Anrechnungszeiten unklar erscheint.
Offizielle Quellen und vertiefende Informationen
- Deutsche Rentenversicherung: Informationen und FAQ zur Verbesserung der Erwerbsminderungsrenten sowie zum Bestandsverbesserungsgesetz und den Zuschlägen ab 2024/2025.
- Deutsche Rentenversicherung – Statistiken: Rentenatlas 2024 und weitere Berichte mit detaillierten Zahlen zur Entwicklung von EM-Renten und Altersrenten.
- Gesetzliche Grundlagen: Sozialgesetzbuch VI (SGB VI), insbesondere Regelungen zur Zurechnungszeit und deren schrittweiser Verlängerung.

