Gute Nachrichten für Erwerbsminderungsrentner 2026: Zum 1. Juli 2026 werden die gesetzlichen Renten in Deutschland angehoben – und zwar um 4,24 Prozent. Diese Erhöhung gilt nicht nur für Altersrentner, sondern ausdrücklich auch für Bezieher einer gesetzlichen Erwerbsminderungsrente. Damit dürfen Millionen Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht (mehr) voll arbeiten können, mit spürbar mehr Geld im Portemonnaie rechnen. Der folgende Artikel auf Bürger & Geld erklärt die Hintergründe!
Gilt die Rentenerhöhung 2026 auch für die Erwerbsminderungsrente?
Einheitliche Rentenanpassung für alle gesetzlichen Renten
Die Rentenerhöhung 2026 erfolgt über den sogenannten aktuellen Rentenwert, also den Betrag, den ein Entgeltpunkt in Euro wert ist. Zum 1. Juli 2026 steigt dieser Rentenwert auf 42,52 Euro pro Entgeltpunkt. Da alle gesetzlichen Renten – Altersrenten, Hinterbliebenenrenten und Erwerbsminderungsrenten – nach demselben Rentenwert berechnet werden, wirkt sich die Erhöhung automatisch auch auf die Erwerbsminderungsrente aus.
Es gibt keine Sonderregel, nach der die Erwerbsminderungsrente niedriger oder anders angehoben würde. Sie steigt im gleichen prozentualen Umfang von 4,24 Prozent wie alle anderen Rentenarten.
Kein Antrag nötig: Erhöhung kommt automatisch
Für die Rentenerhöhung muss man nichts beantragen. Die Deutsche Rentenversicherung passt deine Rente automatisch an und informiert dich in der Regel mit einem schriftlichen Rentenanpassungsbescheid. Die höheren Beträge fließen dann ab der Rentenzahlung für Juli 2026 auf das angegebenen Konto.
Wie viel mehr Geld gibt es? Rechenbeispiele für Erwerbsminderungsrenten
Beispielrechnungen zur 4,24‑Prozent‑Erhöhung
Damit du besser einschätzen kannst, was 4,24 Prozent in der Praxis bedeuten, hier einige typische Beispiele (alle Beträge brutto, vor Abzug von Kranken‑ und Pflegeversicherung sowie ggf. Steuern):
- Bisherige EM‑Rente 800 Euro
Neue Rente ab Juli 2026: ca. 834 Euro (Plus etwa 34 Euro im Monat) - Bisherige EM‑Rente 1.000 Euro
Neue Rente ab Juli 2026: ca. 1.042 Euro (Plus etwa 42 Euro im Monat) - Bisherige EM‑Rente 1.200 Euro
Neue Rente ab Juli 2026: ca. 1.251 Euro (Plus etwa 51 Euro im Monat)
Die Prozentanpassung gilt auf deinen bisherigen Bruttobetrag. Künftige Rentenerhöhungen bauen wiederum auf diesem neuen, höheren Niveau auf. Das heißt: Der Effekt ist dauerhaft und wirkt sich auch in den nächsten Jahren positiv aus.
Wichtige Änderungen 2026 speziell für Erwerbsminderungsrentner
Höhere Hinzuverdienstgrenzen: Mehr Zuverdienst ohne Rentenkürzung
Für viele Erwerbsminderungsrentner ist ein kleiner Nebenjob oder Minijob wichtig, um ihren Alltag zu finanzieren. Genau hier gibt es 2026 zusätzliche Verbesserungen: Die Hinzuverdienstgrenzen werden angehoben. Grundlage dafür ist die sogenannte Bezugsgröße in der Sozialversicherung, die 2026 auf 3.955 Euro im Monat steigt.
Daraus ergeben sich neue Grenzen:
- Volle Erwerbsminderungsrente
Die jährliche Hinzuverdienstgrenze liegt 2026 bei 20.763,75 Euro (Formel: 14 × 3.955 Euro × 3/8). Bis zu diesem Betrag darfst du im Jahr verdienen, ohne dass deine Rente vollständig wegfällt. - Teilweise Erwerbsminderungsrente
Hier liegt die Mindest‑Hinzuverdienstgrenze bei 41.527,50 Euro jährlich; je nach früherem Einkommen kann deine individuelle Grenze auch höher ausfallen.
Wird die jeweilige Grenze überschritten, wird der übersteigende Betrag nur teilweise auf die Rente angerechnet. In der Regel werden 40 Prozent des Mehrverdienstes von der Rente abgezogen, der Rest bleibt dir zusätzlich.
Zurechnungszeit bei neuen EM‑Rentnern
Für neue Erwerbsminderungsrentner, deren Rente 2026 beginnt, wird bei der Berechnung so getan, als ob du bis 66 Jahre und 3 Monate Beiträge gezahlt hättest. Diese Zurechnungszeit erhöht die Rentenhöhe, weil dadurch virtuelle Versicherungsjahre „gutgeschrieben“ werden. Das ist besonders für Menschen wichtig, die frühzeitig aus gesundheitlichen Gründen aus dem Erwerbsleben ausscheiden mussten.
Zuschläge für ältere EM‑Renten werden dauerhaft integriert
Wer schon länger eine Erwerbsminderungsrente bezieht, profitiert von den in den letzten Jahren eingeführten Zuschlägen auf EM‑Renten. Diese zusätzlichen Beträge werden ab Ende 2025 nach und nach in reguläre Entgeltpunkte umgerechnet. Ab 2026 sind sie dann als fester Bestandteil dauerhaft in der Rentenhöhe enthalten – und steigen damit künftig bei jeder Rentenanpassung mit.
Aktivrente: Warum sie EM‑Rentner zunächst nicht betrifft
Zum 1. Januar 2026 startet in Deutschland die sogenannte Aktivrente. Sie richtet sich an Altersrentner, die bereits die Regelaltersgrenze erreicht haben, und ermöglicht ihnen einen Hinzuverdienst von bis zu 2.000 Euro im Monat, ohne dass auf diesen Betrag Steuern anfallen.
Für Erwerbsminderungsrentner vor Erreichen der Regelaltersgrenze gilt diese neue Aktivrente jedoch nicht. Sie greift erst dann, wenn die Erwerbsminderungsrente später in eine reguläre Altersrente umgewandelt wird. Bis dahin gelten weiterhin die speziellen Hinzuverdienstgrenzen der Erwerbsminderungsrente.
Strengere Prüfung: EM‑Renten 2026 häufiger auf dem Prüfstand
Die Deutsche Rentenversicherung kündigt für die kommenden Jahre an, Erwerbsminderungsrenten wieder intensiver zu überprüfen. Dabei wird kontrolliert, ob die gesundheitlichen Voraussetzungen weiterhin vorliegen und ob Reha‑Maßnahmen eine bessere Erwerbsfähigkeit ermöglichen könnten.
Betroffene können daher häufiger zu ärztlichen Untersuchungen, Reha‑Begutachtungen oder Fragebögen aufgefordert werden. Es ist sinnvoll, alle medizinischen Unterlagen gut aufzubewahren und bei Verschlechterungen des Gesundheitszustands frühzeitig mit Ärzten und ggf. einem Rentenberater zu sprechen.
Zusammenfassung: Das ändert sich 2026 für Erwerbsminderungsrentner
- Die Erwerbsminderungsrente steigt zum 1. Juli 2026 um 4,24 Prozent – genau wie alle anderen gesetzlichen Renten.
- Der aktuelle Rentenwert erhöht sich auf 42,52 Euro je Entgeltpunkt; das steigert deine monatliche Bruttorente dauerhaft.
- Die Hinzuverdienstgrenzen für volle und teilweise Erwerbsminderungsrente werden deutlich angehoben, sodass mehr Zuverdienst ohne massive Rentenkürzung möglich ist.
- Zuschläge auf ältere EM‑Renten werden in Entgeltpunkte umgewandelt und fließen ab 2026 fest in die Rentenhöhe ein.
- Die neue Aktivrente betrifft EM‑Rentner zunächst nicht, sondern erst nach Umwandlung in die Altersrente.

