Ehegattensplitting vor Reform: Was Familien und Rentner jetzt steuerrechtlich wissen müssen

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Das Ehegattensplitting ist seit Jahrzehnten ein Kernstück des deutschen Einkommensteuerrechts – und steht 2026 so stark unter Reformdruck wie selten zuvor. Bundesfinanzminister Lars Klingbeil will das Modell „in seiner heutigen Form“ für künftige Ehen abschaffen und so vor allem die Erwerbsbeteiligung von Frauen erhöhen. Kritiker warnen dagegen vor verdeckten Steuererhöhungen zulasten von Familien und Rentnerhaushalten mit gemischten Einkünften. Wer verheiratet ist oder als Paar in Rente geht, sollte die aktuelle Debatte und amtliche Informationen des Bundesfinanzministeriums aufmerksam verfolgen.

Was das Ehegattensplitting für Vorteile mit sich bringt

Beim Ehegattensplitting werden die zu versteuernden Einkommen beider Ehegatten oder eingetragener Lebenspartner zusammengerechnet, halbiert, für diese Hälfte die Steuer nach dem Tarif berechnet und der Steuerbetrag anschließend verdoppelt. Voraussetzung ist eine bestehende Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft, gemeinsame Veranlagung und unbeschränkte Steuerpflicht beider Partner in Deutschland.

Rechtlich beruht das Verfahren auf § 26b EStG (Zusammenveranlagung von Ehegatten) und dem Einkommensteuertarif in § 32a EStG. Es ist Ausdruck der steuerlichen Berücksichtigung der Ehe als Wirtschaftsgemeinschaft und wird vom Bundesverfassungsgericht grundsätzlich als zulässig angesehen. Der Splittingvorteil ist umso größer, je stärker die Einkommen der Partner auseinander liegen – bei ähnlichen Einkommen fällt er dagegen gering aus.

Typische Entlastungen bewegen sich für viele Haushalte im Bereich einiger Hundert bis weniger Tausend Euro pro Jahr, während sehr hohe Vorteile nur eine kleine Gruppe mit hohen Einkommen betrifft. Für Paare, bei denen ein Partner arbeitet und der andere überwiegend Care‑Arbeit leistet oder nur in Teilzeit arbeitet, ist das Splitting ein zentrales Element der finanziellen Planung.

Klingbeils Reformidee: Fehlanreize abbauen, Erwerbsarbeit stärken

Aus Sicht von Lars Klingbeil und Teilen der SPD setzt das Ehegattensplitting falsche Anreize, weil es das klassische Einverdiener- oder Zuverdienermodell steuerlich begünstigt. Ein Zweitverdiener – häufig die Frau – bekommt nur einen geringen Nettogewinn, wenn er seine Arbeitszeit erhöht, weil durch das Splitting der Grenzsteuersatz auf das zusätzliche Einkommen relativ hoch ist.

Der unabhängige Wissenschaftliche Beirat beim Bundesfinanzministerium kritisiert seit Jahren, dass das Splittingmodell die Erwerbsanreize der Zweitverdiener mindert. In einem Gutachten heißt es sinngemäß, das Splitting erhöhe den Grenzsteuersatz des Zweitverdieners und wirke damit der politisch gewünschten besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf entgegen. Studien kommen zu dem Ergebnis, dass eine Abkehr vom bisherigen Modell die Erwerbsquoten von Frauen um messbare Größenordnungen anheben könnte.

Klingbeil will deshalb nach Medienberichten das Ehegattensplitting „in seiner heutigen Form“ für künftige Ehen abschaffen. Für bestehende Ehen ist von Übergangs- oder Bestandsschutzregelungen die Rede, konkrete Gesetzestexte liegen jedoch (Stand: April 2026) noch nicht vor.

Politischer Streit: Steuererhöhung oder gerechtere Lastenverteilung?

Die Reformpläne polarisieren die schwarz-rote Koalition und die Fachwelt. Während SPD-Vertreterinnen und Teile der CDU eine „zeitgemäße Reform“ fordern, lehnt insbesondere die CSU eine Abschaffung klar ab. Befürworter betonen, dass das Ziel keine pauschale Steuererhöhung sei, sondern eine gerechtere und partnerschaftlichere Verteilung der Steuerlast und stärkere Entlastung von Familien mit Kindern.

Der Bund der Steuerzahler und verschiedene Verbände sehen dies deutlich kritischer. Sie warnen vor einer „Steuererhöhung durch die Hintertür“, weil viele Familien und auch Rentnerpaare nach einer Abschwächung des Splittings mehr Einkommensteuer zahlen müssten. Besonders betroffen wären Haushalte mit einem Hauptverdiener und einem geringverdienenden oder nicht erwerbstätigen Partner, etwa in klassischen Familienmodellen oder bei pflegenden Angehörigen.

Ökonomisch wird zudem darauf hingewiesen, dass das Splitting eine Form der steuerlichen Förderung der Ehe darstellt. Manche Fachleute plädieren für eine Umstellung auf ein individuelles Steuermodell mit gezielteren Kinder- und Familienleistungen, um sowohl Gerechtigkeits- als auch Arbeitsmarktziele besser zu erreichen.

Folgen für Rentner und ältere Paare

In der öffentlichen Debatte wird oft über junge Familien gesprochen – die Auswirkungen auf Rentner und ältere Ehepaare geraten dagegen leicht aus dem Blick. Tatsächlich nutzen viele Paare steuerliche Vorteile, wenn ein Partner bereits Rente bezieht und der andere noch arbeitet oder neben der Rente hinzuverdient. Gerade bei gemischten Einkünften (Rente plus Erwerbseinkommen oder Kapitalerträge) kann das Splitting die Gesamtsteuerlast spürbar senken.

Würde das Ehegattensplitting für künftige Ehen abgeschafft oder deutlich eingeschränkt, ergäben sich mehrere Effekte:

  • Neu verheiratete Rentnerpaare könnten den Splittingvorteil nicht mehr nutzen.
  • Bestehende Ehen mit einem arbeitenden und einem bereits verrenteten Partner wären je nach Ausgestaltung der Übergangsregeln unterschiedlich betroffen.
  • Steuerpflichtige mit geringer Rente, aber einem gut verdienenden Partner, könnten künftig eine höhere Steuerlast tragen, wenn der Splittingeffekt wegfällt.

Bei der Ausgestaltung von Übergangsregelungen wird eine zentrale Frage sein, ob und wie lange bereits bestehende Ehen im bisherigen System verbleiben dürfen. Denkbar sind Stichtagsregelungen, bei denen Ehen ab einem bestimmten Datum nur noch begrenzte oder modifizierte Splittingvorteile erhalten.

Mögliche Alternativen: Familiensplitting, Kinderfaktoren, Individualbesteuerung

In der Diskussion werden verschiedene Alternativen oder Ergänzungen zum klassischen Ehegattensplitting genannt.

Im Raum stehen unter anderem:

  • Familiensplitting: Das Einkommen würde nicht nur zwischen den Ehegatten, sondern auf alle Familienmitglieder (einschließlich Kinder) verteilt. Das könnte Haushalte mit Kindern stärker entlasten, während kinderlose Paare weniger profitieren.
  • Kinderbezogene Freibeträge und Zuschläge: Statt der Ehe als Institution könnte der Fokus stärker auf der Anzahl und Situation der Kinder liegen, etwa durch höhere Kinderfreibeträge oder spezifische Familienzuschläge.
  • Modifizierte Individualbesteuerung: Jedes Einkommen wird grundsätzlich individuell besteuert, ergänzt um zielgenaue Transferleistungen (z.B. Familiengeld, negative Einkommensteuer) zur Vermeidung von Armut und zur Entlastung unterer Einkommen.

Ein völliger Systemwechsel hätte allerdings Übergangskosten und könnte vorübergehend zusätzliche Komplexität mit sich bringen. Umso wichtiger sind klare gesetzliche Übergangsfristen und eine offene Kommunikation durch das Bundesfinanzministerium und die Finanzverwaltung.

Fazit: Was Sie jetzt tun sollten

Solange der Gesetzgeber das Einkommensteuergesetz nicht ändert, gilt das bisherige System weiter. Das heißt: Verheiratete und eingetragene Lebenspartner können das Ehegattensplitting bei gemeinsamer Veranlagung weiterhin nutzen. Gleichwohl sollten Sie Ihre steuerliche Situation rechtzeitig prüfen und Szenarien durchspielen, insbesondere wenn Sie eine Eheschließung planen oder sich in der Übergangsphase zur Rente befinden.

Sinnvolle Schritte sind:

  • Lassen Sie sich von einer Lohnsteuerhilfe, einem Steuerberater oder einer Verbraucherorganisation erläutern, wie hoch Ihr aktueller Splittingvorteil ist.
  • Prüfen Sie mithilfe von Online-Rechnern (Splittingtabellen) und Informationen der Deutsche Rentenversicherung, wie sich ein Renteneintritt eines Partners auf die Steuerlast auswirkt.
  • Verfolgen Sie die politischen Entscheidungen und offizielle Bekanntmachungen des Bundesfinanzministeriums und Ihres Bundeslandes.
  • Planen Sie Ihre Eheschließung oder größere Einkommensänderungen nicht ausschließlich wegen des Splittings, sondern berücksichtigen Sie auch die Unsicherheit möglicher Reformen.

Ein Satz bringt die Situation auf den Punkt: „Wer sich 2026 verheiratet oder in Rente geht, plant in einem System, das sich schon in Bewegung befindet.“ Für Betroffene bleibt wichtig, informiert zu bleiben und gegebenenfalls rechtzeitig Beratung einzuholen.

Quellen

  1. Bundesfinanzministerium – Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats zur Reform der Besteuerung von Ehegatten
  2. ZDFheute – Debatte über Ehegattensplitting spaltet Koalition

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