Der Bundestag hat die private Altersvorsorge grundlegend erneuert: Ab 2027 ersetzt ein staatlich gefördertes Altersvorsorgedepot schrittweise die Riester-Rente. Künftig können Sie zwischen mehreren Sparvarianten mit unterschiedlichen Garantien und Renditechancen wählen – vom Standarddepot mit Kostendeckel bis hin zum Depot ohne Garantie für höhere Ertragschancen. Ziel der Reform ist es, die Förderung einfacher, transparenter und für Geringverdienende, Familien und Selbstständige attraktiver zu machen.
Drei Varianten statt starrer Riester-Garantie
Kern der Reform ist das neue Altersvorsorgedepot, das in drei Grundvarianten angeboten wird. Vorgesehen sind ein Depot ohne Garantie, ein Depot mit 80-Prozent-Garantie sowie ein Produkt mit 100-Prozent-Garantie auf eingezahlte Beiträge und Zulagen. Damit verabschiedet sich der Gesetzgeber von der starren Vollgarantie der Riester-Rente, die in der Niedrigzinsphase für schwache Renditen sorgte.
Das Depot ohne Garantie investiert überwiegend in Aktien und Fonds (einschließlich ETFs) und eignet sich vor allem für jüngere Sparer mit langem Anlagehorizont und höherer Risikobereitschaft. Die Varianten mit 80 oder 100 Prozent Garantie richten sich an Personen mit größerem Sicherheitsbedürfnis, etwa kurz vor Rentenbeginn, die Wert auf planbare Mindestauszahlungen legen. Die gesetzliche Rente nach SGB VI – Gesetzliche Rentenversicherung bleibt weiterhin die erste Säule, die neue geförderte private Vorsorge bildet die dritte Säule neben der betrieblichen Altersvorsorge.
Standarddepot und Kostendeckel: Schutz vor hohen Gebühren
Um hohe Abschluss- und Verwaltungskosten zu begrenzen, führt die Reform ein kostengünstiges Standarddepot ein, das jeder Anbieter bereithalten muss oder über Kooperationen bereitstellt. Für dieses Standardprodukt gilt ein strenger Kostendeckel: Die jährlichen Effektivkosten dürfen maximal rund 1 Prozent des Anlagevolumens betragen. Die Bundesregierung erwartet, dass dieses Produkt als Benchmark dient und auch die Kosten vergleichbarer privater Angebote nach unten drückt.
Das Standarddepot soll nach klaren, gesetzlichen Vorgaben breit gestreut investieren, typischerweise mit einem hohen Aktienanteil, der mit zunehmendem Alter automatisch reduziert werden kann („Lebenszyklusmodell“). Damit sollen Bürgerinnen und Bürger ohne tiefes Finanzwissen unkompliziert an den Chancen der Kapitalmärkte teilhaben. Für noch mehr Orientierung sollen Anbieter künftig standardisierte Produktinformationen bereitstellen und Rendite-Risiko-Profile transparent ausweisen.
Neue Förderung: Mehr Zulagen, klare Grenzen
Die staatliche Förderung wird neu strukturiert und stärker an den tatsächlich eingezahlten Beiträgen ausgerichtet. Nach den Beschlüssen erhalten Sparer künftig pro Jahr einen Zuschuss von 50 Cent für jeden gesparten Euro bis zu 360 Euro Eigenbeitrag (entspricht einer Förderung von 50 Prozent). Für den darüber hinausgehenden Beitrag bis zu einem Höchstbetrag von 1.800 Euro pro Jahr beträgt die Förderung 25 Cent pro Euro.
Daraus kann sich eine maximale jährliche Zulage von bis zu 540 Euro ergeben, wenn der Höchstbetrag ausgeschöpft wird. Parallel bleibt die steuerliche Förderung über den Sonderausgabenabzug bestehen; Beiträge können – zusammen mit den Zulagen – bis zu einem Höchstbetrag als Altersvorsorgeaufwendungen nach § 10 Einkommensteuergesetz – Sonderausgaben geltend gemacht werden. Die Förderung ist wie bisher an bestimmte Personengruppen gebunden, etwa Pflichtversicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung, Beamte und deren Ehepartner. Neu ist, dass bestimmte Selbstständige stärker einbezogen werden.
Wer künftig gefördert wird – inklusive Selbstständiger
Die Reform erweitert den Kreis der Förderberechtigten und reagiert damit auf veränderte Erwerbsbiografien. Neben den bisher bekannten Riester-Berechtigten (z. B. gesetzlich Rentenversicherte, Beamte, Eltern in Elternzeit) sollen künftig auch Selbstständige besser einbezogen werden, die bislang kaum Zugang zu steuerlich geförderter privater Altersvorsorge hatten. Die genauen Zugangsvoraussetzungen hängen von der Art der selbstständigen Tätigkeit und der Einbindung in andere Sicherungssysteme ab.
Die Bundesregierung betont, dass die neue Förderung „für alle Einkommen und alle Generationen“ offenstehen soll. Gerade Geringverdienende und Familien mit Kindern sollen durch die prozentual höhere Förderung auf niedrige Beiträge profitieren; dadurch lohnt sich regelmäßiges Sparen bereits ab kleinen Monatsbeträgen. Welche Personengruppen im Einzelnen anspruchsberechtigt sind und wie sich die Förderung mit anderen Vorsorgeformen (betriebliche Rente, Rürup-Rente) überschneidet, erläutern die offiziellen Informationen zur Reform. Bundesregierung – Fragen und Antworten: Private Altersvorsorge reformiert
Was mit bestehenden Riester-Verträgen passiert
Riester-Verträge, die bereits bestehen, werden durch die Reform nicht abgeschafft, sondern erhalten Bestandsschutz. Wer einen Riester-Vertrag besitzt, kann diesen weiter besparen und die bisherige Förderung nutzen, solange die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Neu ist jedoch: Es wird keine neuen zertifizierten Riester-Produkte mehr geben, und ab 2027 sollen nur noch die neuen Altersvorsorgeprodukte abgeschlossenen werden können.
Die Reform sieht zudem erleichterte Wechselmöglichkeiten vor: Bestandskunden sollen ihr angespartes Kapital unter bestimmten Bedingungen in ein neues Altersvorsorgedepot übertragen können. Dabei sind etwaige Wechsel- und Abschlusskosten sowie die Aufgabe alter Garantien zu beachten. Ob ein Wechsel sinnvoll ist, hängt von der Restlaufzeit, der Kostenstruktur und der Ertragsaussicht des Altvertrags ab – Verbraucherzentralen raten zu einer individuellen Prüfung.
Steuer und Auszahlung: Nachgelagerte Besteuerung bleibt
Die steuerliche Systematik bleibt im Grundsatz unverändert: Gefördert werden Einzahlungen und Zulagen während der Ansparphase, besteuert werden die Leistungen in der Rentenphase („nachgelagerte Besteuerung“). Rechtlich verankert ist dies im Einkommensteuergesetz, insbesondere im Bereich der Altersvorsorgeaufwendungen nach § 10 EStG. Während der Ansparphase bleiben Erträge im Depot steuerfrei, erst bei Auszahlung im Rentenalter werden sie mit dem individuellen Steuersatz versteuert.
Neu ist, dass Sparer in der Auszahlungsphase mehr Flexibilität erhalten sollen, etwa durch die Wahl zwischen lebenslanger Leibrente, zeitlich befristeten „Zeitrenten“ oder Kombinationen aus Teilkapitalauszahlung und Rente. Wie die neuen Produkte im Detail auf die Grundsicherung im Alter nach SGB XII – Sozialhilfe angerechnet werden, ist für Geringverdienende besonders wichtig und wird sich aus den künftigen sozialrechtlichen Detailregelungen ergeben.
Chancen und Kritik: Mehr Rendite, mehr Verantwortung
Befürworter sehen in der Reform einen „Meilenstein“ für die private Altersvorsorge: Höhere Renditechancen durch Aktienanlagen, niedrigere Kosten und breiter Zugang sollen die Attraktivität privater Vorsorge deutlich erhöhen. Gerade jüngere Menschen können durch langfristige Kapitalmarktanlagen von Kurssteigerungen und Dividenden profitieren. Kritiker warnen dagegen vor höheren Risiken für Sparer, insbesondere in Phasen starker Kursschwankungen, und bemängeln, dass das System für Menschen mit sehr niedrigem Einkommen trotz Förderung oft wenig Spielraum lässt.
Verbraucherschützer dringen darauf, dass das Standarddepot wirklich einfach, transparent und kostengünstig ausgestaltet wird, damit auch Finanzlaien die Produkte sicher nutzen können. Sie empfehlen, vor Vertragsabschluss genau auf Kosten, Garantien und das Verhältnis von Chancen und Risiken zu achten und sich im Zweifel unabhängig beraten zu lassen. Für viele Haushalte wird entscheidend sein, wie das neue System in der Praxis umgesetzt wird – von der Produktgestaltung über die Beratung bis hin zur steuerlichen Behandlung im Einzelfall.

