Grundsicherung für Arbeitsuchende / Bürgergeld: Wo die Quote 2026 besonders hoch ist

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Ein jüngstes Städte-Ranking sorgt für Unruhe: In einigen Kommunen bezieht offenbar fast jede vierte Einwohnerin beziehungsweise jeder vierte Einwohner Grundsicherung für Arbeitsuchende (Bürgergeld). Was dramatisch klingt, basiert zwar auf offiziellen Kennzahlen der Bundesagentur für Arbeit, wird aber im öffentlichen Diskurs oft verkürzt dargestellt. Während im Bundesdurchschnitt 2025 etwa 8,2 Prozent der Bevölkerung Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Bürgergeld) erhalten, liegen einzelne Großstädte bei über 18 Prozent. Gleichzeitig wird das System zur Mitte 2026 zu einer „neuen Grundsicherung“ mit strengeren Regeln umgebaut – mit unklaren Folgen gerade für Städte mit ohnehin hohen Quoten.

Wie Rankings zur Grundsicherung für Arbeitsuchende entstehen

Medien wie die Frankfurter Rundschau greifen regelmäßig Auswertungen zu sogenannten „Hochburgen“ der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Bürgergeld) auf. Grundlage dieser Berichte sind in der Regel die SGB-II-Quoten, also offizielle Kennzahlen aus der Statistik der Bundesagentur für Arbeit.

Im Kern geht es um die Frage:

  • Welcher Anteil der Wohnbevölkerung eines Kreises oder einer Stadt gehört zu einer Bedarfsgemeinschaft, die Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) – also Grundsicherung für Arbeitsuchende (Bürgergeld) – bezieht?

Die BA definiert diese SGB-II-Quote in den methodischen Hinweisen zu den Kennzahlen nach § 48a SGB II und erhebt sie regelmäßig im Rahmen der Statistik nach § 53 SGB II.

Aus dieser nüchternen Kennzahl werden dann Schlagzeilen wie „In Stadt X lebt fast jeder Vierte von der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Bürgergeld)“ – formal korrekt, aber häufig ohne Erläuterung, wer genau zu dieser Gruppe gehört.

Bundesweite Entwicklung: Wie viele Menschen sind in der Grundsicherung?

Bundesdurchschnitt 2025

Nach Auswertungen von Forschungseinrichtungen und Statistikanbietern lag 2025 die Quote der Personen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Bürgergeld) bundesweit bei rund 8,2 Prozent.

  • Im Jahresdurchschnitt 2024 bezogen etwa 5,56 Millionen Menschen Leistungen nach dem SGB II, also Grundsicherung für Arbeitsuchende (Bürgergeld).
  • 2025 blieb die Zahl der Leistungsberechtigten in etwa stabil; die Bundesausgaben bewegten sich – inflationsbereinigt – nur leicht nach oben.

Damit gehört etwa jede zwölfte Person in Deutschland zu einer Bedarfsgemeinschaft der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Bürgergeld) – ein deutlich moderaterer Wert, als manche Extremmeldungen vermuten lassen.

Große Unterschiede zwischen Stadt und Land

Im Städtevergleich zeigen sich jedoch gravierende Abweichungen.

Auswertungen des Bremer Instituts für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ) zum Großstadtvergleich der SGB-II-Quoten 2006–2025 ergeben:

  • In den 15 größten Städten Deutschlands lag die Quote der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Bürgergeld) 2025 im Schnitt bei 12,2 Prozent.
  • Im übrigen Bundesgebiet wurden gleichzeitig nur 7,3 Prozent erreicht.
  • Die Spannweite reichte von knapp 6 Prozent in wirtschaftsstarken Städten wie München bis hin zu Werten um 18 bis 19 Prozent in strukturschwächeren Großstädten wie Dortmund und Essen; ähnliche Größenordnungen verzeichnete auch Bremen.

In der Folge konzentriert sich ein erheblicher Anteil der Menschen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Bürgergeld) auf wenige Großstädte, obwohl dort nur ein Teil der deutschen Bevölkerung lebt.

Warum die Grundsicherungs-Quote regional so stark schwankt

Dass manche Städte deutlich höhere Quoten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Bürgergeld) aufweisen, hat viele Ursachen.

Typische Einflussfaktoren sind:

  • Regionale Arbeitsmarktlage: In Regionen mit tiefgreifendem Strukturwandel, weniger Industriearbeitsplätzen und vielen prekären Jobs ist die Zahl der Leistungsberechtigten nach SGB II dauerhaft höher.
  • Miet- und Wohnkosten: In Ballungsräumen mit hohen Mieten geraten auch Erwerbstätige schneller in ergänzende Grundsicherung für Arbeitsuchende (Bürgergeld), wenn das Einkommen die Kosten nicht deckt.
  • Bevölkerungsstruktur: Städte mit vielen Alleinerziehenden, jungen Menschen und Haushalten mit Migrations- oder Fluchterfahrung weisen statistisch mehr Bedarfsgemeinschaften auf.
  • Qualifikationsniveau: Wo weniger Menschen eine abgeschlossene Berufsausbildung vorweisen können oder die Schulabbruchquote höher ist, steigt das Risiko von Langzeitarbeitslosigkeit.

So kommt es, dass vor allem wirtschaftlich angeschlagene Städte im Ruhrgebiet oder bestimmte ostdeutsche Regionen in den Ranglisten zur Grundsicherung für Arbeitsuchende (Bürgergeld) weit oben stehen, während wirtschaftlich starke Regionen im Süden eher niedrige Quoten ausweisen.

Wer Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Bürgergeld) bezieht

Die Statistik zeigt nicht nur die Höhe der Quote, sondern auch, wie heterogen die Gruppe der Leistungsberechtigten ist.

Unter dem Dach der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Bürgergeld) finden sich u.a.:

  • Erwerbsfähige Leistungsberechtigte, also arbeitslose oder geringfügig beschäftigte Personen, die dem Arbeitsmarkt grundsätzlich zur Verfügung stehen.
  • „Aufstockerinnen“ und „Aufstocker“, deren Lohn trotz Beschäftigung nicht ausreicht und die ergänzende Leistungen der Grundsicherung erhalten.
  • Kinder und Jugendliche in Bedarfsgemeinschaften, die als nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte mitgezählt werden.
  • Menschen mit Migrations- oder Fluchterfahrung, die häufig zunächst auf Grundsicherung angewiesen sind, bis Sprache und Qualifikation eine Eingliederung in den Arbeitsmarkt ermöglichen.

Ein Ranking, das nur eine Prozentzahl nennt, lässt diese unterschiedlichen Lebenslagen unsichtbar; aus juristischer Sicht ist aber relevant, welche Anspruchsgrundlagen im Einzelfall greifen.

Rechtlicher Rahmen: Was regelt das SGB II?

Die Grundsicherung für Arbeitsuchende (Bürgergeld) ist im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) geregelt.

Wesentliche Elemente sind:

  • Leistungsanspruch: Erwerbsfähige Leistungsberechtigte und ihre Angehörigen erhalten Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (Regelbedarf, Mehrbedarfe), sowie Unterstützung für Unterkunft und Heizung.
  • Fördern und Fordern: Das SGB II sieht Eingliederungsinstrumente, Qualifizierung sowie Mitwirkungspflichten vor; Sanktionsmöglichkeiten bei Pflichtverletzungen wurden zwischen 2022 und 2024 temporär eingeschränkt und zum Teil neu geregelt.
  • Statistik- und Berichtspflichten: Die Bundesagentur für Arbeit erhebt und veröffentlicht Kennzahlen nach § 48a SGB II und detaillierte Statistiken nach § 53 SGB II, auf die sich viele Rankings stützen.

Finanziell handelt es sich um eine wesentliche Sozialleistung des Bundes: 2023 lagen die Ausgaben für Leistungen nach SGB II – damals bereits als Grundsicherung für Arbeitsuchende (Bürgergeld) bezeichnet – bei rund 37,4 Milliarden Euro, mit leicht ansteigender Tendenz in den Folgejahren.

Reformschritt 2026: Von der Reform des Bürgergelds zur „neuen Grundsicherung“

Die öffentliche Debatte um hohe Quoten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Bürgergeld) fällt in eine Phase erneuter Reformen.

Die Bundesregierung plant unter anderem:

  • eine Verschärfung der Sanktionsregeln bei wiederholter Ablehnung zumutbarer Arbeit oder Maßnahmen.
  • eine schnellere und deutlicher spürbare Kürzung von Leistungen in Fällen hartnäckiger Pflichtverletzungen.
  • eine Überarbeitung der Vermögens- und Karenzzeitregelungen, sodass geschütztes Vermögen voraussichtlich eingeschränkt wird.

Viele Beobachter sprechen von einer „neuen Grundsicherung“, die auf das bestehende System der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Bürgergeld) aufsetzt, es aber strenger ausgestaltet. Gerade in Kommunen mit hohen SGB-II-Quoten werden die Auswirkungen dieser Reform aufmerksam verfolgt.

Debatte und Wahrnehmung: Rankings zwischen Empörung und Aufklärung

Spitz formulierte Schlagzeilen zu „Grundsicherungs-Hochburgen“ sind medienwirksam, können aber die Wahrnehmung verzerren.

Aus rechtlicher und sozialpolitischer Perspektive ist zu beachten:

  • Die Grundsicherung für Arbeitsuchende (Bürgergeld) ist eine Ausprägung des verfassungsrechtlich garantierten Existenzminimums aus Art. 1 und 20 Grundgesetz (GG), konkretisiert durch das SGB II.
  • Hohe Quoten in einzelnen Städten sind Folge von Arbeitsmarkt-, Miet- und Strukturproblemen – sie entstehen nicht allein durch „zu großzügige“ Sozialleistungen.
  • Verschärfte Sanktionsregelungen ändern wenig an der Zahl der Anspruchsberechtigten, solange die strukturellen Ursachen (fehlende Jobs, mangelnde Qualifikation, hohe Mieten) bestehen bleiben.

Ein nüchterner Blick auf die Datengrundlage kann daher helfen, Debatten über Grundsicherung für Arbeitsuchende (Bürgergeld) vom reinen Empörungsmodus zurück in die Sachlichkeit zu holen.

Wichtigste Fakten zur Grundsicherung für Arbeitsuchende (Bürgergeld) und Quoten (Stand 2026)

AspektZentraler Befund
Bundesweite Quote 2025Rund 8,2% der Bevölkerung gehören zu Bedarfsgemeinschaften in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Bürgergeld).
Großstädte vs. übriges BundesgebietIn den 15 größten Städten liegt die SGB-II-Quote 2025 bei durchschnittlich 12,2%, im restlichen Bundesgebiet bei 7,3%.
Höchste Quoten in GroßstädtenSpitzenwerte um 18–19% in einigen Ruhrgebietsstädten und Stadtstaaten wie Bremen.
DatengrundlageStatistiken der Bundesagentur für Arbeit nach § 53 SGB II und Kennzahlen nach § 48a SGB II.
Personenkreise in der GrundsicherungErwerbsfähige Arbeitsuchende, „Aufstocker“, Kinder in Bedarfsgemeinschaften, nicht erwerbsfähige Angehörige.
AusgabenentwicklungBundesausgaben für Leistungen nach SGB II (Grundsicherung für Arbeitsuchende/Bürgergeld) 2010–2025 mit deutlichem Anstieg bis 2023, danach weitgehend stabil.
Reform 2026Geplante Verschärfung des Systems zu einer „neuen Grundsicherung“ mit strengeren Sanktionen und veränderten Vermögensregelungen.

Tabelle: Städte-Vergleich Quote der Grundsicherung für Arbeitsuchende / Bürgergeld

Hier ist eine ergänzende Tabelle mit ausgewählten Großstädten und der jeweiligen SGB‑II‑Quote 2025 (Grundsicherung für Arbeitsuchende (Bürgergeld), Jahresdurchschnitt, vorläufige Werte):

Stadt (Großstadtgruppe BIAJ*)SGB-II-Quote 2025 in % (Grundsicherung für Arbeitsuchende (Bürgergeld))
München5,7%
Stuttgartca. 7,0%
Frankfurt am Mainca. 11,0–11,5%
Leipzigca. 13,0%
Hannover (Region)ca. 13,5%
Bremen15,8%
Duisburgrund 17,0%
Dortmund18,2%
Essen18,7%

*Die BIAJ-Auswertung umfasst 15 Großstädte einschließlich Region Hannover; die hier genannten Werte sind dem Großstadtvergleich 2006–2025 entnommen (vorläufige SGB‑II‑Quoten, Jahresdurchschnitt).

Tabelle Vergleich nach Bundesländern

Hier ist eine zusätzliche Übersichtstabelle mit ausgewählten Bundesländern und der jeweiligen Empfängerquote der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Bürgergeld) nach SGB II (vorläufige Werte, Stand Januar bzw. Jahresdurchschnitt 2025):

BundeslandEmpfängerquote Grundsicherung für Arbeitsuchende (Bürgergeld) 2025 in %*
Bremen17,1–17,2%
Berlinca. 14,0–14,5%
Sachsen-Anhaltca. 11,5–12,0%
Nordrhein-Westfalenca. 10,5–11,0%
Mecklenburg-Vorpommernca. 10,0–10,5%
Niedersachsenca. 8,5–9,0%
Schleswig-Holsteinca. 8,0–8,5%
Hessenca. 7,0–7,5%
Rheinland-Pfalzca. 6,0–6,5%
Baden-Württembergca. 5,5–6,0%
Bayern5,2%
Deutschland gesamt8,2%

*Die Werte beziehen sich auf Januar 2025 bzw. den bis dahin vorliegenden Jahresdurchschnitt; kleinere Unterschiede in den Prozentangaben ergeben sich aus verschiedenen Rundungen und Stichtagen. Quelle: eigene Recherche

Fazit: Quoten einordnen – Rechte kennen

Hohe Quoten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Bürgergeld) sind ein ernstes Warnsignal für strukturelle Probleme in bestimmten Regionen, aber kein Beweis dafür, dass „ganze Städte vom Staat leben“. Wer betroffen ist oder betroffen sein könnte, sollte seine Rechte und Pflichten im System der Grundsicherung nach dem SGB II kennen – gerade im Hinblick auf die anstehende Reform mit strengeren Sanktionen und geänderten Regeln zu Vermögen und Mitwirkung.

Für Kommunen und Politik stellt sich die Aufgabe, über das Sozialrecht hinaus zu handeln: Nur wenn Arbeitsmarktpolitik, Bildungsangebote und Wohnungspolitik zusammenwirken, kann die Zahl der Menschen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Bürgergeld) langfristig sinken – und damit auch der Druck, den dramatische Rankings derzeit erzeugen.

Quellen

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