Was plant der neue GKV-Entwurf konkret?
Der aktuelle Gesetzesentwurf zur Stabilisierung der GKV-Beitragssätze sieht mehrere Maßnahmen vor, um die Finanzlücke der gesetzlichen Krankenversicherung zu schließen. Nach Ansicht von Behinderten- und Sozialverbänden werden damit aber in erster Linie kranke und behinderte Menschen belastet, statt eine solidarische Finanzierung sicherzustellen.
Kernpunkte des Entwurfs sind unter anderem:
- Absenkung des Krankengeldes um mehrere Prozentpunkte
- Begrenzung des Krankengeldes nach Ende des Arbeitsverhältnisses auf die Höhe des Arbeitslosengeldes I
- Änderungen bei der Finanzierung und Vergütung von Pflegehilfsmitteln und anderen Hilfsmitteln
- Vorgaben, die nach Auffassung von Verbänden Barrierefreiheit und Teilhabe verschlechtern könnten
Wie soll das Krankengeld gekürzt und gedeckelt werden?
Wie funktioniert das Krankengeld heute?
Krankengeld erhalten gesetzlich Versicherte in der Regel, wenn sie länger als sechs Wochen durchgehend arbeitsunfähig sind und keinen Anspruch mehr auf Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber haben. Es ersetzt einen Teil des weggefallenen Nettoeinkommens und ist für viele Erwerbstätige eine zentrale Absicherung gegen längere Krankheit.
Rechtsgrundlage für das Krankengeld sind die Vorschriften im Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V). Dort ist unter anderem geregelt, wer Anspruch auf Krankengeld hat, wie lange es gezahlt wird und in welcher Höhe der Leistungsanspruch besteht.
Was würde sich beim Krankengeld ändern?
Nach dem Entwurf soll das Krankengeld prozentual abgesenkt werden. Konkret bedeutet das:
- Der prozentuale Satz, mit dem das Krankengeld aus dem vorherigen Einkommen berechnet wird, soll reduziert werden.
- Für Versicherte, deren Arbeitsverhältnis endet, soll eine Obergrenze eingeführt werden: Das Krankengeld würde dann maximal in Höhe des späteren Arbeitslosengeldes I gezahlt.
Besonders kritisch sehen Verbände, dass damit Menschen getroffen werden, die ohnehin keine Möglichkeit haben, durch eigene Arbeit ihr Einkommen zu stabilisieren, etwa schwer chronisch Erkrankte oder Menschen mit Behinderung, die länger aus dem Beruf ausscheiden müssen.
Welche Einschnitte drohen bei Pflegehilfsmitteln und Hilfsmitteln?
Was sind Pflegehilfsmittel und Hilfsmittel überhaupt?
Pflegehilfsmittel sind Produkte, die den Alltag pflegebedürftiger Menschen erleichtern, Beschwerden lindern oder die Pflege für Angehörige und Pflegekräfte handhabbarer machen – etwa saugende Bettschutzeinlagen, Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel oder bestimmte Sitzhilfen. Einen Überblick zu Pflegehilfsmitteln gibt unter anderem der GKV-Spitzenverband im Hilfsmittelverzeichnis.
Hilfsmittel im weiteren Sinn sind medizinische Produkte wie Rollstühle, Prothesen, Hörgeräte oder Gehhilfen. Sie sollen Behinderungen ausgleichen oder eine drohende Behinderung verhindern. Anspruchsgrundlagen finden sich ebenfalls im SGB V.
Was kritisieren Verbände an den Plänen?
Behindertenverbände und Organisationen, die Menschen mit chronischen Erkrankungen vertreten, warnen vor qualitativen Einbußen und Zugangsbarrieren:
- Befürchtet werden restriktivere Vertragsbedingungen für Leistungserbringer, was die Auswahl und Qualität von Hilfsmitteln einschränken könnte.
- Es steht im Raum, dass bestimmte Produkte nur noch in deutlich begrenzter Stückzahl oder unter strengeren Voraussetzungen zu Lasten der Kassen abgegeben werden.
- Werden Preise stark gedrückt, befürchten Hersteller einen Rückzug innovativer, qualitativ hochwertiger Produkte vom Markt – mit spürbaren Folgen für den Alltag der Betroffenen.
Gerade Menschen, die auf Rollstühle, orthopädische Hilfen oder Inkontinenzmaterial angewiesen sind, könnten dann gezwungen sein, Mehrkosten aus eigener Tasche zu zahlen oder mit weniger geeigneten Produkten auszukommen.
Steht der GKV-Entwurf im Konflikt mit der UN-Behindertenrechtskonvention?
Worum geht es in der UN-BRK?
Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) verpflichtet Deutschland dazu, Menschen mit Behinderung gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu lassen. Dazu gehört auch ein Zugang zu Gesundheitsleistungen und Hilfsmitteln ohne Diskriminierung. Informationen zur Konvention stellt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bereit.
Die Konvention verlangt insbesondere:
- Barrierefreien Zugang zu Gesundheitsversorgung und Rehabilitation
- Selbstbestimmung und größtmögliche Unabhängigkeit im Alltag
- Schutz vor Benachteiligung durch Gesetze oder Verwaltungsentscheidungen
Welche Vorwürfe erheben die Verbände?
Verbände wie die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) kritisieren, dass der GKV-Entwurf diese Verpflichtungen nicht ausreichend berücksichtigt. Sie sehen die Gefahr, dass:
- der Zugang zu notwendigen Hilfsmitteln erschwert wird,
- finanzielle Hürden für behinderte Menschen steigen,
- und damit die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben eingeschränkt wird.
Gefordert wird, dass alle geplanten Sparmaßnahmen systematisch auf ihre Vereinbarkeit mit der UN-BRK geprüft werden und Betroffene frühzeitig einbezogen werden.
Wer wäre von den geplanten Änderungen besonders betroffen?
Von Einschnitten beim Krankengeld, bei Pflegehilfsmitteln und anderen Hilfsmitteln wären vor allem Personengruppen betroffen, die ohnehin auf Sozialleistungen oder niedrige Einkommen angewiesen sind:
- Menschen mit anerkannter Schwerbehinderung oder chronischen Erkrankungen
- Pflegebedürftige aller Pflegegrade und ihre pflegenden Angehörigen
- Erwerbstätige mit niedrigem Einkommen, die bei längerer Krankheit auf Krankengeld angewiesen sind
- Leistungsbeziehende nach SGB II (Bürgergeld) oder SGB XII, bei denen zusätzliche Zuzahlungen oder Eigenanteile besonders hart durchschlagen
Für viele dieser Haushalte würde schon eine kleine Kürzung oder eine zusätzliche Zuzahlung spürbar ins Gewicht fallen.
Was können Betroffene und Angehörige jetzt tun?
Auch wenn der Entwurf noch nicht endgültig beschlossen ist, können sich Betroffene bereits vorbereiten und ihre Ansprüche prüfen. Sinnvoll ist unter anderem:
- Eigene Bescheide der Krankenkasse zu Krankengeld und Hilfsmitteln sorgfältig aufbewahren
- Bei laufenden Hilfsmittelversorgungen auf ausreichende Dokumentation achten (Verordnungen, Bewilligungen, Widerspruchsschreiben)
- Frühzeitig Kontakt zu unabhängigen Beratungsstellen aufnehmen, etwa Sozialverbänden, Behindertenbeauftragten oder örtlichen Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatungsstellen (EUTB)
- Bei drohenden Kürzungen rechtzeitig Widerspruch einlegen und gegebenenfalls sozialrechtliche Beratung nutzen
Gerade für Menschen mit geringem Einkommen ist es wichtig, früh zu klären, welche Leistungen über die Krankenkasse und welche über andere Sozialleistungsträger wie die Sozialhilfe oder Grundsicherung abgedeckt werden können.
Expertentipp der Redaktion
Lassen Sie aktuelle oder geplante Änderungen im Leistungsrecht der GKV nicht einfach „über sich ergehen“, sondern sichern Sie frühzeitig Ihre Unterlagen und holen Sie sich Unterstützung. Prüfen Sie Bescheide der Krankenkasse stets innerhalb der Widerspruchsfrist und dokumentieren Sie ärztliche Verordnungen, Einschränkungen im Alltag sowie zusätzliche Kosten, die Ihnen durch Hilfsmittel oder Pflege entstehen. In vielen Fällen lohnt sich eine fachkundige Prüfung durch Sozialberatungsstellen, Sozialverbände oder Fachanwälte für Sozialrecht, um unberechtigte Kürzungen abzuwehren oder bessere Versorgungen durchzusetzen.
Quellenangaben
EU-Schwerbehinderung – Bericht „GKV-Entwurf unter Beschuss: Kritik an Einschnitten bei Pflege und Hilfsmitteln“ (Abrufdatum gemäß Veröffentlichungszeitpunkt des Artikels)
GKV-Spitzenverband – Informationen zum Hilfsmittelverzeichnis und zu Pflegehilfsmitteln: Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbands
Gesetze im Internet – Gesetzliche Grundlagen zum Krankengeld und zu Hilfsmitteln: SGB V – Gesetzliche Krankenversicherung
Bundesministerium für Arbeit und Soziales – Informationen zur UN-Behindertenrechtskonvention: UN-Behindertenrechtskonvention

