Die Riester‑Rente läuft aus, das neue Altersvorsorgedepot steht als geförderter Nachfolger ab 2027 in den Startlöchern – und fällt deutlich besser aus als zunächst befürchtet. Nach massiver Kritik am ersten Gesetzentwurf hat der Gesetzgeber Grundzulage, Kinderzulage, Kostendeckel und Zugang für Selbstständige nachgebessert. Damit entsteht ein staatlich gefördertes Depotprodukt, das im Kern auf ETFs setzt, aber mit Zulagen und Kostenobergrenzen vor allem Normal- und Geringverdiener stärker entlasten soll. Gleichzeitig bleiben viele Detailfragen zur konkreten Ausgestaltung und zur Einbettung in das bestehende System der privaten Altersvorsorge – etwa zur steuerlichen Behandlung – erst mit den endgültigen Gesetzes- und Verordnungsfassungen klärungsbedürftig.
Ausgangslage: Riester‑Rente vor dem Aus, Reformdruck hoch
Seit Jahren gilt die Riester‑Rente als kompliziert, teuer und für viele Haushalte kaum noch attraktiv. Besonders kritisiert werden in der Fachwelt die hohen Effektivkosten, die komplexen Garantievorgaben und die teilweise niedrige reale Rendite nach Kosten und Inflation, insbesondere bei klassischen Versicherungsprodukten.
Die Bundesregierung hat deshalb vereinbart, Riester schrittweise zu schließen und stattdessen ein neues, einfacher strukturiertes und stärker kapitalmarktorientiertes Förderprodukt einzuführen. Dieses Altersvorsorgedepot soll auf Depotlösungen mit breit gestreuten Fonds (insbesondere ETFs) setzen, mit klaren Kostendeckeln und einer anreizorientierten Zulagenlogik.
Der Gesetzentwurf wurde im Dezember 2025 erstmals vorgestellt und anschließend im parlamentarischen Verfahren nach Schwerpunkten überarbeitet. Die Einigung, über die der Bundestag im März 2026 abgestimmt hat, bedeutet in fast allen Kernpunkten eine Verbesserung gegenüber dem ersten Entwurf.
Was ist das Altersvorsorgedepot – und wie unterscheidet es sich von Riester?
Beim Altersvorsorgedepot handelt es sich um ein staatlich gefördertes Wertpapierdepot, in dem Sie mit regelmäßigem Eigenbeitrag in Fonds oder ETF‑Portfolios sparen. Die Förderung erfolgt über Zulagen, die pro eingezahltem Euro gezahlt werden, sowie über Einschränkungen bei den Produktkosten.
Der wichtigste strukturelle Unterschied zur klassischen Riester‑Rente:
- Es gibt keine einheitliche Mindestverzinsung oder Vollgarantie wie bei vielen Versicherungsriestern, stattdessen soll eine altersgerechte, aber chancenorientierte Kapitalanlage im Vordergrund stehen.
- Die Förderung hängt deutlich stärker von der tatsächlichen Sparleistung ab (prozentuale Zulagen pro Euro statt fixer Jahreszulage).
- Mit dem öffentlich getragenen Standarddepot wird erstmals ein staatlich initiiertes, gemeinwohlorientiertes Basisprodukt im Bereich der privaten Vorsorge geschaffen.
Rechtlich wird das Altersvorsorgedepot in einem eigenen Spezialgesetz und flankierenden Änderungen im Einkommensteuergesetz verankert werden; eine endgültig konsolidierte Fassung lag im Mai 2026 noch nicht im Bundesgesetzblatt vor.
Die neue Grundzulage: 50 Cent pro Euro, bis zu 540 Euro pro Jahr
Kernstück der Reform ist die neue Grundzulage, die deutlich höher ausfällt als im ersten Entwurf.
Nach der Einigung gilt (Stand: politischer Kompromiss 2026):
- Für die ersten 360 Euro Jahresbeitrag erhalten Sie 50 Cent Zulage pro eingezahltem Euro (Förderquote 50%).
- Für jeden weiteren Euro bis zu einem jährlichen Eigenbeitrag von 1.800 Euro gibt es 25 Cent Zulage (Förderquote 25%).
- Die maximale Grundzulage liegt damit bei 540 Euro pro Jahr (ohne Kinderzulagen).
Zum Vergleich: Bei der Riester‑Rente lag die Grundzulage bei 175 Euro pro Jahr, unabhängig davon, ob Sie 60 oder 2.100 Euro Eigenbeitrag geleistet haben. Die neue Förderung belohnt damit deutlich stärker diejenigen, die regelmäßig und nennenswert einzahlen.
Beispiel aus dem Finanzen‑Artikel, juristisch abstrahiert:
- Monatlicher Eigenbeitrag: 100 Euro (1.200 Euro pro Jahr)
- Zulage: 390 Euro pro Jahr
- Effektive Förderquote: 32,5% auf den Eigenbeitrag – weit über dem früheren Riester‑Niveau.
Die steuerrechtliche Einordnung wird in den Anpassungen des Einkommensteuergesetzes (EStG), insbesondere im Bereich der Sonderausgaben für Altersvorsorgeaufwendungen, zu klären sein.
Kinderzulage: Weniger Eigenbeitrag, deutlich höhere Förderquote
Besonders deutlich nachgebessert wurde die Kinderzulage. Im ersten Entwurf wäre sie für viele Familien faktisch ins Leere gelaufen, weil die volle Förderung nur bei hohen Monatsbeiträgen erreichbar gewesen wäre.
Nach der politischen Einigung gilt (Stand 2026):
- Die volle Kinderzulage wird bereits ab 25 Euro monatlichem Eigenbeitrag pro Familie erreicht.
- Bis zu dieser Grenze legt der Staat für jedes Kind pro Euro einen weiteren Euro drauf (100‑Prozent‑Förderung auf den Kind‑Eigenanteil).
Beispiel (angelehnt an Finanzen.net, neu formuliert):
Eine Familie mit zwei Kindern zahlt 25 Euro im Monat in das Altersvorsorgedepot ein (300 Euro im Jahr).
- Eigenbeitrag: 300 Euro
- Kinderzulagen und Grundförderung: insgesamt 750 Euro
- Depotzuwachs im Jahr: 1.050 Euro
- Förderquote: 250% auf den Eigenbeitrag.
Für Geringverdiener‑Haushalte ist das ein deutlicher Fortschritt gegenüber Riester, bei dem die volle Kinderzulage oft hohe Mindesteigenbeiträge voraussetzte. Wie genau die Kinderzulage zu den bestehenden kinderbezogenen Förderinstrumenten (z. B. Kinderzuschlag, Kindergeld) steuerlich und sozialrechtlich abgegrenzt wird, hängt von den finalen Gesetzesformulierungen ab.
Kostenbremse: Effektivkosten gedeckelt, Standarddepot geplant
Ein zentrales Strukturproblem von Riester waren hohe Produktkosten – insbesondere bei Versicherungsmodellen mit Garantiezins und komplexen Sicherungsbausteinen. Das Altersvorsorgedepot soll hier einen klaren Schnitt setzen:
- Der Kostendeckel für Standardprodukte wird auf 1,0% Effektivkosten pro Jahr begrenzt (statt 1,5% im ersten Entwurf).
- Verbraucherschützer hatten 0,5% gefordert, die Versicherungsbranche 1,5% – der politische Kompromiss liegt genau dazwischen.
- Wer eigene ETF‑Portfolios mit breit streuenden Indexfonds nutzt, kann nach Markteinschätzungen ohnehin auf Gesamtkosten von 0,1 bis 0,2% p. a. kommen.
Zusätzlich soll ein öffentlich getragenes Standarddepot eingerichtet werden:
- Träger ist voraussichtlich eine öffentlich-rechtliche Institution; denkbar ist eine Anbindung an bestehende Strukturen wie die Deutsche Rentenversicherung oder die KfW‑Bankengruppe.
- Ziel: Einfaches, kostengünstiges, transparentes Basisprodukt mit standardisierter Anlagestrategie und klaren Risikoregeln, auch als Baustein für früh beginnende Vorsorge von Kindern und Jugendlichen.
Juristisch ist dieses Standarddepot eine Art „öffentlicher Pensionsfonds light“, der jedoch ausdrücklich in der dritten Säule der Altersvorsorge (private Vorsorge) angesiedelt bleibt und nicht mit der gesetzlichen Rentenversicherung nach SGB VI verschmilzt.
Selbstständige: Erstmals systematisch einbezogen
Ein entscheidender Unterschied zum ursprünglichen Entwurf: Selbstständige werden – unabhängig von ihrer Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung – grundsätzlich förderberechtigt.
Hintergrund: Die Bundesregierung verweist seit Jahren auf ein hohes Altersarmutsrisiko bei Solo‑Selbstständigen und Kleingewerbetreibenden. Während Riester für Selbstständige ohne gesetzliche Rentenversicherungspflicht nur eingeschränkt sinnvoll nutzbar war, eröffnet das Altersvorsorgedepot nun einen niedrigschwelligen Zugang zu geförderter kapitalmarktorientierter Vorsorge.
Die Details, insbesondere zur Anknüpfung an Einkommensteuerveranlagung und ggf. Mindestbeiträgen, werden voraussichtlich in der Neufassung der relevanten EStG‑Vorschriften und Durchführungsverordnungen geregelt.
Übertragbarkeit: Was passiert mit bestehenden Riester‑Verträgen?
Der Finanzen‑Artikel betont, dass bestehende Riester‑Guthaben ab 2027 in ein Altersvorsorgedepot übertragen werden können, ohne dass Zulagen verloren gehen. Gesetzgeberisch ist hierfür eine Übertragungsnorm vorgesehen, die voraussichtlich im Riester‑Recht (drittes Kapitel EStG bzw. Altersvorsorgezulagengesetz) sowie in flankierenden Änderungen zum Versicherungsvertragsrecht verankert wird.
Nach dem aktuellen Planungsstand gilt:
- Eine Übertragung soll ab 1. Januar 2027 möglich sein.
- Bisher gewährte Riester‑Zulagen bleiben grundsätzlich erhalten, solange die Übertragung in einem gesetzlich vorgesehenen Verfahren erfolgt.
- Steuerliche Besonderheiten (z. B. nachgelagerte Besteuerung) werden bei einer Übertragung in der Regel fortgeführt; eine vollständige „Neustartbesteuerung“ ist nicht geplant.
Damit entsteht für viele Riester‑Sparer die Option, ihr bisheriges Guthaben in ein kostengünstigeres und renditestärkeres Depotprodukt zu überführen, ohne die Förderung der Vergangenheit zu verlieren.
Tabelle: Altersvorsorgedepot – wichtigste Fakten
Für wen lohnt sich das Altersvorsorgedepot?
Für Gering- und Normalverdiener kann das Altersvorsorgedepot durch die prozentualen Zulagen und den Kostendeckel besonders attraktiv werden. Wer regelmäßig kleinere Beträge einzahlt, profitiert überproportional stark von der staatlichen Förderung, insbesondere in Familien mit Kindern.
Gutverdienende profitieren vor allem von der Möglichkeit, mit geförderten Beiträgen breit gestreut am Kapitalmarkt zu investieren – müssen aber genau prüfen, wie sich die Förderung mit der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Basisrentenbeiträgen (Rürup) und der nachgelagerten Besteuerung der gesetzlichen Rente nach EStG verzahnt.
Für Selbstständige eröffnet das Altersvorsorgedepot erstmals eine einfache, staatlich flankierte Möglichkeit, systematisch kapitalgedeckte Altersvorsorge aufzubauen, ohne dass ein komplexer Riester‑Vertrag nötig wäre. Allerdings bleibt abzuwarten, wie streng die Produktregulierung und der Nachweis der Fördervoraussetzungen in der Praxis ausgestaltet werden.
Fazit
Das Altersvorsorgedepot ist mehr als nur ein kosmetisches Update der Riester‑Rente; es korrigiert zentrale Schwächen des alten Systems – vor allem bei Kosten, Zugänglichkeit für Selbstständige und Förderlogik für Familien. Viele Detailfragen, etwa zur steuerlichen Behandlung im Zusammenspiel mit anderen Vorsorgeformen, werden sich aber erst nach Verkündung der endgültigen Gesetzes- und Verordnungstexte sicher beantworten lassen.
Wer heute Riester nutzt oder neu gefördert vorsorgen will, sollte die kommenden Monate nutzen, um individuelle Berechnungen vorzubereiten und frühzeitig zu prüfen, ob ein Wechsel oder Neueinstieg in ein Altersvorsorgedepot zur eigenen Lebenssituation passt.

