Bundesrat macht es amtlich: Schwerbehindertenrente steigt ab Juli

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Der Bundesrat hat am 12. Juni 2026 zugestimmt: Die Rentenerhöhung zum 1. Juli ist damit praktisch besiegelt. Wie die Bundesregierung bestätigt, steigen die gesetzlichen Renten zu diesem Termin um 4,24 Prozent – und davon profitiert auch, wer eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen bezieht. Nur die formale Verkündung im Bundesgesetzblatt fehlt noch, inhaltlich ist die Erhöhung nicht mehr offen.

Was sich für Sie konkret ändert

Eine eigene, höhere Erhöhung nur für die Schwerbehindertenrente gibt es nicht – sie steigt nach denselben Regeln wie jede andere gesetzliche Altersrente. Technisch wirkt die Anpassung über den sogenannten aktuellen Rentenwert, der von 40,79 Euro auf 42,52 Euro steigt. Dieser Wert gibt an, wie viel ein Entgeltpunkt in der Rentenversicherung wert ist. Für eine Standardrente nach 45 Beitragsjahren mit Durchschnittsverdienst bedeutet das ein Plus von 77,85 Euro im Monat. Sie müssen dafür nichts tun: Die Deutsche Rentenversicherung passt laufende Renten automatisch an, ein Antrag ist nicht erforderlich.

Wer überhaupt Anspruch auf diese Rentenart hat

Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen setzt einen Grad der Behinderung von mindestens 50 voraus, der bereits bei Rentenbeginn vorliegen muss. Hinzu kommt eine erfüllte Wartezeit von 35 Jahren, in die Pflichtbeitragszeiten, Kindererziehungszeiten und weitere anrechenbare Zeiten einfließen. Für Jahrgänge ab 1964 ist die stufenweise Anhebung der Altersgrenzen inzwischen abgeschlossen: Wer abschlagsfrei in diese Rente gehen will, muss 65 Jahre alt sein. Ein vorzeitiger Beginn ist schon ab 62 Jahren möglich, dann jedoch mit einem dauerhaften Abschlag von 0,3 Prozent für jeden Monat des vorgezogenen Bezugs – maximal 10,8 Prozent bei den vollen 36 Monaten Vorlauf.

So wirkt sich die Erhöhung in Euro aus

Da der Zuwachs prozentual für alle gleich ist, lässt er sich einfach hochrechnen: Multiplizieren Sie Ihre bisherige Bruttorente mit 1,0424.

Bisherige BruttorenteNeue Bruttorente ab 1. Juli 2026
800 €833,92 €
1.000 €1.042,40 €
1.200 €1.250,88 €
1.500 €1.563,60 €
1.800 €1.876,32 €
2.200 €2.293,28 €

Wichtig für alle, die mit Abschlag vorzeitig gegangen sind: Der Abschlag selbst verändert sich durch die Rentenanpassung nicht. Er steckt dauerhaft im sogenannten Zugangsfaktor, der einmal bei Rentenbeginn festgelegt wird. Die Erhöhung um 4,24 Prozent wird einfach auf den bereits durch den Abschlag reduzierten Betrag aufgeschlagen – wer also seit Jahren 10,8 Prozent weniger erhält, bekommt die Erhöhung auf diesen niedrigeren Betrag, nicht auf eine fiktive ungekürzte Rente.

Nicht zu verwechseln mit der Erwerbsminderungsrente

In der öffentlichen Debatte geraten Altersrente für schwerbehinderte Menschen und Erwerbsminderungsrente häufig durcheinander. Beides ist rechtlich klar getrennt: Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen knüpft an Lebensalter, Schwerbehinderung und Wartezeit an. Die Erwerbsminderungsrente dagegen setzt eine medizinisch festgestellte teilweise oder volle Erwerbsminderung voraus und folgt eigenen Regeln nach §§ 43 ff. SGB VI – unabhängig von einem bestimmten Mindestalter.

Der Ausblick auf 2027

Wer schon einen Blick nach vorn wagen will: Für die Rentenanpassung 2027 kursieren erste, ausdrücklich unverbindliche Schätzungen zwischen rund 3,5 und 5,5 Prozent, wobei aktuelle Prognosen häufig einen Wert um 4,4 Prozent nennen. Verbindlich wird das erst Anfang 2027, wenn die tatsächliche Lohnentwicklung 2026 feststeht.

Häufige Fragen zur Rentenerhöhung 2026

Ist die Erhöhung jetzt sicher, oder kann sich noch etwas ändern?

Inhaltlich ist sie nach Kabinettsbeschluss und Bundesratszustimmung nicht mehr offen. Es fehlt lediglich die formale Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt, die das Inkrafttreten zum 1. Juli 2026 bestätigt.

Muss ich einen Antrag stellen, um die Erhöhung zu bekommen?

Nein. Die Deutsche Rentenversicherung passt alle laufenden Renten automatisch an.

Wirkt sich die Erhöhung auch auf eine bereits durch Abschlag gekürzte Rente aus?

Ja, die Erhöhung wird auf den bereits gekürzten Zahlbetrag aufgeschlagen. Der Abschlag selbst bleibt unverändert und dauerhaft bestehen.

Gibt es für die Schwerbehindertenrente einen höheren Erhöhungssatz als für andere Renten?

Nein. Es gibt keinen eigenen Anpassungssatz für diese Rentenart, sie folgt denselben 4,24 Prozent wie alle anderen gesetzlichen Altersrenten.

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