Grundsicherung ab Juli 2026: So stellen Sie den Folgeantrag richtig

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Für Jobcenter-Kundinnen und -Kunden gilt seit dem 1. Juli 2026: Das Bürgergeld heißt jetzt Grundsicherungsgeld, Ihre laufenden Bewilligungen laufen weiter – aber beim nächsten Folgeantrag greifen die neuen, strengeren Regeln zu Mitwirkung, Vermögen und Unterkunftskosten.

Der nachfolgende Artikel erklärt, wann ein Weiterbewilligungsantrag nötig ist, welche Unterlagen die Behörden verlangen und welche Sanktionen bei Versäumnissen drohen. So behalten Sie den Überblick und verhindern Leistungslücken.

Wenn der Bewilligungsbescheid ausläuft: Warum der Folgeantrag jetzt über Ihre Existenz entscheidet

Viele von Ihnen kennen das: Sie haben einen Bewilligungsbescheid vom Jobcenter, auf dem ein Zeitraum steht – etwa vom 1. Januar 2026 bis 31. Dezember 2026. Solange dieser Zeitraum läuft, zahlt das Jobcenter Ihr Grundsicherungsgeld weiter, ohne dass Sie etwas tun müssen. Doch mit dem Ende des Bewilligungszeitraums endet auch Ihr Anspruch, wenn Sie keinen Weiterbewilligungsantrag stellen. Gerade jetzt, wo das neue Grundsicherungsgeld gilt, ist ein sauberer Folgeantrag entscheidend, damit Sie nicht plötzlich ohne Geld dastehen.

Seit dem 1. Juli 2026 gelten für Jobcenter-Kundinnen und -Kunden die neuen Regeln der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Vermittlung in Arbeit hat wieder Vorrang, der Kooperationsplan wird verbindlicher und Pflichtverletzungen führen schneller zu Kürzungen. In diesem Artikel erfahren Sie, was sich für Ihren Folgeantrag konkret ändert, wie Sie ihn richtig stellen und welche Fehler Sie unbedingt vermeiden sollten, um Ihr Einkommen zu sichern.

Was bedeutet die Umstellung auf Grundsicherungsgeld für Jobcenter-Kunden?

Die Bundesagentur für Arbeit stellt klar: Wer bereits Kundin oder Kunde im Jobcenter ist und zum Stichtag Bürgergeld bezogen hat, muss wegen der Umbenennung nicht plötzlich einen komplett neuen Antrag stellen. Ihre laufenden Bewilligungen und Maßnahmen (Weiterbildungen, Coachings, Eingliederungen) laufen weiter, Ihre Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner bleiben dieselben.

Aber: Die Rechtsgrundlage hat sich geändert, und das merkt man spätestens beim nächsten Folgeantrag. Die neue Grundsicherung für Arbeitsuchende setzt auf Vermittlungsvorrang – also erst Job, dann Weiterbildung – und sieht klar geregelte Sanktionen vor, zum Beispiel 30‑prozentige Kürzungen bei wiederholten Meldeversäumnissen. Auch die Vermögensprüfung und der Umgang mit Unterkunftskosten folgen einem neuen, strengeren Muster.

Wann und wie müssen Sie den Weiterbewilligungsantrag stellen?

Ihr Bewilligungsbescheid enthält ein „bis“-Datum – spätestens dort beginnt der kritische Zeitraum. Etwa sechs bis acht Wochen vor Ablauf verschicken viele Jobcenter ein Erinnerungsschreiben oder direkt das Formular für den Weiterbewilligungsantrag. Verlassen sollten Sie sich darauf aber nicht: Prüfen Sie Ihren Bescheid selbst und setzen Sie sich rechtzeitig mit Ihrem Jobcenter in Verbindung.arbeitsagentur+3

Sie haben drei Möglichkeiten, den Folgeantrag zu stellen:

  • Online: Über jobcenter.digital oder die Seite „Grundsicherungsgeld online verlängern“ können Sie den Weiterbewilligungsantrag digital ausfüllen und Unterlagen hochladen.
  • Persönlich: Sie vereinbaren einen Termin, nehmen alle Unterlagen mit und füllen den Antrag direkt im Jobcenter aus.arbeitsagentur+1
  • Schriftlich per Post: Sie holen sich die Formulare, füllen sie zuhause aus, fügen Kopien der Unterlagen bei und schicken alles per Einschreiben.

Wichtig ist die Frist: Stellen Sie den Antrag möglichst zwei bis vier Wochen vor Ablauf Ihres Bewilligungszeitraums, damit das Jobcenter Zeit zur Prüfung hat und Ihre Leistungen ohne Unterbrechung weiterlaufen.

Welche Angaben und Unterlagen sind für den Folgeantrag Pflicht?

Im Weiterbewilligungsantrag müssen Sie nicht „alles neu erfinden“, aber jede relevante Änderung seit dem letzten Bescheid angeben. Dazu gehören insbesondere:

  • Einkommen: Neuer Job, Minijob, Mehrstunden, geänderte Löhne, Arbeitslosengeld, Unterhalt, Kindergeld, andere Sozialleistungen.
  • Wohnsituation: Neue Miete, Nebenkosten, Mitbewohner, Umzug, geänderte Heizkosten.
  • Vermögen: Sparguthaben, Lebensversicherungen, Bausparverträge, Erbschaften, Geldgeschenke, Wertpapiere.
  • Familienstand: Trennung, Scheidung, Heirat, neue Bedarfsgemeinschaft, Auszug oder Einzug von Angehörigen.

Das Jobcenter ist berechtigt, Nachweise zu verlangen – zum Beispiel Kontoauszüge, Mietverträge, Lohnabrechnungen, Versicherungsunterlagen. Wer vorsätzlich falsche oder unvollständige Angaben macht, riskiert nicht nur Rückforderungen, sondern auch strafrechtliche Schritte wegen Betrugs.

Vermögens- und Unterkunftsregeln: Was jetzt beim Folgeantrag greift

Das neue Grundsicherungsgeld bringt beim Vermögen zwei zentrale Neuerungen:

  • Die Karenzzeit ist faktisch vorbei: Schon für neue Bewilligungszeiträume ab 1. Juli 2026 wird Vermögen geprüft; Sie können sich nicht mehr darauf verlassen, dass Ersparnisse im ersten Jahr außen vor bleiben.
  • Das Schonvermögen orientiert sich stärker am Alter und an der Lebenssituation, bleibt aber begrenzt. Höhere Beträge müssen Sie ggf. für Ihren Lebensunterhalt einsetzen, bevor der Staat einspringt.

Bei den Unterkunftskosten gilt: Das Jobcenter übernimmt weiterhin die „angemessenen“ Kosten für Miete und Heizung, aber diese Angemessenheit wird enger definiert. Überhöhte Mieten sollen Sie langfristig senken – durch Umzug, Verhandlungen oder Untervermietung –, und diese Erwartungen können bereits im Kooperationsplan oder Gespräch mit Ihrer Vermittlerin festgehalten sein. Geben Sie im Folgeantrag deshalb die korrekte Miete an, und halten Sie Nebenkostenabrechnungen bereit, um Nachfragen schnell zu beantworten.

Mitwirkungspflichten und Sanktionen: Was beim Folgeantrag auf dem Spiel steht

Die neue Grundsicherung für Arbeitsuchende macht deutlich: Wer arbeiten kann, soll seine Arbeitskraft im maximal zumutbaren Umfang einsetzen. Im Kooperationsplan werden dazu konkrete Schritte festgelegt – Bewerbungen, Termine, Maßnahmen. Halten Sie sich daran, bleibt die Zusammenarbeit relativ unbürokratisch; bei Verstößen werden Pflichten durch Verwaltungsakte mit Rechtsfolgenbelehrung eingeführt.

Für Ihren Folgeantrag bedeutet das:

  • Kommen Sie Terminen im Jobcenter nach – wiederholte Meldeversäumnisse führen zu 30‑prozentigen Kürzungen, im Extremfall sogar zu einem vollständigen Leistungsentfall inklusive Unterkunftskosten.
  • Leisten Sie Ihren Beitrag zur Jobsuche – Komplettverweigerung bei zumutbaren Jobangeboten kann ebenfalls Sanktionen auslösen.
  • Liefern Sie alle angeforderten Unterlagen – fehlende Mitwirkung bei der Prüfung Ihres Folgeantrags kann dazu führen, dass das Jobcenter Leistungen vorläufig oder vollständig versagt.

Mit anderen Worten: Ihr Folgeantrag ist nicht nur ein Formular, sondern zeigt dem Jobcenter, ob Sie bereit sind, die neuen Pflichten mitzutragen.

Praxisbeispiel: Was passiert, wenn der Folgeantrag und die Mitwirkung schiefgehen

Nehmen wir einen alleinstehenden Jobcenter-Kunden, 34 Jahre alt, der seit zwei Jahren Leistungen bezieht. Sein Bewilligungsbescheid läuft am 31. August 2026 aus. Im Kooperationsplan steht, dass er Bewerbungen schreiben und an einer Maßnahme teilnehmen soll. Er ignoriert mehrere Termine, der Regelsatz wird bereits einmal um 30 Prozent gekürzt.

Dann stellt er den Weiterbewilligungsantrag erst Anfang September und legt keine aktuellen Kontoauszüge, keine Mietunterlagen und keine Einkommensnachweise vor. Das Jobcenter fordert die Unterlagen nach; er reagiert wieder nicht. Folge: Die Leistung wird wegen fehlender Mitwirkung zunächst nicht weiterbewilligt, zusätzlich drohen weitere Sanktionen wegen erneuter Meldeversäumnisse. Das zeigt, wie eng Folgeantrag und Mitwirkung inzwischen zusammenhängen.

FAQ: Folgeantrag auf Grundsicherungsgeld

Muss ich wegen der Umstellung auf Grundsicherungsgeld einen neuen Erstantrag stellen?

Nein. Wenn Ihr Bewilligungszeitraum über den 30. Juni 2026 hinausgeht, läuft der Anspruch weiter; Sie stellen erst dann einen Weiterbewilligungsantrag, wenn der Zeitraum endet.

Wie erkenne ich, dass ein Folgeantrag fällig ist?

Das Enddatum steht im Bewilligungsbescheid. Endet der Zeitraum, müssen Sie wie bisher einen Weiterbewilligungsantrag stellen – idealerweise zwei bis vier Wochen vorher.

Kann ich den Folgeantrag online stellen?

Ja. Über jobcenter.digital und die Online-Angebote der Bundesagentur können Sie Grundsicherungsgeld online verlängern, Unterlagen hochladen und Nachfragen digital beantworten.

Was passiert, wenn ich beim Folgeantrag falsche oder unvollständige Angaben mache?

Das Jobcenter kann zu viel gezahlte Leistungen zurückfordern, und bei vorsätzlicher Täuschung drohen strafrechtliche Konsequenzen wegen Betrugs.

Fazit: Mehr Druck – aber auch klare Leitplanken für Jobcenter-Kunden

Die neue Grundsicherung für Arbeitsuchende legt den Schwerpunkt deutlich auf Vermittlung und Mitwirkung. Für Sie als Jobcenter-Kundin oder -Kunde bedeutet das mehr Druck, aber auch klarere Leitplanken: Wenn Sie Fristen einhalten, ehrlich angeben, was sich bei Ihnen geändert hat, und vereinbarte Schritte mitgehen, können Sie den Folgeantrag relativ sicher durchbringen. Wer hingegen abtaucht, vertröstet oder verschweigt, wird schneller mit Kürzungen und Leistungslücken konfrontiert. Nutzen Sie deshalb die digitalen Angebote der Bundesagentur, holen Sie sich frühzeitig Beratung – und nehmen Sie den Weiterbewilligungsantrag ab Juli 2026 als zentrales Instrument, um Ihre Existenz abzusichern.

Quellen

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