Während die Ampel-Nachfolgeregierung die Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes durchs Parlament bringen will, hagelt es Kritik: Bei einer öffentlichen Anhörung des Bundestags-Ausschusses für Arbeit und Soziales am 22. Juni 2026 bewerteten Sachverständige wie Britta Schlegel vom Deutschen Institut für Menschenrechte und Christiane Möller vom Blinden- und Sehbehindertenverband den Regierungsentwurf als unzureichend – mit direkten Folgen für die digitale Barrierefreiheit von Menschen mit Schwerbehinderung. Das geht aus einer Mitteilung des Deutschen Bundestags zur Debatte um die Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes hervor. Der Gesetzentwurf soll erstmals auch private Anbieter von Waren und Dienstleistungen zur Rücksicht auf Menschen mit Behinderungen verpflichten – Banken, Geschäfte, Hotels, Gastronomie.
Ein Gesetzentwurf, der seit Monaten für Ärger sorgt
Ursprünglich sollte die Reform schon im Sommer 2025 durchs Kabinett gehen. Es wurde Herbst, dann Winter, am Ende beschloss das Kabinett den Entwurf erst am 11. Februar 2026. Der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Jürgen Dusel, brachte seine Enttäuschung damals auf den Punkt: ein „zahnloser Tiger“. Der Sozialverband VdK kritisiert bis heute, dass pauschale Ausnahmen für Unternehmen bestehen bleiben sollen, Beweiserleichterungen für Betroffene fehlen und selbst der Staat bei Verstößen nur maximal 1.000 Euro Schadensersatz zahlen müsste. Nach der ersten Lesung am 7. Mai 2026 liegt der Entwurf nun im Ausschuss – dort entscheidet sich in den kommenden Wochen, ob Nachbesserungen noch gelingen.
Parallel dazu wächst der Druck aus Brüssel. Die Europäische Kommission hat Deutschland am 11. März 2026 eine ergänzende mit Gründen versehene Stellungnahme zugestellt, weil der European Accessibility Act noch immer nicht vollständig in nationales Recht umgesetzt ist. Bleibt Berlin untätig, kann die Kommission den Europäischen Gerichtshof anrufen und Geldbußen beantragen.
Was für Menschen mit Schwerbehinderung schon heute gilt
Unabhängig vom Ausgang der Reform gilt gegenüber Bundesbehörden schon jetzt das bestehende Behindertengleichstellungsgesetz. Wer von einer Bundesbehörde – etwa dem Jobcenter oder dem Bundesversicherungsamt – benachteiligt wird oder auf mangelnde digitale Barrierefreiheit stößt, kann sich kostenlos an die BGG-Schlichtungsstelle beim Behindertenbeauftragten der Bundesregierung wenden. Der Antrag läuft schriftlich per Brief, Fax oder E-Mail; die Schlichtungsstelle vermittelt dann zwischen Betroffenen und Behörde. Für Websites und Apps öffentlicher Stellen gibt zusätzlich die BITV 2.0 den technischen Rahmen vor.
Im privaten Sektor greift seit dem 28. Juni 2025 das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Es verpflichtet Unternehmen aus Bereichen wie Bankdienstleistungen, Telekommunikation, E-Commerce und digitalen Diensten zu konkreten, messbaren Standards nach WCAG 2.1 Level AA – deutlich schärfer formuliert als das, was der aktuelle BGG-Entwurf für die Privatwirtschaft vorsieht. Die zuständige Marktüberwachungsstelle der Länder für Barrierefreiheit (MLBF) mit Sitz in Magdeburg hat ihren Betrieb im September 2025 aufgenommen und kontrolliert seither stichprobenartig. Seit Anfang 2026 sind erste Bußgelder verhängt worden, parallel dazu registrieren Anwälte eine spürbare Zunahme wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen gegen Online-Anbieter.
Was sich für Betroffene konkret ändern könnte
Der aktuelle BGG-Entwurf sieht vor, den Benachteiligungsschutz aus Paragraf 7 BGG, der bislang nur für Bundesbehörden gilt, auf private Anbieter auszuweiten – allerdings nur dort, wo „angemessene Vorkehrungen“ keine unverhältnismäßige Belastung darstellen. Neue technische Standards oder Dokumentationspflichten sind nicht vorgesehen; Unternehmen sollen selbst entscheiden, wie sie Zugänglichkeit herstellen. Zudem soll ein Bundeskompetenzzentrum für Leichte Sprache und Deutsche Gebärdensprache bei der Bundesfachstelle Barrierefreiheit entstehen, das Bundesbehörden künftig berät. Bereits mit der Reform verankert werden soll die Leichte Sprache im BGG sowie in den Sozialgesetzbüchern I und X – Bescheide müssten auf Verlangen künftig kostenfrei in Leichter Sprache erläutert werden.
Für die rund 13 Millionen Menschen mit Behinderung in Deutschland, von denen mehr als die Hälfte als schwerbehindert gilt, bleibt die Lage damit zweigeteilt: Gegenüber Behörden bestehen bereits durchsetzbare Rechte, die viele Betroffene nicht kennen. Gegenüber Unternehmen hängt wirksame digitale Barrierefreiheit vorerst stärker vom BFSG ab als vom BGG-Entwurf – dessen endgültige Fassung frühestens nach dem Ausschussverfahren feststeht. Bis der Bundestag final abstimmt, bleibt es bei den Verbänden, im parlamentarischen Verfahren auf Nachbesserungen zu drängen.