Kabinett besiegelt Wohngeld-Kürzung: Jeder Dritte verliert Anspruch ab 2027

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Ihre Wohngeldbewilligung läuft aus – und plötzlich gibt es keine Anschlussbewilligung mehr, obwohl sich an Ihrer Rente oder Ihrem Einkommen kaum etwas geändert hat. Genau dieses Szenario ist für viele Haushalte ab 2027 keine Theorie mehr, sondern beschlossene Sache: Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf von Bauministerin Verena Hubertz (SPD) verabschiedet, der massive Einschnitte beim Wohngeld vorsieht. Nach Informationen der Tagesschau soll rund ein Drittel der bisherigen Wohngeldhaushalte künftig leer ausgehen.

Vom Sparplan zum Kabinettsbeschluss

Was noch vor Kurzem als Diskussionspapier galt, hat inzwischen eine konkrete rechtliche Form angenommen. Das Bundeskabinett hat den Entwurf zur „Vereinfachung und Fortentwicklung des Wohngeldgesetzes“ beschlossen. Der Entwurf geht nun in die Beratungen von Bundestag und Bundesrat – erst danach kann er tatsächlich in Kraft treten.

Ursprünglich war von Einsparungen bis zu zwei Milliarden Euro bereits ab 2027 die Rede. Nach aktuellem Stand fällt der Einstieg etwas moderater aus: Im ersten Jahr sollen Bund und Länder gemeinsam rund 1,5 Milliarden Euro einsparen, jeweils zur Hälfte getragen. Ab 2028 soll die volle Einsparsumme von gut zwei Milliarden Euro jährlich erreicht werden. Die Änderungen sollen zum 1. Januar 2027 wirksam werden.

Was sich beim Wohngeld konkret ändert

Der Gesetzentwurf setzt an drei zentralen Stellschrauben an:

Die Heizkostenpauschale wird halbiert, was Haushalte mit hohen Energiekosten besonders hart trifft. Eine ursprünglich zum 1. Januar 2027 vorgesehene reguläre Wohngeld-Erhöhung entfällt ersatzlos, sodass das Wohngeld real an Kaufkraft gegenüber steigenden Mieten verliert. Und die Berechnungsformel selbst wird verändert: Ein größerer Teil des Haushaltseinkommens wird künftig angerechnet, wodurch viele Haushalte automatisch aus dem Leistungsbereich herausfallen.

Geplante ÄnderungAuswirkung
HeizkostenpauschaleWird halbiert
Reguläre Erhöhung zum 1.1.2027Entfällt komplett
BerechnungsformelHöhere Einkommensanrechnung
Einsparung 2027Rund 1,5 Milliarden Euro
Einsparung ab 2028Rund 2 Milliarden Euro

Sozialverbände wie der Sozialverband Deutschland (SoVD) haben in ihrer Stellungnahme zum Referentenentwurf bereits scharfe Kritik geäußert und warnen, dass die Reform frühere Fortschritte beim Wohngeld als Instrument gegen Altersarmut wieder zurücknimmt.

Wer besonders betroffen wäre

Besonders gefährdet sind Haushalte, die heute nur knapp oberhalb der Grundsicherungsschwelle liegen und deren Wohnkosten gerade eben durch das Wohngeld gedeckt sind. Dazu zählen vor allem Rentnerhaushalte mit niedriger Rente – sie stellen nach Angaben der Ministerin mehr als die Hälfte aller Wohngeldbezieher. Ebenfalls betroffen: Alleinerziehende und Familien mit geringem Erwerbseinkommen sowie Haushalte in Städten mit besonders hohen Mieten.

Aktuell beziehen über eine Million Haushalte in Deutschland Wohngeld. Sollte tatsächlich ein Drittel davon den Anspruch verlieren, wären das nach heutigem Stand mehr als 400.000 Haushalte – darunter überproportional viele ältere Menschen.

Was für Bestandsbescheide gilt

Eine wichtige Klarstellung aus dem Ministerium: In bereits bewilligte, laufende Wohngeldbescheide wird nicht rückwirkend eingegriffen. Bewilligungen behalten also ihre Gültigkeit bis zum Ende ihres Bewilligungszeitraums – üblicherweise zwölf, in manchen Fällen 24 Monate.

Das bedeutet aber auch: Für viele Haushalte entsteht ein regelrechtes Stichtags-Risiko. Läuft der eigene Bescheid nach Inkrafttreten der Reform aus, kann die Anschlussbewilligung deutlich geringer ausfallen oder ganz entfallen.

Rückfall in die Grundsicherung: Was das bedeutet

Fällt der Wohngeldanspruch weg, heißt das nicht automatisch, dass keine staatliche Unterstützung mehr möglich ist. Reichen Rente oder sonstige Einkünfte nicht aus, kommt die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung in Betracht. Sie übernimmt grundsätzlich den Regelbedarf sowie angemessene Kosten für Unterkunft und Heizung.

Wichtig zu wissen: Wer mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten nachweisen kann, erhält bei der Grundsicherung einen zusätzlichen Freibetrag auf die gesetzliche Rente. Details dazu erläutert die Deutsche Rentenversicherung in ihrer Übersicht zu Grundsicherung und Wohngeld. Rechtlich unterscheidet sich die Grundsicherung dabei deutlich vom Wohngeld: Sie ist eine nachrangige Sozialleistung mit umfassender Einkommens- und Vermögensprüfung, während Wohngeld als reiner Zuschuss zu den Wohnkosten konzipiert ist – und rechtlich vorrangig gilt. Erst wenn Wohngeld nicht ausreicht oder wegfällt, greift die Grundsicherung.

Was Sie jetzt tun können

Wer aktuell Wohngeld bezieht, sollte zunächst prüfen, wie lange der eigene Bescheid noch gilt und wann ein Folgeantrag ansteht. Ein Blick auf das eigene Einkommen im Verhältnis zu den Mietkosten hilft einzuschätzen, wie stark eine mögliche Kürzung ins Gewicht fallen würde. Liegt die eigene Rente oder das Einkommen nur knapp über der Grundsicherungsschwelle, lohnt sich eine frühzeitige Information über Freibeträge und Voraussetzungen. Und: Solange der Gesetzentwurf das parlamentarische Verfahren noch durchläuft, gelten die bisherigen Regeln unverändert weiter.

FAQ zur Wohngeldkürzung

Ist die Wohngeld-Kürzung ab 2027 schon beschlossen?

Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf verabschiedet, endgültig beschlossen ist er aber noch nicht. Bundestag und Bundesrat müssen dem Vorhaben noch zustimmen, bevor es zum 1. Januar 2027 in Kraft treten kann.

Muss ich mit einer Kürzung meines laufenden Wohngeld-Bescheids rechnen?

Nein. In bereits bewilligte Bescheide wird nicht rückwirkend eingegriffen. Die Änderungen betreffen ausschließlich neue Anträge und Folgeanträge nach Inkrafttreten der Reform.

Sind vor allem Rentner von der Wohngeld-Kürzung betroffen?

Ja, überdurchschnittlich stark. Nach Ministeriumsangaben stellen Rentnerhaushalte mehr als die Hälfte aller Wohngeldbezieher, weshalb sie von den geplanten Einschnitten besonders zahlreich betroffen wären.

Was passiert, wenn ich ab 2027 kein Wohngeld mehr bekomme?

Reichen Rente oder Einkommen nicht aus, um Lebensunterhalt und Wohnkosten zu decken, kann ein Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung entstehen. Diese übernimmt in der Regel Regelbedarf sowie angemessene Unterkunfts- und Heizkosten.

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