Viele Eltern wünschen sich, ihren Kindern regelmäßig Taschengeld zu geben – auch, wenn das Geld knapp ist. Die Empfehlungen des Deutschen Jugendinstituts (DJI) geben dabei klare Richtwerte vor, die Kindern den Umgang mit Geld erleichtern sollen. Gleichzeitig fragen sich Familien im Grundsicherungsgeld-System: Können wir uns diese Beträge überhaupt leisten – und wird Taschengeld als Einkommen auf die Leistungen angerechnet? Offizielle Portale wie das Familienportal des Bundes betonen, dass Taschengeld pädagogisch wichtig ist, liefern aber keine direkte Antwort auf die Frage nach der Grundsicherung.
In diesem Artikel auf Bürger & Geld erfahren Sie, welche Beträge das DJI empfiehlt, wie sich Taschengeld rechtlich einordnen lässt und welche Spielräume es trotz knappen Budgets gibt,
DJI-Empfehlungen: Wie viel Taschengeld nach Alter sinnvoll ist
Das Deutsche Jugendinstitut empfiehlt seit Jahren altersabhängige Taschengeldbeträge, die Kindern ein eigenes, überschaubares Budget ermöglichen. Die aktuellen Richtwerte wurden mehrfach an die Preisentwicklung angepasst und dienen Eltern als Orientierung – sie sind keine starre Pflicht und auch nicht rechtlich bindend.
Die Empfehlungen sehen im Kern so aus:
| Alter | Empfehlung pro Zeitraum |
|---|---|
| unter 6 Jahre | 1–2 Euro pro Woche |
| 6–7 Jahre | 2–3 Euro pro Woche |
| 8–9 Jahre | 3–4 Euro pro Woche |
| 10–11 Jahre | 15–25 Euro pro Monat |
| 12–13 Jahre | 20–30 Euro pro Monat |
| 14–15 Jahre | 25–45 Euro pro Monat |
| 16–17 Jahre | 40–60 Euro pro Monat* |
| ab 18 Jahre | 55–75 Euro pro Monat* |
*Für Jugendliche, die weiterhin wirtschaftlich von den Eltern abhängig sind.
Taschengeld und Grundsicherungsgeld: Grundproblem knapper Budgets
Mit der Umstellung vom Bürgergeld auf das neue Grundsicherungsgeld ab 1. Juli 2026 bleiben die grundlegenden Berechnungsprinzipien der Leistungen erhalten. Der Regelbedarf für Kinder und Jugendliche soll den gesamten notwendigen Lebensunterhalt abdecken – von Kleidung über Freizeit bis hin zu kleineren persönlichen Ausgaben. Taschengeld ist im Gesetz nicht als eigener Anspruch vorgesehen; es ist eher eine Frage der innerfamiliären Verteilung des ohnehin knappen Einkommens.
Gerade Familien im Grundsicherungsgeld-System erleben hier einen Zielkonflikt: Rein rechnerisch sind die DJI-Beträge vor dem Hintergrund der Regelsätze durchaus knapp kalkuliert, praktisch müssen aber auch steigende Lebensmittelpreise, Schulmaterialien und Energiekosten bezahlt werden. Viele Familien können die oberen DJI-Spannen daher nicht vollständig ausschöpfen, ohne an anderer Stelle zu kürzen. Die Empfehlungen verstehen sich deshalb bewusst als Richtwerte, die an die individuelle Haushaltslage angepasst werden dürfen.
Wann Taschengeld als Einkommen angerechnet werden kann
Rechtlich entscheidend ist, ob Taschengeld als anrechenbares Einkommen im Sinne von § 11 SGB II gilt, der im neuen Grundsicherungsgeld maßgeblich bleibt. Bei Kindern innerhalb der Bedarfsgemeinschaft ist das Thema vor allem relevant, wenn Zahlungen von außen kommen – etwa von Großeltern, Verwandten oder Paten.
Die sozialgerichtliche Rechtsprechung hat hierzu differenziert entschieden: In einem Fall stellte das Sozialgericht Gelsenkirchen klar, dass regelmäßige monatliche „Taschengeld“-Zahlungen der Mutter an eine erwachsene SGB-II-Bezieherin als Einkommen angerechnet werden können. Bei kleineren, unregelmäßigen Beträgen für Kinder – etwa gelegentliche Geldgeschenke von Großeltern – wird in der Praxis oft von einer Anrechnung abgesehen, solange die Beträge gering bleiben; feste Grenzen nennt das Gesetz aber nicht. Eltern sollten sich daher bewusst sein, dass regelmäßiges Taschengeld von Dritten im Einzelfall als Einkommen gewertet werden kann, wenn es von einer Person außerhalb der Bedarfsgemeinschaft gezahlt wird.
Taschengeld aus dem Regelbedarf: Was realistisch machbar ist
Taschengeld, das Eltern aus dem eigenen Regelbedarf oder dem Kind-Regelbedarf zahlen, löst keine zusätzliche Anrechnung aus – es handelt sich um eine reine Umverteilung innerhalb der Bedarfsgemeinschaft. Damit sind DJI-Empfehlungen grundsätzlich auch für Grundsicherungsgeld-Haushalte einsetzbar, allerdings meist nur in der unteren Spanne.
In der Praxis kann es sinnvoll sein, die Beträge anzupassen, etwa:
- Untere Grenze der DJI-Spanne wählen, nicht die obere.
- Taschengeld phasenweise erhöhen oder senken (z. B. in Ferienzeiten).
- Einzelne Posten (z. B. Handykarte) direkt über die Eltern zahlen und das Taschengeld dafür etwas niedriger ansetzen.
So bleibt das Signal an das Kind erhalten („Du bekommst eigenes Geld“), ohne das Budget zu sprengen. Pädagogisch wichtig ist dabei weniger die exakte Summe als die Regelmäßigkeit und Transparenz.
Typische Fallkonstellationen im Grundsicherungsgeld-Alltag
Ein Beispiel: Eine alleinerziehende Mutter mit zwei Kindern (8 und 12 Jahre) bezieht Grundsicherungsgeld. Nach DJI-Empfehlung könnte das jüngere Kind 3–4 Euro pro Woche, das ältere 20–30 Euro im Monat erhalten. Angesichts hoher Miet- und Energiekosten entscheidet sie sich bewusst für die Untergrenze der Spannen – 3 Euro wöchentlich und 20 Euro monatlich – und erklärt den Kindern, dass höhere Beträge derzeit nicht möglich sind.
Ein anderes Szenario: Ein 15-jähriger Jugendlicher erhält von den Großeltern regelmäßig 50 Euro Taschengeld im Monat direkt auf sein Konto. Hier besteht das Risiko, dass das Jobcenter diesen Betrag als Einkommen des Kindes wertet und anteilig auf den Bedarf anrechnet – insbesondere, wenn die Zahlungen dauerhaft und nachweisbar regelmäßig erfolgen. In solchen Fällen empfiehlt es sich, vorab Beratung einzuholen, etwa bei einer Sozialberatungsstelle oder einem Fachanwalt für Sozialrecht.
FAQ: Taschengeld, DJI-Empfehlungen und Grundsicherungsgeld
Müssen Eltern im Grundsicherungsgeld Taschengeld nach DJI zahlen?
Nein. Die DJI-Empfehlungen sind unverbindliche Richtwerte, keine rechtlich einklagbaren Ansprüche. Sie können und sollen an die finanzielle Situation der Familie angepasst werden.
Wird Taschengeld von Großeltern auf das Grundsicherungsgeld angerechnet?
Regelmäßige monatliche Zahlungen können als Einkommen gewertet und angerechnet werden. Gelegentliche, geringfügige Geldgeschenke bleiben in der Praxis meist anrechnungsfrei, eine starre gesetzliche Bagatellgrenze gibt es aber nicht.
Zählt Taschengeld, das ich aus meinem eigenen Regelsatz zahle, als Einkommen?
Nein. Wenn Sie als Eltern Taschengeld aus dem eigenen oder dem kindlichen Regelbedarf geben, handelt es sich nur um eine interne Verteilung des bereits bewilligten Geldes. Zusätzliche Kürzungen drohen dadurch nicht.
Darf das Jobcenter verlangen, dass ich kein Taschengeld zahle?
Das Jobcenter kann kein generelles Taschengeldverbot aussprechen. Es prüft aber, ob zusätzlich zufließende Gelder (zum Beispiel von Dritten) als Einkommen anzurechnen sind. Wie Sie den bewilligten Regelbedarf innerhalb der Familie verteilen, ist grundsätzlich Ihre Entscheidung.
Fazit: DJI-Tabelle als Orientierung – aber Grundsicherungsgeld setzt enge Grenzen
Die Taschengeldempfehlungen des Deutschen Jugendinstituts bieten auch für Familien im Grundsicherungsgeld-System eine sinnvolle Orientierung – insbesondere, um Kindern den Umgang mit Geld zu vermitteln. Gleichzeitig zeigen die knappen Regelsätze und steigenden Lebenshaltungskosten, dass die oberen Empfehlungswerte für viele Haushalte realistisch kaum erreichbar sind. Entscheidend ist daher, dass Sie die DJI-Spannen als Rahmen verstehen, innerhalb dessen Sie eine familiengerechte Lösung finden – ohne schlechtes Gewissen, wenn es nur für die unteren Beträge reicht.
Rechtlich wichtig bleibt: Taschengeld aus dem eigenen Budget ist unproblematisch, regelmäßige Zahlungen von Dritten können dagegen als Einkommen angerechnet werden. Wer hier unsicher ist, sollte frühzeitig Beratung in Anspruch nehmen – damit das Taschengeld Ihrem Kind hilft, statt am Ende das Grundsicherungsgeld zu mindern.
Quellen
Familienportal des Bundes – Taschengeld
Deutsches Jugendinstitut – Taschengeld-Empfehlungen 2025 (Expertise)
buerger-geld.org – Einkommen und Anrechnung beim Grundsicherungsgeld