Rente mit 63 vor dem Aus? Warum viele Handwerker trotz kaputtem Körper länger arbeiten müssen

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Ein Zimmermann Anfang 60, der nach vier Jahrzehnten harter körperlicher Arbeit gesundheitlich am Limit ist, aber keine Erwerbsminderungsrente bekommt und noch Jahre länger arbeiten muss – ein Einzelfall ist das nicht. Er verweist auf ein grundsätzliches Problem, über das aktuell in Berlin verhandelt wird: eine geplante Reform, die den Zugang zur vorzeitigen Rente für viele noch weiter erschweren könnte, wie aus dem Bericht der Alterssicherungskommission hervorgeht.

Wenn der Körper nicht mehr mitmacht, aber die Rente fehlt

Beschäftigte in körperlich stark belastenden Berufen – auf dem Bau, im Handwerk, in der Pflege oder in der Landwirtschaft – erreichen das reguläre Rentenalter häufig gar nicht. Jahrzehntelange Arbeit bei Hitze, Kälte und unter Zeitdruck hinterlässt Spuren: Gelenkverschleiß, chronische Erkrankungen, Operationen. Wer dann vorzeitig aufhören muss, hofft oft auf eine Erwerbsminderungsrente. Die Praxis zeigt jedoch: Diese wird häufig abgelehnt, wenn noch ein theoretisches Restleistungsvermögen von sechs Stunden täglich attestiert wird – selbst wenn der bisherige Beruf damit ausgeschlossen ist und passende Alternativjobs auf dem Arbeitsmarkt kaum zu finden sind.

Alte Lücken in der Rentenbiografie erschweren den Ausstieg zusätzlich

Neben der körperlichen Belastung kommt bei vielen Betroffenen ein zweiter Faktor hinzu: Lücken in der Versicherungsbiografie. Phasen der Selbstständigkeit ohne durchgängige Beitragszahlung oder nicht angerechnete Ausbildungsjahre können dazu führen, dass die für eine abschlagsfreie vorzeitige Rente nötigen Beitragsjahre fehlen. Nachzahlungen sind dabei oft nur innerhalb enger Fristen möglich. Die Folge: Statt wie geplant in den Ruhestand zu gehen, müssen Betroffene mitunter noch mehrere Jahre länger arbeiten oder erhebliche Rentenabschläge in Kauf nehmen.

Die Rentenreform 2026 könnte die Hürden weiter erhöhen

Genau in diese Debatte platzt aktuell die Arbeit der Alterssicherungskommission. Das vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales eingesetzte Gremium hat der Bundesregierung am 23. Juni 2026 seinen Abschlussbericht mit 33 Empfehlungen für eine grundlegende Rentenreform übergeben. Arbeitsministerin Bärbel Bas kündigte an, die Vorschläge möglichst vollständig umsetzen zu wollen. Ein konkretes Gesetzespaket soll folgen, muss aber noch Bundestag und Bundesrat durchlaufen – politisch ist längst nicht alles entschieden.

Besonders umstritten: Die Kommission empfiehlt, die Altersgrenze für die reguläre Rente für langjährig Versicherte von 63 auf 64 Jahre anzuheben. Auch die abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren, umgangssprachlich als „Rente mit 63“ bekannt, soll nach dem Willen der Kommission eingeschränkt werden.

RegelungAktueller Stand (2026)Empfehlung der Alterssicherungskommission
Regelaltersgrenze67 Jahre (vollständig ab Jahrgang 1964)Ab 2031 schrittweise Anhebung auf bis zu 67,5 Jahre bis 2041
Rente für langjährig Versicherte (35 Beitragsjahre)Ab 63 Jahren, mit AbschlägenAnhebung auf 64 Jahre
Abschlagsfreie Rente nach 45 BeitragsjahrenAb 63 Jahren ohne Abschlag möglichSoll eingeschränkt bzw. abgeschafft werden
Abschlag bei vorgezogenem Rentenbeginn0,3 % pro MonatSoll versicherungsmathematisch bleiben

Gewerkschaften warnen: Körperlich belastende Berufe brauchen Ausnahmen

Gewerkschaften wie die IG BAU warnen seit Wochen mit regionalen Zahlen davor, dass in körperlich besonders fordernden Branchen wie dem Baugewerbe nur ein Bruchteil der Beschäftigten das reguläre Rentenalter überhaupt erreicht. Sie fordern deshalb eine Rentenpolitik, die sich stärker am Härtegrad der jeweiligen Tätigkeit orientiert, etwa in Form einer sogenannten Flexi-Rente, und kritisieren scharf, dass ausgerechnet die abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren eingeschränkt werden soll.

Häufige Fragen zur Rentenreform

Was ist eine Erwerbsminderungsrente und warum wird sie oft abgelehnt?

Die Erwerbsminderungsrente greift, wenn jemand aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht mehr oder nur eingeschränkt arbeiten kann. Entscheidend ist dabei nicht der bisherige Beruf, sondern das verbleibende Leistungsvermögen auf dem gesamten Arbeitsmarkt. Wer nach ärztlicher Einschätzung noch mindestens sechs Stunden täglich irgendeiner Tätigkeit nachgehen könnte, geht in der Regel leer aus – selbst wenn passende Jobs in der Praxis kaum zu finden sind.

Welche Rolle spielen Lücken in der Rentenbiografie?

Phasen ohne durchgängige Beitragszahlung, etwa während einer Selbstständigkeit, oder nicht angerechnete Ausbildungszeiten können dazu führen, dass für eine vorzeitige, abschlagsfreie Rente wichtige Beitragsjahre fehlen. Nachzahlungen sind meist nur innerhalb bestimmter Fristen möglich, danach bleibt die Lücke bestehen.

Wird die Rente mit 63 tatsächlich abgeschafft?

Endgültig entschieden ist das noch nicht. Die Alterssicherungskommission hat der Bundesregierung empfohlen, die abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren einzuschränken und die Altersgrenze für langjährig Versicherte von 63 auf 64 Jahre anzuheben. Ob und in welcher Form der Bundestag diese Vorschläge übernimmt, ist derzeit noch offen.

Was kann man tun, wenn eine Erwerbsminderungsrente abgelehnt wurde?

Gegen einen ablehnenden Bescheid der Deutschen Rentenversicherung kann innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden. Hilfreich sind dabei oft aktuelle ärztliche Gutachten sowie Beratung durch Sozialverbände wie den VdK oder SoVD, die ihre Mitglieder bei der Antragstellung und im Widerspruchsverfahren unterstützen.

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