Steuerlicher Grundfreibetrag 2027: Ab wann wirklich Einkommensteuer fällig wird

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Viele Arbeitnehmer hoffen für 2027 auf spürbar mehr Netto. Geplant ist eine Anhebung des steuerlichen Grundfreibetrags – doch entscheidend ist nicht das Bruttogehalt auf dem Arbeitsvertrag. Maßgeblich ist vielmehr das zu versteuernde Einkommen, also der Betrag nach Abzügen etwa für Werbungskosten, Vorsorgeaufwendungen und Sonderausgaben.

Hier auf Bürger & Geld, dem News-Magazin des Vereins Für soziales Leben e.V., erfahren Sie, welcher Betrag derzeit für 2027 im Raum steht, was davon schon sicher ist und was das praktisch für Ihren Geldbeutel bedeutet.

Der Grundfreibetrag schützt das Existenzminimum

Der Grundfreibetrag ist der Teil des Einkommens, auf den keine Einkommensteuer erhoben wird. Er soll sicherstellen, dass das Existenzminimum steuerfrei bleibt. Für 2026 beträgt er nach dem geltenden Einkommensteuertarif 12.348 Euro pro Jahr bei Alleinstehenden. Erst der Teil des zu versteuernden Einkommens, der darüber liegt, wird nach dem progressiven Tarif besteuert. Die gesetzliche Grundlage steht in § 32a EStG.

Das bedeutet nicht, dass bei einem Jahresbrutto von mehr als 12.348 Euro sofort Einkommensteuer in erheblicher Höhe anfällt. Vom Bruttolohn gehen zunächst Sozialversicherungsbeiträge ab; außerdem berücksichtigt das Finanzamt oder der Lohnsteuerabzug beispielsweise den Arbeitnehmer-Pauschbetrag und weitere absetzbare Ausgaben. Deshalb lässt sich eine persönliche Steuergrenze nicht pauschal allein mit dem Monatsgehalt bestimmen. Besonders bei Teilzeit, Minijobs, Renten oder mehreren Einkunftsarten lohnt sich der genaue Blick auf die individuelle Situation.

Was 2027 geplant ist

Die Bundesregierung hat eine Einkommensteuerreform mit Wirkung zum 1. Januar 2027 angekündigt. Danach sollen insbesondere kleine und mittlere Einkommen entlastet werden, unter anderem durch einen höheren Grundfreibetrag, einen höheren Arbeitnehmer-Pauschbetrag, Anpassungen beim Kinderfreibetrag und mehr Kindergeld. Das Bundesfinanzministerium nennt als Ziel einen Grundfreibetrag von voraussichtlich 12.900 Euro im Jahr 2028. Die konkreten Jahreswerte sollen jedoch erst im Gesetzgebungsverfahren beziehungsweise nach dem Existenzminimumbericht endgültig festgelegt werden.

In Berichten über einen Referentenentwurf wird für 2027 ein Grundfreibetrag von 12.564 Euro genannt. Das entspräche rechnerisch 1.047 Euro monatlich und wäre gegenüber 2026 ein Plus von 216 Euro. Wichtig ist aber: Dieser Wert ist nach dem derzeitigen offiziellen Stand noch kein beschlossenes Gesetz. Wer seinen Finanzplan für 2027 erstellt, sollte daher zwischen einem politischen Vorhaben beziehungsweise Entwurfsstand und geltendem Steuerrecht unterscheiden.

Warum „ab diesem Gehalt“ leicht missverstanden wird

Ein Beispiel zeigt den Unterschied: Eine Arbeitnehmerin verdient 2.100 Euro brutto monatlich, also 25.200 Euro im Jahr. Das bedeutet nicht, dass ihr gesamtes Einkommen oberhalb des Grundfreibetrags mit Einkommensteuer belastet wird. Für die Steuer zählt nach Abzug von Werbungskosten, Vorsorgeaufwendungen und gegebenenfalls weiteren Beträgen das zu versteuernde Einkommen. Nur der Anteil oberhalb des Grundfreibetrags wird in die erste steuerpflichtige Tarifzone einbezogen.

Auch die Lohnsteuer auf der monatlichen Abrechnung ist nicht immer die endgültige Steuerlast. Sie ist ein Vorauszahlungsabzug des Arbeitgebers, der sich an den elektronischen Lohnsteuermerkmalen orientiert. Eine Steuererklärung kann deshalb zu einer Erstattung führen, etwa bei Fahrtkosten, Fortbildung, haushaltsnahen Dienstleistungen oder einer längeren Arbeitsunfähigkeit. Wer mehrere Jobs, Renteneinkünfte oder Einkünfte aus Vermietung hat, muss die Einkünfte für die Einkommensteuer grundsätzlich zusammen betrachten. Für eine belastbare individuelle Berechnung bietet das Bundesfinanzministerium einen Lohn- und Einkommensteuerrechner an.

Wer von der Erhöhung profitiert

Von einem höheren Grundfreibetrag profitieren grundsätzlich Personen, deren zu versteuerndes Einkommen oberhalb der bisherigen Grenze liegt. Bei sehr niedrigen Einkommen kann der Effekt gering sein oder ausbleiben, wenn ohnehin keine Einkommensteuer anfällt. Für Beschäftigte mit steuerpflichtigem Einkommen bedeutet die höhere Freigrenze dagegen regelmäßig eine Entlastung, weil ein zusätzlicher kleiner Einkommensanteil steuerfrei bleibt. Bei zusammen veranlagten Ehepaaren oder eingetragenen Lebenspartnern verdoppelt sich der Grundfreibetrag grundsätzlich im Splittingtarif. Die tatsächliche Entlastung hängt aber nicht nur vom Grundfreibetrag ab, sondern auch von Tarifzonen, Steuerklasse, Kindern und absetzbaren Aufwendungen.

Die Bundesregierung rechnet für die Reform ab 2028 mit einer stärkeren Gesamtwirkung als im ersten Reformjahr. Als Beispiel nennt sie eine berufstätige Familie mit zwei Kindern und 60.000 Euro zu versteuerndem Gesamteinkommen, die gegenüber dem bisherigen Stand um mehr als 600 Euro im Jahr entlastet werden könne. Diese Zahl betrifft allerdings das gesamte geplante Maßnahmenpaket – nicht allein den Grundfreibetrag. Dazu gehören nach Regierungsangaben auch Kindergeld, Kinderfreibetrag, Arbeitnehmer-Pauschbetrag und Änderungen im Tarifverlauf.

Was Arbeitnehmer jetzt beachten sollten

Eine Anpassung der Steuerklasse ist wegen des geplanten Grundfreibetrags allein nicht erforderlich. Arbeitgeber setzen Gesetzesänderungen im Lohnsteuerabzug grundsätzlich über aktualisierte Programmablaufpläne um. Prüfen sollten Sie dennoch Ihre elektronischen Lohnsteuermerkmale, insbesondere Steuerklasse, Kinderfreibeträge und gegebenenfalls eingetragene Freibeträge. Wer hohe Werbungskosten oder andere abzugsfähige Belastungen hat, kann weiterhin einen Lohnsteuerfreibetrag beantragen und so den monatlichen Abzug senken.

Was Rentner jetzt beachten sollten

Für Rentner gilt ebenfalls: Nicht die Bruttorente allein entscheidet über eine mögliche Steuerpflicht. Entscheidend ist das gesamte zu versteuernde Einkommen, also etwa auch Betriebsrenten, Mieteinnahmen, Kapitalerträge oder weitere Einkünfte. Ein höherer Grundfreibetrag kann die Steuerlast mindern, ersetzt aber keine individuelle Prüfung der Erklärungspflicht. Gerade wenn sich Rentenbeginn, Nebenverdienst oder weitere Einnahmen verändern, ist eine Berechnung vor Abgabe der Steuererklärung sinnvoll.

Häufige Fragen zum Grundfreibetrag 2027 – FAQ

Ist der Grundfreibetrag von 12.564 Euro für 2027 schon beschlossen?

Nein. Der Betrag wird in Berichten über einen Entwurfsstand genannt, doch die Bundesregierung hat die endgültige Bezifferung ausdrücklich dem weiteren Gesetzgebungsverfahren und dem Existenzminimumbericht vorbehalten. Sicher ist derzeit nur: Für 2027 ist eine Steuerentlastung mit höherem Grundfreibetrag jedoch politisch vorgesehen.

Muss ich bei mehr als 1.047 Euro Monatslohn Steuern zahlen?

Nicht automatisch. Die 1.047 Euro wären lediglich die rechnerische Monatsgröße eines Grundfreibetrags von 12.564 Euro. Bei Arbeitnehmern kommt es nicht auf das Brutto allein, sondern auf das zu versteuernde Einkommen und damit auf Abzüge, Steuermerkmale und weitere Einkünfte an.

Gilt der Grundfreibetrag auch für Rentner?

Ja. Der Grundfreibetrag gilt im Einkommensteuerrecht grundsätzlich für alle Steuerpflichtigen, also auch für Rentner. Ob tatsächlich Einkommensteuer anfällt, richtet sich nach dem steuerpflichtigen Anteil der Rente und allen weiteren Einkünften.

Verdoppelt sich der Betrag für Ehepaare?

Bei Zusammenveranlagung wird der Grundfreibetrag im Einkommensteuertarif grundsätzlich verdoppelt. Für 2026 sind damit 24.696 Euro zu versteuerndes Einkommen steuerfrei. Für 2027 hängt die genaue gemeinsame Grenze vom endgültig beschlossenen Jahresbetrag ab.

Tipps vom Steuerexperten

Ass. jur. Peter Kosick, Experte unserer Redaktion zu Steuerfragen, fasst für Sie zusammen:

„Mehr Geld im Portemonnaie ist ab 2027 für viele Steuerpflichtige realistisch – aber die oft genannte Schwelle ist keine Brutto-Gehaltsgrenze. Der Grundfreibetrag soll steigen, wobei der in Berichten genannte Wert von 12.564 Euro für 2027 noch unter dem Vorbehalt steht, dass ein entsprechendes Gesetz tatsächlich verabschiedet wird. – Wer wissen möchte, was persönlich 2027 vom Gehalt übrig bleibt, sollte auf das zu versteuernde Einkommen schauen und nicht nur auf die Zahl im Arbeitsvertrag!“

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Grundfreibetrag 2027: Ab wann wirklich Einkommensteuer fällig wird

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