42-Euro-Zuschuss für die Pflege: Neuer Zeitplan für die Reform steht

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Pflegebedürftige, die monatlich bis zu 42 Euro für Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel oder Bettschutzeinlagen von ihrer Pflegekasse erhalten, könnten diesen eigenständigen Anspruch verlieren. Nach einem Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums soll er im Zuge der geplanten Pflegereform in einem neuen „Entlastungsbudget“ aufgehen. Der ursprünglich für den Sommer erwartete Kabinettsbeschluss ist inzwischen mehrfach verschoben worden – ein aktueller Überblick zur Reform findet sich beim Bundesgesundheitsministerium.

Betroffen wären vor allem Menschen mit Pflegegrad 2 und 3 in der häuslichen Pflege. Bei ihnen würde die angekündigte Erhöhung der monatlichen Geldleistung nach ersten Berechnungen rechnerisch fast vollständig durch den Wegfall des separaten Pflegehilfsmittel-Anspruchs aufgezehrt.

Worum es bei der 42-Euro-Regel geht

Nach geltendem Recht übernimmt die Pflegekasse für Pflegebedürftige mit häuslicher Pflege die Kosten für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel bis zu einer Höhe von 42 Euro monatlich. Das ist keine automatische Geldleistung, sondern eine Kostenerstattung für tatsächlich benötigte Produkte – häufig rechnen Apotheken oder Sanitätshäuser direkt mit der Pflegekasse ab.

Zu den erstattungsfähigen Produkten zählen unter anderem Einmalhandschuhe, Hände- und Flächendesinfektionsmittel, Schutzschürzen, Mund-Nasen-Schutz sowie Einmal-Bettschutzeinlagen. Der Anspruch kann bereits ab Pflegegrad 1 bestehen und läuft unabhängig vom Pflegegeld.

Die geplante Neuordnung der Pflegeleistungen

Der Referentenentwurf für das Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) vom 4. Juni 2026 sieht eine grundlegende Reform der ambulanten Pflegeleistungen vor. Kernstück ist ein neues Entlastungsbudget, das das bisherige Pflegegeld ersetzen soll. Gleichzeitig soll die gesetzliche Grundlage für den eigenständigen Pflegehilfsmittel-Anspruch in § 40 SGB XI gestrichen werden.

Zur Begründung heißt es aus dem Ministerium, Produkte wie Desinfektionsmittel oder Mund-Nasen-Schutz seien im allgemeinen Handel leicht erhältlich und sollten künftig aus dem neuen, umfassenderen Budget bezahlt werden. Das vollständige Gesetzentwurfsdokument lässt sich beim Bundesgesundheitsministerium nachlesen.

Was das Entlastungsbudget an Geld bringen soll

Vorgesehen sind für Pflegegrad 2 monatlich 386 Euro und für Pflegegrad 3 monatlich 638 Euro. Bei Pflegegrad 4 sollen es 889 Euro, bei Pflegegrad 5 insgesamt 1.079 Euro sein. Auf den ersten Blick liegen diese Beträge über dem aktuellen Pflegegeld – bei den Pflegegraden 2 und 3 beträgt der Zuwachs jedoch nur 39 Euro, während der bisherige Pflegehilfsmittel-Anspruch bis zu 42 Euro ausmacht.

Wer diesen Anspruch bislang voll ausschöpft, käme demnach rechnerisch schlechter weg als heute:

PflegegradPflegegeld 2026Pflegehilfsmittel bisherBisheriger GesamtwertGeplantes EntlastungsbudgetRechnerische Veränderung
Pflegegrad 2347 Eurobis zu 42 Eurobis zu 389 Euro386 Eurobis zu 3 Euro weniger
Pflegegrad 3599 Eurobis zu 42 Eurobis zu 641 Euro638 Eurobis zu 3 Euro weniger
Pflegegrad 4800 Eurobis zu 42 Eurobis zu 842 Euro889 Eurobis zu 47 Euro mehr
Pflegegrad 5990 Eurobis zu 42 Eurobis zu 1.032 Euro1.079 Eurobis zu 47 Euro mehr

Bei Pflegegrad 4 und 5 fällt die geplante Erhöhung mit jeweils 89 Euro höher aus, sodass nach Abzug der bisherigen 42 Euro für Pflegehilfsmittel rechnerisch noch ein Plus bleibt. Diese Berechnung gilt ausschließlich für Haushalte, die den Pflegehilfsmittel-Anspruch bislang vollständig nutzen.

Sozialverbände sehen eine verdeckte Kürzung

Mehrere Sozial- und Pflegeverbände kritisieren die Pläne scharf. In ihren Stellungnahmen an das Bundesgesundheitsministerium warnen sie, dass die Zusammenlegung der Leistungen bei Pflegegrad 2 und 3 die angekündigte Erhöhung faktisch neutralisiere. Auch der Bundesverband Medizintechnologie äußert Bedenken: Er befürchtet, dass Hygieneprodukte künftig im selben Budget mit Betreuung und Haushaltshilfe konkurrieren und Pflegebedürftige mit knappem Budget an der falschen Stelle sparen könnten – mit möglichen Folgen für den Infektionsschutz in der häuslichen Pflege.

Zeitplan verschiebt sich weiter nach hinten

Ursprünglich war ein Kabinettsbeschluss bereits für den Frühsommer 2026 vorgesehen. Mehrere angesetzte Termine sind mittlerweile verstrichen, ohne dass das Kabinett entschieden hat. Als nächster realistischer Zeitpunkt gilt derzeit der September 2026, ein konkretes Datum steht noch nicht fest. Erst danach würde das Gesetz in den Bundestag eingebracht und dort weiter beraten. Nach dem aktuellen Entwurf sollen die meisten Regelungen zum 1. Januar 2027 greifen, einzelne Bausteine erst 2028.

Bis zu einem endgültigen Beschluss gilt die bisherige Rechtslage unverändert weiter. Pflegekassen dürfen den 42-Euro-Anspruch nicht allein unter Verweis auf den Referentenentwurf verweigern.

Häufige Fragen zur geplanten Änderung

Wird der Anspruch auf 42 Euro schon gestrichen?

Nein. Es liegt bislang nur ein Referentenentwurf vor, kein beschlossenes Gesetz. Solange sich daran nichts ändert, gilt der Anspruch unverändert weiter.

Ab wann könnte die Neuregelung gelten?

Der Entwurf sieht den 1. Januar 2027 vor. Vorausgesetzt ist, dass Kabinett, Bundestag und Bundesrat das Gesetz mit dieser Regelung tatsächlich beschließen – der Kabinettstermin ist mit Stand August 2026 auf September verschoben.

Werden die 42 Euro automatisch überwiesen?

Nein. Die Pflegekasse erstattet nachgewiesene oder direkt abgerechnete Kosten für anerkannte Verbrauchsprodukte bis zur genannten Obergrenze – eine pauschale Auszahlung gibt es nicht.

Warum trifft es Pflegegrad 2 und 3 besonders?

Weil das geplante Entlastungsbudget dort nur 39 Euro über dem heutigen Pflegegeld liegt, während der wegfallende Pflegehilfsmittel-Anspruch bis zu 42 Euro beträgt. Rechnerisch bleibt kaum oder kein Plus übrig.

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