Alleinstehende Rentner zahlen häufiger drauf: Warum fast jeder 2. Rentner Steuern nachzahlen muss

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Fast jeder zweite Rentner in Deutschland musste nach seiner Steuererklärung Geld an das Finanzamt nachzahlen – im Schnitt 1.326 Euro. Das zeigt eine Auswertung von Steuerbescheiden aus dem Jahr 2025, über die unter anderem der Steueranbieter smartsteuer berichtet. Wer genauer hinschaut, erkennt: Besonders Alleinstehende geraten schneller in die Steuerpflicht als Ehepaare – aus einem einfachen rechnerischen Grund.

Rund 41 Prozent der ausgewerteten Rentnerinnen und Rentner mussten demnach Steuern nachzahlen, 45 Prozent bekamen eine Erstattung, bei den übrigen 14 Prozent glich sich beides aus. In der Hälfte der Fälle blieb die Nachzahlung bei höchstens 499 Euro – der Durchschnittswert von 1.326 Euro wird also von einzelnen höheren Beträgen nach oben gezogen.

Warum Singles den Grundfreibetrag schneller reißen

Der Grund für die höhere Belastung Alleinstehender liegt im Steuerrecht selbst. Der steuerliche Grundfreibetrag sichert das Existenzminimum und liegt 2026 bei 12.348 Euro pro Jahr für Ledige. Verheiratete, die gemeinsam veranlagt werden, profitieren vom doppelten Betrag: 24.696 Euro. Ein Rentnerpaar kann also gemeinsam deutlich mehr Renteneinkommen erzielen, bevor überhaupt eine Steuerpflicht entsteht – während bei Alleinstehenden schon eine vergleichsweise kleine gesetzliche Rente ausreicht, um über die Schwelle zu rutschen.

Hinzu kommt der sogenannte Besteuerungsanteil: Wer 2026 neu in Rente geht, muss 84 Prozent seiner gesetzlichen Rente versteuern, nur 16 Prozent bleiben als individueller Rentenfreibetrag dauerhaft steuerfrei. Dieser Freibetrag wird einmalig beim Renteneintritt festgelegt und bleibt danach der Höhe nach unverändert – während jede spätere Rentenerhöhung in voller Höhe steuerpflichtig ist.

Zum 1. Juli 2026 sind die gesetzlichen Renten um 4,24 Prozent gestiegen, der aktuelle Rentenwert kletterte von 40,79 Euro auf 42,52 Euro. Nach Berechnungen des Bundesfinanzministeriums wurden dadurch rund 204.000 Rentnerinnen und Rentner zusätzlich steuerpflichtig, die zuvor unter dem Grundfreibetrag lagen. Bei Alleinstehenden reicht mitunter schon eine kleine Rentenanpassung, um diese Grenze zu überschreiten, während Paare durch den doppelten Freibetrag mehr Spielraum haben. Wie die Deutsche Rentenversicherung erläutert, führt die seit 2005 geltende nachgelagerte Besteuerung dazu, dass mit jedem Renteneintrittsjahrgang ein größerer Anteil der Rente steuerpflichtig wird.

Ein Beispiel aus der Praxis

Ein alleinstehender Neurentner, der 2026 in den Ruhestand geht und eine Jahresbruttorente von 19.500 Euro bezieht, muss davon 84 Prozent versteuern – das entspricht 16.380 Euro. Abzüglich Werbungskostenpauschale und Sonderausgaben-Pauschbetrag bleibt ein zu versteuerndes Einkommen, das über dem Grundfreibetrag von 12.348 Euro liegt. Die Differenz wird steuerpflichtig. Ein Ehepaar mit derselben addierten Rentensumme läge dagegen selbst ohne weitere Abzüge noch unterhalb des gemeinsamen Grundfreibetrags von 24.696 Euro und würde keine Steuern zahlen.

Zusatzeinkünfte verschärfen die Lage

Wer neben der gesetzlichen gesetzlichen Rente eine Betriebsrente, Mieteinnahmen oder einen Nebenjob hat, überschreitet den Grundfreibetrag noch schneller. Da auf die gesetzliche Rente anders als auf Arbeitslohn keine Steuer vorab abgeführt wird, wird die tatsächliche Steuerlast oft erst mit dem Steuerbescheid sichtbar – und damit auch eine mögliche Nachzahlung. Bei größeren Nachforderungen setzen die Finanzämter zudem häufig Steuervorauszahlungen für die Folgejahre fest.

Der Bund der Steuerzahler fordert vor diesem Hintergrund Anpassungen bei der Rentenbesteuerung. Der Verband kritisiert, dass die Steuerpflicht nicht allein dadurch entstehen dürfe, dass Rentenerhöhungen lediglich die Inflation ausgleichen. Auch der Sozialverband VdK weist darauf hin, dass insbesondere bei versäumten Steuererklärungen Nachforderungen für mehrere Jahre zusammenkommen können, was für Betroffene zu einer erheblichen finanziellen Belastung werden kann.

Überblick: Grundfreibetrag im Vergleich

JahrGrundfreibetrag AlleinstehendeGrundfreibetrag Ehepaare
202310.908 Euro21.816 Euro
202411.784 Euro23.568 Euro
202512.096 Euro24.192 Euro
202612.348 Euro24.696 Euro

Häufige Fragen zur Rentenbesteuerung

Ab welcher Rentenhöhe müssen Alleinstehende Steuern zahlen?

Eine pauschale Grenze gibt es nicht, da der individuelle Rentenfreibetrag vom Jahr des Renteneintritts abhängt. Entscheidend ist, ob der steuerpflichtige Teil der Jahresbruttorente zusammen mit weiteren Einkünften den Grundfreibetrag von 12.348 Euro (2026) übersteigt.

Warum werden Ehepaare steuerlich bessergestellt?

Bei gemeinsamer Veranlagung wird der Grundfreibetrag verdoppelt. Dadurch können Rentnerpaare ein deutlich höheres gemeinsames Renteneinkommen erzielen, bevor Steuern anfallen, während bei Alleinstehenden bereits ein geringeres Einkommen zur Steuerpflicht führt.

Muss ich als Rentner überhaupt eine Steuererklärung abgeben?

Eine Pflicht zur Abgabe besteht, sobald der steuerpflichtige Teil der Jahresbruttorente über dem Grundfreibetrag liegt. Das gilt auch dann, wenn am Ende keine Steuer anfällt, weil weitere Freibeträge und absetzbare Ausgaben die Steuerlast senken.

Welche Ausgaben können Rentner steuerlich geltend machen?

Neben der Werbungskostenpauschale und dem Sonderausgaben-Pauschbetrag lassen sich unter anderem Versicherungsbeiträge, Krankheitskosten, Handwerkerleistungen und Spenden absetzen. Diese Posten können dazu führen, dass trotz Überschreitens des Grundfreibetrags keine oder nur eine geringere Steuer anfällt.

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