Wer Angehörige zu Hause pflegt, soll ab 2027 nach dem jüngsten politischen Signal doch keine niedrigeren Rentenansprüche erhalten. Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann hat angekündigt, die im Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes vorgesehene Absenkung korrigieren zu wollen. Für pflegende Angehörige ist das eine wichtige Nachricht – rechtlich beschlossen ist der Erhalt der Rentenpunkte allerdings noch nicht.
Was ursprünglich ab 2027 geplant war
Im bisherigen Entwurf zur Neuordnung der Pflegeversicherung war vorgesehen, dass Pflegekassen für nicht erwerbsmäßig Pflegende nur noch Rentenbeiträge auf Basis von 70 Prozent der bisherigen Bemessung zahlen. Praktisch hätte das bedeutet: Für Pflegezeiten ab 2027 wären rund 30 Prozent weniger neue Rentenanwartschaften entstanden.
Nicht betroffen gewesen wären bereits erworbene Rentenpunkte. Wer beispielsweise seit Jahren einen Elternteil pflegt, hätte die bis zum Inkrafttreten entstandenen Ansprüche behalten. Die Kürzung hätte jedoch die Rentenbeiträge für jede weitere Pflegezeit ab 2027 getroffen – auch bei bereits laufenden Pflegeverhältnissen.
Die Einsparung war im Entwurf mit rund 1,8 Milliarden Euro für 2027 veranschlagt. Gerade für Menschen, die ihre Erwerbstätigkeit wegen der Pflege reduzieren oder ganz aufgeben, hätte die Änderung im Alter spürbare Folgen haben können.
Gesundheitsminister will Rentenpunkte erhalten
Nun hat Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann den Kürzungsplan öffentlich infrage gestellt. Seine Aussage ist eindeutig: Er wolle bei der Rente pflegender Angehöriger nicht sparen und werde versuchen, den Gesetzentwurf so zu korrigieren, dass es „keine Abstriche“ gibt und die Rentenpunkte erhalten bleiben.
Das ist politisch ein deutlicher Kurswechsel. Es bedeutet aber noch nicht, dass der Plan rechtlich vom Tisch ist. Der Gesetzentwurf befindet sich nach Berichten weiterhin in der regierungsinternen Abstimmung. Entscheidend wird sein, ob die Bundesregierung eine Gegenfinanzierung für die wegfallenden Einsparungen findet und ob der endgültige Gesetzestext die angekündigte Korrektur tatsächlich enthält.
Für Angehörige gilt deshalb: Entwarnung ja – endgültige Sicherheit noch nicht. Erst mit einem verbindlichen Gesetzesbeschluss und der Verkündung im Bundesgesetzblatt steht fest, welche Regeln ab 2027 gelten werden.
Wann zahlt die Pflegekasse heute Rentenbeiträge?
Die Pflegekasse zahlt für Pflegepersonen unter bestimmten Voraussetzungen Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung. Die Rechtsgrundlage ist § 44 SGB XI.
Voraussetzung ist insbesondere, dass Sie eine oder mehrere Personen mit mindestens Pflegegrad 2 nicht erwerbsmäßig in häuslicher Umgebung pflegen. Die Pflege muss mindestens zehn Stunden pro Woche umfassen und auf regelmäßig mindestens zwei Tage verteilt sein. Zusätzlich dürfen Sie neben der Pflege im Regelfall nicht mehr als 30 Stunden pro Woche erwerbstätig sein.
Die Höhe der Beiträge hängt unter anderem vom Pflegegrad, dem Leistungsbezug der pflegebedürftigen Person, dem Pflegeaufwand und dem Wohnort ab. Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums liegen die monatlichen Rentenversicherungsbeiträge im Jahr 2026 je nach Fall zwischen 139,04 und 735,63 Euro. Die Pflegeperson zahlt diese Beiträge nicht selbst.
Pflegegeld wird nicht automatisch gekürzt
Die Diskussion betrifft vor allem die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung von Pflegepersonen. Sie ist nicht gleichzusetzen mit einer bereits beschlossenen Kürzung des Pflegegeldes.
Pflegegeld ist eine Leistung an pflegebedürftige Menschen, die ihre Versorgung zu Hause selbst organisieren, etwa durch Angehörige. Die Rentenbeiträge dagegen dienen der sozialen Sicherung jener Person, die die Pflege übernimmt. Beides ist für Familien wichtig, rechtlich aber voneinander getrennt.
Wer etwa seine Mutter mit Pflegegrad 3 versorgt, kann zugleich mit zwei Fragen konfrontiert sein: Reicht das Pflegegeld für den Alltag aus? Und entstehen für die eigene spätere Rente genügend Ansprüche? Die aktuelle politische Debatte dreht sich vor allem um die zweite Frage.
Warum der Streit viele Familien betrifft
Pflegende Angehörige leisten häufig einen großen Teil der Versorgung außerhalb professioneller Pflegeeinrichtungen. Viele reduzieren Arbeitsstunden, verzichten auf Karriereschritte oder nehmen finanzielle Nachteile in Kauf, damit Mutter, Vater, Partner oder Kind zu Hause bleiben kann.
Die Rentenbeiträge der Pflegekasse sollen diesen Einsatz zumindest teilweise sozial absichern. Eine Absenkung hätte vor allem Menschen getroffen, die über längere Zeit intensiv pflegen und deshalb weniger eigene Pflichtbeiträge aus Beschäftigung erwerben.
Dass der Gesundheitsminister nun gegen die Kürzung vorgehen will, ist daher mehr als eine technische Detailfrage. Für viele Familien geht es um die Zusage, dass häusliche Pflege nicht zusätzlich mit einem höheren Risiko für Altersarmut verbunden wird. Ob diese Zusage in Gesetzesform gegossen wird, muss die Bundesregierung in den kommenden Wochen zeigen.
Was Pflegepersonen jetzt tun sollten
Pflegende Angehörige müssen derzeit keinen Antrag auf Grundlage möglicher 2027-Regeln stellen oder vorsorglich ihre Pflege ändern. Die derzeitige Rechtslage gilt weiter, solange keine neue Regelung beschlossen und in Kraft getreten ist.
Sinnvoll ist es aber, die eigene soziale Absicherung zu prüfen. Klären Sie mit der Pflegekasse, ob Sie als Pflegeperson gemeldet sind und ob die Voraussetzungen für Rentenbeiträge erfüllt sind. Gerade bei geteilter Pflege, einem Wechsel des Pflegegrades oder einer Veränderung Ihrer Arbeitszeit kann eine erneute Prüfung wichtig sein.
Auch ein Blick in den Versicherungsverlauf der Deutschen Rentenversicherung kann helfen. Dort lässt sich später nachvollziehen, ob Pflegezeiten und Rentenbeiträge korrekt erfasst wurden. Wer bereits eine Altersvollrente bezieht oder kurz vor der Regelaltersgrenze steht, sollte sich individuell beraten lassen, weil hierfür Sonderregeln gelten können.
Häufige Fragen zur Pflege-Rente 2027
Sind Rentenkürzungen für pflegende Angehörige endgültig abgesagt?
Nein. Der Gesundheitsminister will die geplante Kürzung verhindern. Verbindlich ist das aber erst, wenn der endgültige Gesetzentwurf beschlossen und verkündet wurde. Der bisherige Entwurf sah weiterhin eine Absenkung auf 70 Prozent vor.[
Werden bereits erworbene Rentenpunkte aus Pflegezeiten gekürzt?
Nach den bisherigen Planungen nicht. Die diskutierte Absenkung sollte ausschließlich neue Rentenanwartschaften aus Pflegezeiten ab 2027 betreffen. Bereits erworbene Ansprüche sollten erhalten bleiben.
Bekomme ich auch Rentenbeiträge, wenn ich berufstätig bin?
Ja, sofern Sie die weiteren Voraussetzungen erfüllen und regelmäßig nicht mehr als 30 Stunden pro Woche arbeiten. Erforderlich sind außerdem mindestens Pflegegrad 2, nicht erwerbsmäßige häusliche Pflege und mindestens zehn Stunden Pflege pro Woche an wenigstens zwei Tagen
Muss ich die Rentenbeiträge selbst bei der Rentenversicherung beantragen?
In der Regel prüft die Pflegekasse der pflegebedürftigen Person die Voraussetzungen. Wichtig ist, dass Sie gegenüber der Pflegekasse korrekt als Pflegeperson angegeben sind und Änderungen bei Pflegeumfang oder Erwerbstätigkeit mitteilen.
Fazit: Pflege Rente nun doch ohne Kürzung 2027?
Die geplante Kürzung der Rentenbeiträge für pflegende Angehörige ab 2027 ist politisch ins Wanken geraten. Der neue Gesundheitsminister will die Rentenpunkte erhalten; bis zu einer verbindlichen Gesetzesänderung bleibt jedoch offen, ob und wie dieser Kurs finanziert und umgesetzt wird. Für Pflegepersonen gilt aktuell weiterhin die bisherige Rechtslage.
Quellen
- Bundesgesundheitsministerium: Linnemann will nicht bei der Rente pflegender Angehöriger sparen
- Bundesministerium für Gesundheit: Soziale Absicherung für Pflegepersonen
- Deutsche Rentenversicherung: Angehörige pflegen und Rentenansprüche erwerben