Abgleiten in die neue Grundsicherung – Kinderzuschlag soll 2027 um 25 Euro pro Monat gekürzt werden!

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Für Familien mit geringem Einkommen steht eine spürbare Kürzung im Raum: Der im Kinderzuschlag enthaltene Sofortzuschlag von 25 Euro pro Kind soll ab 1. Januar 2027 wegfallen. Das kann dazu führen, dass Haushalte ihre Ausgaben neu kalkulieren müssen – und manche Familien erstmals oder erneut auf Leistungen der neuen Grundsicherung angewiesen sind.

Der entscheidende Punkt: Die Änderung ist derzeit noch kein geltendes Recht. Sie steht im Entwurf des Haushaltsbegleitgesetzes 2027 und muss das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren noch durchlaufen. Eltern sollten deshalb bestehende Ansprüche nicht vorschnell abschreiben, aber ihre finanzielle Situation rechtzeitig prüfen.

Was sich beim Kinderzuschlag ändern soll

Der Kinderzuschlag unterstützt Eltern, deren Einkommen für den eigenen Lebensunterhalt reicht, aber nicht vollständig für den Bedarf der gesamten Familie. Derzeit können anspruchsberechtigte Eltern höchstens 297 Euro monatlich je Kind erhalten. In diesem Höchstbetrag stecken bereits 25 Euro Sofortzuschlag.

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Nach dem Regierungsentwurf soll genau dieser Zuschlag gestrichen werden. Dazu würde § 6a BKGG geändert: Der bisherige Satz 4 in Absatz 2, der den Höchstbetrag um den Sofortzuschlag erhöht, soll entfallen. Der maximale Kinderzuschlag läge dann – nach dem derzeitigen Berechnungsstand und ohne andere künftige Anpassungen – bei 272 Euro monatlich pro Kind statt bei 297 Euro.

Für eine Familie mit zwei Kindern bedeutet das bis zu 50 Euro weniger pro Monat. Bei drei Kindern können es bis zu 75 Euro sein. Gerade wenn am Monatsende ohnehin nur wenig für Lebensmittel, Kleidung, Schulausgaben oder die nächste Stromabrechnung bleibt, ist das keine bloße Rechengröße.

Warum manche Familien in die Grundsicherung rutschen könnten

Ob eine Familie Kinderzuschlag erhält, hängt nicht nur von der Zahl der Kinder ab. Maßgeblich sind vor allem Einkommen, Wohnkosten, Vermögen und der gesamte Bedarf der Familie. Paare benötigen grundsätzlich ein Bruttoeinkommen von mindestens 900 Euro, Alleinerziehende mindestens 600 Euro. Zudem muss die Familie mit Einkommen, Kinderzuschlag und gegebenenfalls Wohngeld ihren Gesamtbedarf decken können.

Genau an dieser Stelle kann der Wegfall der 25 Euro entscheidend werden. Reicht das verfügbare Einkommen wegen der Kürzung nicht mehr aus, kann der Anspruch auf Kinderzuschlag wegfallen oder geringer ausfallen. Dann ist zu prüfen, ob ein Anspruch auf Grundsicherungsgeld nach dem SGB II besteht.

Der Gesetzentwurf selbst rechnet ausdrücklich mit Mehrausgaben beim Grundsicherungsgeld von jährlich 150 Millionen Euro. Das ist ein deutlicher Hinweis darauf, dass der Gesetzgeber erwartet, dass ein Teil der finanziellen Belastung in das System der existenzsichernden Leistungen verlagert wird.

Wichtig ist jedoch: Nicht jede Familie mit weniger Kinderzuschlag erhält automatisch Grundsicherung. Entscheidend bleibt immer die individuelle Bedarfsberechnung. Einkünfte, Unterkunftskosten, Unterhalt, Kindergeld, Wohngeld und weitere Leistungen können das Ergebnis verändern.

Der Stand im August 2026

Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2027 am 14. August 2026 in den Bundesrat eingebracht. Vorgesehen ist, dass das Gesetz – mit Ausnahme einzelner Regelungen – am 1. Januar 2027 in Kraft tritt.

Das bedeutet: Die Streichung ist politisch geplant, aber noch nicht beschlossen. Bundestag und Bundesrat befassen sich erst mit dem Vorhaben. Für den 12. Oktober 2026 ist bereits eine öffentliche Anhörung des Haushaltsausschusses zum Haushaltsbegleitgesetz 2027 angekündigt.

Eltern sollten daher zwischen drei Aussagen sauber unterscheiden:

  • Aktuell gilt weiterhin der Höchstbetrag von bis zu 297 Euro je Kind.
  • Der Sofortzuschlag von 25 Euro ist in diesem Betrag enthalten.
  • Ab 2027 droht der Wegfall nur dann, wenn das Gesetz in dieser Form beschlossen und verkündet wird.

Die Bundesregierung begründet die geplante Streichung damit, dass der Sofortzuschlag 2022 als Übergang bis zu einer Kindergrundsicherung eingeführt worden sei. Von dieser Reform sei inzwischen Abstand genommen worden; zur Haushaltskonsolidierung solle der Zuschlag deshalb künftig entfallen. Beim Kinderzuschlag kalkuliert der Bund mit Einsparungen von 450 Millionen Euro pro Jahr.

Was Eltern jetzt praktisch tun können

Ein typischer Fall: Eine alleinerziehende Mutter erhält für zwei Kinder Kinderzuschlag und Wohngeld. Bisher decken diese Leistungen gemeinsam mit ihrem Arbeitseinkommen den monatlichen Bedarf knapp. Fallen ab 2027 bis zu 50 Euro weg, kann die Rechnung kippen – insbesondere bei einer Mieterhöhung, höheren Heizkosten oder weniger Arbeitsstunden.

Eltern sollten deshalb nicht warten, bis ein Bescheid mit einem niedrigeren Betrag kommt. Sinnvoll sind diese Schritte:

  • Prüfen Sie, ob Sie derzeit den vollen oder nur einen anteiligen Kinderzuschlag erhalten.
  • Bewahren Sie aktuelle Nachweise zu Einkommen, Miete, Heizkosten, Unterhalt und Kinderbetreuung auf.
  • Nutzen Sie rechtzeitig den KiZ-Lotsen der Familienkasse für eine erste Anspruchsprüfung.
  • Prüfen Sie parallel einen möglichen Wohngeldanspruch oder eine Neuberechnung des Wohngeldes.
  • Wenn der Kinderzuschlag wegfällt oder nicht mehr reicht, lassen Sie einen möglichen Anspruch auf Grundsicherungsgeld individuell berechnen.
  • Beachten Sie: Kinderzuschlag wird für sechs Monate bewilligt und muss danach erneut beantragt werden; rückwirkende Zahlungen sind grundsätzlich nicht möglich.

Wer Kinderzuschlag bezieht, kann außerdem Leistungen für Bildung und Teilhabe beanspruchen. Dazu können Zuschüsse für Schulbedarf, gemeinschaftliches Mittagessen oder Teilhabeleistungen gehören. Auch eine Befreiung von Kita-Gebühren kann je nach örtlicher Regelung möglich sein.

FAQ zum Kinderzuschlag 2027

Fällt der Kinderzuschlag ab 2027 komplett weg?

Nein. Geplant ist nicht die Abschaffung des Kinderzuschlags insgesamt, sondern die Streichung des darin enthaltenen Sofortzuschlags von 25 Euro je Kind. Der Kinderzuschlag als Familienleistung soll bestehen bleiben.

Wie viel Kinderzuschlag könnte es ab 2027 maximal geben?

Derzeit beträgt der Höchstbetrag 297 Euro pro Kind monatlich. Wenn der Sofortzuschlag wie geplant entfällt und keine andere Anpassung erfolgt, wären es rechnerisch maximal 272 Euro.

Muss ich wegen der geplanten Kürzung sofort Grundsicherung beantragen?

Nein. Solange das Gesetz nicht beschlossen ist, gilt die aktuelle Rechtslage. Selbst bei einem Inkrafttreten hängt ein Anspruch auf Grundsicherung von der persönlichen Einkommens-, Vermögens- und Wohnsituation ab.

Bekomme ich automatisch Grundsicherung, wenn der Kinderzuschlag wegfällt?

Nein. Ein automatischer Wechsel ist nicht vorgesehen. Sie müssen den Anspruch bei der zuständigen Stelle prüfen und bei Bedarf einen Antrag stellen. Die Einkommens- und Bedarfsberechnung erfolgt individuell.

Fazit

Der geplante Wegfall von 25 Euro je Kind kann Haushalte mit geringem Einkommen ab 2027 erheblich treffen. Besonders Familien, die Kinderzuschlag und Wohngeld nur knapp oberhalb der Grundsicherung halten, sollten ihre finanzielle Lage frühzeitig überprüfen.

Noch ist die Änderung nicht endgültig beschlossen. Klar ist aber: Sollte das Haushaltsbegleitgesetz 2027 unverändert in Kraft treten, kann aus einer monatlichen Kürzung für einige Familien ein Wechsel in die neue Grundsicherung werden.

Quellen


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